Beteiligungen der Stadt Borken · PDF fileRichard Borgmann, Lüdinghausen, Bürgermeister Karl-Heinz Brauer, Rheine, Verw.-Angestellter Klaus Ehling, Bocholt, Bürgermeister

Embed Size (px)

Citation preview

  • Beteiligungen der Stadt Borken

    * Beteiligungen an Unternehmen

    * Sonstige Beteiligungen/Verpflichtungen

    * Stadtwerke Borken/Westf. GmbH

    Jahresabschluss 2003 Lagebericht und Bericht ber die Einhaltung

    der ffentlichen Zwecksetzung

    J 1J 1

  • Bericht ber die Beteiligungen der Stadt Borken an Unternehmen

    1 Die wirtschaftliche Bettigung der Kommunen

    1.1 Gegenstand des Beteiligungsberichtes der Stadt Borken

    Gem 112 Abs. 3 GO NW sind die Gemeinden verpflichtet, einen Bericht ber ihre Beteiligungen an Unternehmenund Einrichtungen des privaten Rechts zu erstellen und jhrlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Anga-ben ber die Erfllung des ffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligung, Beteiligungs-verhltnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Als Adressaten des Beteiligungsbe-richtes werden Ratsmitglieder und die Einwohner der Gemeinde genannt.

    Der Beteiligungsbericht der Stadt Borken umfasst alle unmittelbaren Beteiligungen.

    Die wirtschaftlichen Daten der Gesellschaften basieren auf den Jahresergebnissen fr das Geschftsjahr 2003.

    Der bei den jeweiligen Gremien aufgefhrte Personenkreis beinhaltet teilweise nicht die Vernderungen, die sich durchdie Kommunalwahl 2004 ergeben haben.

    1.2 Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen

    Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unterscheidet zwischen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftli-cher Bettigung der Gemeinde.

    Als wirtschaftliche Bettigung definiert 107 Abs. 1 GO NW den Betrieb von Unternehmen, die als Hersteller, Anbieteroder Verteiler von Gtern oder Dienstleistungen am Markt ttig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von ei-nem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden knnte.Voraussetzung fr die wirtschaftliche Bettigung der Gemeinde ist demnach, dass

    ein ffentlicher Zweck die Bettigung erfordert, 1.

    J 3

  • 2. die Bettigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhltnis zur Leistungsfhigkeit der Gemeindesteht und

    3. bei einem Ttigwerden auerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des ffentlichen Verkehrs so-wie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschlielich der Telefondienstleistungen der ffent-liche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfllt werden kann.

    Als nicht-wirtschaftliche Bettigung definiert 107 Abs. 2 GO NW unter anderem die Einrichtungen fr die soziale undkulturelle Betreuung der Einwohner sowie Einrichtungen zum Umweltschutz (insbesondere die Abwasserbeseitigungund Abfallentsorgung).

    Whrend sich 107 GO NW auf die Gesamtheit aller kommunalen Aktivitten unabgngig von der wirtschaftlichenZielsetzung und der Organisationsform bezieht, wird die fr diesen Beteiligungsbericht wesentliche privatrechtlicheBettigungsform gesondert in 108 GO NW geregelt.

    Danach gelten als Voraussetzungen fr die Grndung einer kommunalen Eigengesellschaft oder die Beteiligung an ei-nem Unternehmen, dass

    ein ffentlicher Zweck die Bettigung erfordert und dieser im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung oder einem son-stigen Organisationsstatut festgeschrieben wird,

    die Wahl der Rechtsform die Begrenzung der Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag gewhrleistet,

    die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhltnis zu ihrer Leistungsfhigkeit steht,

    die Gemeinde sich nicht zur bernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Hhe verpflichtet,

    die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem berwachungsorgan, erhlt und dieser durchGesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird,

    der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches fr groe Ka-pitalgesellschaften bzw. entsprechend den Vorschriften fr Eigenbetriebe aufgestellt und geprft wird und

    bei Unternehmen der Telekommunikation im Gesellschaftsvertrag die Haftung der Gemeinde bzw. des kommuna-len Unternehmens am Stammkapital beschrnkt ist sowie die Gemeinde fr diese Unternehmen weder Kredite

    J 4

  • nach Magabe kommunalwirtschaftlicher Vorzugskonditionen in Anspruch nehmen noch Brgschaften und Sicher-heiten leisten darf.

    Die Beteiligung einer Gesellschaft mit ber 25 % kommunalem Geschftsanteil an einer anderen Gesellschaft (sog.Unterbeteiligung) erfordert nach 108 Abs. 5 GO NW unter anderem die ausdrckliche Zustimmung des Rates.

    Die Erfllung eines ffentlichen Zwecks stellt eine Hauptvoraussetzung kommunaler wirtschaftlicher Bettigung dar, je-doch wird auch eine betriebswirtschaftliche Zielsetzung in den Wirtschaftsgrundstzen des 109 GO NW definiert.Demnach ist die Fhrung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmen und Einrichtungen so auszurichten, dass dieseeinen Ertrag fr den Haushalt abwerfen, soweit dadurch die Erfllung des ffentlichen Zwecks nicht beeintrchtigtwird. Angestrebt wird dabei ein Jahresgewinn des Unternehmens, der neben der fr die technische und wirtschaftlicheEntwicklung des Unternehmens notwendigen Rcklagenbildung auch eine marktbliche Verzinsung des Eigenkapitalsermglicht. Die Erwirtschaftung eines Ertrages fr den stdtischen Haushalt wird somit zwar angestrebt, ist aber derffentlichen Zwecksetzung stets nachgeordnet.

    1.3 Steuerung der Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform

    Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung sind Steuerungs- und Kontrollorgane der privatrechtlichen Unter-nehmen. Hier wird insbesondere ber die Beratung und Genehmigung der Wirtschaftsplne und der Investitions- undFinanzplne Einfluss auf die Unternehmen genommen. Je nach Spezifizierung im Gesellschaftsvertrag knnen weitereZustimmungsvorbehalte durch den Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung festgelegt werden.

    J 5

  • 2 Beteiligungen an Unternehmen, an denen die Stadt Borken zu mehr als 50 v. H. beteiligt ist und fr diegem 2 II Nr. 8 GmHVO der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht ber die Einhaltungder ffentlichen Zwecksetzung dem Haushaltsplan als Anlage beizufgen ist (siehe Seite J 23ff)

    1 Stadtwerke Borken/Westf. GmbHOstlandstr. 9, 46325 BorkenTelefon: +49 (0) 28 61 / 9 36-0Telefax: +49 (0) 28 61 / 9 36-1 00E-Mail: [email protected]: www.stadtwerke-borken.de

    Gegenstand des UnternehmensAufgabe der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH ist die Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, evtl. anderenEnergien und Wasser, der Betrieb von ffentlichen Bdern und anderen Anlagen der ffentlichen Ver- und Ent-sorgung einschlielich Abwasser- und Abfallbeseitigung, die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und derBetrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen sowie die Vornahme dazugehriger und hnlicher Geschfte.

    Organe des UnternehmensOrgane: Zusammensetzung:

    1. Gesellschafter: Stadt Borken (96,7 %)Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken, Velen (3,3 %)

    2. Gesellschafterversammlung: 8 vom Rat der Stadt Borken und jeweils 2 von den beteiligten GemeindenHeiden, Raesfeld, Reken und Velen bestimmte MitgliederVorsitzender: Brgermeister der Stadt Borken Rolf Lhrmann

    3. Aufsichtsrat: 13 gewhlte Mitglieder der Gesellschafterversammlung, der Brgermeisterund der Erste Beigeordnete und Stadtkmmerer der Stadt Borken

    4. Beirat: Vertreter der Stadt Borken und Vertreter der beteiligten Gemeinden

    J 6

  • Vorsitzender: Brgermeister der Stadt Borken Rolf Lhrmann

    5. Geschftsfhrung: 1 Geschftsfhrer, 1 Prokurist

    Besetzung der Organe1. Geschftsfhrung: Rainer Hentschel, Dipl.-Kaufmann, Geschftsfhrer

    Klemens Bruns, Dipl.-Ing. (FH), Prokurist

    2. Aufsichtsrat: Rolf Lhrmann, Brgermeister, Vorsitzender

    Klaus Queckenstedt, Rechtsanwalt und Notar, stellv. Vorsitzender

    Alfons Beckmann, Steuerberater/vereidigter BuchprferWerner Bleker, Dipl.-VerwaltungswirtHubert Brger, LandwirtKlaus Bunse, BerufsschullehrerAloys Fasselt, LandwirtHans-Peter Flinks, ProkuristKurt Hellenkamp, FrberAntonius Knig, RealschullehrerChristina Martsch, Dipl.-PsychologinRdiger Middel, Erster Beigeordneter und StadtkmmererAlois Ossing, LandwirtEva Rytz, kaufm. AngestellteJosef Weddeling, Landwirt

    Rechtliche und wirtschaftliche VerhltnisseRechtsform des Unternehmens:

    GmbH

    gezeichnetes Kapital des Unternehmens:

    6.344.250 Euro

    J 7

  • Anteil der Stadt Borken: Anteil der Stadt Borken:

    6.135.550 Euro 96,7 %

    3 Beteiligungen an Unternehmen mit weniger als 50 v. H.

    1. Regionalverkehr Mnsterland GmbH

    2. WohnBau Westmnsterland eG

    3. Wirtschaftsfrderungsgesellschaft fr den Kreis Borken mbH

    4. Borkener Volksbank eG

    5. Unternehmensfrderungsgesellschaft Westmnsterland mbH & Co. KG

    6. Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH

    zuNr. 1

    Regionalverkehr Mnsterland GmbHKrgerweg 11, 48155 MnsterTelefon: +49 (0) 2 51 / 62 70-0Telefax: +49 (0) 2 51 / 62 70-2 22E-Mail: [email protected]: www.wvg-online.de

    Gegenstand des UnternehmensAufgabe des RVM ist die Frderung und Verbesserung der Verkehrsverhltnisse in den Kreisen Borken, Coes-feld, Steinfurt, Warendorf und in der Stadt Mnster sowie in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesonderedurch Einrichtung und Betrieb von Linien- und Freistellungsverkehren, die Durchfhrung von Gelegenheitsver-

    J 8

  • kehr mit Kraftfahrzeugen sowie Gterverkehr auf Schiene und Strae, ferner die Beteiligung an Unternehmen,die diese Zwecke frdern.

    Organe des UnternehmensOrgane: Zusammensetzung:

    1. Geschftsfhrung: 1 Geschftsfhrer, 1 Vertreter

    2. Aufsichtsrat: 17 Mitglieder

    3. Beirat: 12 Mitglieder

    4. Gesellschafterversammlung: 55 Mitglieder

    Besetzung der Organe1. Geschftsfhrung:

    Zwischen der Westflischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der Regionalverkehr M