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Gesetzliche Unfallversicherung GUV-SI 8043 (bisher GUV 57.1.30.8) GUV-Informationen Sicherheit im Unterricht Bildende Kunst und Design Ein Handbuch für Lehrkräfte

Bildende Kunst und Design - Michel Keramikbedarf · 2019. 10. 28. · Lehrkräfte — Bildende Kunst und Design“ ist es, das bestehende Gefahrstoffregel-werk in der Bundesrepublik

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Gesetzliche Unfallversicherung

GUV-SI 8043 (bisher GUV 57.1.30.8)

GUV-InformationenSicherheit im Unterricht

Bildende Kunst und DesignEin Handbuch für Lehrkräfte

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Herausgeber

Bundesverband der UnfallkassenFachgruppe „Bildungswesen“, Sachgebiet„Naturwissenschaftlich-technischer Unterricht“Fockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

Autoren:Paul Döring, Gert Reich und Wilfried Schlosser

Redaktion:Regine Röder, Frankfurt/Main

Gestaltung und Illustrationen:Ruf & Spreigl, München

© Januar 2004

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nurmit vorheriger Genehmigung des Herausgebers.Printed in Germany

Zu beziehen unter Bestell-Nr. GUV-SI 8043 vom zuständigenUnfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

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1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.1 Was soll diese Broschüre? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.2 Was hat Kunst mit Sicherheit zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.3 Kunst und Schulfach Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.4 Die Bereiche des Schulfachs Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.5 Die Arbeitsbedingungen im Schulfach Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.6 Werkstatt und Atelier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.7 Gütezeichen für Gebrauchssicherheit und Umweltverträglichkeit . . . . . . 8

3 Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3.1 Pulverförmige Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.1.1 Natürliche anorganische Stäube und Pigmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.1.2 Synthetische anorganische Pigmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.1.3 Natürliche organische Pigmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.1.4 Sonstige pulverförmige Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.2 Stifte und Kreiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.2.1 Filz-/Faserschreiber und Highlighter (Textmarker) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.2.2 Bleistifte, Buntstifte, farbige Kreiden und Wachsstifte . . . . . . . . . . . . . . . 12

3.3 Farben und Lacke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.3.1 Dekorationsmalfarben/Acrylfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.3.2 Ölfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.3.3 Tuschen/Tinten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.4 Lacke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.5 Stoffmalfarben/Stoffdruckfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.6 Seidenmalfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.7 Fingerfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.8 Wasserfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.9 Plakafarben/Temperafarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.3.10 Schminken/Body-Painting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

3.4 Flüssige Stoffe (z.B. bei Malerei, Collage u.Ä.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.4.1 Lösemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.4.2 Klebstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.4.3 Natürliche Bindemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.4.4 Synthetische Bindemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.5 Schmelzbare Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.5.1 Wachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.5.2 Blei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.5.3 Bleisatz/Gießen von Metallen (Zinn/Bronze/Blei) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.6 Feste Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.6.1 Bildhauerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.6.2 Druckplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Inhaltsverzeichnis

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3.7 Reaktionshärtende Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.7.1 Zweikomponenten-Reaktionsharze (Laminier- und Gießharze) . . . . . . . . 213.7.2 Silikone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.7.3 Zweikomponentenschäume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.7.4 Einkomponentenschäume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

4 Einzelne Verfahren und Anwendungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

4.1 Ölmalerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

4.2 Sprühverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

4.3 Aleatorische Verfahren und Druckgrafik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

4.4 Kleben und Objektkunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

4.5 Modellieren und Bozzetti . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

4.6 Knetwachs und andere dauerplastische Modelliermassen . . . . . . . . . . . 24

4.7 Ton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

4.8 Härtbare Knetmassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

4.9 Abformmassen und Serielles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

4.10 Zubereitungen für die Fotografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

4.11 UV-Lichtquellen (z.B. Fotopolymerisation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

5 Werkzeuge, Geräte, Maschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

5.1 Stichel, Stechbeitel u.Ä. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

5.2 Schleifmaschinen und Schleifscheiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

5.3 Holzbearbeitungsmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

5.4 Schmelz-, Hitzdraht- und Heißdrahtschneiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

5.5 Öfen und andere beheizbare Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

5.6 Brenner und offene Flammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

6 Kunst, eine „saubere Sache“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

7 Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

8 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

9 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Anhang 1: Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Anhang 1.1: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . 35Anhang 1.2: Hinweise auf die besonderen Gefahren – R-Sätze . . . . . . . . . . . . . . 41Anhang 1.3: Sicherheitsratschläge – S-Sätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Anhang 2: Muster einer Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Anhang 3: Musterbrief zur Anforderung eines Sicherheitsdatenblattes . . . . . . . 50

Anhang 4: Muster eines Sicherheitsdatenblattes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

10 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

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1 Vorbemerkung

An Schulen wird in vielen Unterrichts-bereichen im Rahmen von praktischenTätigkeiten und Experimenten mit einerVielzahl von Chemikalien umgegangen,auch der Kunstunterricht zählt dazu. Vieledieser Chemikalien haben gefährlicheEigenschaften, die zu Unfällen oder Ge-sundheits- bzw. Umweltschäden führenkönnen.Ziel des vorliegenden „Handbuchs fürLehrkräfte — Bildende Kunst und Design“ist es, das bestehende Gefahrstoffregel-werk in der Bundesrepublik Deutschlandfür die Belange des Unterrichts in allge-mein bildenden Schulen und vergleich-baren Fächern beruflicher Schulen aufzu-bereiten und zu konkretisieren.Zum Zwecke des sicheren Umgangs mitdiesen Gefahrstoffen existiert in der Bun-desrepublik Deutschland in Form des Che-mikaliengesetzes und der Gefahrstoffver-ordnung (GefStoffV) ein umfangreichesRegelwerk, das für die Anwendung inSchulen aufbereitet worden ist durch dieGUV-Regel „Umgang mit Gefahrstoffen imUnterricht“ (GUV-SR 2003, bisherGUV 19.16) vom Januar 1998, die Grundla-ge für die auf Länderebene zu beachten-den Erlasse waren. Danach ist die Schul-leitung verantwortlich für den Arbeits-schutz und die Unfallverhütung, die imRegelfall diese Verantwortung an die inihrem Bereich eigenverantwortlichenLehrkräfte schriftlich übertragen wird.

Die Verfasser des Handbuches sind sichbewusst, dass diese Regelungen teilweisesehr komplexe Sachverhalte darstellen

4

und regen deshalb an, das Thema gege-benenfalls in Zusammenarbeit mit denLehrerinnen und Lehrern, die für dasSchulfach Chemie ausgebildet sind, auf-zuarbeiten. Dies gilt insbesondere für diefächerunabhängigen Fragen der Beschaf-fung, Lagerung und Entsorgung derGefahrstoffe sowie einer problemorien-tierten Organisation der Ersten Hilfe. Zudieser Frage finden Sie in diesem Hand-buch in Kapitel 7 allgemeine Hinweise.Daneben empfiehlt sich das Studium dervom Lieferanten mit den Gefahrstoffen zuliefernden Sicherheitsdatenblätter, fürderen Anforderung im Anhang ein Muster-brief zu finden ist.

Um den Umfang dieses Handbuchs inGrenzen zu halten, wird auf die in denoben genannten Schriften ausführlich be-handelten Verfahrensschritte zu den Ver-pflichtungen aus der GefStoffV (Ermitt-lungspflicht/Ersatzstoffprüfung, Allgemei-ne Schutzpflicht, Überwachungspflicht,Schutzmaßnahmen) verwiesen.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch dieFrage der Unterweisung im Umgang mitHandwerkszeug und Maschinen. Es wirddringend empfohlen, mitgelieferte Bedie-nungsanleitungen zu archivieren und ander Maschine eine Kopie zur ständigenEinsicht bereitzuhalten.

Aus Gründen der Lesbarkeit schließen diein diesen Regeln verwendeten Personen-bezeichnungen beide Geschlechter ein.

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2 Einleitung

2.1 Was soll diese Broschüre?

Diese Broschüre soll Sicherheitsbewusst-sein fördern und helfen, Gesundheitsge-fahren früh zu erkennen und realistischeinzuschätzen. Sie möchte zeigen, wieman bei Organisation und Durchführungdes Kunstunterrichts Gesundheitsgefah-ren vorbeugen kann. Sie möchte am Bei-spiel des Schulfachs Kunst Interessedafür wecken, wie Pflicht- und Wahlunter-richt an allgemein bildenden Schulenauch Erziehung zu sicherheitsbewusstemVerhalten sein kann.

Die Broschüre ist für alle gedacht, die mitdem Schulfach Kunst direkt oder indirektzu tun haben, in erster Linie freilich für dieLehrerinnen und Lehrer, die im SchulfachKunst unterrichten. Nun wäre es wenighilfreich, wenn solch eine Handreichungprofessionelles Wissen um Inhalte undUnterrichtspraxis des Schulfachs Kunstvoraussetzte. Erstens wäre sie nur denLehrkräften dieses Fachs verständlich,zweitens könnte sie auch diesen keinenwesentlichen Nutzen bieten, nämlichArgumente und Entscheidungshilfen fürdie Planungsarbeit in den Gremien unddas Gespräch mit Nichtfachleuten zugeben. Und drittens: In nahezu jedemSchulfach muss auch einmal von Lehrkräf-ten Unterricht erteilt oder vertreten wer-den, obwohl sie für das Fach gar nichtoder nur teilweise ausgebildet sind. Vondieser generellen Regelung im Lehrer-beruf macht auch das Schulfach Kunstkeine Ausnahme. Folglich stellt der Teildes Gefahrenpotenzials, der aus Mangelan Sachkompetenz einfach unerkanntbleibt, ein weit größeres Problem dar alsdas nicht weiter reduzierbare, weil ansLernziel gebundene Risikopotenzial untersachkompetenter Kontrolle.

Bei der Vielzahl der im Kunstunterrichtmöglichen Inhalte scheint es uns sinnvoll,eine Einteilung nach Stoffen, Verfahrenund Geräten vorzunehmen. Mit der Glie-derung der Broschüre folgen wir diesemMuster, auch wenn das gerade für man-

chen Unterrichtspraktiker etwas gewöh-nungsbedürftig sein wird. Wir gehen alsovon der eigentlichen Gefahrenquelle, z.B.einem bestimmten Gefahrstoff, aus undbenutzen Anwendungsbeispiele, Unter-richtszusammenhänge oder -themenpunktuell zur Illustration. In der Regelkommt ja ein und dieselbe Gefahren-quelle in ganz unterschiedlichen Themen-zusammenhängen vor, die in diesemHandbuch nicht alle aufgeführt werdenkönnen.

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2 Einleitung

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2.2 Was hat Kunst mit Sicherheit

zu tun?

Manches an der bildenden Kunst und amDesign sieht auf den ersten Blick aus, alssei es nur nett, hübsch anzusehen undentsprechend harmlos. Das legt denGedanken nahe, dass die Sicherheit amArbeitsplatz einfach herzustellen seidurch Beschränken des Unterrichts aufsolch Harmloses. Tatsächlich gehört aberein gewisses Risikopotenzial wie in ande-ren Fächern auch, wie z.B. der Umgangmit Gefahrstoffen, zum Wesen der bilden-den Kunst und der gestalterischen Auf-gaben. Dieses Risikopotenzial im Kontextmit den Sicherheitsbestimmungen auf einvertretbares Maß zu beschränken ist dasAnliegen dieses Handbuches.

Kunst ist einmal das, was die alten Römerars nannten. Gemeint war so etwas wieeine professionelle Mischung aus Gelehr-samkeit, Handwerk, Können, Technik undMarketing. Später, im Italien des 15./16.Jahrhunderts, kamen wesentliche Bedeu-tungen hinzu: Zunft und Wissenschaft imheutigen Sinn dieses Worts. In der Zwi-schenzeit, als die Briten das Wort von denRömern übernommen hatten, was denheute internationalen Begriff art begrün-dete, hatte das Wort auch die Bedeutungfür magisches, zauberkräftiges Medium.Wenn in Shakespeares Sturm der Zaube-rer Prospero seinen Mantel art nennt,dann nicht, weil er kunstvoll gefertigt ist,sondern weil in ihm Zauberkraft steckt.Alle diese verschiedenen Bedeutungenhatte das deutsche Wort Kunst vor einpaar Jahrhunderten auch noch, und des-halb war es ganz richtig, ars und art insDeutsche mit Kunst zu übersetzen. Heutehaben wir den ursprünglichen Wortsinnfast vergessen. „Kunst kommt von Kön-nen“ ist etymologisch falsch.

Ein kurzer Blick in die Kulturgeschichtemuss deshalb sein. Nur mit der ursprüng-lichen, ganzen Wortbedeutung von Kunst

und art versteht man zwei entscheidendeSchritte, auf die es beim Thema „Kunst

Dund Sicherheit“ ankommt. Erster Schritt:die Zünftigkeit der Bildkünstler; zweiterSchritt: ihre Hinwendung zu den Wissen-

schaften.

Als nämlich vor einem halben Jahrtausendin wichtigen Städten Italiens die Zünfte,die arte hießen, sich organisierten, muss-ten auch alle, die ihren Lebensunterhaltmit dem Herstellen von Bildern verdien-ten, Mitglieder irgend so einer Zunft wer-den. Der Kern der Sache war die Frage desMitgliedsbeitrags, denn je mächtiger dieZunft, desto höher die Beiträge für Neu-mitglieder, desto mehr Einfluss hatte dieZunft dann aber auch in der Öffentlichkeitund in der Politik. Und: Mitglieder derZunft wurden schon damals Mitgliedereiner Art Versicherung.

Maler, Zeichner, auch Bildhauer (andereMöglichkeiten zum Bildermachen gab esdamals noch nicht) taten das Nahelie-gendste. Was sie für ihre Arbeit brauchtenund womit sie täglich umgingen, warenChemikalien. Es waren in der HauptsachePigmente, Bindemittel, Lösemittel, alles,womit die Zunft der Apotheker und Dro-gisten ihr Geld verdiente. Diese Zunft warauch eine der mächtigsten, gelehrsams-ten und weltoffensten, denn viele derStoffe waren selten und wertvoll undmussten von weit her importiert werden,so dass die Chemikalienhändler mit allerWelt in Kontakt kamen. Außerdem warenes damals wie heute in vielen Fällen Ge-fahrstoffe, der sichere Umgang mit ihnenerforderte besonderen Sachverstand. Beiden Bildhauern und Plastikern kamennoch die gießfähigen Metalle hinzu, beimanchen Malern das Blattgold. Manchegingen deshalb lieber zur Goldschmiede-zunft. Auch die frühen Druckgrafiker ent-schieden sich wegen des Kupferstichseher für diese. Insgesamt aber ist es da-rauf hinausgelaufen, dass die professio-nellen Bildermacher seitdem und bisheute mit Wissenschaften und Technikfest verbunden sind.

esDas war beinahe schon die Geburtsstun-de der bildenden Kunst, wie wir sie heutekennen. Das notwendige, nahezu gleich-rangige Miteinander von Kunst und Wis-senschaften bildete sich heraus. Auch dieVerbindungen mit Mathematik und Physikgab es ja schon. Bildkünstler damalswaren häufig auch Baumeister, brauchtenalso Mathematik und Physik für die Sta-tik, und zeichnen mussten sie selbstver-ständlich auch können. Andere arbeitetendamals schon an der vollkommenen Bild-illusion, ungefähr an dem, was sich heutezum Cyberspace weiterentwickelt hat.Geometrie hatten sie nötig, um zu erfin-den, was man heute noch Perspektivenennt. Und dass die Bilder selbst sehrweit gehende Wirkungen auf Menschenhaben, die man erforschen muss, wardamals auch schon eine Frage von Wis-senschaft. Insgesamt waren die führen-den Köpfe in den berufsständischen Orga-nisationen des ausgehenden Mittelaltersbzw. der frühen Neuzeit Gelehrte miteiner ausgesprochenen Begeisterung fürForschung und Wissenschaften. So hatsich auch in dieser Epoche der wesentli-che Unterschied zwischen dem bildendenKünstler, der experimentierte, forschteund Verfahren entwickelte, und dem Hand-werker, der Verfahren eher nur erlernteund anwendete, herausgebildet.

Nachdem man das Miteinander von Kunstund Wissenschaften einmal als notwendigerkannt hatte, ist es später in die meistenBildungseinrichtungen und schließlichauch in die Schulsysteme von heute über-tragen worden. Das spielt für die Fragenach Sicherheit und Schulfach Kunst, umdie es hier geht, schon eine ganz entschei-dende Rolle. Hinzu kam von Anfang an unduntrennbar ein Zweites: das von Kunst undKreativität. Wo es wirklich um Kunst geht,bleibt ein gewisses Maß an Unkalkulierbar-keit immer erhalten. Es ist ja die Fähigkeitzum Schöpfertum, zur Kreativität im heuteauch schon fast vergessenen, eigentlichenSinn dieses Worts, auf der die besondereStellung und Achtung der Künstlerinnenund Künstler und ihrer Werke beruht.

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gn2.3 Kunst und Schulfach Kunst

Es kommt also beim Schulfach Kunst aufdiese Zusammenhänge von Kunst, Wis-senschaften und Kreativität an. Sie sindentscheidend dafür, dass es an allgemeinbildenden Schulen solchen Unterricht mitdiesen Qualifizierungsmöglichkeitenüberhaupt gibt, und in einem Grund bil-denden Mindestumfang verbindlich füralle. Das unterscheidet hier die Sachlageganz wesentlich von der bei Freizeitbaste-leien und in weiten Bereichen von derHobbytätigkeit.

Für das Schulfach Kunst an allgemein bil-denden Schulen in Deutschland gibt esheute ca. 140 verschiedene gültige Lehr-pläne, Rahmenrichtlinien, Kursstruktur-pläne und dergleichen (laut fachlichemLehrpläneverzeichnis des Bundes Deut-scher Kunsterzieher und amtlichem Lehr-pläneverzeichnis des Sekretariats der Kul-tusministerkonferenz — KMK).

Geht man von den Unterrichtsgegenstän-den oder -themen aus, wird es eher nochunübersichtlicher. Gebräuchliche Themen-sammlungen und Handreichungen für dieLehrkräfte verzeichnen beim SchulfachKunst bis heute ungefähr 300 verschiede-ne Unterrichtsgegenstände bzw. Themen(je Sammlung!), die fachdidaktisch abge-sichert und in der Unterrichtspraxis er-folgreich erprobt sind. Diese Zahl wächststetig, weil sich ja auch die Bezugs-metiers des Schulfachs Kunst, also dieeigentliche bildende Kunst, das Design,die Bildmedien, die Baukultur und dieKunstwissenschaften weiter entwickeln.

Wie man in dieser Vielfalt auch bei sicher-heitstechnischen Fragen und bei Fragender Sicherheitserziehung die nötigenAnhaltspunkte für Entscheidungen findet?Man geht wohl am besten von den Haupt-merkmalen des Schulfachs Kunst an all-gemein bildenden Schulen und für dieverschiedenen Bildungsgänge aus, aufdie sich die KMK verständigt hat. Die gel-ten nämlich überall in Deutschland.

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2.4 Die Bereiche des Schulfachs

Kunst

Bei der Auswahl von Unterrichtsgegen-ständen für einen Arbeitsplan des Schul-fachs Kunst, wie ihn heute jede Fachkon-ferenz für jede einzelne Schule im Rah-men der Vorgaben zu erarbeiten hat, gibtes zwei Grundsätze, auf die sich auch dieKMK im Rahmen ihrer Regelungen ver-ständigt hat: Das Schulfach Kunst istgegliedert in Gegenstandsbereiche. DasUnterrichtsangebot ist so zu gestalten,dass sich jede Schülerin, jeder Schüler imRahmen des allgemein bildenden Pflicht-unterrichts Kunst in ausgewogenem Ver-hältnis mit jedem dieser Bereiche befasst.

Als solche Bereiche werden aufgefasst:die eigentliche bildende Kunst und dietriviale Bilderwelt, die Bildmedien, insbe-sondere die Massenmedien und die ange-wandte Kunst in den Massenmedien —wie z.B. das Grafik-Design und das digi-tale Imaging —, die Produktgestaltung

und die gebaute Umwelt, die Architektur,der Landschaftsbau sowie das Industrial

Design.

Bei der Auswahl des konkreten einzelnenUnterrichtsgegenstands gilt dann injedem Sachbereich der Grundsatz, dassder Unterrichtsgegenstand hinreichendkomplex sein muss sowie hinreichendexemplarisch, und zwar exemplarisch füreine Gruppe von Gegenständen sowierepräsentativ für z.B. eine Epoche, eineBildgattung, eine Kunstrichtung, einenStil, ein gestalterisches Grundproblemu.Ä. Auswahlkriterien sind außerdemästhetische Qualität, geschichtliche Be-deutung, Aktualität der künstlerischenProblemstellung sowie Bezug zu Lebens-wirklichkeit und Erfahrungsbereichen derSchülerinnen und Schüler.

So differenziert und ausdrücklich getrof-fen sind diese Bestimmungen im Be-schluss der KMK über die „Einheitlichen

Prüfungsanforderungen in der Abiturprü-

fung Bildende Kunst“. Die KMK-Beschlüs-

se und Regelungen für andere als diegymnasialen Bildungsgänge und für alleJahrgangsstufen von der Grundschule ansind aber auf diese weitest reichendenRegelungen alle abgestimmt, weil Chan-cengleichheit und Durchlässigkeit bei denSchullaufbahnen gewährleistet werdensoll.

Nach diesen Grundsätzen und im Rahmender näheren Regelungen für das einzelneBundesland müssen die Fachkonferenzenund alle Lehrkräfte jeder Schule ihre Aus-wahl treffen. Sie sollen für jeden konkre-ten Fall die richtige Kombination ausqualifizierend notwendigen, methodischgünstigen und für die Sicherheit derSchüler besonders förderlichen Materia-lien und Verfahren auswählen.

Die räumlichen und sächlichen Vorausset-zungen an der betreffenden einzelnenSchule werden sie gleichfalls zu berück-sichtigen haben und nicht zuletzt das per-sönliche Qualifikationsprofil der Lehrkräf-te in jedem Fachteam.

Das tatsächliche Gefahrenpotenzial unddie Ansatzpunkte für Sicherheitserzie-hung der Schülerinnen und Schüler erge-ben sich also niemals direkt und alleinaus dem gewählten Material oder Verfah-ren, sondern mindestens ebenso aus demGrad der Professionalität im Umgang mitihnen. Solche Professionalität bringt auchSachautorität, die es erleichtert, die Schü-lerinnen und Schüler mit allen notwendi-gen Sicherheitsvorkehrungen vertraut zumachen.

Sich sicher fühlen und sein Können zei-gen, das gehört auch aus Schülersichtfest zusammen und ergibt ein motivierendgutes Gefühl im Unterrichtsalltag.

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(CE-Zeichen, hier mit Hilfsraster; CE = Communauté Européenne)

2 Einleitung

2.5 Die Arbeitsbedingungen

2.5 im Schulfach Kunst

Wie in den naturwissenschaftlichenFächern das Experimentieren nur einenTeil der Unterrichtszeit einnimmt, verhältes sich auch im Schulfach Kunst. Damit istnicht nur die Unterscheidung in Theorieund Praxis gemeint, bei der man unterTheorie das Reden miteinander verstehtund unter Praxis handlungsorientierteUnterrichtsabschnitte, sondern auch,dass es in einem Teil der gestalterischenPraxis nur um Einübungsvorgänge odereinfache, aber notwendige Ausführungs-arbeiten ohne Experimentcharakter unddessen Gefahrenpotenzial geht.

Vor allem bei Arbeitsschritten, die von al-len Schülern einer Lerngruppe in gleicherWeise zu tun sind, lässt sich die Arbeitdurch gleichmäßiges Beaufsichtigen allerselbst dann sicher gestalten, wenn Stoffeoder Geräte dazu erforderlich sind, vondenen bei unsachgemäßem Gebraucheine Gefahr ausgehen kann. Beim theore-tischen Unterricht ist darauf hinzuwirken,dass die Beschreibung eines schwierigengestalterischen Verfahrens nicht zu Nach-ahmungsversuchen durch Schüler führt.

Werden Verfahren oder Materialien ver-wendet, die Sicherheitsmaßnahmen erfor-dern, so ist aller Erfahrung nach Sicher-heit nicht mehr gewährleistet, wenn dieAnzahl der Schüler in der Lerngruppe zuhoch ist. Verantwortliche pädagogischePlanung wird daher den fachpraktischenTeil des Unterrichts an die Gruppengrößeangepasst auswählen.

8

e) reizend

Beispiel für eine Kennzeichnung nach der Ge

2.6 Werkstatt und Atelier

Der Kunstunterricht findet in der Regel inFachräumen statt, die die speziellen An-forderungen an Materiallagerung, Belich-tung und Belüftung, Reinigungs- undWaschgelegenheiten, Rutschsicherheitdes Fußbodens, Sicherheitsschaltung derelektrischen Anschlüsse usw. erfüllen.Schulbaurichtlinien der Länder bestim-men die Ausgestaltung der Fachräume.

Wegen der besonderen Erfordernissemancher bildnerischen Techniken, diezum großen Teil auch spezifische Sicher-heitserfordernisse sind, gibt es je nachSchulart, Schulstufe, Bildungsgang,Arbeitsplan und Profil der einzelnen Schu-le zusätzlich Ateliers, Werkstätten, Laborso.Ä. Bei Raumgröße und Zahl der Schüler-arbeitsplätze wäre es sinnvoll, dieselbenWerte zu verwenden wie in den Naturwis-senschaften und dem Fach Technik.

reizend Xi EnAu

mitR 36 R R 37 R R 38 R R 41 R

fStoffV

2.7 Gütezeichen für Gebrauchs-

2.7 sicherheit und Umweltver-

träglichkeit

Im Kunstunterricht werden zum Teil Stoffeund Verfahren angewendet, von denenGefahren ausgehen können. Im Folgen-den sollen Hinweise gegeben werden, wieman Gefährliches durch Ungefährlichesersetzen kann oder wie man zumindestdas Gefährdungspotenzial reduziert. Man-che Stoffe sind jedoch so gefährlich, dasssie nicht verwendet werden dürfen.

Eine erste Orientierung bei der Auswahlvon Farben, Modelliermassen u.Ä. bietendie Kennzeichnung nach der GefStoffVsowie die Gütezeichen, mit denen zahl-reiche Hersteller ihre Produkte versehen.(Als Beispiel für eine Kennzeichnung nachder GefStoffV s. unten.)

Eine vollständige Liste der Gefahrensym-

bole und Gefahrenbezeichnungen nachder GefStoffV ist mit den Hinweisen aufdie besonderen Gefahren (R-Sätze) undden Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) inden Anhängen 1.2 und 1.3 abgedruckt.

Gesetzlich vorgeschriebenes Konformi-

tätszeichen

tzündung der Haut, Schädigung der gen, Reizung der Atemwege

36 Reizt die Augen37 Reizt die Atmungsorgane38 Reizt die Haut41 Gefahr ernster Augenschäden

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Eine CE-Kennzeichnung müssen die Pro-dukte tragen, die einer oder mehreren EG-Richtlinien unterliegen, sofern die CE-Kennzeichnung der Produkte vorgesehenist. Entsprechende Richtlinien bestehenz.B. für Bauprodukte, Maschinen, persön-liche Schutzausrüstungen und für dieSicherheit von Spielzeug. Dabei werdenu.a. chemische und physikalische Merk-male, mechanische Eigenschaften, Hand-habung und Gebrauch untersucht.

Freiwillige Kennzeichnungen

„Blauer Engel“

Dieses Umweltzeichen wird unter derFederführung des Umweltbundesamtesvergeben. Damit dürfen Produkte gekenn-zeichnet werden, die genau definiertePluspunkte gegenüber Erzeugnissen dergleichen Art besitzen (z.B. lösemittelarmeFarben, Zeichenblöcke aus 100 % Alt-papier).

9

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3 Stoffe

10

3.1 Pulverförmige Stoffe

Die atembaren Stäube bringen hier diewesentlichsten sicherheitstechnischenFragen mit. Didaktisch begründet werdenkann ihr Einsatz damit, dass Farbmittel– besonders Pigmente – unter den Stof-fen, die in Pulverform Verwendung finden,schon immer zu den wichtigsten in derKunst gehören und ganze Stilepochen mitgeprägt haben.

In der Regel kann man davon ausgehen,dass Schüler im Unterricht Pigmentstäu-ben deutlich weniger ausgesetzt sind alsPersonen, die beruflichen Umgang mitdiesen Stoffen haben. Deshalb werdengeringere Anforderungen gestellt als imgewerblichen Bereich. Allerdings dürfenSchüler gemäß der GUV-Regel „Umgangmit Gefahrstoffen im Unterricht“ (GUV-SR2003, bisher GUV 19.16, Ziffer 6.5.1) nichtmit sehr giftigen, explosionsgefährlichensowie mit krebserzeugenden, erbgutver-ändernden und fortpflanzungsgefährden-den Gefahrstoffen der Kategorien 1 und 2umgehen.Bei den allergenen Stoffen ist zu beden-ken, dass schon ein einmaliger Kontakt imRahmen eines Projektes zur Auslösungeiner Allergie führen kann. Gerade amBeispiel ganz natürlicher Stoffe zeigt sichderen Vielschichtigkeit. Man denke z.B.an Arbeiten des Künstlers Wolfgang Laib,die aus großen Mengen Blütenstaub be-stehen: Pollenallergien gehören zu denverbreitetsten überhaupt!

Für solche grundsätzlichen Zugänge zurÄsthetik des einen oder anderen natürli-chen Stoffs gibt es in der bildenden Kunstviele Beispiele, entsprechend auch in derDidaktik des Schulfachs Kunst.

Bilder aus Blüten, Früchten und vielerleianderen natürlichen Stoffen – die bei ein-zelnen Menschen auch Allergien auslösenkönnen – haben tief verwurzelte Traditio-nen und deshalb auch den Rang wesent-licher, schwer verzichtbarer Unterrichts-gegenstände des Schulfachs Kunst.

Die meisten Farben sind Mischungen ausPigmenten, Binde- und Lösemitteln. Inden letzten Jahren erlebten altherge-brachte Methoden zu deren Herstellungeine Renaissance – gefördert durch Über-legungen zum Umweltschutz und durchdie Besinnung auf die ästhetischen Merk-male althergebrachter Stoffe.

Pigmente sind im jeweiligen Mediumpraktisch unlösliche anorganische, orga-nische, bunte oder unbunte Farbmittel.Bereits in prähistorischer Zeit wurden Pig-mente bei Malereien verwendet, die unsin einigen Höhlen erhalten gebliebensind.

Im Medium lösliche Farbmittel bezeichnetman in der Maltechnologie und denKunstwissenschaften zur Unterscheidungvon den Pigmenten als Farbstoffe. Siekommen z. B. in Tinten, Beizen, beim Fär-ben von Textilien und fast allen Filz- oderFaserschreibern vor.

3.1.1 Natürliche anorganische Stäube

und Pigmente

Natürliche anorganische Pigmente wer-den ohne chemische Behandlung – etwadurch Mahlen, Schlämmen oder Trock-nen – von in der Natur vorkommenden,anorganischen Substanzen gewonnen,wie z.B. Ocker, Grünerde, Terra di Sienaund Graphit. Diese Pigmente sind imSinne der GefStoffV keine Gefahrstoffe,dennoch ist ein Aufwirbeln der Stäube zuvermeiden. Noch besser ist es, diese Pig-mente in pastöser Form zu beschaffenund anzuwenden.

3.1.2 Synthetische anorganische

Pigmente

Künstliche anorganische Pigmente wer-den hergestellt durch chemische oderphysikalische Umwandlung (Aufschlie-ßen, Fällen, Glühen) von anorganischenRohstoffen.

Die in der Tabelle auf der folgenden Seiteangegebenen Warnhinweise für die Pig-mente gelten für atembare Stäube undZubereitungen wie Farben und Lacke,wenn die genannten Pigmente in Konzen-trationen � 0,1 % enthalten sind (sieheGefStoffV Anhang). Gleichwohl raten wirvon der Verwendung solcher Pigmente infertigen Farben ab, weil diese Stoffe überkurz oder lang in den Umwelt-Kreislaufgeraten oder beim Schleifen des Farbauf-trages aufgewirbelt werden können. Beider eigenen Herstellung von Farben ausihren Grundbestandteilen ist jedoch deroben erwähnten Tabelle besondere Auf-merksamkeit zu widmen, da beim Ein-rühren von Farbpigmenten unter schuli-schen Bedingungen das Aufwirbeln vonStaub nicht zu vermeiden ist. Besser istauch hier der Einsatz dieser Stoffe inpastöser Form.

Sicherheitsvorkehrungen sind bei allenPigmenten geboten, die aus farbigemGlasmehl sind, sofern sie als Stäube vor-liegen. Sie können aus Bleiglas sein, undbeim Einatmen ist mit einer gefährlichenkumulativen Wirkung zu rechnen. Ähnli-ches gilt für Stäube von Buntmetallen undSchwermetallen, die als Bronzen vielfältigVerwendung beim Malen, Drucken undDekorieren finden.

Stäube von nicht giftigen oder gesund-heitsschädlichen Stoffen können immer-hin zu einer Belastung und Irritation derAtemwege führen.

Glasuren werden zweckmäßigerweisebereits in pastöser Konsistenz beschafft,sie müssen dann zum Gebrauch nur nochweiter verdünnt werden.

In diesen Zusammenhang gehört auch dieInformation über traditionelle Namen vonFarben und Modenamen für manche Farb-töne. Um sich über einen Farbton oderüber das Aussehen einer Farbe zu ver-ständigen, benutzt man in der Umgangs-sprache häufig den Namen eines bekann-ten Pigments, auch dann, wenn die Farb-

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substanz dieses Pigment gar nicht ent-hält, sondern nur danach aussieht.Chromgelb, Cadmiumrot, Kobaltblau sindz.B. solche Farbnamen, die auch auf völligunbedenkliche, z.T. sogar als besondersempfehlenswert befundene Farben ange-wendet werden. Die so bezeichneten Far-ben ahmen lediglich das Aussehen einesbestimmten, synthetischen anorgani-schen Pigments nach. Trotz der Verwechs-lungsgefahr kann man im Alltag auf sol-che Tradition nicht verzichten.

Sehr giftige oder krebserzeugende Pig-mente dürfen im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen nicht verwendet wer-den. Beispiele dafür sind alle Cadmium-pigmente, Bleiweiß, Barytgelb, Chrom-orange und Mineralfeuerrot. Nur hochspezialisierte Fachleute – wie z. B. Res-tauratoren – müssen manchmal damitumgehen.

Substanz

Pigmente auf Aluminium-Basis

Pigmente auf Barium-Basis

Pigment Bariumsulfat

Pigmente auf Blei-Basis

Pigmente auf Cadmium-Basis

Pigmente auf Eisen-Basis

Pigmente auf Chrom-Basis

Pigmente auf Kalium-Basis

Pigmente auf Kalzium-Basis

Pigmente auf Kobalt-Basis

Pigmente auf Magnesium-Basis

Pigmente auf Molybdän-Basis

Pigmente auf Silizium-Basis

Pigmente auf Titan-Basis

Ultramarinpigmente

Pigment Zinkchromat

andere Pigmente auf Zink-Basis

Synthetische anorganische Pigmente

3.1.3 Natürliche organische Pigmente

Sieht man von Kohle einmal ab, kommenin der Natur zum Malen brauchbare orga-nische Pigmente kaum vor. Man kannjedoch für manche Anwendungen Farbenaus natürlichen organischen Farbstoffenherstellen. Diese Pflanzenmalfarben sindauf Tonerde gefällte, wässrige Auszügeaus farbgebenden Pflanzenteilen. Die Pigmente können mit Wachs-Harz-Emulsio-nen angerieben werden und werden mitWasser verdünnt.

Von diesen Stoffen gehen in der Regelkeine Gefahren aus. Lediglich das Gutti-Goldgelb ist gesundheitsschädlich unddaher für Kinder nicht geeignet.

Eigenschaften nach GefStoffV

toxisch

toxisch, fortpflanzungsgefährdend

krebserzeugend

krebserzeugend

krebsverdächtig

krebserzeugend

3.1.4 Sonstige pulverförmige Stoffe

Vergleichbar den Einblicken in die Techno-logie der Farbherstellung, die ab einemgewissen Lernstand förderlich sind, ver-hält es sich mit Materialerkundungen imBereich Skulptur und Produkt-Design.Neben den Bindemitteln, z.B. Reaktions-harzen, die wir an anderer Stelle beschrei-ben, sind in vielen solchen Fällen pulver-förmige Füllstoffe zu berücksichtigen, dieman teils zum bloßen Strecken andererMaterialien aus Kostengründen braucht,teils aber auch, um eine bestimmte Ma-terialeigenschaft herbeizuführen; einebestimmte Art der Festigkeit, der Weiter-bearbeitbarkeit mit Werkzeugen, derOberflächenbeschaffenheit oder desGesamtgewichts eines Werkstücks. Füll-stoffe sind z.B. Gesteinsmehle, Glasmehl,Mehl von unterschiedlichsten organi-schen Stoffen, Metallpulver usw., je nachVerwendungszweck.

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Warnhinweise

nicht verwenden, ErsatzstoffprüfungAusnahme: Bariumsulfat

nicht verwenden, Ersatzstoffprüfung

nicht verwenden, Ersatzstoffprüfung

nicht verwenden, Ersatzstoffprüfung

nicht verwenden, Ersatzstoffprüfung

nicht verwenden, Ersatzstoffprüfung

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S ift

3 Stoffe

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t

Im Ausgangszustand pulverförmig sindaußerdem Gips und Zement und z.B. auchder Gießton. Sicherheitsvorkehrungenerfordert hier vor allem der Umgang mitZement, der zur Vermeidung von Haut-erkrankungen (Zementekzeme, Maurer-krätze) nur als chromatarmer Zement(wasserlöslicher Chromatgehalt�2 ml/m3) beschafft und verwendet wer-den sollte (siehe auch TRGS 613 und dieR- und S-Sätze im Anhang 1.2 und 1.3 die-ser Broschüre). Zwingend erforderlichkann Zement z.B. in der Freiplastik sein,weil vergleichbare andere Stoffe nicht hin-reichend witterungsbeständig sind.

3.2 Stifte und Kreiden

3.2.1 Filz-/Faserschreiber und High-

lighter (Textmarker)

Lösemittelfreie Schreiber sind zu bevorzu-gen – der Einwand, in Faserschreibernseien nur geringe Mengen an Lösemittelnvorhanden, gilt nicht, da die Gesamtmen-ge der hergestellten Produkte dennocheine ökologische Umweltbeeinträchti-gung darstellt. Ausnahmen von dieserRegel können sich ergeben, wenn decken-der Farbauftrag (z.B. bei Silber- oder Gold-schreibern) erforderlich ist. Diese Schrei-ber enthalten die gleichen Lösemittel wieLackfarben.

Xylol- und toluolhaltige Filzschreiber, diefür den professionellen Bereich angebo-ten werden, sollen im Unterricht nicht ein-gesetzt werden.

3.2.2 Bleistifte, Buntstifte, farbige

Kreiden und Wachsstifte

Es ist zu beachten, dass die Holzfassun-gen von Bleistiften oder Buntstiften unbe-kannter Herkunft mit schwermetallhalti-gen Farben lackiert sein können, wasproblematisch ist, da Kinder gern Stifte inden Mund nehmen.

Pastellkreiden zählen zu den sicherenZubereitungen. Leider folgt ihrem Ge-brauch häufig ganz unnötig der Einsatzvon Fixativen, meist in Form von Sprays.Bedenklich können Anwendungsart undAnwendungsumstände sein. Bei sachge-rechter Verwendung wird eine Kontamina-tion mit Fixativ vermieden.

Sicherheitshinweise

• Beim Versprühen von Fixativ könnenexplosionsfähige Lösemitteldampf-Luftgemische entstehen. Es ist daraufzu achten, dass beim Fixieren keineZündquellen (offene Flammen, bren-nende Zigaretten) vorhanden sind.

• Fixative, bei deren Verwendung Aero-sole entstehen, dürfen nur bei ausrei-chender Lüftung des Arbeitsraumeseingesetzt werden.

• Größere Bilder, die fixiert werden müs-sen, sollten im Freien bearbeitet wer-den.

Bei sehr großflächigen Kreidemalereien,wie sie etwa den Verfahren der Pflaster-maler entlehnt sind, kommen zum Kon-servieren auch so genannte Putzfestiger(Grundanstrichstoffe, Tiefengründe) ausdem Baustoffbereich zum Einsatz. Es soll-ten nach Möglichkeit wasserverdünnbareTiefengründe nach den Vorgaben des Her-stellers zur Vermeidung von Farbnebelnim Streichverfahren eingesetzt werden.Sind lösemittelverdünnbare Produktewegen ihres besseren Benetzungsverhal-tens und des tieferen Eindringens unver-meidlich, sollten aromatenfreie lösemit-telverdünnbare Tiefengründe verwendetwerden.

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3.3 Farben und Lacke

3.3.1 Dekorationsmalfarben/Acrylfarben

Hierbei handelt es sich um Malfarben aufwässriger Basis, die als Bindemittel eineKunststoffdispersion (z.B. Polyacrylat-dispersionen) enthalten. Daneben enthal-ten sie, wie viele anderen Malfarben, Füll-stoffe, Pigmente und Konservierungsmit-tel. Diese Farben sind den lösemittelhalti-gen Farben vorzuziehen, da die Gesund-heits- und Umweltbelastungen durchdiese Zubereitungen geringer sind.

Acrylfarben lassen sich ausgezeichnetspritzen und eignen sich auch für Air-brush-Techniken. Wegen der ähnlichenZusammensetzung gelten dieselbenSicherheitsauflagen wie bei den Plaka-farben (siehe unten).

Granitfarbe, ebenfalls eine Acrylfarbe, isteine beliebte Substanz, um Gegenstän-den ein granitartiges Aussehen zu vermit-teln. Sie enthält Farbpigmente und Kunst-stoff-Flitter, als Lösemittel Wasser und alsBindemittel Polyacrylat. Schwermetallpig-mente, wie Cadmium- und Bleipigmente,werden nicht eingesetzt.

3.3.2 Ölfarben

Ölfarben sind Zubereitungen aus Pigmen-ten, Harzen und Ölen. Sie können Spurenvon Schwermetallpigmenten wie Cadmi-um, Kobalt und Chrom enthalten. Sie dür-fen deswegen nicht geschliffen oder ver-brannt werden.

Sicherheitshinweis

• Hände reinigt man mit Papier vor undwäscht anschließend mit Wasser undSeife. Verbleibende Verunreinigungenentfernt man nicht mit Terpentinersatz,sondern mit hautverträglichen Hand-reinigungsmitteln.

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3.3.3 Tuschen/Tinten

Tuschen und Tinten sind wässrige Lösun-gen oder Emulsionen von Pigmenten oderFarbstoffen. Tuschen basieren auf Pig-menten, Tinten auf Farbstoffen. Je nachArt des Farbmittels werden verschiedeneKonservierungsmittel zugesetzt.

3.3.4 Lacke

Bei der farbigen Gestaltung vonGebrauchsgegenständen sowie in derObjektkunst und einer Reihe andererkünstlerischer Verfahren, ist der Versuch,auf Farben auszuweichen, die Wasser alsLösemittel enthalten, nicht immer un-problematisch. Die Darstellung dieserSchwierigkeiten würde den Umfang die-ser Broschüre sprengen. Wir verweisenhier auf die „Lehrerbriefe zur Unfallverhü-tung und Sicherheitserziehung“ Oberflä-

chenbehandlung von Holz (GUV 57.2.211)und Oberflächenbehandlung von Metallen

(GUV 57.2.238) sowie auf die einschlägi-gen Handbücher für Malerei und Anstrich-technik.

3.3.5 Stoffmalfarben/Stoffdruckfarben

Stoffmalfarben und Stoffdruckfarben fürSieb- und Hochdruck sind in der Regelbügelfixierbare Farben auf Wasserbasisfür appreturfreie Naturfasern.

Zusammensetzung: wässrige Kunstharz-dispersion mit anorganischen und orga-nischen Pigmenten; konserviert mit� 0,01 % Isothiazolinonen.

Die Farbe gilt zwar als ungefährlich,jedoch sollen die beim Bügeln entstehen-den Dämpfe nicht eingeatmet werden –auf ausreichende Lüftung achten.

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3.3.6 Seidenmalfarben

Seidenmalfarben werden in der Regel mitWasserdampf in speziellen Behälternfixiert. Für einfache Ansprüche gibt esauch Farben, die man mit dem Bügeleisenfixiert. Die Farben sind in Wasser gelöst.

Zusammensetzung: wässrige Zubereitungvon Kunstharzen und Diolen; konserviertmit � 0,01 % Isothiazolinonen.Die Farben sind ungefährlich.

3.3.7 Fingerfarben

Wenngleich die Fingerfarben mehr in denBereich der Kindergärten gehören, somüssen wir sie doch erwähnen, da sieauch beim Siebdrucken eingesetzt wer-den können.

Fingerfarben sind pastöse Malfarben undbestehen aus Wasser, Bindemittel (z.B.Zellulosederivate = Tapetenkleister), Füll-stoff (z.B. Kreide), Farbmittel und einemKonservierungsstoff. Farbmittel und Kon-servierungsstoffe sind gemäß der Lebens-mittel-Zusatzstoff- oder Kosmetikaverord-nung ausgewählt. Ein geringer Zusatz vonBitterstoffen soll das Verschlucken merkli-cher Mengen verhindern.

3.3.8 Wasserfarben

Was man in der Umgangssprache „Was-serfarbe“ nennt, unterscheidet sich vonden übrigen Arten wasserverdünnbarerFarben dadurch, dass das Bindemittel,meistens ein aus Pflanzen gewonnenerLeim, „umkehrbar“ ist. Das heißt, dieFarbe lässt sich beliebig oft trocknen undmit Wasser wieder lösen. Das gilt auch fürdie Aquarellfarben und die Gouachen.

Deckfarben und Aquarellfarben sindZubereitungen aus Kohlehydraten, Poly-diolen, Vinylpolymerisaten, Tensiden,anorganischen Weißpigmenten, anorga-nischen und organischen Farbpigmenten.

Um Schimmelpilzbildung zu vermeiden,werden diese Farben mit z.B. 0,4 %Dithiocarbamat-Derivaten oder 0,5 %Thiuram und 0,02 % Isothiazolinonenkonserviert.

Damit sind diese Farben im Sinne derGefStoffV keine gesundheitsgefährden-den Stoffe, trotzdem gehören Pinsel mitDeck- und Aquarellfarben keinesfalls inden Mund. Diese Farben sind für die Kör-perbemalung ungeeignet. Die Schülerin-nen und Schüler sind darüber aufzu-klären.

3.3.9 Plakafarben/Temperafarbe

Die Bindemittel bei den übrigen wasser-verdünnbaren Farben sind unumkehrbar.Ist der anfängliche Wassergehalt getrock-net, ist der Farbauftrag wasserunlöslich.Insofern haben diese Farben anwendungs-technisch ähnliche Eigenschaften wie dieAcrylfarben und die Kunstharzdispersions-farben für Fassadenbeschichtung.

Plaka, fälschlich auch Plakatemperagenannt, enthält als Bindemittel Kasein,die echte Tempera dagegen ein komple-xes Bindemittelgemisch (lat.: temperare= mischen). In der Tradition der europäi-schen Tafelmalerei besteht dies vorzugs-weise aus einer Emulsion aus Vollei, Was-ser und trocknenden Ölen. Im Handel sindauch synthetische Emulgierhilfsmittel, diedas leicht verderbliche Ei bei manchenAnwendungen ersetzen können.

Dagegen hat es sich bei den Produktbe-zeichnungen im Farbenhandel eingebür-gert, auch Gouachen speziell für Design-zwecke als Plakatempera zu bezeichnen,obwohl sie einen umkehrbaren Leim alsBindemittel haben wie die landläufigenWasserfarben. Häufig ist nur die Darrei-chungsform eine andere, nicht als Farb-tablette, sondern als Paste in Tuben oderGläschen. Im europäischen Auslandbenutzt man häufig dafür die Bezeich-nung Designers-Gouache.

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3 Stoffe

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-Zusammensetzung: wässrige Zubereitungvon Pigmenten und Harzen mit Zusatzgeringer Anteile von pflanzlichen Ölensowie alkoholischen und paraffinischenLösemitteln; konserviert mit bis zu 1 %Phenol-Derivaten; enthält ca. 0,2 %Ammoniak.

Zu den Plakafarben gibt es Klarlacke, dieentweder mit dem Lösemittel Wasser oder mit Alkoholen, Estern und Wasser versetztsind. Alkohole und Ester sind brennbar.

3.3.10 Schminken/Body-Painting

Für die Bemalung der Haut müssengrundsätzlich spezielle Theaterschmink-farben verwendet werden, die der Kosme-tikaverordnung entsprechen.Für die Maskenbildnerei u.a. wird flüssi-ges Latex für die Beschichtung der Hautangeboten. Dies ist nicht unproblema-tisch, da Latex Allergien auslösen kannund die Entfernung des Materials von derbehaarten Haut außerordentlich schmerz-haft ist. Von Experimenten mit diesemMaterial ist abzuraten, ebenso wie voneigenen Zubereitungen, die beim künst-lerischen oder auch beim kultischenSchminken angezeigt sein können, wennnicht sichergestellt ist, dass sie keinegefährlichen Eigenschaften aufweisen.

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3.4 Flüssige Stoffe (z.B. bei

Malerei, Collage u.Ä.)

3.4.1 Lösemittel

Als sicherheitstechnisch bedenkliche flüs-sige Stoffe sind besonders organischeLösemittel und einzelne Bindemittel fürFarbsubstanzen, wie z.B. die trocknen-den, verharzenden Öle, zu berücksichti-gen. Das natürliche Eiklar für mancheGouachen und das natürliche Vollei fürdie echte Tempera wären weitere Beispie-le. Mit beiden letzteren wird bei der einenoder anderen unterrichtlichen Fragestel-lung auch heute noch gearbeitet. WerdenFarben mit diesen Lebensmitteln versetzt,so ist zu bedenken, dass die angerührtenGemische von Pilzen, Salmonellen undanderen Bakterien befallen werden kön-nen. Kühle Lagerung verlängert die Halt-barkeit.

Lösemittel sind Flüssigkeiten, die Stoffelösen, ohne diese oder sich selbst che-misch zu verändern. Lösemittel werdenzur Herstellung von z. B. Kunstharzlackenund Klebstoffen sowie zur Verdünnungund Reinigung verwendet. Wasser ist daswichtigste Lösemittel für Tinten undTuschen.

Von nahezu allen organischen Lösemit-teln gehen Gefahren aus. Sie können überdie Atemwege oder durch unmittelbarenHautkontakt in den Körper gelangen. Dieschädigende Wirkung hängt von der Kon-zentration in der Atemluft, der Dauer undder Häufigkeit der Stoffeinwirkung ab.Lösemittel wirken auf die Haut entfettend.Sie können die schützende Fettschicht derHaut angreifen und damit die Entstehungvon Hautkrankheiten begünstigen. VieleLösemittel verdampfen schon bei Zimmer-temperatur und können somit leicht ein-geatmet werden. Symptome einer Löse-mitteleinwirkung können Augenreizung,Kopfschmerzen, Müdigkeit und in hohenDosen narkotische Wirkung sein.

Die meisten Lösemittel sind brennbar.Ihre Dämpfe sind schwerer als Luft. Sie können mit Luft explosionsfähigeGemische bilden.

Für die Hand des Lehrers sind hoch ent-zündliche und leicht entzündliche Flüssig-keiten, zu denen die meisten organischenLösemittel zählen, sowie explosionsge-fährliche Stoffe nur in den für den Unter-richt erforderlichen kleinen handelsübli-chen Mengen zu beschaffen. Dabei istunbedingt zu beachten, dass für hoch ent-zündliche, flüssige Stoffe ein Verwen-dungsverbot für Schüler unter 16 Jahrenbesteht. Mit explosionsgefährlichen Stof-fen dürfen Schüler aller Altersgruppennicht umgehen.

Einteilung der brennbaren Flüssigkeiten

Mit der Außerkraftsetzung der Verord-nung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)gelten auch die Gefahrenklassen A I, A II,A III und B nicht mehr (siehe Tabelle aufder folgenden Seite).

Aus der Angabe über den Flammpunkt,der mit der Gefahrklasse korrespondiert,und dem Luftgrenzwert lässt sich dasGefahrenpotenzial eines Lösemittelsabschätzen. Je niedriger der Flammpunktist, umso leichter lässt sich die Flüssigkeitentzünden.

Für alle Lösemittel gilt, dass sie nicht insAbwasser gelangen dürfen, da sie Dämpfeentwickeln können, die im Gemisch mitLuft explosionsfähig sein können. Außer-dem können einige von ihnen die Mikro-organismen in der Abwasserreinigungschädigen.

Verunreinigte Lösemittel müssen gesam-melt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

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Hoch-, leicht- und entzündliche Flüssig-keiten dürfen im Schulbereich für denHandgebrauch nur in Gefäßen von höchs-tens einem Liter Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Aufbewahrung dieserFlüssigkeiten hat grundsätzlich in Sicher-heitsschränken oder Lagerräumen nachTRBF 20 „Läger“ zu erfolgen. Hoch-,leicht- und entzündliche Flüssigkeitenkönnen auch in Labor- und Chemikalien-schränken untergebracht werden, die

• an einer wirksamen Entlüftung ange-schlossen sind, die einen mindestens10-fachen Luftwechsel je Stundegewährleistet und die auftretendenGase und Dämpfe ständig ins Freieleitet,

• unterhalb der untersten Stellfläche miteiner Auffangwanne aus nicht brennba-rem Werkstoff ausgerüstet sind, diemindestens 10% der maximal zulässi-gen Aufbewahrungsmenge aufnehmenkann, mindestens jedoch den Raumin-halt des größten Gefäßes,

• mit Türen ausgestattet sind, die vonselbst schließen und an der Frontseiteder Türen mit dem Warnzeichen W 01und Verbotszeichen P 02 gekennzeich-net sind,

Einteilung der brenn

nach Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)

Gruppe A: mit Wasser nicht mischbarGruppe B: mit Wasser mischbar bei 15 °C

Flammpunkt

Gefahrklasse A I: < 21 °C

Gefahrklasse B: < 21 °C

Gefahrklasse A II: 21 °C bis 55 °C

Gefahrklasse A III: 55 °C bis 100 °C

itt

• im Brandfall z.B. durch Unterbrechungder Schranklüftung eine Brandausbreitung verhindern.

In diesen Schränken dürfen brennbareFlüssigkeiten jedoch nur bis zu einemGesamtvolumen von 60 Litern aufbewahrwerden, davon höchstens 20 l hoch- undleichtentzündliche und 40 l sonstigebrennbare Flüssigkeiten. Je Raum ist nurein Schrank zulässig.

Die Regelungen finden keine Anwendungsoweit hoch-, leicht- und entzündlicheFlüssigkeiten in der für den Fortgang derArbeit erforderlichen Menge bereitgehal-ten werden.

Sicherheitshinweise zum Umgang mit

Lösemitteln

• Nach Möglichkeit Ersatzstoffe verwen-den.

• Feuer, offenes Licht und Rauchen ver-

boten!

• So wenig Lösemittel wie möglich ver-wenden.

• Lösemittelkontakt mit der Haut ver-meiden.

• Lösemitteldämpfe nicht einatmen.

baren Flüssigkeiten

nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

In GefStoffV zzt. keine Unterscheidung in mischbar oder nicht mischbar mit Wasser.

Flammpunkt

hochentzündlich: < 0 °C, Siedebereich ≤ 35 °C

leichtentzündlich: < 21 °C

entzündlich: 21 °C bis 55 °C

Keine Entsprechung, Gefahrklasse A III wegfallend

el

• Mit Lösemitteln im Freien arbeiten oderauf gute Lüftung achten.

• Bei großflächigem Lösemitteleinsatz(z.B. Siebdruck) mit explosionsge-schützter Absaugung arbeiten.

• Lösemittel nicht in das Abwassergelangen lassen – Umweltbelastungund Explosionsgefahr!

Weitere Hinweise zu den Lösemitteln fin-den sich in: „Kunststoff – ein Handbuchfür Lehrkräfte“ (GUV-SI 8039, bisherGUV 57.1.30.4). Erläuterungen zu denGefahrensymbolen, der Gefahrenkenn-zeichnung, den Hinweisen und Sicher-heitsratschlägen zu Gefahrstoffen (R- undS-Sätze) sowie den Informationen zumSicherheitsdatenblatt sind im Anhangabgedruckt.

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Hinweis

Der Flammpunkt ist die niedrigste Tem-peratur, bei der sich aus der FlüssigkeitDämpfe in solcher Menge entwickeln,dass sie mit der Luft ein entflammbaresGemisch ergeben.

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Bezeichnung Inhaltsstoffe Flamm- Gefahr- Bemerkungen H,S

punkt klasse

(VbF)

Aceton Aceton –20 °C B Leicht entzündlich, entfettet die Haut

Benzol Benzol –11 °C A I Leicht entzündlich, krebserzeugend, entfettet die Haut,nicht im Unterricht verwenden, Ersatzstoff Toluol oderXylol verwenden (siehe dortige Hinweise) starke Giftwir-kung auf die Blut bildenden Organe, narkotisch, Haut-resorption, kommt in Kraftstoffen vor H

Brennspiritus vergällter Trinkalkohol 12 °C B Leicht entzündlich,(Hauptbestandteil Reinigungs- und LösemittelEthanol)

Butanol, Butanol 35 °C A II Gesundheitsschädlich, reizt Haut und Schleimhäute,n-Butanol entfettet die Haut, Hautresorption möglich

Butylacetat 1-Butylethanoat 22 °C A II Entfettet die Haut, Reizwirkung auf Haut, Augen, (Essigsäurebutylester) Atemwege; Störung des zentralen Nervensystems

Cyclohexanon Cyclohexanon 43 °C A II Gesundheitsschädlich, reizt Haut und Atemwege H

Ethylacetat Ethylethanoat –4 °C A I Leicht entzündlich, fruchtschädigend

Isopropanol Isopropanol 12 °C B Leicht entzündlich, Hautresorption möglich

Methylacetat Methylethanoat –10 °C A I Leicht entzündlich, entfettet die Haut, Störung des (Essigsäuremethylester) zentralen Nervensystems, Schädigung der Sehnerven

Methylethylketon Methylketon –4 °C A I Leicht entzündlich, Verdacht auf Fruchtschädigung, H(2-Butanon) reizt Augen und Haut

Nitroverdünner Lösemittelgemisch aus �20 °C / A I Nur für Nitrolacke geeignet, leicht entzündlich/(auch Zelluloselack- Erdölprodukten �21–30 °C A II entzündlich, gesundheitsschädlichverdünner genannt)

Pinselreiniger Gemisch aus Testbenzin 21–55 °C A II Entzündlich, reizt Augen und Schleimhäute Hund Nitroverbindungen

Terpentin(öl) natürlicher, organischer 21–55 °C A II Gesundheitsschädlich, hautresorptiv, sensibilisierend,Kohlenwasserstoff, wird entzündlich H,Saus Baumharz gewonnen

Terpentinersatz Lösemittelgemisch aus 55–100 °C CA III Gesundheitsschädlich, entzündlich, entfettet die HErdölprodukten Haut

Toluol Toluol 6 °C A I Leicht entzündlich, gesundheitsschädlich, Ersatzstofffür Benzol

Universalverdünner Lösemittelgemisch aus �20 °C A I Leicht entzündlich, narkotische Wirkung, GiftwirkungErdölprodukten abhängig von der Zusammensetzung, verdünnt nicht

alle Lacke, möglichst nicht verwenden, besser: ent-sprechender Verdünner

Xylol (o-, m-, p-) Xylol 25 °C A II Hautresorptiv, gesundheitsschädlich, Ersatzstoff Hfür Benzol

(H = Gefahr der Hautresorption, S = Gefahr der Sensibilisierung, Allergisierung)

Auswahl gebräuchlicher organischer Lösemittel

3 Stoffe

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GUV-SI 8043

3.4.2 Klebstoffe

Kleben ist das Herstellen einer Verbin-dung zwischen Werkstücken gleichenoder verschiedenen Materials. Der Kleb-stoff ist ein nichtmetallischer Stoff, derdie Werkstücke durch Oberflächenhaftung(Adhäsion) und innere Festigkeit (Kohä-sion) verbindet. Der Klebstoff härtetdurch Trocknung oder durch chemischeReaktion aus und hält dadurch die Mate-rialien zusammen.

Für die verschiedenen Anwendungen undWerkstoffe gibt es eine große Paletteunterschiedlicher Klebstoffe. Die Auswahldes richtigen Klebstoffes, die richtige Vor-bereitung der Klebeflächen und die kor-rekte Anwendung des Klebemittels sindAusschlag gebend für die Haltbarkeit derKlebung.

Und so wird Klebstoff richtig aufgebracht:• Oberflächen von Rost, Farbresten,

Staub u.a. reinigen.• Oberflächen durch Schleifen anrauen.• Klebeflächen gründlich entfetten (z.B.

mit Aceton, Alkohol, Feuerzeugbenzin).• Klebeflächen trocknen lassen und nicht

mehr berühren.• Klebstoff dünn und gleichmäßig auftra-

gen (bei Kontaktklebern die Ablüftzeitbeachten).

• Teile zusammenfügen und fixieren(außer Kontaktkleber).

Die Gefährdungen durch Klebstoffe resul-tieren im Wesentlichen aus ihrem Gehaltan organischen Lösemitteln. Zweikompo-nentenkleber bestehen aus Epoxid- bzw.aus Polyesterharzen, die giftig oder leichtentzündlich sind. Epoxidharz, das als Bas-telklebstoff verwendet wird, kann krebs-erzeugende Restmonomere enthalten,weil das Mischen von Hand nicht exaktgenug ausgeführt werden kann. Außer-dem kann durch unausgehärtete Epoxid-harze und Methacrylate die Gefahr derSensibilisierung bestehen.

Die Inhaltsstoffe der Epoxidharze könnenzu Hauterkrankungen und in seltenen Fäl-len zu Atemwegserkrankungen führen.Das im noch nicht ausgehärteten Harzenthaltene Epichlorhydrin ist krebserzeu-gend. Bei sachgemäßer Handhabung, wiez.B. in der Betriebsanweisung angegeben,ist mit einer Grenzwertüberschreitungnicht zu rechnen. Die als Härter dienen-den Amine können hautreizend oderätzend wirken.

Das aus der Harzkomponente der Poly-esterharze entweichende Styrol kann inhohen Konzentrationen zu gesundheit-lichen Beeinträchtigungen führen. Haut-kontakt mit den Harzlösungen führt zuHautreizungen und allergischen Haut-erscheinungen. Die als Härter eingesetzteorganischen Peroxide können schwereVerätzungen verursachen, insbesonderedie Augen sind gefährdet.

3.4.3 Natürliche Bindemittel

Es gibt zahlreiche natürliche Klebstoffe,von denen aber nur noch wenige in spe-ziellen Anwendungen genutzt werden.Beispiele dafür sind Kasein (aus Milch)und Gummi Arabicum.

3.4.4 Synthetische Bindemittel

Es gibt einige Klebstoffe, die mit demLösemittel Wasser hergestellt sind. DerVorteil dieser Produkte, dass sie keinorganisches Lösemittel enthalten, wirddurch folgende Nachteile erkauft:• die Trockenzeit ist deutlich länger,• Papier und Pappe wellen sich,• die Klebekraft ist wesentlich geringer.

Lösemittelhaltige Kleber sind brennbarund bei Missbrauch gesundheitsschäd-lich. Die Angst vieler Pädagogen, diesekönnten von Schülern zum „Schnüffeln“genutzt werden, ist unbegründet, da dieKlebstoffmenge in den Klebstofftuben zugering ist, um einen nennenswerten

17

Effekt zu erzielen. Einige Hersteller gebenbei den Klebstoffen die Lösemittel in denSicherheitsdatenblättern an. In der Regelwerden Lösemittelgemische verwendet,die aus folgenden Substanzen bestehenkönnen:• Aceton• Butanol• Butylacetat• Cyclohexan• Cyclohexanon• Ethanol• Ethylacetat• Methylacetat• Methylethylketon(vergleiche Tabelle S. 20)

Bei den lösemittelhaltigen Klebern härtetder Klebstoff durch Verdunstung desLösemittels aus. Das Lösemittel mussalso durch das verklebende Material ent-weichen können. Einige Kunststoffe wer-den von den Lösemitteln allerdings ange-griffen oder sogar aufgelöst (z.B. Styro-por®).

Lösemittelundurchlässige Stoffe werdenmit Kontaktklebern, Schmelzklebern,Zweikomponentenklebern oder Sekun-denklebern miteinander verbunden.

Bei kleinflächigen Klebungen spielt dasverdampfende Lösemittel keine großeRolle, zumal die meisten verwendetenLösemittel unbedenklich sind. Werdenallerdings große Flächen mit Kleber einge-strichen, so sollten die Hinweise der Her-steller unbedingt beachtet werden. Wennman Zusammensetzung und Gefahren-potenzial des Klebstoffes nicht kennt,muss man das Sicherheitsdatenblatt beimHersteller anfordern – der Hersteller istnach der GefStoffV § 14 verpflichtet, die-ses zu liefern.

Die Spezialkleber für PVC-hart, erforder-lich z.B. bei Reststücken von PVC-Rohren,einem beliebten und leicht zu beschaffen-den Gestaltungsmaterial, sind erheblichfeuergefährlicher und gesundheitsschäd-licher als die Kontaktkleber, zumal die

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Bezeichnung Inhaltsstoffe Bemerkungen

Alleskleber Polyvinylacetat Vielseitig verwendbar, jedoch oft nur mäßige Klebekraft

Holzleim Polyvinylacetat, Polyurethan Spezialleime für Holz; unterschiedliche Leime je nach Anwendungsfall, Wärmebelastung und Wasserfestigkeit

Klebestifte Polyvinylpyrrolidon Nur für Papier geeignet; geringe Klebkraft

Kontaktkleber Polychloroprene, SBR-Kautschuke, Für elastische Verklebungen auch auf nicht saugenden Polyurethane Untergründen, klebt erst nach Ablüften, z.T. leicht entzünd-

lich und allergisches Potenzial, unbedingt Sicherheits-datenblatt beachten

Metallkleber Epoxidharze, Polyester Bei Epoxidharz-Klebstoffen ist der Härter gesundheits-schädlich (siehe nachfolgendes Kapitel „ReaktionshärtendeStoffe“)

Modellbaukleber Polystyrol, Methacrylat für Plexiglas Lösemittelklebstoffe mit unterschiedlicher Zusammenset-zung; Gefahrenpotenzial je nach Lösemittel

PVC-Kleber Polyvinylchlorid Kleber für Material aus PVC, unbedingt gut lüften (nurmonomeres Vinylchlorid ist giftig, hochentzündlich undkrebserzeugend – Kategorie 1)

Reaktionskleber Polyurethane, Epoxide Reagieren mit Luftfeuchtigkeit und bilden hochfeste, fle-xible bis starre Verbindungen; Hautkontakt vermeiden; derHärter für Epoxidharze wird auf Aminbasis hergestellt undist allergen

Schmelzkleber Polyvinylacetat-Polyethylen-Gemisch Verbrennungsgefahr mit schlecht heilenden Wunden; nureingeschränkte Klebkraft

Sekundenkleber Cyanacrylat Gefahr der Verklebung von Haut, Augen und Mund, die nuroperativ gelöst werden kann. Besonders geeignet fürGummi-Metall oder Gummi-Glas-Verklebungen

Tapetenkleister Methylzellulose Unproblematisch

3 Stoffe

Hersteller der letzteren deren Lösemittel-gehalt in jüngster Zeit durch neue Rezep-turen erheblich reduziert haben.

Heißklebepistolen, mit denen sich eigent-lich ein weites Spektrum an Materialienklebeverbinden lässt, sind im Unterrichtfür Verklebungen geringer Festigkeitgeeignet, die Klebestellen lassen sichallerdings nur bedingt einfärben.

18

Sicherheitshinweise

• Einige Klebstoffe, z.B. Epoxidkleber,Kontaktkleber, Lösemittelkleber, kön-nen ätzend, gesundheitsschädlich, al-lergen und/oder brennbar sein. Beson-ders bei großflächiger Anwendung die-ser Klebstoffe muss für eine ausrei-chende Lüftung gesorgt werden. DieGefahrenhinweise der Hersteller sindunbedingt zu beachten. Sicherheits-datenblätter kann man bei den Herstel-lern direkt anfordern.

• Auch UV-härtende Kleber, die gelegent-lich für Polymethylmethacrylate (Ple-xiglas) verwendet werden, könnenGesundheitsschäden bei unsachge-

mäßer Anwendung verursachen. DieSicherheitsdatenblätter zu diesen Kleb-stoffen sind unbedingt zu beachten.

• Verbrennungen durch Schmelzklebstof-fe sind sehr schmerzhaft, da der Klebermit einer Temperatur von mehr als180 °C austritt. Außerdem haftet ersofort auf der Haut und lässt sich nichtabwischen. Schlecht heilende, tief grei-fende Verbrennungen sind die Folge.Sofortige Kühlung unter fließendemWasser kann die Schwere der Verlet-zung mindern. Schmelzklebstoffe soll-ten von Schülern nur in solchen Fällenbenutzt werden, wo sie zur Erreichungdes Lehrzieles unumgänglich sind.

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GUV-SI 8043

3.5 Schmelzbare Stoffe

3.5.1 Wachs

Wachse sind heute im allgemeinen Han-del nahezu ausnahmslos als Gemischeverfügbar. Keine Art von natürlich vorkom-mendem Wachs ist nämlich in reiner Formzum Modellieren oder für andere gestalte-rische Zwecke vollauf geeignet. Die Form-barkeit der Masse, aber auch die Standfe-stigkeit eines Formstücks muss je nachVerwendungszweck durch Mischen mitanderen Wachsen gesteuert werden. AufGrund sonstiger Anforderungen kommenmehr und andere Stoffe in so ein Wachs-gemisch. Nicht nur, dass eine Wachsmas-se für den Formenbau beim Metallgussfür die Kinderhand völlig ungeeignet istoder das Gemisch für die tropffreie Weih-nachtskerze sich nur sehr bedingt alsÄtzgrund für den Tiefdruck eignet, ist fal-scher Materialeinsatz aus Mangel anMaterialkenntnis eine häufige Unfall-ursache.

Unterrichtlich viel verbreiteter als Anwen-dungen bei Skulptur, Formenbau u.Ä.sind aber malerische Anwendungen wieEnkaustik und Batik, die gleichfalls denUmgang mit größeren Mengen geschmol-zenen Wachses erfordern. Ähnlich auchdie diversen Reserveverfahren, wie wir sieaus Volkskunde und Brauchtum vom De-korieren der Ostereier u.Ä. kennen. AuchVotivfiguren aus Wachs und Wachsreliefsgehören in diesen Themenkreis, weil siehauptsächlich gegossen werden.

Schmelzen ist außerdem eine sehr einfa-che und wirksame Methode, um Wachs-massen aller Art von Verunreinigungen zubefreien. Dieses ist ein erheblicher Vor-teil, den alle Wachs-Modelliermassen,auch die schon in Kindertagesstätten ver-wendeten, allen anderen wieder verwend-baren Modelliermassen, wie etwa Plasti-lin, voraus haben. Es ist davon auszuge-hen, dass letztlich überall, wo Wachs zurVerwendung kommt, auch Wachsschmel-ze vorkommt, selbst dort, wo der eigent-

liche Verwendungszweck ein anderer ist.Wachsschmelze birgt immer die Gefahreiner Brandverletzung durch Berühren,Eintauchen oder Überschütten mit sich.Hinzu kommen die leichte Entflammbar-keit der Schmelze und weitere Unfall-ursachen bei unsachgemäßen Lösch-versuchen von brennender Schmelze.

Sorgfältige Sicherheitsvorkehrungenerfordert außerdem das Ausschmelzenvon Wachs aus den Gussformen für Bron-ze u.Ä. Durch zu hohe Temperaturen undplötzlichen Sauerstoffzutritt kann es beisolchen Vorgängen zu Stichflammenund/oder Verpuffungen kommen.

Sicherheitsregeln für den Umgang mit

Wachsschmelzen

• Wachs nicht auf offenem Feuer erhit-zen, sondern im Wasserbad!

• Überhitzung vermeiden! Eine rauchen-de Wachsschmelze ist schon viel zuheiß und kann sich selbst entzünden.

• Wachs nur in Gefäßen schmelzen, diesicher mit der Hand gehalten werdenkönnen.

• Passenden Deckel bereithalten, umBrände sofort ersticken zu können!

• Auf keinen Fall Wasser in flüssigesWachs geben oder gar mit Wasserlöschen! Das Wasser verdampft explo-sionsartig und verteilt das heiße oderbrennende Wachs weit im Raum.

• Wachsschmelzen nur in absolut trocke-ne Formen gießen.

• Nach Verbrennungen sofort mit kaltemWasser kühlen, bis der Schmerz nach-lässt.

3.5.2 Blei

Beim Umgang mit Blei ist dafür zu sorgen,dass die Aufnahme von Blei in denmenschlichen Organismus vollständigverhindert wird, denn die Aufnahme istkumulativ.

Blei ist giftig und reproduktionstoxisch.Gebärfähige Frauen dürfen deshalb nurbei Erfüllung strenger Sicherheitsauflagen(vgl. GUV-Regel „Umgang mit Gefahr-stoffen im Unterricht“, GUV-SR 2003, bis-her GUV 19.16, Ziffer 6.6 ff.) mit Bleiumgehen. Werden Schülerarbeiten mitBlei geplant, so ist zunächst vom Lehrereine Prüfung auf Ersatzstoffe durchzu-führen.

Eher als Arbeitsmaterial, weniger alsUnterrichtsgegenstand kommen Blei, Zinn und andere Schwermetalle sowieLegierungen aus ihnen beim Löten vor, inGestaltungsprozessen des Schulbereichsebenso wie im Haushalt und im Berufsall-tag. Verwandt damit sind die so genann-ten Modellmetalle. Das sind Schwerme-talllegierungen, die z.B. beim Modellbauim Produkt-Design sowie bei Repliken von Sammlungsstücken der Museen fürKunst, Technik, Kulturgeschichte und Völ-kerkunde vielerlei Anwendungen finden.Die können sich im Kunstunterricht aufdie eine oder andere Weise wiederfinden.

Wo Schmuck als Bedeutungsträger undKommunikationsmittel Unterrichtsgegen-stand ist, werden entsprechende Gestal-tungsübungen gern gusstechnisch mitModellmetallen simuliert, schon weil all-gemein bildende Schulen für die wirk-lichen Verfahren in der Regel nicht aus-gerüstet sind. Wood’sches Metall, dessenSchmelzpunkt unter 100 °C liegt, darfjedoch wegen seines Cadmiumgehaltsnicht im Unterricht verwendet werden.

Auch in der klassischen Typografie, Kli-schografie und Chemigrafie habe solcheLegierungen als Setzmetalle ihren Platz.Die Schuldruckereien, die aus allgemein

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3 Stoffe

pädagogischen oder aus künstlerischfachlichen Gründen Bleisatz praktizieren,sind zwar schon in den vorigen Jahrzehn-ten wegen des Aufwands an Unterrichts-raum und Zeit auf eine verschwindendkleine Zahl geschrumpft und verlierendurch den EDV-Einsatz immer mehr anBedeutung, hier oder da gibt es sie aberauch heute noch. Wo im schulischenUmfeld museumspädagogische Drucke-reien, Druckereien kulturpädagogischerEinrichtungen freier Träger oder die per-sönlichen druckgrafischen Werkstätteneinzelner bildender Künstlerinnen undKünstler so einen Lernbereich stützen, istdas möglich und sinnvoll. Zudem gebenDruckereien ausgediente Maschinen undBleisätze ab.

3.5.3 Bleisatz/Gießen von Metallen

(Zinn/Bronze/Blei)

Die Lettern des Bleisatzes bestehen in derHauptsache aus Blei. Antimon und Zinnwerden zugefügt, um die Härte zu erhö-hen und die Farbaufnahme zu verbessern.Blei ist giftig und reproduktionstoxisch,Antimon gesundheitsschädlich. Von denDruckfarben selbst gehen außer von denmöglicherweise enthaltenen Lösemittelnkeine besonderen Gefahren aus. Auch dasReinigen der Lettern erfordert Lösemittel.

Sicherheitsregeln für den Umgang mit

Bleilettern

• Essen, Trinken und Rauchen sind wäh-rend der Arbeit nicht erlaubt.

• Nach der Arbeit müssen die Händegründlich mit Seife gewaschen werden.

• Sollte eine Linotype-Maschine einge-setzt werden, bei der die Lettern nochgegossen werden, so müssen die ent-stehenden Bleidämpfe abgesaugt wer-den. Dies gilt auch für das Ausgießenvon Stereos, Matern u.Ä.

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Sicherheitsregeln für den Umgang mit

Metallschmelzen

• Überhitzung vermeiden! Eine rauchendeBleischmelze ist unbedingt zu vermei-den.

• Blei nur in Gefäßen schmelzen, diesicher mit der Hand oder besonderenVorrichtungen gehalten werden kön-nen.

• Auf keinen Fall Wasser in das flüssigeBlei gießen! Das Wasser verdampftexplosionsartig.

• Bleischmelzen nur in absolut trockeneFormen gießen.

• Bereit gestellte Schutzausrüstung(Schutzbrille, Schutzhandschuhe)muss getragen werden.

3.6 Feste Stoffe

3.6.1 Bildhauerei

Ob Holz- oder Steinbildhauerei, wer ausfesten Stoffen durch Abschlagen, Sägen,Bohren, Fräsen oder Schleifen dreidimen-sionale Kunstwerke macht, ist durch Split-ter und Stäube gefährdet. Deshalb sindSchutzbrille und Schutzhandschuheimmer erforderlich, Stäube sind durchAbsaugung zu beseitigen, oder es istAtemschutz zu tragen.

Wegen der krebserzeugenden Wirkungder Eichen- und Buchenholzstäube be-steht die Verpflichtung, Ersatzmaterialienfür diese Holzarten zu benutzen. Die Stäu-be der anderen Holzarten sind als krebs-verdächtig eingestuft. Darüber hinaus wir-ken die Stäube von vielen Holzarten sen-sibilisierend. Daher sind in der Schulestaubarme Arbeitsverfahren anzustrebenund effektive Maßnahmen für die Staub-absaugung zu treffen, insbesondere wennHolz maschinell bearbeitet wird. Dazumüssen die Holzbearbeitungsmaschinenentweder durch eine integrierte Absau-gung oder durch geprüfte Entstauberabgesaugt werden. Für die Reinigung derArbeitsplätze und zur Beseitigung des

Holzstaubes sind geeignete Industrie-staubsauger einzusetzen.

Vorschriften für die maschinelle Verar-

beitung von Holz

• Schülern ist im Unterricht der Umgangmit schnell laufenden, Holz bearbeiten-den Maschinen nicht gestattet (z.B.Kreissäge, Bandsäge, Oberfräse,Hobelmaschine).

• Lehrer dürfen an schnell laufenden,Holz bearbeitenden Maschinen nurarbeiten, wenn sie unterwiesen wordensind.

Bei der Stein-Bearbeitung ist, abgesehenvon Maßnahmen gegen die bei bestimm-ten Arbeitsverfahren bestehende Staub-belastung der Atemwege, streng daraufzu achten, dass nicht mit krebserzeugen-dem Asbest gearbeitet wird. Ebenso istdie Entwicklung von Quarzstäuben zuverhindern, da diese zu einer Silikoseführen können. Speckstein wird im Schul-unterricht zur Simulation klassischerGestaltungsprobleme der Bildhauereigern verwandt, weil er sich bei Bearbei-tung und Aussehen in etwa verhält wieein Stein, jedoch weich und mit einfach-sten Werkzeugen leicht zu bearbeiten ist.Manche Sorten von Speckstein enthaltenaber Asbestfasern. Es ist also darauf zuachten, dass nur bei jenen LieferantenSpeckstein gekauft wird, die Asbestfrei-heit garantieren.

Gasbeton lässt sich im Unterricht beson-ders leicht bearbeiten, weil er sich miteinfachen Werkzeugen gut abtragen lässt.Der entstehende Staub ist zwar nicht akuttoxisch, er sollte dennoch nicht einge-atmet werden, da er die Atemwege belas-tet und dort Reizungen verursachen kann.Nach Möglichkeit sollte eine Bearbeitungdeshalb im Freien vorgenommen werden.

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GUV-SI 8043

3.6.2 Druckplatten

Die zur Herstellung und Bearbeitung vonDruckplatten eingesetzten Ätztechnikenbasieren auf dem Einsatz von Säuren undLaugen (u.a. Schwefel- und Salpetersäu-re, Eisen(III)-chlorid), vor deren Einsatzanhand der Sicherheitsdatenblätter einekritische Ersatzstoffprüfung durchzufüh-ren ist. Insbesondere sind in den Be-triebsanweisungen Ausführungen zumHaut- und Atemschutz sowie der Gefahrdes Verspritzens und Verschluckens zumachen (Schutzhandschuhe und -brille,gute Belüftung).

3.7 Reaktionshärtende Stoffe

3.7.1 Zweikomponenten-Reaktionsharze

(Laminier- und Gießharze)

Die Polyesterharze – und als nahezu ver-wendungsparallele Gruppe die Epoxid-harze – haben seit etwa den 50er Jahrendie bildende Kunst und das Produkt-Design wohl am entscheidendsten beein-flusst. Das gilt bei massiven, transparen-ten oder transluzenten Plastiken aus sol-chen Harzen ebenso wie bei Kunstwerkenund epochalen Design-Leistungen ausLaminaten mit solchen Harzen. Nachvoll-züge oder Adaptionen durch Schülerinnenund Schüler im Kunstunterricht gibt es invielerlei Zusammenhängen. Die Proble-me, die bei der Verarbeitung der Zwei-komponentenharze auftreten, sind in derBroschüre „Kunststoff – ein Handbuch fürLehrkräfte “ (GUV-SI 8039, bisherGUV 57.1.30.4) ausführlich beschrieben.

Die wichtigsten Sicherheitshinweise

Polyesterharze

• Beschleuniger und Härter nie direktmiteinander mischen: Explosionsge-fahr!

• Beim Umgang mit flüssigem Härterstets eine Schutzbrille und Schutz-handschuhe tragen, da einige Härter(meist Peroxide) die Haut und Schleim-

häute stark angreifen. Gelangen Per-oxide ins Auge, so ist mit irreparablenSchäden zu rechnen.

• Auf ausreichende Lüftung achten.

Epoxidharze

• Der Härter, der bei Epoxidharzen ein-gesetzt wird, ist in der Regel auf Amin-basis hergestellt. Diese Stoffe wirkenstark allergen. Bei Hautkontakt sofortmit Wasser und Seife abspülen,Schutzhandschuhe verwenden.

• Epoxidharze sind, mit Ausnahme derKlebstoffe, für den Unterricht in allge-mein bildenden Schulen nicht geeig-net.Auf ausreichende Lüftung achten.

3.7.2 Silikone

Silikone, sozusagen die Bindegliederzwischen organischer und anorganischerChemie, bestimmen vor allem als Silikon-kautschuk den Formenbau für viele Artenplastischer Gestaltung in Kunst und De-sign. Auch wenn man sie vorwiegend alsZubereitung, modifiziert für bestimmteArten der Anwendung, benutzt, könnensie in dem einen oder anderen Fall alsGrundstoff thematisiert werden. WährendSilikonkautschuk selbst recht sichergehandhabt werden kann, sind vor allemVersuche mit Maßstabsveränderungender Formen durch Aufquellen in Benzol,Kraftstoffgemischen für Kraftfahrzeugeo.Ä. zwar eindrucksvoll, aber unzulässig,da Benzol krebserzeugend ist und keines-falls im Unterricht in irgendeiner Form ein-gesetzt werden darf. Ähnliche Versuchemit Petroleum sind möglich. Für die Form-herstellung gibt es kondensationsvernet-zende und additionsvernetzende Silikon-kautschukmassen. Sie sind trotz des ver-hältnismäßig recht hohen Preises immerdann allen anderen Abformmassen vorzu-ziehen, wenn es auf Detailgenauigkeit derWiedergabe und auf große Dehnbarkeitund Reißfestigkeit der fertigen Formankommt. Durch Dehnen kann man selbstsehr komplizierte Formteile aus einer

Form herauslösen. Es gibt auch hochhitzefeste Varianten, z. B. für das Gießenvon Zinn.Die Massen selbst sind weder toxischnoch aggressiv. Dagegen reizen die Härterfür die kondensationsvernetzenden Mas-sen, die auch in den Hobby- und Bastel-packungen enthalten sind, Haut undAugen. Auch allergische Symptome kön-nen auftreten.

Sicherheitshinweis

• Die Härter gibt es flüssig oder in Pas-tenform. Die flüssigen sind brennbar(Flammpunkte je nach Typ zwischen 35und 50 °C). Beim Vernetzungsprozesswerden geringe Mengen an Alkoholenan die Luft abgegeben.

3.7.3 Zweikomponentenschäume

Polyurethane, vor allem als Schäume undbesonders als so genannte Integralschäu-me mit verdichtenden Oberflächen, wiewir sie von manchen Polstermöbeln ken-nen oder von Armaturenkonsole undLenkrad im Auto, haben die Produktkulturder vergangenen Jahrzehnte stark beein-flusst. Im Design-Unterricht und im Archi-tektur-Modellbau sind sie ein sehr günsti-ges Material beim Fertigen kleiner Serienvon Formelementen. Auch wegen ihressehr spontanen Expansionsverhaltens fin-den sie sich in der bildenden Kunst viel-fach verwendet.

Diese Schäume werden aus zwei Kompo-nenten, bestehend aus einem Diisocyanatund einem Polyol, zusammengerührt.Diese reagieren miteinander und werdenfest – außerdem wird in der Regel ein Gasfrei, das den Kunststoffbrei aufschäumt.

Im Hinblick auf die Vermeidung möglicherGefahren für die Gesundheit ist insbeson-dere von Belang, welches Diisocyanat alsPolyurethanrohstoff verwendet wird.Schäume, deren eine Komponente aus2,4-Toluylendiisocyanat (2,4-TDI oder 2,6-

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chä

ue

3 Stoffe

TDI) besteht, sollten bei Schülerarbeitennach Möglichkeit nicht verwendet wer-den, da 2,4-TDI und 2,6-TDI sehr giftigund reizend sind, sensibilisierend wirkenund der begründete Verdacht auf krebs-erzeugendes Potenzial besteht. Wenigergefährlich und deshalb bei Polyurethan-schäumen vorzuziehen sind solche mitDiphenylmethandiisocyanat (MDI) alsReaktionskomponente. Jedoch ist auchbei MDI-Schäumen Hautkontakt zu ver-meiden, da MDI reizend ist und sensibili-sierend wirkt.

Im Handel sind auch Systeme, die mitKohlendioxid oder Wasser aufgeschäumtwerden. Diesen Systemen ist der Vorzugzu geben, weil von ihnen die geringstenGefahren ausgehen.

Sicherheitshinweise

• Bei der Arbeit nicht rauchen, essenoder trinken.

• Schutzkleidung tragen, verschmutzteKleidung sofort ausziehen.

• Schutzhandschuhe und Schutzbrilletragen – Polyurethan härtet sofort ausund ist nur mechanisch zu entfernen.

• Auf ausreichende Lüftung achten.

3.7.4 Einkomponentenschäume

Einkomponenten-Bauschäume aus derSprühdose eignen sich für die meistengestalterischen Anwendungen nur be-dingt. Der Einsatzbereich dieser Schäumeist das Verkleben und Dichten, z.B. vonFenstern und Türen. Diese Einkomponen-tenschäume härten mit der Feuchtigkeitder Luft aus. Die Schäume lassen sichleicht schneiden, raspeln oder bohren.

22

mSicherheitshinweis

• Einkomponentenschäume können beiHautkontakt allergen wirken. Sie här-ten auf der feuchten Haut sofort ausund sind nur noch mechanisch zu ent-fernen. Daher wird dringend empfoh-len, bei der Verarbeitung Schutzbrilleund Schutzhandschuhe zu tragen.

S

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4 Einzelne Verfahren und Anwendungsarten

4.1 Ölmalerei

Die mehrschichtige Ölmalerei undzwangsläufig das ganze Sortiment dazubenötigter Binde- und Lösemittel sind invielfältigen Lernzusammenhängen didak-tisch oder methodisch notwendig. DerVerbrauch an Lösemitteln ist marginal, sodass von diesem Verfahren keine wesent-lichen Gefährdungen ausgehen.

Etwas anders verhält es sich mit der Male-rei alla prima in der Ausformung, die etwaseit dem 19. Jahrhundert zur verbreitets-ten Variante des Malens mit Öl als Binde-mittel geworden ist. Alle deren Variantensind heute recht befriedigend statt mitÖlfarben auch mit Acrylfarben möglich,teils auch mit wasserverdünnbaren Ölfar-ben neuester Version, was ökologischzweifellos besser ist.

Wegen der Gefahr der Selbstentzündungsind Leinöl-Lappen in geschlossenenMetallbehältern oder unter Wasser auf-zubewahren.

4.2 Sprühverfahren

Einfache Pusteröhrchen wie die traditio-nelle Mund-Fixativspritze sind auch heutenoch im schulischen Gebrauch, ebensoalle Arten von Pump-Sprühflaschen undnatürlich in großer Zahl Farbsprühdosen,die wegen ihrer Hauptanwendung zurAutoreparatur vorwiegend Alkydharzlackeund entsprechende Lösemittel enthalten.

Meist werden größere Flächen farbiggestaltet, was in geschlossenen Räumenzu erheblichen Problemen führt. Sowohldas Lösemittel der Farbe als auch dasTreibmittel können brennbar sein und nar-kotisch wirken. Zudem können Spritz-nebel in die Atemwege gelangen.

Bei Innenarbeiten ist auf ausreichendeLüftung (Querlüftung) zu achten. Ist dasnicht möglich, so darf nicht mit Farb-sprühdosen gearbeitet werden. Bei Arbei-

ten mit Farbsprühdosen sollten die Infor-mationen über Atemschutzmaßnahmenaus dem Sicherheitsdatenblatt des Her-stellers unbedingt berücksichtigt werden.

Sicherheitshinweis

• Beim Einsatz von Kompressoren beiAirbrush-Verfahren sind die Druck-behälter und deren Sicherheitsventileregelmäßig zu prüfen. ProvisorischeDruckbehälter (z.B. Autoreifen) dürfenwegen der Berstgefahr nicht verwendetwerden!

4.3 Aleatorische Verfahren und

Druckgrafik

Aleatorisch heißt jede Art Bildgestaltung,die Zufall nutzt. Nicht nur im Umgang mitflüssigen Farbsubstanzen, wie z.B. beimMarmorieren von Papier oder bei einer soStil prägenden künstlerischen Technik wieder Décalcomanie nach Oscar Dominguezund Max Ernst.

Der sozusagen planmäßig herbeigeführteZufall gilt als von großem Erkenntniswertauch nicht erst seit Leonardo da VincisTraktat von der Malerei. Schulbücher,auch eigens zu diesem Thema, zeigendies in vieler Hinsicht.

Marmorieren und Décalcomanie gehen,jedenfalls in ihren eindrucksvollsten Vari-anten, mit dem Gebrauch von Lösemittelneinher. Die Tabelle der Lösemittel (sieheSeite 18) zeigt, wo besondere Sicherheits-vorkehrungen getroffen werden müssen.Die Art und Geschwindigkeit, mit der sichdurch Verdunsten des Lösemittels oderAufquellen in ihm die Fließfähigkeit einerFarbsubstanz ändert, ergibt vielfältige,anschauliche Wirkungen, die sich inwesentlichen Kunstwerken wiederfinden.

Décalcomanie kann in gewisser Hinsichtzu den druckgrafischen Verfahren gezähltwerden, ähnlich wie die Monotypie, die jaauch mit vielen ihrer Ausdrucksmittel

wesentlich davon abhängt, wie schnellund worauf eine anfangs flüssige Farb-substanz fest wird. Steuern lässt sich dasvorwiegend mit der Wahl der Bindemittelund der Lösemittel. Nahe bei den aleatori-schen Verfahren liegt in der Druckgrafikder Irisdruck, auch der erfordert Steuernder Trocknungszeiten.

Auch der Mehrfarbendruck mit lasieren-dem Übereinander mehrerer Farbschich-ten erfordert weitgehend Verwendungorganischer Lösemittel, bedingt durch dieLöslichkeit der geeignetsten Farbmittelfür lasierende Druckfarben. Für solchenMehrfarbendruck durch die Schüler selbstspricht didaktisch und methodisch dasbesonders einfache, anschauliche Erar-beiten von Grundfragen und Kategoriender Farbenlehre sowie von Grundsätzender Farbkomposition. Farbliche Variantenein und desselben Sujets lassen sich aufkaum eine andere Weise so systematisch,vielfältig und eigentätig herstellen.

Beim Siebdruck gibt es zwei Gefährdun-gen: Eine ist die Siebschablone mit ihremHerstellungsverfahren, die andere ist dieDruckfarbe mit ihrem Lösemittel. Das Lö-semittel der Druckfarbe darf keinesfallsdie Beschichtung der Siebschablone an-greifen. Im industriellen Rahmen werdenSiebdrucke in der Regel mit lösemittelhal-tigen Farben gedruckt und die Siebe mitintensiver wirkenden Lösemittelgemi-schen gereinigt. Die dabei eingesetztenTrocknungsverzögerer sind problema-tisch, die Reinigungsmittel stark alkalisch.Die notwendigen Schutzmaßnahmen(Schutzkleidung, Schutzbrille, Siebreini-gung mit explosionsgeschützter Absau-gung) sind in der allgemein bildendenSchule nur in Einzelfällen realisierbar.Daher wurden Alternativen entwickelt.

Für einfache Anwendungen im Lern- undSchulbereich gibt man wasserlöslichenSiebdruckfarben meistens den Vorzug.Für manche Anwendungen genügenschon die so genannten Fingerfarben,denen zum Drucken etwas mehr Wasser

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4 Einzelne Verfahren und Anwendungsarten

(Joghurt-Konsistenz) untergemischt wird.Sie sind preiswert, biologisch abbaubar,aber die Ergebnisse sind nicht wasserfestund nicht so farbkräftig – für Vorversucheeignen sie sich jedoch allemal.

Als Lösemittel vieler moderner Siebdruck-farben dient Wasser. Mit Wasser verdünn-te Acryllacke trocknen wasserfest auf. Siesind für Plakate und T-Shirts geeignet.Allerdings kann normales Papier nicht ver-wendet werden, da es sich wellt. Es emp-fiehlt sich, auf Karton zu drucken – Restewerden oftmals von Druckereien oder Kar-tonagenfabriken kostenlos abgegeben.

4.4 Kleben und Objektkunst

Weil es für diese Kunstform charakteris-tisch ist, vorgefundene Gegenständeunterschiedlichster Art oder Bruchteilevon ihnen zu einem neuen gestalterischenGanzen zu fügen, fallen hier zwingend alleArten von Klebeverbindungen an, die esüberhaupt gibt. Bei der Auswahl des je-weils geeignetsten Klebstoffs ist nicht nurentscheidend, welches Material mit wel-chem anderen haltbar verbunden werdensoll, Fragen sind immer auch, ob die Kle-bestelle starr oder elastisch sein soll, obihr Aussehen als eigenständiges Gestal-tungsmittel eine Rolle spielen soll, ob sich die Klebestelle einfärben oder mitbestimmten Farbsubstanzen übermalenlassen muss. Nicht zu unterschätzen istauch die Frage, wie haltbar etwas mit-einander verbunden werden soll.Im Kapitel 3.4.2 „Klebstoffe“ sind Hinwei-se enthalten.

4.5 Modellieren und Bozzetti

Dass es die Skizze mit all ihrem Erkennt-niswert und ästhetischen Eigenwert nichtnur beim Zeichnen und Malen gibt, son-dern auch bei der Skulptur, ist seit Jahr-hunderten Grund, in gestalterischen Lern-prozessen den Bozzetto, sozusagen diedreidimensionale Skizze, sehr hoch zuschätzen.

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Die klassischen Modelliermassen fürBozzetti sind Ton und Wachs, je nach denAnforderungen an eine weitere Verwen-dung. Aber auch alle Arten von Teig, nichtnur der Salzteig, sondern auch diverseZuckerteige wie der Tragantzucker, Nu-delteig u.Ä., sind von jeher Material fürBozzetti. Seit es Papier gibt, gehört auchnoch Papiermaché zu den Teigen, vondenen wir hier reden.

Es gibt viele Gründe, weshalb man beidiesen herkömmlichen Teigen in Gestal-tungsprozessen nicht geblieben ist undweshalb auch die beiden natürlichen Stof-fe Ton und Gips beim unterrichtlichenUmgang so viele Wünsche offen lassen,dass es heute eine unübersichtliche Viel-zahl von Zubereitungen im Handel gibt,die ausdrücklich Modelliermassen sind.

Teig als Gestaltungsmaterial ist so altbe-währt wie gerade deshalb suspekt. Dasind urgründige Vorstellungen von Mate-rialmagie und Materialsymbolik im Spiel,und auch so pragmatisch früherzieheri-sche Regeln wie: „Mit dem Essen spieltman nicht!“

Gerade im Zusammenhang mit den form-baren Massen fällt ein sicherheitstechni-sches Problem besonders auf, das glei-chermaßen eines von Kunst, Kultur, sinn-licher Wahrnehmung und Kommunikationist. Es heißt Vexierspeise und meint et-was, das entweder nur aussieht, als sei esessbar, tatsächlich aber ungenießbar ist,oder auch umgekehrt. Unter den gleichenBegriff fällt auch, dass etwas zwar essbarist und auch aussieht wie etwas zu essen,jedoch aus ganz anderem Materialbesteht und ganz anders schmeckt wiedas, wonach es aussieht.

Ein typisches Vexiergericht unseres All-tags ist z.B. die Form, in die man Faser-,Fett- und Eiweißstoffe beliebiger Art undHerkunft pressen kann, damit die Prägungaussieht wie ein Kotelett. Man kann soetwas tatsächlich essen. Schüler machenentsprechende Erfahrungen. Anders ist es

z.B. mit dem Radiergummi aus PVC mitFruchtaroma und dem Aussehen einerErdbeere. Hier ist das Vexierspiel gesund-heitsschädlich.

Beim Modellierton ist zu bedenken, dass er manchem zu nah am Matsch, amSchmutzigen generell ist. Keramik istbeim Brennen technisch aufwendig. VorWachs scheut man u.a. wegen Brandge-fahr und Brandverletzungsgefahr zurück.Mit Gips ist eigentliches Modellieren nichtmöglich, u.a. wegen der kurzen Abbinde-zeiten, und das vielfache, wechselnde An-und Abtragen wie beim klassischen Gips-bozzetto ist für die meisten schulunter-richtlichen Zusammenhänge zu schwierig.

Zahl und Arten der Grundstoffe in denZubereitungen mögen noch einigermaßenüberschaubar sein, aber Zahl und Artender Anwendung sind jedenfalls zu groß,um das Problem der jeweils „sachgemä-ßen Anwendung“ hier befriedigendbehandeln zu können.

Eine Überlegung ist aber immer sinnvoll:Je „natürlicher“ die Grundstoffe einerZubereitung sind, desto anfälliger ist sieim angeteigten Zustand für Befall durchPilze und Bakterien. Keim tötende Zusätzesind in solchen Zubereitungen also fastimmer erforderlich und auch enthalten,sofern sie ausdrücklich zum Bossierenund Modellieren im Handel sind. Fürderen Art und Wirkungsweise sollte mansich jedenfalls interessieren.

4.6 Knetwachs und andere dauer-

plastische Modelliermassen

Knetwachse und Plastilin sind Zubereitun-gen aus Kohlehydraten, Wachsen, Ölenund Pigmenten. Ihre Verwendung istunproblematisch. Für manche Anwendun-gen, z.B. in Entwurfsprozessen beim Pro-dukt-Design, ist eine Masse mit hohemAnteil an mineralischen Zuschlagstoffen(wie beim Plastilin) günstiger als eineMasse ganz aus Wachsen. Jedoch lässt

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sich eine zuschlagstoffhaltige Massenicht schmelzen. Handelsnamen: z.B.Nakiplast (Pelikan), Wachsknete (Eber-hard Faber), Plastilin (Carl Weible KG).

4.7 Ton

Für Tone gilt wie für anorganische Stäubeund Pigmente, dass ihre Inhaltsstoffe ent-sprechend ihrer Herkunft unterschiedlichsind.

Wird aus Gründen der Herstellung Scha-motte beigefügt, so ist darauf zu achten,dass nur solches Material gekauft wird,das keine Schadstoffe enthält.

Galten früher die Glasuren beim Töpfernals problematisch, hat sich das Problemheute verlagert: Während schwermetall-haltige Glasuren meist gekennzeichnetsind, kann man beim Ton keine Aussagedarüber treffen, ob er gesundheitsgefähr-liche Inhaltsstoffe hat. Besonders diezugesetzte Schamotte kann verunreinigtsein, ohne dass dies kennzeichnungs-pflichtig ist.

Sicherheitshinweise

• Beim Einkauf sind die entsprechendenHinweise wie die Kennzeichnung nachder GefStoffV sowie die Sicherheitsda-tenblätter zu beachten. Statt Materia-lien mit gefährlichen Inhaltsstoffensind vorzugsweise Ersatzstoffe zu be-schaffen. Kann beim Einkauf der Glasu-ren nicht ermittelt werden, welche In-haltsstoffe enthalten sind, so ist nichtauszuschließen, dass das Gemischgefährliche Stoffe enthalten kann.

• Die im Handel angebotenen Glasurenenthalten teilweise Substanzen (z.B.Barium-, Cadmium-, Selenverbindun-gen), die gesundheitsgefährdend sind.Markenglasuren (z.B. von Duncan, Botzund Welte) haben Hinweise aufSchwermetallverbindungen, wenndiese enthalten sind. Wie in anderenFällen gilt auch hier, dass Produkten,

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die voll deklariert sind, der Vorzug zugeben ist.

• Beim Einrühren von gesundheitsschäd-lichen Glasuren in Wasser ist Staubbil-dung zu vermeiden – gegebenenfallsAtemschutz tragen! Noch besser ist es,bei der Neubeschaffung Glasuren inpastöser Konsistenz zu wählen.

• Bei den Töpferarbeiten werden Glasu-ren in der Regel durch Tauchen odermit einem Pinsel aufgetragen. Mit einerSpritzpistole darf nur dann gearbeitetwerden, wenn diese Arbeit wegen derdabei frei werdenden gesundheitsge-fährdenden Aerosole an einem geeig-neten Spritzstand erfolgt. Schutzhand-schuhe und Schutzbrillen sind zubenutzen.

• Essgeschirr und Trinkgefäße dürfennicht mit Glasuren versehen werden, indenen Schwermetalle enthalten sind.

• Bei mechanischem Nacharbeiten sindschnittfeste Handschuhe zu tragen, daGlasurenüberstände und gebrannterTon scharfkantig brechen können.

• Ferner gilt: Während der Arbeit nichtessen, nach der Arbeit Hände gründlichmit Seife waschen, beschmutzte Klei-dung ablegen.

4.8 Härtbare Knetmassen

Handelsname: z.B. Fimo (Eberhard Faber),Cernit Nr. 1 (Friedrich Knorr)

Im Backofen härtbare Knetmassen beste-hen aus PVC, das mit einem speziellenWeichmacher (Phtalate) versetzt ist. BeimTrocknungsvorgang im Backofen ent-weicht dieser Weichmacher und das Pro-dukt wird hart. Bei der vorgeschriebenenHärtetemperatur von max. 130 °C und30 Minuten Härtezeit werden keineSchadstoffe erzeugt.

Sicherheitshinweise

• Achtung: Nicht überhitzen! Angabendes Herstellers beachten! Bei Tempera-turen über 180 °C werden Salzsäure-dämpfe frei.

• Beim Trocknen größerer Mengen Knet-arbeiten (z. B. einer Schulklasse) gutlüften, damit der austretende Weich-macher aus der Atemluft entfernt wird.

• Beim eventuellen Verschlucken einesTeiles der Knetmasse härtet diese imMagen-Darm-Bereich nicht aus.

Im Handel sind außerdem eine große Zahlvon Knet- und Modelliermassen, die ein-fach durch Trocknen an der Luft hart wer-den. Je nach den Inhaltsstoffen sind siefür unterschiedliche Anwendungen geeig-net. Die ausdrücklich für die Kinderhandbestimmten Knet- und Modelliermassenbestehen aus Salzteig mit Öl, aus Mais-stärke o.Ä. und sind mit Lebensmittel-farben gefärbt. Ihr Vorteil ist vor allem dieHautverträglichkeit und Ungefährlichkeitbeim Verschlucken. Handelsnamen: z.B.Playdoh, Kinderknete, Colorplast.

Andere solche Massen sollen vor allembei Modellierübungen den Brennvorgangverzichtbar machen und dennoch einkeramikähnliches Ergebnis liefern – wiebeim Ton. Sie bestehen vorwiegend ausFüllstoffen wie Kaolin, Zellulosefaserno.Ä., Wasser und einem wasserlöslichenBindemittel. Auch sie sind in der Anwen-dung völlig unproblematisch. Handelsna-men: z. B. Relo-Ton, EFA-Plast, Plastiform.

Echter Salzteig besteht aus Kochsalz,Mehl und Wasser. Nach dem Backen wirdder Kuchen steinhart. Zwar ist Kochsalz –in großen Mengen eingenommen – ge-sundheitsschädlich, der Geschmack je-doch verhindert in der Regel die miss-bräuchliche Verwendung. Es ist auchkünstlicher Salzteig im Handel, der nichtaus Lebensmitteln besteht.

Pappmaché gehört ebenfalls zu den Lufthärtenden Modelliermassen. Es bestehtentweder aus gekauften oder selbst ausAltpapier hergestellten Zellulosefasern.Bei den gekauften Fasern sind Konservie-rungsstoffe zugesetzt, die auch für Kos-metika zugelassen sind.

Gießbare Formmassen, auch Gießpulvergenannt, sind unproblematisch.

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4 Einzelne Verfahren und Anwendungsarten

4.9 Abformmassen und Serielles

Formenbau aus harten Materialien er-weist sich für Anfänger als sehr schwierigund die notwendige Übungszeit für schu-lische Lernprozesse als bei weitem zulang. Die traditionellen Stoffe für elasti-sche Negativformen sind je nach Anwen-dungsfall Gelatine oder Vulkanisat ausNaturkautschuk und Schwefel. Letztereskommt für laienhafte Anwendung prak-tisch nicht in Betracht. Gelatine ist zwarbillig und recht einfach zu handhaben, die wässrigen Gelatinemassen sind aberschnell von Bakterien aller Art befallenund leicht verderblich. Problematisch sindauch Verwechslungen der ungenießbarenIndustriegelatine mit quasi stoffgleichenGenussmitteln wie Wackelpudding oderGummibärchen.

Zweikomponenten-Silikonkautschuk invielfältigen Zubereitungen ist technischgesehen für solche Aufgaben ideal, aberfür schulische Verhältnisse extrem teuer

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Bad Bestandteile

Entwickler Hydrochinon p-Phenylendiamin-D

Fixierer NatriumthiosulfatBorsäure

Bleichbad Ethylendinitrilotetrae(EDTA)Kaliumhexacyanofer(gelbes BlutlaugensaSchwefelsäure

Stoppbad EssigsäureAluminiumalaun

Wasserbad Netzmittel, Tenside lKalkschutzmittel

(Quelle: „Sicheres Arbeiten im Photolabor“

Für fotografische Prozesse eingesetzte Che

(vgl. Kapitel 3.7 „ReaktionshärtendeStoffe“, S. 23).

Als Ausweichmöglichkeiten bieten eineReihe von Herstellern Zubereitungen fürelastische Abformmassen an. Einigebasieren auf Kautschukmilch, die unvul-kanisiert einfach trocknet. Formen daraussind aber nur sehr unbefriedigend maß-haltig. Einige basieren auf Zweikompo-nenten-Polyurethan mit dessen besonde-ren Ansprüchen an die sichere Handha-bung (vgl. Kapitel 3.7 „ReaktionshärtendeStoffe“, S. 23); diese sind zudem proble-matisch beim Trennen von bestimmtenMaterialien, aber ideal z.B. für Gipsguss,Steinguss, Beton. Schmelzmassen auf derBasis von PVC, so genannte Hot-Melt-Compounds, sind preisgünstig, auch weilsie mehrfach verwendbar sind, ihr Gefah-renpotenzial liegt aber nicht nur im PVCselbst, sondern vor allem darin, dass dieSchmelzen in Bereichen deutlich über100 °C zu Brandverletzungen führenkönnen.

Gefahren

Reizend bis ätzend,erivate Sensibilisierung möglich,

wirkt wie Lauge

Reizend

ssigsäure Gesundheitsschädlich,ätzend

ratlz)

Reizend bis ätzend

Entfettend

, Berufsgenossenschaft Druck und Papierverar

mikalien

Daneben gibt es eine Reihe von Produk-ten nicht näher bekannter Zusammenset-zung unter diversen Fantasie- und Mar-kennamen. Meistens sind es Gemischeaus irgendwelchen synthetischen elasti-schen Bindemitteln in Emulsion, aufge-füllt mit irgendwelchen Streck- oder Füll-stoffen. Gleichfalls ohne nähere Deklara-tion der Inhaltsstoffe gibt es in dieserProduktgruppe aber auch schmelzbareKunststoffgranulate mit diversen flüssi-gen Konditionierungsmitteln, die hin-sichtlich Wiederverwendbarkeit in etwamit den oben erwähnten Hot-Melt-Com-pounds vergleichbar sind, jedoch bereitsbei Temperaturen von ca. 60 °C schmel-zen.

4.10 Zubereitungen für die

Fotografie

Die Palette der handelsüblichen Zuberei-tungen für die Fotografie deckt heute sogut wie alle Anwendungsarten und Ver-

Schutzmaßnahmen

Schutzhandschuhe,bei Spritzgefahr Schutzbrille

Schutzhandschuhe,bei Spritzgefahr Schutzbrille

Schutzhandschuhe,bei Spritzgefahr Schutzbrille

Schutzhandschuhe,bei Spritzgefahr Schutzbrille

Schutzhandschuhe

beitung, 5. Auflage 1995, Best.-Nr. 222)

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GUV-SI 8043

fahrensmöglichkeiten ab, die in 160 Jah-ren Kunst- und Technologiegeschichte derFotografie eine nennenswerte Rolle ge-spielt haben. Das nach einzelnen Produk-ten oder auch nur Produktgruppen zukommentieren, ginge weit über den Rah-men dieser Broschüre hinaus, so dasshier nur einige grundsätzliche Ausführun-gen gemacht werden.

Die für fotografische Prozesse eingesetz-ten Chemikalien sind aus Säuren, Laugen,anorganischen Salzlösungen und einerVielzahl von organischen Substanzenbestehende Zubereitungen, deren sicher-heitstechnische Kennzeichnung seitensder Hersteller den gesetzlichen Anforde-rungen entsprechen muss. Das schließtdie Angabe von Gefahrenhinweisen undSicherheitsratschlägen für den Umgangmit der jeweiligen Zubereitung in denSicherheitsdatenblättern der Herstellerein. Selbst hergestellte Lösungen undGebrauchsverdünnungen dürfen nur indafür zugelassene Gefäße gefüllt werden.Die Vorschriften für Kennzeichnung undLagerung sind zu beachten.

4.11 UV-Lichtquellen

(z.B. Fotopolymerisation)

UV-Licht wird z.B. bei verschiedenen Kle-beverfahren und in der Siebdrucktechniksowie bei der Härtung von Acrylglas-klebern und für den Einsatz so genannterBrightlight-Filme bei der Fotografie undschließlich bei der Druckformherstellungfür nahezu alle Druckverfahren einge-setzt.

Wird nicht in geschlossenen Apparaturengearbeitet, so müssen Schutzbrille undSchutzkleidung getragen werden, da dieUV-Strahlung Augen und Haut schädigenkann.

Durch ultraviolettes Licht härtende Stoffespielen vor allem in der Druckgrafik sowieder Kulturgeschichte der Printmedien eineRolle, außerdem in der klassischen künst-

lerischen Fotografie. Bei der Letzteren istzu berücksichtigen, dass die so genann-ten fotografischen Edeldruckverfahrendes ausgehenden 19. Jahrhunderts heuteunter vielerlei Gesichtspunkten wiedervon Interesse sind. Das reicht auch inmanche schulischen Arbeitsgruppenhinein.

Parallel zur Gelatinegerbung, auf der dievorgenannten Verfahren beruhen, kom-men seit Beginn der 60er Jahre zuneh-mend Kunststoffe zur Anwendung, dieunter Einwirkung von UV-Licht härtenoder ihre Löslichkeit in bestimmten Löse-mitteln einbüßen. Manche Klebstoffe fürAcrylglas gehören dazu. Wichtiger sindsolche Stoffe, so genannte Fotopolymere,aber für die Druckformherstellung sowohlin industriellen wie in künstlerischenDrucktechniken. Fotopolymere geltenheute auch als haushaltsüblich. So sindz.B. Hobby-Packs zum Selbermachen despersönlichen Bürostempels im Handelund enthalten solche Kunststoffe alsArbeitsmaterial.

Sicherheitshinweise

• Da bei vielen UV-Leuchten nicht abge-schätzt werden kann, wie hoch dergefährliche Strahlungsanteil ist, sollteman sich so wenig wie möglich dieserStrahlung aussetzen. Insbesondereältere Höhensonnenmodelle könnensehr schnell Schäden hervorrufen.

• Wird nicht in geschlossenen Apparatu-ren oder ohne Abschirmung gearbeitet,so müssen Schutzbrille und Schutzklei-dung getragen werden.

• Leistungsstarke UV-Lichtquellen sindso energiereich, dass sie Ozon (O3) ingrößeren Mengen erzeugen können.Ozon, erkennbar an seinem leichtstechenden Geruch, schädigt die At-mungsorgane. Für eine ausreichendeLüftung ist Sorge zu tragen.

Größere Halogenlampen, wie sie bei pro-fessionellen Ausleuchtungen in Fotogra-fie, Film und Video verwendet werden,

unterliegen besonderen Sicherheitsbe-stimmungen. Das Lampengehäuse unddie Lichtaustrittsfläche müssen so ausge-bildet sein, dass die Splitter einer even-tuell platzenden Lampe sicher aufgefan-gen werden. Dies gilt z.B. für Scheinwer-fer auf der Schulbühne.

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5 Werkzeuge, Geräte, Maschinen

Diese Broschüre enthält aus Platzgrün-den nur einige wichtige Hinweise zu denWerkzeugen und Maschinen. Wer sichweiter informieren will, kann auf die in derLiteraturliste genannten Veröffentlichun-gen zurückgreifen, insbesondere die bei-den Broschüren „Metall“ (GUV-SI 8038,bisher GUV 57.1.30.3) und „Holz“ (GUV-SI 8041, bisher GUV 57.1.30.6)aus derReihe „Sicherheit im Unterricht“. Was hiergegeben werden kann, ist ein skizzen-hafter Überblick, der sich nur teilweise anden gestalterischen Arbeitsbereichen ori-entiert, zum anderen Teil pragmatischeher an den Arten und Ursachen mögli-cher Verletzungen oder Gesundheitsge-fährdungen bei Gestaltungsprozessen, indenen entsprechendes Werkzeug oderGerät zum Einsatz kommt.

5.1 Stichel, Stechbeitel u.Ä.

Das Hauptanwendungsgebiet der Stichelund aller ihnen verwandter Werkzeuge istdie Original-Druckgrafik. Sowohl bei allenArten des Hochdrucks als auch des Tief-drucks werden solche Werkzeuge bei derDruckformherstellung benutzt.

Es ist bekannt, dass Stechbeitel und dieWerkzeuge für den Holz- und Linolschnitteine häufige Unfallursache im Kunst-,Werk- und Technikunterricht sind. Des-wegen sollten die Schnitzmesser bzw.Bildhauereisen gut geschärft sein. Damiterreicht man nicht nur eine saubere Kon-tur, sondern hält auch den nötigen Kraft-aufwand beim Schneiden in Grenzen.Stumpfes Werkzeug muss mit Gewaltdurch das Material gedrückt werden, wasdie Abrutsch- und Verletzungsgefahrdeutlich erhöht.

Deshalb ist ein Abziehstein bereitzulegen,auf dem die Werkzeuge während derArbeit hin und wieder abgezogen werdenkönnen. Wichtige Hinweise zum Schärfenvon Werkzeugen enthalten die obengenannten Broschüren.

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Sicherheitshinweise

• Zum Schneiden legt man das Werk-stück auf eine rutschhemmende Unter-lage oder schafft ein Widerlager. DasWerkstück wird mit einer Hand gehal-ten, während die andere Hand dasWerkzeug führt. Dabei ist darauf zuachten, dass sich die haltende Handstets hinter der schneidenden Handbefindet! So spart man eine MengePflaster.

• Beim Schleifen von Werkzeugen isteine Schutzbrille zu tragen.

5.2 Schleifmaschinen und

Schleifscheiben

Häufig werden Schleifmaschinen zumGlätten von Oberflächen verwendet, weiles bequemer ist, als mit der Hand zuschleifen. Schwingschleifer, Dreieckschlei-fer und Exzenterschleifer sind weitgehendgefahrlos zu handhaben, während Hand-Bandschleifer schwerer zu führen sind.Bei allen Schleifarbeiten, besonders beider Bearbeitung größerer Flächen, sollimmer eine Staubabsaugung vorhandensein. Holzbearbeitungsmaschinen müs-

sen grundsätzlich abgesaugt sein (inte-grierte Absaugung oder Entstauber).

Trenn- und Winkelschleifmaschinen soll-ten auf Grund eines erhöhten Gefähr-dungspotenzials für den eigentlichenBenutzer sowie für die Mitschüler im all-gemein bildenden Schulbereich nicht ein-gesetzt werden.

Stationäre Bock-Schleifmaschinen, diezum Schärfen von Stechbeiteln u.Ä. be-nutzt werden, müssen fest an einer stabi-len Unterlage angeschraubt sein. Die Be-festigung mit Schraubzwingen ist auch imKunstunterricht nicht zulässig, da sichdiese losrütteln können. Die Verwendungeiner Schutzbrille ist unbedingt erforder-lich – auch wenn die Maschine über einSchutzschild aus Kunststoff verfügt. Das

Auswechseln der Schleifscheiben erfor-dert Fachkenntnis!

5.3 Holzbearbeitungsmaschinen

Sieht man von Stichsägen und Dekupier-sägen einmal ab, kommen motorgetrie-bene Sägen für den Unterricht im Schul-fach Kunst nur in einzelnen, speziellenFällen in Betracht. Die Erstgenannten sinddagegen häufig im unterrichtlichen Ge-brauch, vor allem bei Skulptur, Produkt-Design oder Architekturmodellen.

Die Schüler dürfen unter Anleitung nurmit den weniger gefährlichen Geräten wieBohrmaschine, Stichsäge, Schleifmaschi-ne usw. arbeiten.

Alle schnell laufenden Holzbearbeitungs-maschinen dürfen nur von Personenbedient werden, die in die sichere Hand-habung eingewiesen sind und das 18. Le-bensjahr vollendet haben. Der Einwei-sungsvorbehalt gilt auch für Lehrkräfte.

Es gibt aber in vielen Ateliers und Werk-stätten des Schulfachs Kunst solche Ma-schinen. Sie dienen Lehrkräften dazu,kostengünstiges Rohmaterial als Unter-richtsmaterial vorzurichten. Abschließ-bare Sicherheitsschalter der Stromzufüh-rung, einen Maschinenschutzschaltergegen Unfälle nach Stromausfall und eineautomatische Bremsvorrichtung sindStand der Technik und für solche Maschi-nen vorgeschrieben, ebenso eine Staub-absauganlage, mit der die Grenzwerte fürHolzstaub in der Atemluft verlässlich ein-gehalten werden können. Nähere Hin-weise sind in der Broschüre „Holz“ (GUV-SI 8041, bisher GUV 57.1.30.6) zu finden.

5.4 Schmelz-, Hitzdraht- und

Heißdrahtschneiden

Bei Skulptur-Entwurf, Architektur-Modell-bau u.Ä. kommt auch das Schmelzschnei-

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den mit Hitzdrahtschneidegeräten inBetracht. Von der Verbrennungsgefahrabgesehen sind die Geräte selbst unprob-lematisch, möglich ist aber eine bedenk-liche Belastung der Atemluft durch Ver-brennungsgase der geschnittenen Werk-stoffe. Deswegen soll beim Schmelz-schneiden der Arbeitsplatz gut belüftetsein. Styropor sollte wegen der beimSchneiden mit dem Hitzdraht entstehen-den gesundheitsgefährlichen Dämpfegesägt werden.

5.5 Öfen und andere beheizbare

Geräte

Bei der Beschaffung von Brennöfen istman auf die Beratung durch einen Fach-händler angewiesen, der bezüglich derGröße, der Regelbarkeit, der Beschi-ckungsart, der Betriebsart (elektrischoder mit Gas) und vor allem bezüglich der erforderlichen Anschlusswerte ent-scheidende Hinweise gibt und den Ofenanschließt. Weitere Hinweise sind derBroschüre „Keramik“ (GUV-SI 8036, bis-her GUV 57.1.30.1) zu entnehmen.

Empfehlenswert ist ein gesonderter Raumfür den Brennofen oder zumindest einSchloss an der Ofentür.

Sicherheitshinweise

• Beim versehentlichen Öffnen des nochheißen Ofens besteht akute Verbren-nungsgefahr durch die ausströmende,glühend heiße Luft. Der in Betriebbefindliche Ofen soll durch ein Warn-schild gesichert werden.

• Die Oberfläche eines modernen Brenn-ofens wird bis 150 °C heiß, ältere Öfenkönnen noch heißer werden. Deshalbdürfen keine brennbaren Gegenständeauf dem Ofen oder in unmittelbarerNähe abgelegt werden.

• Beim Brennen von Keramik, sowohlbeim Rohbrand als auch beim Glasur-brand, können gesundheitsschädlicheGase entstehen und frei werden. Des-

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halb muss der Brennofen in einemRaum stehen, der gut zu belüften ist(Fensterlüftung). Bei der Aufstellung inUnterrichtsräumen muss bei der Ver-wendung von Flussmitteln (z. B. fluor-haltige Flussmittel) oder schwermetall-haltigen Glasuren die Abluft über einRohrsystem ins Freie geleitet werden.

5.6 Brenner und offene Flammen

Wegen ihrer Faszinationskraft ist die offe-ne Flamme schon immer Gegenstand undArbeitsmittel der bildenden Kunst. FürGestaltungsprozesse der Kunstpädagogikist sie in Schulbüchern ausdrücklich vor-gesehen, und fachdidaktisch ist sie gera-de in Publikationen der jüngsten Zeitunter vielen Gesichtspunkten behandeltworden. Das Verformen von Material beiFlammeinwirkung, der Ruß als Farbsub-stanz und der Brenner als Malwerkzeughaben ästhetisch relevante Eigenschaftenund bestimmte Positionen in der Kunst-geschichte, auch als jeweils eigeneBedeutungsträger.

Die traditionelle Lötlampe ist heute eherselten, diverse Brenner für Camping-Gas-Kartuschen sind sehr verbreitet. Handels-und haushaltsüblich gibt es zwischenGasfeuerzeug und den eigentlich hand-werkstauglichen Gasbrennern heute un-übersichtlich viele Geräte mit brennbarenGasen in Dosen.

Handwerksgerechte Gas-/Luft-Brennerzum Weich- und zum Hartlöten gibt es fürAzetylen und für Propangas/Butangas.Beide sind sowohl in der Metallplastik wieim Schmuck- und im Möbel-Design unver-zichtbare Geräte. An solchen Metiers ori-entierter Kunstunterricht benutzt sie ent-sprechend.

Grundsätzlich gilt, dass Schweiß- undSchneidarbeiten für Personen unter18 Jahren verboten sind. Der Gesetzgeberhat als Ausnahme zugelassen, dass Per-sonen, die zumindest 16 Jahre alt sein

müssen, in der Berufsausbildung (alsoBerufsschüler!) unter fachkundiger Auf-sicht diese Tätigkeiten ausführen dürfen.Daher sind alle Arten von Schweißarbei-ten – leider auch die Arbeiten, die mitElektroschweißgeräten ausgeführt wer-den können – ausschließlich dem dafürausgebildeten Lehrer vorbehalten.

Sicherheitshinweis

• Beim Löten werden metallische Werk-stücke heiß. Solange Werkstücke glü-hen, signalisieren sie ihren Zustandglühen sie jedoch gerade nicht mehr,so kann man sich sehr wohl noch daraverbrennen.

Nähere Hinweise finden sich in den GUV-Regel „Umgang mit Gefahrstoffen imUnterricht“ (GUV-SR 2003, bisherGUV 19.16, Ziffer 7.2).

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t

6 Kunst, eine „saubere Sache“

Auch bei gründlicher Suche nach Arbeits-stoffen mit dem geringsten Gefährdungs-potenzial ergibt sich für den Kunstunter-richt und alle dazu gehörenden Unter-richtsräume, Ateliers, Werkstätten, Foto-labors usw., ganz ähnlich wie für dieUnterrichts- und Sammlungsräume derNaturwissenschaften, die Notwendigkeitzur regelmäßigen und gefahrlosen Besei-tigung von Abfällen und Rückständen vonGefahrstoffen.

Bei Reinigungsarbeiten, wie z.B. dem Rei-nigen von Geräten – soweit es besonde-ren Sachverstand erfordert – oder demReinigen der Chemikalien-Lagerstätten,darf das schulübliche Reinigungspersonalnur nach einer Betriebsanweisung tätigwerden, für die nach den Erlassen der Kul-tusministerien der Schulleiter zuständigist. Dieser wird in der Regel diese Pflichtan einen besonders beauftragten Lehrerwie den Sammlungsleiter übertragen. Inden von ihm zu erstellenden tätigkeits-bezogenen Betriebsanweisungen sind dieAufgaben in einer für die damit betrautenReinigungskräfte verständlichen Spracheabzufassen und ihnen zu erläutern. Weilsolche besonderen Reinigungsarbeitenfast immer arbeitsteilig vorgenommenwerden müssen und die Verantwortungfür die Arbeitssicherheit häufig in mehre-ren Händen liegt, sind die Aufgaben zwi-schen den Beteiligten entsprechend derSituation an der Schule zu koordinieren.

Ein sicherheitsrelevantes Potenzial stellenFarb- und Lösemittelreste dar. Stäube,insbesondere Holzstäube, sind zweck-mäßigerweise mit einem geeigneten In-dustriestaubsauger Staub bindend zubeseitigen.

Sicherheitshinweise

• Nur zugelassene Mengen an brennba-ren Flüssigkeiten lagern (vgl. auchAbschnitt 3.4.1 „Lösemittel“).

• Lösemittel und Chemikalien niemals inGetränkeflaschen oder Lebensmittel-behältnisse umfüllen. Beim Umfüllen in

30

andere Gefäße sind diese nach GUV-SR 2003 (bisher GUV 19.16), Ziffer 6.3,dauerhaft zu beschriften. Das gilt auchfür Fotochemikalien!

• Bei außergewöhnlichen Arbeiten sollteeine Absprache mit dem Reinigungs-personal erfolgen: Das vermeidetUnfälle und verhindert, dass Kunst-werke als solche nicht erkannt undentsorgt werden.

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7 Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Unfällen

Für Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällenmit gefährlichen Stoffen liefern die untenstehenden Hinweise Grundinformationen,die durch die Maßnahmen, die aus den

Verletzungen

Grundsätze

Verätzungen am Auge

Verletzungen am Auge

Verätzungen am Körper

Vergiftungen bei Aufnahme

durch die Haut

stoffspezifischen Sicherheitsdatenblät-tern entnommen werden können, zuergänzen sind.

31

Maßnahmen

• Den Verunglückten aus der Gefahrenzone bringen.• Wegen der Schockgefahr den Verletzten nicht alleine zum Arzt gehen lassen.• Den Verletzten beruhigen; richtig lagern.• Bei Bedarf Notruf absetzen.• Inkorporierte Gefahrstoffe sind dem Arzt zur Kenntnis zu bringen, z.B. Etikett mit

Sicherheitsratschlägen vorlegen.

• Verätztes Auge ausgiebig und lang anhaltend (mindestens 10–15 Minuten) unterSchutz des unverletzten Auges (d.h. Kopf so lagern, dass das unverletzte Auge oben ist) mit Wasser spülen (kein scharfer Wasserstrahl). Handbrause oder ein ande-res geeignetes Hilfsmittel benützen.

• Augenlider weit spreizen, das Auge nach allen Seiten bewegen lassen.• Über Notruf ärztliche Hilfe anfordern bzw. Verletzten anschließend sofort in augen-

ärztliche Behandlung bringen.• Ätzenden Stoff angeben.

• Bei Prellungen und Verletzungen des Auges einen trockenen keimfreien Verbandanlegen, beide Augen verbinden.

• Ins Auge eingedrungene Fremdkörper nicht entfernen.• Den Verletzten sofort in augenärztliche Behandlung bringen.

• Durchtränkte oder benetzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen. BeiVerätzungen Handbrause verwenden.

• Verätzte Körperstellen sofort mindestens 10–15 Minuten mit viel Wasser spülen.• Die verätzten Körperstellen keimfrei verbinden, keine Watte verwenden.

Keine Öle, Salben oder Puder auf die Wunde auftragen.• Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern. Ätzenden Stoff angeben.

• Durchtränkte oder bespritzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen.• Benetzte Hautstellen sofort sorgfältig reinigen (heißes Wasser und heftiges

Reiben erhöhen die Aufnahme durch die Haut und sind zu vermeiden).• Den Verunglückten ruhig lagern und mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen.• Über Notruf ärztliche Hilfe anfordern. Giftstoff und Art der Aufnahme mitteilen.

Angaben auf dem Etikett des Gefahrstoffbehälters zur Kenntnis bringen. EventuellInformationen telefonisch bei Informations- und Behandlungszentren fürVergiftungen („Giftzentrale“) einholen.

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Verletzungen

Vergiftungen durch Verschlucken

Vergiftungen durch Einatmen

Wunden

Maßnahmen

• Den Verletzten ruhig lagern, mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen. Bewusstlosen nichts einflößen oder eingeben.

• Kein Erbrechen auslösen bei Lösemitteln, Säuren und Laugen!

• Nach innerer Verletzung durch Verschlucken von Säuren und Laugen den Verun-glückten viel Wasser in kleinen Schlucken (auf keinen Fall Milch) trinken lassen.

• Nach Verschlucken giftiger Stoffe den Verletzten möglichst mehrmals reichlich Wasser trinken lassen, Erbrechen anregen.

• Über Notruf ärztliche Hilfe anfordern. Giftstoff und Art der Aufnahme mitteilen. Angaben auf dem Etikett des Gefahrstoffbehälters zur Kenntnis bringen. Eventuell Informationen telefonisch bei Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen („Giftzentrale“) einholen.

• Den Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen (eventuell vorhandene explosionsfähige Gemische beachten: kein offenes Licht, keine elektrischen Leuchten und Geräte einschalten).

• Den Verletzten an die frische Luft bringen.• Mit Gefahrstoffen (auch mit Gasen) durchtränkte Kleidungsstücke entfernen.

Bewusstlosen nichts einflößen oder eingeben.• Den Verunglückten ruhig lagern und mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen.• Bei Atemstillstand sofort mit der Atemspende beginnen.• Wiederbelebung so lange durchführen, bis der Arzt eintrifft.• Bei Herzstillstand äußere Herzmassage durch darin besonders ausgebildete Helfer.• Über Notruf ärztliche Hilfe anfordern. Giftstoff und Art der Aufnahme mitteilen.

Angaben auf dem Etikett des Gefahrstoffbehälters zur Kenntnis bringen. Eventuell Informationen telefonisch bei Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen („Giftzentrale“) einholen.

• Verletzten hinsetzen oder hinlegen.• Wunden und ihre Umgebung nicht berühren und nicht auswaschen

(auch schmutzige Wunden nicht).• Auch die kleine Wunde keimfrei verbinden. Nur keimfreies Verbandmaterial aus

unbeschädigter Verpackung verwenden.• Bei starker Blutung zunächst die betroffenen Gliedmaßen hoch lagern und bei

fortbestehender Blutung Druckverband anlegen. Dabei Einmalhandschuhe verwenden. Wird der Verband weiter stark durchblutet, zuführende Schlagader direkt abdrücken. Nur im äußersten Notfall abbinden; Zeitpunkt, zu der die Abbindung erfolgte, schriftlich für den behandelnden Arzt mitgeben.

• Das Abbinden soll mit einem zusammengedrehten Dreiecktuch erfolgen, notfalls können auch ein breiter Gummischlauch, Krawatte o. Ä. zum Abbinden dienen. Niemals Schnur oder Draht verwenden!

• Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern.

7 Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Unfällen

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Verletzungen

Wiederbelebung

Verbrennungen/Verbrühungen

Erfrierungen

Unfälle durch elektrischen Strom

(Stromschlag)

Maßnahmen

• Bei Atemstillstand sofort mit Wiederbelebung beginnen. Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern.

• Verunreinigungen und Fremdkörper aus dem Mund entfernen: zu Beginn 10 schnelle und kräftige Atemstöße, kurze Pause (etwa 10–15 Sekunden), dann ruhig 12- bis 15-mal in der Minute Mund-zu-Nase-Beatmung oder Mund-zu-Mund-Beatmung (Mundtubus).

• Wiederbelebung so lange durchführen, bis der Arzt eintrifft.

• Brennende Kleider sofort mit Wasser oder durch rasches Umwickeln mit einer Löschdecke oder durch Rollen des Verletzten am Boden löschen, notfalls auch Feuerlöscher verwenden.

• Kleidung im Bereich der Verbrennung entfernen, sofern sie nicht festklebt. Bei Verbrühungen müssen alle Kleider schnellstens entfernt worden, da sonst durch die heiße Kleidung weitere Schädigungen verursacht werden.

• Bei Verbrennungen der Gliedmaßen mit kaltem Wasser spülen, bis der Schmerz nachlässt.

• Verbrannte oder verbrühte Körperteile sofort steril abdecken. Keine Öle, Salben oder Puder auf die Wunde auftragen.

• Den Verunglückten durch Bedecken mit einer Wolldecke oder metallisierten Isolier-decke vor Wärmeverlust schützen.

• Bei größeren Verbrennungen bzw. Verbrühungen über Notruf ärztliche Hilfe anfordern.

• Bei Erfrierungen durch festes Kohlenstoffdioxid (Trockeneis), flüssige Luft oder verflüssigte Gase ebenso verfahren wie bei Verbrennungen.

• Wunden steril abdecken.• Verunglückten unverzüglich zum Arzt bringen.

• Elektrischen Strom sofort unterbrechen (Not-Aus-Schalter).• Über Rettungsleitstelle ärztliche Hilfe anfordern.• Bei Atemstillstand sofort mit der Atemspende beginnen. Wiederbelebung so lange

durchführen, bis der Arzt eintrifft.• Bei Herzstillstand äußere Herzmassage durch darin besonders ausgebildete Helfer.

GUV-SI 8043

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34

Anfragen zu folgenden Schriften, dieunter der in Klammer angegebenenBestellnummer angefordert werdenkönnen, sind an den zuständigen Unfall-versicherungsträger zu richten.

• GUV-Regel „Umgang mit Gefahrstoffenim Unterricht (GUV-SR 2003, bisherGUV 19.16)

• Reihe „Sicherheit im Unterricht– Ein Handbuch für Lehrkräfte“

Keramik

(GUV-SI 8036, bisher GUV 57.1.30.1,Ausgabe Januar 1996)

Papier

(GUV-SI 8037, bisher GUV 57.1.30.2,Ausgabe Januar 1996)

Metall

(GUV-SI 8038, bisher GUV 57.1.30.3,Ausgabe Mai 1996)

Kunststoff

(GUV-SI 8039, bisher GUV 57.1.30.4,Ausgabe Juli 1996)

Elektrotechnik/Elektronik

(GUV-SI 8040, bisher GUV 57.1.30.5,Ausgabe April 1997)

Holz

(GUV-SI 8041, bisher GUV 57.1.30.6,Ausgabe Oktober 1998)

Lebensmittel- und Textilverarbeitung

(GUV-SI 8042, bisher GUV 57.1.30.7,Ausgabe März 1997)

8 Literatur

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35

T+

mitR 26R 27R 28R 39

T

mitR 23R 24R 25R 39R 48

Xn

mitR 20R 21

R 22R 40R 42R 48

sehr giftig

giftig

gesundheits-schädlich

5321

Anhang 1: Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge

a) sehr giftig

b) giftig

c) gesundheits-schädlich

Einstufung der akuten bzw. chronischen ToxizitätLetale Dosis (Ratte):LD50 oral: �25 mg/kg KörpergewichtLD50 dermal: �50 mg/kg KörpergewichtLC50 inhalativ: �0,5 mg/l Luft (in 4 h)R 26 Sehr giftig beim EinatmenR 27 Sehr giftig bei Berührung mit der HautR 28 Sehr giftig beim VerschluckenR 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

Einstufung der akuten bzw. chronischen ToxizitätLetale Dosis (Ratte):LD50 oral: 25–200 mg/kg KörpergewichtLD50 dermal: 50–400 mg/kg KörpergewichtLC50 inhalativ: 0,5–2 mg/l Luft (in 4 h)R 23 Giftig beim EinatmenR 24 Giftig bei Berührung mit der HautR 25 Giftig beim VerschluckenR 39 Ernste Gefahr irreversiblen SchadensR 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei

längerer Exposition

Einstufung der akuten bzw. chronischen ToxizitätLetale Dosis (Ratte):LD50 oral: 200–2000 mg/kg KörpergewichtLD50 dermal: 400–2000 mg/kg KörpergewichtLC50 inhalativ: 2–20 mg/l Luft (in 4 h)R 20 Gesundheitsschädlich beim EinatmenR 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit

der HautR 22 Gesundheitsschädlich beim VerschluckenR 40 Irreversibler Schaden möglichR 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglichR 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei

längerer Exposition

Gefahren-

bezeichnung

Kenn-

buchstabe

Einstufungskriterien und

wichtige R-Sätze

Gefahren-

symbol

Gefährlich1) ist ein Stoffoder eine Zubereitung miteiner oder mehreren dernachfolgenden Eigen-schaften:

4

1) Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Chemikaliengesetz und § 4 GefStoffV. Das Gefährlichkeitsmerkmal in Spalte 1 ist nicht in jedem Fall identisch mit der Gefahren-bezeichnung für die Kennzeichnung, die nach den Maßgaben der Spalten 2 bis 4 erfolgt.Die Texte der wichtigsten R-Sätze sind in Spalte 5 angegeben. Weitere R-Satztexte sowie die S-Sätze finden sich in den Abschnitten 1.2 und 1.3 dieses Anhangs.

Anhang 1.1: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen

9 Anhang

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36

C

mitR 34

R 35

Xi

mitR 36R 37R 38R 41

Xn

mitR 42

Xi

mitR 43

E

mitR 2

R 3

d) ätzend

e) reizend

f ) sensibili-sierend

g) explosions-gefährlich

Gewebe bzw. Materialien werden angegriffen

R 34 Verursacht schwere VerätzungenZerstörung der Haut bei Einwirkzeit von4 Stunden

R 35 Verursacht schwere VerätzungenZerstörung der Haut bei Einwirkzeit von3 Minuten

Entzündung der Haut, Schädigung der Augen,Reizung der Atemwege

R 36 Reizt die AugenR 37 Reizt die AtmungsorganeR 38 Reizt die HautR 41 Gefahr ernster Augenschäden

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontaktmöglich

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andereZündquellen explosionsgefährlich

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andereZündquellen besonders explosionsgefähr-lich

ggf. weitere R-Sätze wieR 1 In trockenem Zustand explosionsgefähr-

lich (Pikrinsäure)R 19 Kann explosionsgefährliche Peroxide

bilden

ätzend

reizend

gesundheits-schädlich

explosion-gefährlich

5321

Gefahren-

bezeichnung

Kenn-

buchstabe

Einstufungskriterien und

wichtige R-Sätze

Gefahren-

symbol

Gefährlich1) ist ein Stoffoder eine Zubereitung miteiner oder mehreren dernachfolgenden Eigen-schaften:

4

9 Anhang

1) Siehe Fußnote auf vorstehender Seite.

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37

GUV-SI 8043

O

mitR 7R 8

R 9

F+

mitR 12

F

mitR 11

R 15

R 17

F

mitR 10

brand-fördernd

hochentzündlich

leichtentzündlich

5321

h) brand-fördernd

i) hochentzündlich

j) leichtentzündlich

k) entzündlich

R 7 Kann Brand verursachenR 8 Feuergefahr bei Berührung mit brenn-

baren StoffenR 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit

brennbaren Stoffen

R 12 Hoch entzündlichFlüssigkeiten mit Flammpunkt �0 °C,Siedepunkt �35 °CGasförmige Stoffe und Zubereitungen,entzündlich bei normaler Temperatur undnormalem Druck bei Luftkontakt

R 11 Leicht entzündlichFlüssigkeiten mit Flammpunkt �21 °C, die nicht hoch entzündlich sindFeste Stoffe und Zubereitungen, die durchkurzzeitige Einwirkung einer Zündquelleleicht entzündet werden können und nachderen Entfernung weiterbrennen oderweiterglimmen können

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 17 Selbstentzündlich an der Luft

R 10 EntzündlichFlüssigkeiten mit Flammpunkt �21 bis�55 °C

Gefahren-

bezeichnung

Kenn-

buchstabe

Einstufungskriterien und

wichtige R-Sätze

Gefahren-

symbol

Gefährlich1) ist ein Stoffoder eine Zubereitung miteiner oder mehreren dernachfolgenden Eigen-schaften:

4

1) Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Chemikaliengesetz und § 4 GefStoffV. Das Gefährlichkeitsmerkmal in Spalte 1 ist nicht in jedem Fall identisch mit der Gefahren-bezeichnung für die Kennzeichnung, die nach den Maßgaben der Spalten 2 bis 4 erfolgt.Die Texte der wichtigsten R-Sätze sind in Spalte 5 angegeben. Weitere R-Satztexte sowie die S-Sätze finden sich in den Abschnitten 1.2 und 1.3 dieses Anhangs.

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38

T

mitR 45R 49

Xn

mitR 40

T

mitR 46

Xn

mitR 40

l) krebs-erzeugend

m) erbgut-verändernd

Kategorie 1: Stoffe, die auf den Menschenbekanntermaßen krebserzeugendwirken

Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend fürden Menschen angesehen werdensollten

Besteht die Gefahr einer krebserzeugenden Wir-kung nur beim Einatmen, dann steht R 49 stattR 45R 45 Kann Krebs erzeugenR 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebs-erzeugender Wirkung beim Men-schen Anlass zur Besorgnis geben,über die jedoch nicht genügendInformationen für eine befriedigendeBeurteilung vorliegen, um einenStoff in Kategorie 2 einzustufen

R 40 Irreversibler Schaden möglich

Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen bekann-termaßen erbgutverändernd wirken

Kategorie 2: Stoffe, die als erbgutverändernd fürden Menschen angesehen werdensollten

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen

Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher erbgut-verändernder Wirkung auf den Men-schen zu Besorgnis Anlass geben,

R 40 Irreversibler Schaden möglich

giftig

gesundheits-schädlich

giftig

gesundheits-schädlich

5321

Gefahren-

bezeichnung

Kenn-

buchstabe

Einstufungskriterien und

wichtige R-Sätze

Gefahren-

symbol

Gefährlich1) ist ein Stoffoder eine Zubereitung miteiner oder mehreren dernachfolgenden Eigen-schaften:

4

9 Anhang

1) Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Chemikaliengesetz und § 4 GefStoffV. Das Gefährlichkeitsmerkmal in Spalte 1 ist nicht in jedem Fall identisch mit der Gefahren-bezeichnung für die Kennzeichnung, die nach den Maßgaben der Spalten 2 bis 4 erfolgt.Die Texte der wichtigsten R-Sätze sind in Spalte 5 angegeben. Weitere R-Satztexte sowie die S-Sätze finden sich in den Abschnitten 1.2 und 1.3 dieses Anhangs.

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39

GUV-SI 8043

T

mitR 60

R 61

Xn

mitR 62

R 63

giftig

gesundheits-schädlich

5321

n) fortpflanzungs-gefährdend(reproduktions-toxisch)

Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen dieFortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbar-keit) bekanntermaßen beeinträch-tigenStoffe, die beim Menschen bekann-termaßen fruchtschädigend (ent-wicklungsschädigend) wirken

Kategorie 2: Stoffe, die als beeinträchtigend fürdie Fortpflanzungsfähigkeit (Frucht-barkeit) des Menschen angesehenwerden solltenStoffe, die als fruchtschädigend(entwicklungsschädigend) für denMenschen angesehen werdensollten

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beein-trächtigen

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen

Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher Beein-trächtigung der Fortpflanzungsfähig-keit (Fruchtbarkeit) des Menschen zuBesorgnis Anlass geben.Stoffe, die wegen möglicher frucht-schädigender (entwicklungsschädi-gender) Wirkung beim Menschen zuBesorgnis Anlass geben

R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungs-fähigkeit beeinträchtigen

R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicher-weise schädigen

Gefahren-

bezeichnung

Kenn-

buchstabe

Einstufungskriterien und

wichtige R-Sätze

Gefahren-

symbol

Gefährlich1) ist ein Stoffoder eine Zubereitung miteiner oder mehreren dernachfolgenden Eigen-schaften:

4

1) Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Chemikaliengesetz und § 4 GefStoffV. Das Gefährlichkeitsmerkmal in Spalte 1 ist nicht in jedem Fall identisch mit der Gefahren-bezeichnung für die Kennzeichnung, die nach den Maßgaben der Spalten 2 bis 4 erfolgt.Die Texte der wichtigsten R-Sätze sind in Spalte 5 angegeben. Weitere R-Satztexte sowie die S-Sätze finden sich in den Abschnitten 1.2 und 1.3 dieses Anhangs.

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40

N

mitR 50

R 51

R 52

R 53

R 54R 55R 56R 57R 58

R 59

o) umweltgefährlich Stoffe werden als gefährlich für die Umwelt einge-stuft

für Gewässer nach:R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen bei96 h LC50 (Fisch) � 1 mg/l48 h EC50 (Daphnia) � 1 mg/l72 h IC50 (Alge) � 1 mg/l

R 51 Giftig für Wasserorganismen bei96 h LC50 (Fisch) � 10 mg/l48 h EC50 (Daphnia) � 10 mg/l72 h IC50 (Alge) � 10 mg/l

R 52 Schädlich für Wasserorganismen bei96 h LC50 (Fisch) � 100 mg/l48 h EC50 (Daphnia) � 100 mg/l72 h IC50 (Alge) � 100 mg/l

R 53 Kann in Gewässern langfristig schädlicheWirkungen haben

für nicht-aquatische Umwelt nach:R 54 Giftig für PflanzenR 55 Giftig für TiereR 56 Giftig für BodenorganismenR 57 Giftig für BienenR 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen

auf die Umwelt habenR 59 Gefährlich für die Ozonschicht

umwelt-gefährlich

5321

Gefahren-

bezeichnung

Kenn-

buchstabe

Einstufungskriterien und

wichtige R-Sätze

Gefahren-

symbol

Gefährlich1) ist ein Stoffoder eine Zubereitung miteiner oder mehreren dernachfolgenden Eigen-schaften:

4

9 Anhang

1) Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Chemikaliengesetz und § 4 GefStoffV. Das Gefährlichkeitsmerkmal in Spalte 1 ist nicht in jedem Fall identisch mit der Gefahren-bezeichnung für die Kennzeichnung, die nach den Maßgaben der Spalten 2 bis 4 erfolgt.Die Texte der wichtigsten R-Sätze sind in Spalte 5 angegeben. Weitere R-Satztexte sowie die S-Sätze finden sich in den Abschnitten 1.2 und 1.3 dieses Anhangs.

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41

GUV-SI 8043

R-S

ätz

eAnhang 1.2: Hinweise auf die besonderen Gefahren – R-Sätze

R-Satz-Nr.

R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosions-gefährlich

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besondersexplosionsgefährlich

R 4 Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig

R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 7 Kann Brand verursachen

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R 10 Entzündlich

R 11 Leicht entzündlich

R 12 Hoch entzündlich

R 14 Reagiert heftig mit Wasser

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase

R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

R 17 Selbstentzündlich an der Luft

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich

R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23 Giftig beim Einatmen

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut

R 25 Giftig beim Verschlucken

R 26 Sehr giftig beim Einatmen

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 28 Sehr giftig beim Verschlucken

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden

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42

R-Satz-Nr.

R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33 Gefahr kumulativer Wirkung

R 34 Verursacht Verätzungen

R 35 Verursacht schwere Verätzungen

R 36 Reizt die Augen

R 37 Reizt die Atmungsorgane

R 38 Reizt die Haut

R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

R 41 Gefahr ernster Augenschäden

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

R 45 Kann Krebs erzeugen

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen

R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen

R 51 Giftig für Wasserorganismen

R 52 Schädlich für Wasserorganismen

R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 54 Giftig für Pflanzen

R 55 Giftig für Tiere

R 56 Giftig für Bodenorganismen

R 57 Giftig für Bienen

R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

9 Anhang

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43

GUV-SI 8043

R-Satz-Nr.

R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschädenverursachen

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

R 68 Irreversibler Schaden möglich

Kombination der R-Sätze

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase

R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hoch entzündlicherGase

R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit derHaut

R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und beiBerührung mit der Haut

R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Ver-schlucken

R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25 Giftig beim Einatmen und beim Verschlucken

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut

R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut

R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit derHaut

R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und beiBerührung mit der Haut

R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen unddurch Verschlucken

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R-Satz-Nr.

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen,Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mitder Haut

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen undbei Berührung mit der Haut

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen unddurch Verschlucken

R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen,Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Einatmen

R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Verschlucken

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei län-gerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R-Satz-Nr.

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei länge-rer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei län-gerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durchVerschlucken

R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Einatmen

R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Berührung mit der Haut

R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Verschlucken

9 Anhang

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R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Expositiondurch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schäd-liche Wirkungen haben

R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Ein-atmen

R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut

R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durchVerschlucken

R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Ein-atmen und bei Berührung mit der Haut

R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Ein-atmen und durch Verschlucken

R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Ein-atmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

GUV-SI 8043

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S-S

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Anhang 1.3: Sicherheitsratschläge – S-Sätze

S-Satz-Nr.

S 1 Unter Verschluss aufbewahren

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S 3 Kühl aufbewahren

S 4 Von Wohnplätzen fern halten

S 5 Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzu-geben)

S 6 Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7 Behälter dicht geschlossen halten

S 8 Behälter trocken halten

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten

S 14 Von … fern halten (inkompatible Substanzen sind vom Herstelleranzugeben)

S 15 Vor Hitze schützen

S 16 Von Zündquellen fern halten – Nicht rauchen

S 17 Von brennbaren Stoffen fern halten

S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen

S 22 Staub nicht einatmen

S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeich-nung[en] vom Hersteller anzugeben)

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden

S 25 Berührung mit den Augen vermeiden

S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülenund Arzt konsultieren

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Her-steller anzugeben)

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

S 30 Niemals Wasser hinzugießen

S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen

9 Anhang

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ätze

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GUV-SI 8043

S-Satz-Nr.

S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen

S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen

S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Materialvom Hersteller anzugeben)

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen

S 42 Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen(geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)

S 43 Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Was-ser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“)

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,dieses Etikett vorzeigen)

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oderEtikett vorzeigen

S 47 Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Herstelleranzugeben)

S 48 Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)

S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren

S 50 Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben)

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden

S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungeneinholen

S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgungzuführen

S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behäl-ter verwenden

S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Her-steller/Lieferanten erfragen

S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen

S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen ein-holen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rateinholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringenund ruhig stellen

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S-Satz-Nr.

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallterbei Bewusstsein ist)

Kombination der S-Sätze

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren

S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbe-wahren

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von s. S. 49 aufbewah-ren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vomHersteller anzugeben)

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entferntvon … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werdenmuss, sind vom Hersteller anzugeben)

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbe-wahren

S 3/14 An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mitdenen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzu-geben)

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °Caufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehenund sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müs-sen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinenBehälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung undSchutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichts-schutz tragen

S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über …°C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren

9 Anhang

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GUV-SI 8043

Anhang 2: Muster einer Betriebsanweisung

BETRIEBSANWEISUNG Stand:gemäß § 20 Abs. 1 GefStoffV

Firma: MusterschuleArbeitsbereich: Kunst und Design Arbeitsplatz: Kunstraum Tätigkeit: Verdünnen von Nitrolacken

Reinigung von StreichgerätenVerantwortlich:

Unterschrift

Universalverdünnung

Materialreste in den Sondermüllabfallbehälter im Raum Z entsorgen (Abfallschlüssel Nr. 55370).

– Kontakt mit der Kleidung: Mit Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.– Nach Hautkontakt: Betroffene Körperstelle mit viel Wasser abwaschen.– Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen, erforderlichenfalls Atemspende.– Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt 10 Minuten mit fließendem Wasser spülen, bis

die Reizung nachlässt. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.– Nach Verschlucken: Sofort Arzt aufsuchen. Kein Erbrechen auslösen. Nichts zu trinken geben.– Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis. Vorsicht

bei Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen).– Herrn/Frau ................................ verständigen (Tel. ........................................ ) Notruf: 112

Allgemein: Ungeschützte Personen fern halten. Raum sichern. Herrn/Frau ............................................ verständigen (Tel. .............................................. )

Bei Verschütten: Für gute Durchlüftung sorgen. Mit Sand aufnehmen und in den Sondermüllabfallbehälter imRaum Y entsorgen.

Brand: CO2-Löscher, Schaum-Wassernebel (ungeeignet: Wasserstrahl wegen Ausbreitung des Brandherdes),Raum nur mit Atemgerät betreten. Notruf: 112

– Dose immer dicht geschlossen halten.– Lagerung an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren (Raum X).– Nicht oder nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person in die Hände von Kindern gelangen lassen.– Nicht in das Abwasser gelangen lassen.– Bei der Arbeit nicht essen, trinken und/oder rauchen.– Von Nahrungsmitteln und Getränken fern halten.– Maßnahmen gegen elektrische Aufladung treffen.– Von Zündquellen fern halten.– Berührung mit der Haut, Augen und Kleidung vermeiden.– Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen.– Bei Unwohlsein Arzt aufsuchen und ihm Verpackung, Etikett bzw. Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.– Beim Verdünnen, Verstreichen und Reinigen der Streichgeräte für gute Durchlüftung sorgen und, wenn möglich,

einen explosionsgeschützten Abzug nutzen.– Handschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk– Augenschutz: bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille– Hautschutz: für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme

(Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe benutzen– Beim Spritzverfahren: Vollmaske mit Filter A-P2 verwenden

Herrn/Frau ................................................ verständigen (Tel. .................................... )

Die Gefährdung geht von Toluol, Methanol und Spezialbenzin aus.– Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen

(z.B. Erbrechen, Rausch, Schwindel, Nieren- oder Leberschäden).– Hautkontakt führt zur Entfettung der Haut.– Dämpfe sind leicht entzündlich.– Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (Wassergefährdungsklasse 2).

Xn Gesundheitsschädlich F Leicht entzündlich

Sachgerechte Entsorgung

Erste Hilfe

Verhalten im Gefahrfall

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahrstoffbezeichnung

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Firma XYZ

Sicherheitsdatenblatt gemäß § 14 GefStoffV

Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen hergestellte bzw. gelieferte Produkt ... wird in unsererSchule verwendet. Um unserer Ermittlungspflicht entsprechend § 16GefStoffV nachkommen zu können, benötigen wir das zugehörigeSicherheitsdatenblatt gemäß § 14 GefStoffV.

Wir bitten Sie deshalb, uns das Sicherheitsdatenblatt baldmöglichstzukommen zu lassen.

Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

GUV 57.1.30.8

Anhang 3: Musterbrief zur Anforderung eines Sicherheitsdatenblattes

9 Anhang

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GUV-SI 8043

Anhang 4: Muster eines Sicherheitsdatenblattes

Nitro-Universal-Verdünner

Hochwertiges Verdünnungsmittel

Art des Werkstoffes: Lösungsmittelgemisch

Verwendungszweck: Zum Verdünnen von Nitro-, Nitro-Kombi- und Kunstharzlacken, Autolacken luft-und ofentrocknen Zaponlacken, Chlorkautschuk, 2-Komponenten- und DD-Lacken sowie insbesondere dort, wo eine rasche Trocknung erforderlich ist.

Eigenschaften: Die Verdünnung ist mittelflüchtig, verdunstet rückstandslos, gleichmäßig und istanlaufbeständig. Sie reinigt Lackier- und Streichgeräte, entfernt Farb- und Fett-flecke (Vorsicht bei Kunstfasern), löst Alleskleber und deren Rückstände und klebtPolystyrol und Acrylglas.

Anwendung: Die Anwendung geschieht in bekannter Weise von Lackverdünnungen. BeimSpritzen sind die betrieblichen Gegebenheiten, wie Spritzdruck und Düsenweite,sowie die Vorschriften des Lacklieferanten zu beachten, aber auch die gesund-heitspolizeilichen Vorschriften über Entlüftung und dergleichen.

Anmerkung: Techn. Daten: Verdunstungszeit: ca. 5,3 (Aether =1), Dichte: ca. 0,85 g/cm3

Geruch: leicht aromatisch – Farbe: farblosFlammpunkt: unter 21 °C, leicht entzündlichZolltechnisch ist Nitro-Universal-Verdünner ein mineralölhaltiges Erzeugnis,steuerbegünstigt. Darf nicht als Treib- oder Schmierstoff oder zur Herstellung sol-cher Stoffe verwendet werden.

Lagerung: Kühl und trocken an einem gut gelüfteten Ort lagern.

Gebindegröße: 0,5 l, 1 l, 3 l und 6 l.

Gefahrenhinweise: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken oder bei Berührung mit derHaut.

Sicherheitsratschläge: Dose immer dicht geschlossen halten und unter Verschluss an einem kühlen, gutgelüfteten Ort aufbewahren. Nicht in die Hände von Kindern und nicht in dasAbwasser gelangen lassen. Bei der Arbeit nicht essen oder rauchen. Darf nicht in Ess- und Trink- oder sonstige für Lebensmittel vorgesehene Behältnisse abge-füllt werden. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. Maß-nahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Berührung mit Haut, Augenund Kleidung vermeiden. Beschmutzte Kleider sofort ausziehen. Bei UnwohlseinArzt aufsuchen und ihm diesen Warnhinweis zeigen.

Entsorgung: Nitro-Universal-Verdünner darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden(Sondermüll).Materialreste können nach Abfallschlüssel Nr. 070304 entsorgt werden. Ungerei-nigte Verpackungen gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.

düfa 05/1999

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nh

an

gSICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG Seite 1Druckdatum: 30.10.98 Überarbeitet am 30.10.98

1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zum ProduktHandelsname: DÜFA-Universal-VerdünnungHersteller/Lieferant: Meffert AG, Farbwerke

Postfach 19 64 Tel.: 06 71 / 8 70-055509 Bad Kreuznach Fax: 06 71 / 8 70-390

Notfallauskunft: Tel.: 06 71 / 8 70-0, Herr Dieter Meffert

2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

Chemische Charakterisierung: Gemisch organischer Lösemittel (Zubereitung)

Kennzeichnungspflichtige Anteile:CAS-Nr. Bezeichnung Gew.-% Gef.-Symbol R-Sätze

108-88-3 Toluol 23–25 Xn + F 11–2067-56-1 Methanol 0,5–1,0 Xn + F 20/2264742-49-0 Spezialbenzin 20–25 Xn + F 11–65

3 Mögliche Gefahren

Gefahrenbezeichnung: leicht entzündlich – gesundheitsschädlich

Besondere Gefahren für Mensch und Umwelt:

R 11 Leicht entzündlichR 20 gesundheitsschädlich beim Einatmen.

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen und ist ergänzt durch Angaben ausder Fachliteratur und Angaben der Hersteller.

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:Mit Produkt verunreinigte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Nach Einatmen:Für Frischluft sorgen. Erforderlichenfalls Atemspende, bei anhaltenden Beschwerden Arzthinzuziehen.

Nach Hautkontakt:Betroffene Körperstelle mit viel Wasser abwaschen.

Nach Augenkontakt:Bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen bis Reizung nach-lässt. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.

Nach Verschlucken:Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt hinzuziehen.

Hinweise für den Arzt:

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Geeignete Löschmittel: CO2 – Löschpulver-Schaum-WassernebelAus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: WasservollstrahlBesondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen

Seite 2

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG Seite 2Druckdatum: 30.10.98 Überarbeitet am 30.10.98

Handelsname: DÜFA-Universal-Verdünnung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:Personenbezogene VorsichtsmaßnahmenFür gute Lüftung sorgen. Zündquellen fern halten. Nicht rauchen. Ungeschützte Personenfern halten.

Umweltschutzmaßnahmen:Nicht in die Kanalisation, Oberflächen- und/oder Grundwasser gelangen lassen. Beim Ein-dringen in dieselben, die zuständigen Behörden benachrichtigen.

Verfahren zur Reinigung und Aufnahme:Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder usw.) aufnehmen undordnungsgemäß entsorgen (Sondermüll).

7 Handhabung und LagerungHandhabungs-Hinweise zum sicheren Umgang:Behälter dicht geschlossen halten. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Handhabungs-Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Zündquellen fern halten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung tref-fen. Nur in ex-geschützten Bereichen verwenden. Dämpfe sind schwerer als Luft und könnenmit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

Lagerungs-Anforderungen an Lagerräume und Behälter:In kühlen, gut belüfteten Räumen lagern. Lösemittelbeständigen und dichten Fußboden vor-sehen.

Gefahrenklasse gemäß VbF: Klasse A I

8 Expositionsbegrenzung und persönliche SchutzausrüstungZusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:CAS-Nr. Bezeichnung Gew.-% Art Wert Einheit

108-88-3 Toluol 23–25 MAK 380 mg/m3

100 ml/m3

67-56-1 Methanol 0,5–1,0 MAK 260 mg/m3

200 ml/m3

64742-49-0 Spezialbenzin 20–25 TRGS 404 350 ml/m3

Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten bei der Erstellung die gültigen Listen und Tabellen.

Persönliche SchutzausrüstungAllgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Mit Produkt verunreinigte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Dämpfe nicht einatmen. VonGetränken und Nahrungsmitteln fern halten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.Vor Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Atemschutz:Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposi-tion Atemschutzgerät verwenden.

Handschutz: Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe

Augenschutz: dicht schließende SchutzbrilleSeite 3

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V-S

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG Seite 3Druckdatum: 30.10.98 Überarbeitet am 30.10.98

Handelsname: DÜFA-Universal-Verdünnung

9 Physikalische und chemische EigenschaftenForm: flüssig Farbe: farblos Geruch: aromatischSiedepunkt/Siedebereich: 56–130 °CFlammpunkt: –15 °CZündtemperatur: ca. 250 °CSelbstentzündlichkeit: neinExplosionsgrenzen: obere: 16,0 untere: 1,6 Vol.-% in LuftDampfdruck (20 °C): ca. 180 mbarDichte (20 °C): 0,855 ± 0,005Löslichkeit in Wasser: ca. 35 %Weitere Angaben:

10 Stabilität und ReaktivitätZu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung im Anwendungsbereich.Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11 Angaben zur ToxikologieAkute Toxizität:Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Daten einer oder mehrerer Komponenten.Komponente Art Wert Spezies

Toluol oral 5000 mg/kg ratMethanol oral 5900 mg/kg ratSpezialbenzin oral ≥ 2000 mg/kg rat

Primäre Reizwirkung:Haut: entfettende WirkungAugen: ReizwirkungSensibilisierung: keine sensibilisierende Wirkung bekanntZusätzliche toxikologische Hinweise:

12 Angaben zur ÖkologieAllgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse (WGK): 2 wassergefährdend

(Selbsteinstufung nach Fließschema)

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

13 Hinweise zur EntsorgungEmpfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden

(Sondermüll)Abfallschlüsselnummer: 55370 Lösemittelgemisch, halogenfreiUngereinigte Verpackungen: Entsorgung gemäß behördlichen Vorschriften

Seite 4

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG Seite 4Druckdatum: 30.10.98 Überarbeitet am 30.10.98

Handelsname: DÜFA-Universal-Verdünnung

14 Transportvorschriften

Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVEKlasse: 3Ziffer/Buchstabe: 3bUN-Nummer: 1993

Seeschifftransport IMDG/GGVSeeKlasse: 3.2Seite: 3230UN-Nummer: 1993Verpackungsgruppe: IIEMS-Nummer: 3.07 MFAG-Nummer: 310/3330 mp (marine pollutant): mp

Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGRKlasse: 3UN-Nummer: 1993Verpackungsgruppe: II

Gefahrenauslöser: Toluol

15 Vorschriften

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien:Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn gesundheitsschädlich

F leicht entzündlichGefahr bestimmende Komponente zur Etikettierung: Toluol, Spezialbenzin

R-Sätze: 11 Leicht entzündlich20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden

verursachen

S-Sätze: 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.7 Behälter dicht geschlossen halten.

16 Von Zündquellen fern halten. Nicht rauchen.24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.62 Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat

einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Nationale VorschriftenVbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten): A ITA-Luft: 75 % Klasse II; 25 % Klasse IIIWGK (Wassergefährdungsklasse): 2 wassergefährdend (Selbsteinstufung nach

Fließschema)

16 Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen jedochkeine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Ver-hältnis.

Datenblatt ausstellender Bereich: Abt. ProduktsicherheitAnsprechpartner: Herr Dieter MeffertDatum: 30.10.98

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54

SeiteAAbformmassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Aceton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Acrylfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Airbrush-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 23Allergene Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Allergisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Alleskleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18ars . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Asbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Atembare Stäube . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Atemschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Atemwege . . . . . . . . . . . . . . 10, 14, 20, 22

BBatik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Benzol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 21Bildende Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7Bildmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Bindemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 13, 17Blei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19f.Bleichbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Bleidämpfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Bleisatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Bleistifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Body-Painting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Bozzetti . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Brenner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Brennspiritus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Bronze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20f.Buntstifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Butanol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16f.Butylacetat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16f.

CCE-Zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Chemigrafie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Cyclohexanon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16f.

DDauerplastische Modelliermassen . . . 24Décalcomanie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Dekorationsmalfarben . . . . . . . . . . . . . . 12Dekupiersägen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Diphenylmethandiisocyanat (MDI) . . . 22Druckplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

SeiteEEinkomponentenschäume . . . . . . . . . . 22Enkaustik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Entflammbares Gemisch . . . . . . . . . . . . 14Entstauber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Entwickler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Epoxidharze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 21Erfrierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Ersatzstoffprüfung . . . . . . . . . . . . . . 11, 19Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31–33Essigsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Ethylacetat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16f.Explosionsgefährliche Stoffe . . . . . . . . 14

FFarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Farbmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 13, 23Faserschreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Feste Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Filzschreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Fingerfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 23Fixativ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Fixierer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Flammpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14f.Fotografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26f.

GGasbeton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Gasbrenner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Gefahrenbezeichnungen . . . . . . . 8, 35f.Gefahrensymbole . . . . . . . . . . . . . 8, 35f.Gefahrklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14f.Gegenstandsbereiche . . . . . . . . . . . . . . 7Gelbes Blutlaugensalz . . . . . . . . . . . . . 26Gießbare Formmassen . . . . . . . . . . . . . 25Gießharze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Gießpulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Glasuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 25, 29Gouachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13f.Granitfarbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

HHärtbare Knetmassen . . . . . . . . . . . . . . 25Hautkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Hautresorption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Heißdrahtschneiden . . . . . . . . . . . . . . . 28Heißklebepistole . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Seite

Highlighter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Hitzdrahtschneiden . . . . . . . . . . . . . . . . 28Hoch entzündliche Stoffe . . . . . . . . . . . 14Holzbearbeitungsmaschinen . . . . . 20, 28Holzbildhauerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Holzleim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Hydrochinon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

IIndustrial Design . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Integrierte Absaugung . . . . . . . . . . . . . 20Irisdruck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Isopropanol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

KKleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 24Klebestifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Klebstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17f.Klischografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Knetwachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Konformitätszeichen . . . . . . . . . . . . . . . 8Kontaktkleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17f.Kreiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

LLacke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12f.Laminierharze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Latex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Linotype-Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . 20Lösemittel . . . . . . . . . . . . . . 10, 14–16, 23f.Löten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Lötlampe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Lüftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 18, 23

MMarmorieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Methylacetat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16f.Methylethylketon . . . . . . . . . . . . . . . . . 16f.Modellbaukleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Modellieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

NNatriumthiosulfat . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

10 Stichwortverzeichnis

Page 57: Bildende Kunst und Design - Michel Keramikbedarf · 2019. 10. 28. · Lehrkräfte — Bildende Kunst und Design“ ist es, das bestehende Gefahrstoffregel-werk in der Bundesrepublik

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Seite

Natürliche anorganische Stäube . . . . . 10Natürliche Bindemittel . . . . . . . . . . . . . 17Nitroverdünner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

OObjektkunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Öfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Ölfarbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22Ölmalerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

PPappmaché . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Petroleum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Pigmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10f.Pinselreiniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Plakafarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13f.Plakatempera . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Plastilin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 24Polyesterharze . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 21Polyurethane . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 21Produktgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . 7Pulverförmige Stoffe . . . . . . . . . . . . . . 10f.PVC-Kleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

RReaktionshärtende Stoffe . . . . . . . . . . . 21Reaktionskleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18R-Sätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 41f.

SSalzteig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Schleifmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Schleifscheiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Schmelzbare Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . 19Schmelzkleber . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18Schmelzschneiden . . . . . . . . . . . . . . . 28f.Schminken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Sekundenkleber . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18Sensibilisierung . . . . . . . . . . . . . . . 16f., 26Serielles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Sicherheitsdatenblatt . . . . . . . . . . 17, 48f.Siebdruck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23f., 26Sprühverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Seite

S-Sätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 46f.Stechbeitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Steinbildhauerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Stichel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Stichsägen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Stifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Stoffdruckfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Stoffmalfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Stoppbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Stromschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Synthetische Bindemittel . . . . . . . . . . . 17

TTapetenkleister . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 18Temperafarbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Terpentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Terpentinersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Theaterschminkfarben . . . . . . . . . . . . . 14Tinten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Toluol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Toluylendiisocyanat (TDI) . . . . . . . . . . . 21Ton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Tuschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13f.Typografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

UUniversalverdünner . . . . . . . . . . . . . . . . 16UV-Lichtquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

VVerätzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 31Verbrennungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Verbrühungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Vergiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31f.Verordnung über brennbare

Flüssigkeiten (VbF) . . . . . . . . . . . . . . 14

WWachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Wachsstifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Wasserbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 26Wasserfarben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Wood’sches Metall . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

SeiteXXylol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

ZZerbrechliche Gefäße . . . . . . . . . . . . . . 15Zinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19f.Zündquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Zweikomponentenkleber . . . . . . . . . . . 17Zweikomponenten-Reaktionsharze . . . 21Zweikomponentenschäume . . . . . . . . . 21

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Page 58: Bildende Kunst und Design - Michel Keramikbedarf · 2019. 10. 28. · Lehrkräfte — Bildende Kunst und Design“ ist es, das bestehende Gefahrstoffregel-werk in der Bundesrepublik

Hinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert und mit neuenBezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln fürSicherheit und Gesundheitsschutz“, „Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die neuen Bezeichnungenund Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren denneuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so genannten Transferliste ent-nommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfall-kassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.