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Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Jahrgang 2003 Ausgegeben in München am 3. März 2003 Nummer 4* Seite 49* Ausschreibung von Schulleiterstellen und von Stellen für Ständige Vertreter des Schulleiters an staatlichen beruflichen Schulen .......... 50* Veranstaltung des Verbands Deutscher Biolo- gen e.V. (vdbiol) zum Thema „Wie lernt das Gehirn?“ am 13. März 2003 an der Technischen Universität München ....................... 51* Vorbereitungsdienste für das Lehramt an Real- schulen September 2003/2005 und Februar 2004/2006 nach der Zulassungs- und Aus- bildungsordnung für das Lehramt an Realschu- len ....................................... 52* Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Real- schulen für den Prüfungstermin 2005/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) .... 52* 40. Bad Feilnbacher Chorwoche des Bayeri- schen Sängerbundes vom 21. bis 27. April 2003 ..................................... 54* Diözesane Fortbildung für katholische Religi- onslehrerinnen und Religionslehrer im Be- reich der Erzdiözese Bamberg zum Thema „Lehrer ist man nicht, man wird es. . .“ vom 28. bis 30. März 2003 in der Abtei Maria Frie- den, Kirchschletten ........................ 54* Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorberei- tungsdienst für das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen und für Fachleh- rer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern ................................. 54* Berufsbegleitende sonderpädagogische Zu- satzausbildung für das Personal für heilpäda- gogische Unterrichtshilfe an Förderschulen .. 56* Inhalt Seite Seite Forum des Lehrstuhls Pädagogik II zum Thema „Mediengewalt und ihre Folgen – Was Eltern, Lehrer und Erzieher dagegen tun können“ am 14. März 2003 an der Universität Erlangen- Nürnberg ................................. 60* Veranstaltungen des Orff-Schulwerks für das Jahr 2003 ................................. 60* Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fach- hochschulreife 2003 ....................... 61* Ausschreibung einer Stelle für Ständige Ver- treter des Schulleiters an staatlichen berufli- chen Schulen ............................. 62* 33. Amerikastudientagung der Amerikani- schen Botschaft vom 29. Mai bis 1. Juni 2003 in Potsdam .................................. 62* Ausschreibung der Stelle eines Seminarvor- stands am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Nordbayern . 63* XVIII. Fortbildungsseminar des Istituto Italia- no di Cultura für Italienischlehrkräfte an baye- rischen Gymnasien und Realschulen (27. April bis 30. April 2003) ......................... 64* Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien .................. 64* Besetzung von Stellen des Ständigen Stellver- treters im Bereich der staatlichen Gymnasien . 65* 47. Theatertage der bayerischen Gymnasien .. 66* Hinweis .................................. 67* Offene Stellen ............................. 67*

Beiblatt - Bayern...Wie lernt das Gehirn? Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer, Universität Ulm am Donnerstag, 13. März 2003 Technische

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Beiblattzum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultusund Wissenschaft, Forschung und Kunst

Jahrgang 2003Ausgegeben in München am 3. März 2003Nummer 4*

Seite 49*

Ausschreibung von Schulleiterstellen und vonStellen für Ständige Vertreter des Schulleitersan staatlichen beruflichen Schulen . . . . . . . . . . 50*

Veranstaltung des Verbands Deutscher Biolo-gen e.V. (vdbiol) zum Thema „Wie lernt dasGehirn?“ am 13. März 2003 an der TechnischenUniversität München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*

Vorbereitungsdienste für das Lehramt an Real-schulen September 2003/2005 und Februar2004/2006 nach der Zulassungs- und Aus-bildungsordnung für das Lehramt an Realschu-len . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Real-schulen für den Prüfungstermin 2005/I nachder Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) . . . . 52*

40. Bad Feilnbacher Chorwoche des Bayeri-schen Sängerbundes vom 21. bis 27. April2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54*

Diözesane Fortbildung für katholische Religi-onslehrerinnen und Religionslehrer im Be-reich der Erzdiözese Bamberg zum Thema„Lehrer ist man nicht, man wird es. . .“ vom28. bis 30. März 2003 in der Abtei Maria Frie-den, Kirchschletten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54*

Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorberei-tungsdienst für das Lehramt der gewerblichenFachlehrer an Berufsschulen und für Fachleh-rer für Schreibtechnik an beruflichen Schulenin Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54*

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zu-satzausbildung für das Personal für heilpäda-gogische Unterrichtshilfe an Förderschulen . . 56*

Inhalt

Seite Seite

Forum des Lehrstuhls Pädagogik II zum Thema„Mediengewalt und ihre Folgen – Was Eltern,Lehrer und Erzieher dagegen tun können“ am14. März 2003 an der Universität Erlangen-Nürnberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60*

Veranstaltungen des Orff-Schulwerks für dasJahr 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60*

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fach-hochschulreife 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61*

Ausschreibung einer Stelle für Ständige Ver-treter des Schulleiters an staatlichen berufli-chen Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62*

33. Amerikastudientagung der Amerikani-schen Botschaft vom 29. Mai bis 1. Juni 2003 inPotsdam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62*

Ausschreibung der Stelle eines Seminarvor-stands am Staatlichen Studienseminar für dasLehramt an beruflichen Schulen Nordbayern . 63*

XVIII. Fortbildungsseminar des Istituto Italia-no di Cultura für Italienischlehrkräfte an baye-rischen Gymnasien und Realschulen (27. Aprilbis 30. April 2003) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64*

Besetzung von Direktorenstellen im Bereichder staatlichen Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64*

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellver-treters im Bereich der staatlichen Gymnasien . 65*

47. Theatertage der bayerischen Gymnasien . . 66*

Hinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67*

Offene Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67*

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KWMBeibl Nr. 4*/200350*

Ausschreibung von Schulleiterstellenund von

Stellen für Ständige Vertreter des Schulleitersan staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 31. Januar 2003 Nr. VII.10-5 P 9001.1-6-7.928

A. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mitWirkung vom 1. August 2003 an folgenden Schulenzu besetzen:

1. Staatliche Fachoberschule Friedberg Im Schuljahr2002/2003 werden an der Schule 333 Vollzeitschü-ler in den Ausbildungsrichtungen Technik undWirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege unter-richtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

2. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleKemptenIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 384 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 222 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausge-bracht.

3. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschulePassauIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 529 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 240 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausge-bracht.

B. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der StändigenVertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schu-len zu besetzen:

I. Mit sofortiger Wirkung:

1. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleRosenheimIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 595 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 226 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

2. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleMarktheidenfeldIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 228 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 70 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-

tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausge-bracht.

II. Zum 1. August 2003:

1. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleCoburgIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 353 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 107 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

2. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleFreisingIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 691 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 152 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

3. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleKaufbeurenIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 500 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 208 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

4. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleTraunsteinIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 514 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 221 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

C. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/derWeiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August2003 an folgenden Schulen zu besetzen:

1. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleStraubingIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 433 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 123 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung undRechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unter-richtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amts-zulage ausgebracht.

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 51*

2. Staatliche Fachoberschule und BerufsoberschuleSchönbrunnIm Schuljahr 2002/2003 werden an der Fachober-schule 76 Vollzeitschüler und an der Berufsober-schule 175 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrich-tungen Agrarwirtschaft und Sozialwesen unter-richtet.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausge-bracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen Beamteund Beamtinnen – vorrangig aus dem staatlichenSchuldienst – mit der Befähigung für das Lehramt anberuflichen Schulen oder für das Lehramt an Real-schulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachober-schulen oder für das Lehramt an Gymnasien mit Un-terrichtserfahrung an beruflichen Schulen mit ent-sprechender Qualifikation in Betracht.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignungbevorzugt. Die Stellen der Schulleiterstellvertreterkönnen auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Be-werbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsin-haber ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmit-telbarer Umgebung nehmen.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nachder Veröffentlichung im Amtsblatt (Eingang beimSchulleiter) mit einer tabellarischen Darstellung desberuflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei derfür den Bewerber zuständigen Regierung einzurei-chen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufs-oberschulen reichen ihre Bewerbungen über denSchulleiter unmittelbar beim Staatsministerium einund leiten zusätzlich eine Zweitschrift dem zuständi-gen Ministerialbeauftragten zu.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a) vom Schulleiter, der die Bewerbungsunterlagenunverzüglich weiterzuleiten hat (falls die letztedienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zu-rückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde,muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügtwerden),

b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierungbinnen zwei Wochen nach Eingang der Bewer-bung; bei Weiterleitung der Bewerbung an dasStaatsministerium sind die Personalakten beizufü-gen,

c) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauf-tragten binnen 10 Tagen nach Eingang der Bewer-bung.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerbe-rinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben istausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung denLehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer be-kannt.

Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l

Ministerialdirigentin

KWMBeibl 2003 S. 50*

Veranstaltung desVerbands Deutscher Biologen e.V. (vdbiol)

zum Thema „Wie lernt das Gehirn?“am 13. März 2003 an der

Technischen Universität München

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 4. Februar 2003 Nr. III.7-5 P 4160.7-6.3 069

Das Bayerische Staatsministerium für Unterrichtund Kultus erkennt die Veranstaltung des Landesver-bands Bayern des Verbands Deutscher Biologen(vdbiol) zum Thema „Wie lernt das Gehirn?“ am13. März 2003 an der Technischen Universität Mün-chen als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergän-zende Maßnahme für Schulpsychologen und Lehr-kräfte an, die Naturwissenschaften an Gymnasien,Fach- und Berufsoberschulen sowie Realschulen inBayern unterrichten.

Es besteht Einverständnis, dass InteressentenDienstbefreiung erhalten können, soweit dies dieschulische Situation erlaubt.

Im Folgenden werden in gekürzter Form Informa-tionen des Veranstalters zu Programm und Organisa-tion bekannt gegeben:

VDBIOL-FortbildungsveranstaltungWie lernt das Gehirn?

Informations- und Diskussionsveranstaltung mitProf. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer,Universität Ulm

am Donnerstag, 13. März 2003Technische Universität MünchenArcisstraße 21Auditorium Maximum

9.00 bis 10.30 Uhr Lernen in neuronalen Netzen

11.00 bis 12.30 Uhr Neuroplastizität

13.30 bis 15.00 Uhr Emotion, AufmerksamkeitMotivation: Modulatoren desLernens

15.00 bis 16.00 Uhr Konsequenzen für den Schul-alltag

Teilnahme ohne Anmeldung und Gebühr.

Da genügend Plätze vorhanden sind, können auchSchülerinnen und Schüler aus Grund- und Leistungs-kursen zu der interdisziplinären Veranstaltung mitge-nommen werden.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 51*StAnz 2003 Nr. 7

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KWMBeibl Nr. 4*/200352*

Vorbereitungsdienstefür das Lehramt an Realschulen

September 2003/2005 und Februar 2004/2006nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung

für das Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2003 Nr. V.1-5 S 611-1 357

In den Jahren 2003 und 2004 werden Vorberei-tungsdienste (September 2003/2005 und Februar2004/2006) nach der Zulassungs- und Ausbildungs-ordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) inder jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

I.

Voraussetzungen für die Zulassungzum Vorbereitungsdienst

Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für dasLehramt an Realschulen nach der Ordnung der ErstenStaatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schu-len in der jeweils geltenden Fassung oder eine nachArt. 6 Abs. 4 Bayer. Lehrerbildungsgesetz anerkannteStaatsprüfung bestanden haben, können zum Vorbe-reitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allge-meinen Voraussetzungen für die Berufung in das Be-amtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

II.

VorbereitungsdiensteSeptember 2003/2005 und Februar 2004/2006

1. Der Vorbereitungsdienst wird zu folgenden Zeitendurchgeführt:Vorbereitungsdienst September 2003/2005:9. September 2003 bis 4. September 2005Vorbereitungsdienst Februar 2004/2006:16. Februar 2004 bis 17. Februar 2006

2. Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst geltenfolgende Termine:Letzter Meldetag (Ausschlussfrist):Vorbereitungsdienst September 2003/2005:9. April 2003Vorbereitungsdienst Februar 2003/2005:16. September 2003

3. Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für dasLehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhal-ten gleichzeitig mit der Zulassung zur ErstenStaatsprüfung die Antragsformulare für die Mel-dung zum Vorbereitungsdienst durch das Prü-fungsamt. Alle anderen Bewerber können dieerforderlichen Antragsformulare vom Staatsminis-terium für Unterricht und Kultus, – Referat III.8 –,Salvatorstraße 2, 80333 München erhalten.

4. Die Meldungen sind mit den im Antrag genanntenUnterlagen ausschließlich an das Staatsministeri-um zu richten.

Kandidaten, die sich um Zulassung zu einem derbeiden Vorbereitungsdienste bewerben, weisendie Behörden, die das amtsärztliche Gesundheits-zeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

a) zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst fürdas Lehramt an Realschulen beantragt wird und

b) an das Staatsministerium für Unterricht undKultus, – Referat III.8 –, Salvatorstraße 2, 80333München zu senden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungdes amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfah-rungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. DieBewerber sollten sich rechtzeitig um einen Unter-suchungstermin bemühen.

5. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werdenAnwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezügerichtet sich nach den jeweiligen Sätzen der AnlageVIII zum Bundesbesoldungsgesetz. Nach Eignungund Bedarf können Studienreferendare im zweitenAusbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauf-trag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule he-rangezogen werden.

III.

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorberei-tungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staats-prüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öf-fentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 52*StAnz 2003 Nr. 8

Zweite Staatsprüfung für das Lehramtan Realschulen für den Prüfungstermin 2005/Inach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2003 Nr. V.1-5 S 6154-PRA.1356

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2005/I

I.

Die Studienreferendare der Studienseminare Fe-bruar 2003/2005 nehmen an der Zweiten Staatsprü-fung für das Lehramt an Realschulen 2005/I nach derLehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. April2003 bis 4. Juli 2003 an der Seminarschule

– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 1. März2004 bis 18. Juni 2004 an der Einsatzschule,

– die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. Oktober2004 bis 16. November 2004 an der Seminarschule,

– die Klausur am 22. September 2004 an der Semi-narschule und

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 53*

– die mündliche Prüfung in der Zeit vom 4. Oktober2004 bis 16. November 2004 an der Seminarschule.

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind diein § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu be-achten.

II.

Studienreferendare der Studienseminare Februar2003/2005, die eine Erste Staatsprüfung in einem Er-weiterungsfach abgelegt haben oder während desVorbereitungsdienstes ablegen und auch an derZweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmenwollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusam-men mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramtan Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2oder 3 (Lehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) ge-nannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den örtlichen Prü-fungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige ErsteStaatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allenerforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der er-folgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordertund unverzüglich mitzuteilen.

III.

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfungwegen Nichtbestehens

An der Zweiten Staatsprüfung 2005/I nehmen aufAntrag auch die Bewerber teil, die die Zweite Staats-prüfung 2004/I nicht bestanden haben und die zurWiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für einweiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder ein-gestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ers-ten halben Jahr einem Studienseminar Februar2004/2006 und im zweiten halben Jahr einem Studi-enseminar Februar 2003/2005 zugewiesen. Sie legendie Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschuleab:

– die 1. Prüfungslehrprobein der Zeit vom 29. März 2004 bis 28. Mai 2004,

– die 2. Prüfungslehrprobein der Zeit vom 14. Juni 2004 bis 23. Juli 2004oder vom 27. September 2004 bis 29. Oktober 2004

Für die 3. Prüfungslehrprobe, die Klausur unddie mündliche Prüfung gelten die Termine von Ab-schnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungs-prüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigenist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bisspätestens 30. April 2004 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gel-ten entsprechend.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2005/I in einem Erwei-terungsfach können auf Antrag auch Bewerber zuge-lassen werden, die eine solche Prüfung erstmals2004/I oder 2004/II abgelegt und nicht bestanden ha-ben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zurWiederholungsprüfung muss spätestens am 30. Juli2004 beim Bayerischen Staatsministerium für Unter-richt und Kultus eingegangen sein. Die Wiederho-lungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche

Prüfung) findet in der Zeit vom 25. Oktober 2004 bis26. November 2004 an einer Seminarschule statt.

IV.

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfungzur Notenverbesserung

Zur Zweiten Staatsprüfung 2005/I können auf An-trag auch Bewerber zugelassen werden, die diesePrüfung erstmals 2004/I oder 2004/II abgelegt und be-standen haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist

1. für Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2004/Ibestanden haben, dass sie

1.1 sich bis spätestens 23. Februar 2004 (bei Ferti-gung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw.bis spätestens 1. Juni 2004 (bei Anrechnung deranlässlich der Erstablegung gefertigten schriftli-chen Hausarbeit) zur Wiederholung der ZweitenStaatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2 der Meldung die in § 16 Abs. 2 LPO II verlangtenUnterlagen beifügen und

1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob siedie bei der Erstablegung gefertigte schriftlicheHausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2. für Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung2004/II bestanden haben, dass sie

2.1. sich bis spätestens 13. September 2004 zur Wie-derholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlichanmelden und

2.2. gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstable-gung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerech-net werden soll.

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist andas Bayerische Staatsministerium für Unterricht undKultus, Referat V/1 zu richten.

Diese Bewerber für eine Wiederholung der Prü-fung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staats-prüfung zu den unter Abschnitt I genannten Termi-nen (Klausur und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeitvom 27. September 2004 bis 12. November 2004 (Prü-fungslehrproben) abzulegen.

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeitist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 30. April2004 einzuholen.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2005/I in einem Erwei-terungsfach können auf Antrag auch Bewerber zuge-lassen werden, die eine solche Prüfung erstmals2004/I oder 2004/II abgelegt und bestanden haben (§32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absat-zes von Abschnitt III gelten entsprechend.

V.

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kanndas Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteileauch außerhalb der genannten Prüfungszeiträumeabgelegt werden. Schwerbehinderten und Gleichge-stellten kann für die Fertigung der Klausur ein Nach-teilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungs-

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KWMBeibl Nr. 4*/200354*

ordnung gewährt werden. Anträge sind rechtzeitigmit den entsprechenden Nachweisen über den örtli-chen Prüfungsleiter (Seminarleiter) an das BayerischeStaatsministerium für Unterricht und Kultus in Mün-chen zu richten.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 52*StAnz 2003 Nr. 8

40. Bad Feilnbacher Chorwochedes Bayerischen Sängerbundes

vom 21. bis 27. April 2003

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2003 Nr. III.7-5 P 4160.6-6.8227

Das Bayerische Staatsministerium für Unterrichtund Kultus erkennt die 40. Bad Feilnbacher Chorwo-che des Bayerischen Sängerbunds vom 21. bis27. April 2003 in den Räumen der Volksschule vonBad Feilnbach als eine die staatliche Lehrerfortbil-dung ergänzende Maßnahme für Musiklehrkräfte al-ler Schularten an. Dienstbefreiung ist nicht erforder-lich, da die Veranstaltung in den Osterferien liegt.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer könnenaus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung nichtgewährt werden.

Informationen und Anmeldung:

Bayerischer SängerbundHans-Urmiller-Ring 2482515 WolfratshausenTel.: 0 81 71/1 01 82FAX: 0 81 71/1 81 55

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 54*

Diözesane Fortbildung für katholischeReligionslehrerinnen und Religionslehrer imBereich der Erzdiözese Bamberg zum Thema

„Lehrer ist man nicht, man wird es. . .“vom 28. bis 30. März 2003

in der Abtei Maria Frieden, Kirchschletten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 7. Februar 2003 Nr. III.7-P 4160.9-6.8091I

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultushat mit KMS vom 3. Februar 2003 Nr. III.7-P4160.9-6.8 091 die diözesane Fortbildung im Bereich

der Erzdiözese Bamberg zum Thema „Lehrer ist mannicht, man wird es. . .“ vom 28. bis 30. März 2003 in derAbtei Maria Frieden, Kirchschletten als eine die staat-liche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme fürkatholische Religionslehrkräfte an Realschulen, Gym-nasien und Fachoberschulen anerkannt.

Dienstbefreiung ist nicht erforderlich, weil dieVeranstaltung am Wochenende stattfindet.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mit-teln der staatlichen Lehrerfortbildung können nichtgewährt werden.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 54*StAnz 2003 Nr. 7

Einstellungsprüfungzum staatlichen Vorbereitungsdienst

für das Lehramt der gewerblichen Fachlehreran Berufsschulen und

für Fachlehrer für Schreibtechnikan beruflichen Schulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 7. Februar 2003 Nr. VII.2-5 S 9032–7.12 540

Am 1. Oktober 2003 beginnt der einjährige Vorbe-reitungsdienst für das Lehramt der gewerblichenFachlehrer an Berufsschulen und der Fachlehrer fürSchreibtechnik nach der Zulassungs-, Ausbildungs-und Prüfungsordnung für das Lehramt der gewerbli-chen Fachlehrer an Berufsschulen und der Fachlehrerfür Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern(ZAPOFlB) vom 21. April 1997 (GVBl S. 154), zuletztgeändert durch Verordnung vom 3. März 2000 (GVBlS. 334).

Die Teilnehmer am Vorbereitungsdienst müsseneine Einstellungsprüfung (Auswahlverfahren) erfolg-reich abgelegt haben. Es wird darauf hingewiesen,dass nicht in allen Fachrichtungen, in denen eine Ein-stellungsprüfung durchgeführt wird, ab Oktober 2003eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt. DieBerufe bzw. Fachrichtungen, in denen der Vorberei-tungsdienst am Staatsinstitut, Abteilung IV, Schle-sierstraße 30, 91522 Ansbach, ab Oktober 2003 durch-geführt wird, werden zu einem späteren Zeitpunktfestgelegt. Die Teilnehmer an der Einstellungsprü-fung werden hierüber vom Staatsinstitut informiert.Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ent-scheidet die Regierung von Mittelfranken nachDurchführung der Einstellungsprüfung.

1. Berufe bzw. Fachrichtungen sowie Termin derEinstellungsprüfung 2003

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 55*

Die Einstellungsprüfung 2003 wird für folgendeBerufe bzw. berufliche Fachrichtungen durchge-führt:

a) gewerbliche FachlehrerAugenoptiker*Bäcker / Konditoren*Buchbinder*Drucktechnik*Elektrotechnik: EnergietechnikElektrotechnik: Kommunikationstechnik / Da-tenverarbeitung*Fleischer*Fliesenleger*Frisöre*Gärtner / Produktionsgartenbau*Glasapparatebauer*Goldschmied*Hotelmeister*Industriekeramik*Kfz-MechanikerKüchenmeisterKunststofftechnik*Maler und Lackierer*Maurer / Hochbau*Metall-FertigungstechnikMetall-InstallationstechnikMetallbautechnikOrthopädietechnik*Restaurantmeister*Schilder- und Lichtreklamehersteller*Schornsteinfeger*Textil- und Bekleidung / Schneider*Tischler / Parkettleger*Zahntechniker*

b) Fachlehrer für Schreibtechnik

–––––––––––––* Nur für Bewerber nach Nr. 2.1, die von den Regierun-

gen oder kommunalen Schulträgern zur Einstellungs-prüfung angemeldet werden.

Die Einstellungsprüfung für den Vorbereitungs-dienst der gewerblichen Fachlehrer und der Fach-lehrer für Schreibtechnik findet am 14. April 2003statt. Ort und Zeit werden den Bewerbern vomStaatsinstitut schriftlich mitgeteilt.

2. Meldeverfahren für die Einstellungsprüfung dergewerblichen Fachlehrer

2.1 Die Regierungen und kommunalen Schulträgermelden folgende Bewerber, deren Verwendungauf Dauer vorgesehen ist (auch von öffentlichenoder privaten Berufsschulen für Behinderte) undwelche die Zulassungsvoraussetzungen zum Vor-bereitungsdienst erfüllen, jedoch die Einstel-lungsprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt ha-ben, beim Staatsinstitut IV, Schlesierstraße 30,91522 Ansbach, namentlich zur Teilnahme an derPrüfung (Meldeschluss: 14. März 2003):

a) Bewerber, die mit mindestens der Hälfte derUnterrichtspflichtzeit im Rahmen eines befris-teten Arbeitsvertrages als Aushilfslehrkräftebeschäftigt sind und

b) in den mit * besonders gekennzeichnetenFachrichtungen Bewerber, die mit weniger als

der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit als Aus-hilfslehrkräfte beschäftigt sind sowie

c) in den mit * besonders gekennzeichnetenFachrichtungen Bewerber (ohne Unterrichtstä-tigkeit), die dringend benötigt werden und denBerufsschulen bereits namentlich bekanntsind, und die als Aushilfslehrkräfte mit mindes-tens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit imRahmen eines befristeten Arbeitsvertrages be-schäftigt werden sollen.

Die Meldung muss folgende Daten enthalten:

– Name, Vorname, Geburtsdatum,– Privatanschrift des Bewerbers/der Bewerberin,– genaue Bezeichnung des Berufsabschlusses

laut Meisterprüfungs- oder Technikerzeugnis(ggf. mit Schwerpunkt) mit Zeugnisdatum,

– Bestätigung über den geforderten Notendurch-schnitt von 3,0 im Meisterprüfungs- oder Tech-nikerzeugnis,

– Bestätigung über die erforderliche Berufspra-xis von mindestens 2 Jahren,– Schulanschrift,

– Beginn der Tätigkeit als Lehrkraft mit mindes-tens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit imRahmen eines befristeten Arbeitsvertrags (vgl.Nr. 2.1 Buchst. a))und in den mit * besonders gekennzeichnetenFachrichtungen

– Erklärung zum dringenden Bedarf an der je-weiligen Berufsschule (vgl. Nr. 2.1 Buchst. b)und c)).

2.2 Bewerber, die nicht von den Regierungen undkommunalen Schulträgern nach Nr. 2.1 gemeldetwerden, richten ihre Anmeldung bis spätestens10. März 2003 an das Staatsinstitut für die Ausbil-dung von Fachlehrern – Abt. IV, Schlesierstraße30, 91522 Ansbach (formlos, jedoch mit genauerBezeichnung des Berufsabschlusses laut Meister-prüfungs- oder Technikerzeugnis).

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungs-dienst der gewerblichen Fachlehrer kann zuge-lassen werden, wer alle nachfolgend genanntenVoraussetzungen erfüllt:

a) Erfolgreicher Abschluss (Notendurchschnittvon mindestens 3,0)der Meisterprüfung im Handwerkoderder Industriemeisterprüfungoderder Technikerprüfung einer öffentlichen oderstaatlich anerkannten Technikerschule

jeweils in einer für die Ausbildung einschlägi-gen Fachrichtung oder einem einschlägigenBeruf. Bei einer sehr großen Anzahl von Bewer-bern in einer Fachrichtung kann ein bessererNotendurchschnitt festgesetzt werden.

b) Nachweis einer mindestens zweijährigen ent-sprechenden beruflichen Tätigkeit im Hand-werk, in der Industrie oder im öffentlichenDienst nach Bestehen der Meisterprüfung oderder staatlichen Technikerprüfung (die Tätig-

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KWMBeibl Nr. 4*/200356*

keiten im öffentlichen Dienst müssen außer-halb des Schuldienstes verbracht sein).

c) Der Bewerber/die Bewerberin muss die allge-meinen beamtenrechtlichen Voraussetzungenerfüllen und die für den Beruf einer Lehrkrafterforderliche gesundheitliche Eignung besit-zen.

3. Meldeverfahren zur Einstellungsprüfung derFachlehrer für Schreibtechnik

Anmeldungen von Bewerbern zur Einstellungs-prüfung der Fachlehrer für Schreibtechnik an be-ruflichen Schulen sind bis spätestens 10. März2003 formlos an das Staatsinstitut für die Ausbil-dung von Fachlehrern – Abt. IV, Schlesierstraße30, 91522 Ansbach, zu richten. Zur Einstellungs-prüfung kann zugelassen werden, wer alle nach-folgend genannten Zulassungsvoraussetzungenerfüllt:

a) Nachweis einer kaufmännischen beruflichenQualifikation durch erfolgreichen Abschlusseiner Fortbildungsprüfung in einer einschlägi-gen Fachrichtung gemäß § 46 Berufsbildungs-gesetz; an die Stelle der Fortbildungsprüfungkann der erfolgreiche Abschluss einer öffentli-chen oder staatlich anerkannten Fachakade-mie für Wirtschaft (Staatlich geprüfter Betriebs-wirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin) treten.

Einschlägige Fortbildungsprüfungen gemäߧ 46 BBiG sind insbesondere:

– die Abschlüsse als Fachwirt/Fachwirtin undFachkaufmann/Fachkauffrau

– der Abschluss als Bürovorsteher/-vorstehe-rin, Arztfachhelfer/-fachhelferin, Zahnmedi-zinischer Fachhelfer/ZahnmedizinischeFachhelferin oder Zahnmedizinischer Ver-waltungshelfer/Zahnmedizinische Verwal-tungshelferin.

b) Der Bewerber/die Bewerberin muss die allge-meinen beamtenrechtlichen Voraussetzungenerfüllen und die für den Beruf einer Lehrkrafterforderliche gesundheitliche Eignung besit-zen.

c) Der Bewerber/die Bewerberin muss die not-wendigen Fertigkeiten der Kurzschrift bzw. derTextverarbeitung in einer vom Staatsinstitutdurchgeführten Prüfung nachweisen. DiesePrüfung braucht nicht abzulegen, wer bereitsdie Staatsprüfungen in Textverarbeitung undin Kurzschrift erfolgreich absolviert hat.

Das Staatsinstitut teilt bis spätestens 16. Juni 2003den zuständigen Regierungen bzw. kommunalenSchulträgern das Ergebnis der Einstellungsprüfungmit.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 54*StAnz 2003 Nr. 7

Berufsbegleitende sonderpädagogischeZusatzausbildung für das Personal für

heilpädagogische Unterrichtshilfean Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 10. Februar 2003 Nr. IV.8-5 P 8031.1.1-4.5 626

1. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultusveranstaltet in den Jahren 2003 bis 2005 einen wei-teren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpä-dagogischen Zusatzausbildung für das Personal fürheilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschu-len:

Lehrgang 34 in Neuendettelsau/Mfr.Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit densonderpädagogischen Förderschwerpunkten Ler-nen (KMBek vom 31. Januar 2000, KWMBl I S. 67),Sprache (KMBek vom 12. November 1998,KWMBl I S. 638) und emotionale und soziale Ent-wicklung (KMBek vom 4. August 2000, KWMBl IS. 385).

2. Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heil-pädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heil-pädagogische oder sonderpädagogische Zusatz-ausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem anPersonal in den Schulvorbereitenden Einrichtun-gen und in den Volksschulen zur individuellenLernförderung, zur individuellen Sprachförderung,zur Erziehungshilfe, in Sonderpädagogischen Di-agnose- und Förderklassen und in Sonderpädago-gischen Förderzentren. Der Lehrgang steht sowohlfür staatliches wie auch für privat angestelltes Per-sonal offen.

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 34 sollenvor allem Personen angesprochen werden, die be-reits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal fürheilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschu-len versehen und aus dienstlichen oder privatenGründen noch keine Gelegenheit hatten, an einerberufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatz-ausbildung teilzunehmen. Die Bewerber solltensich mindestens drei Jahre lang im Dienst an För-derschulen bewährt haben.

3. Kriterien für die Auswahl der 30 Teilnehmer ist dieDauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oderprivaten (schulischen) Förderschuldienst, ggf. auchdas Lebensalter. Je Förderschule können sich zwarmehrere Teilnehmer bewerben, bei der Auswahlkann jedoch aus unterrichtsorganisatorischenGründen nur eine Person berücksichtigt werden.

4. Die Ausbildung beginnt am 6. Oktober 2003(1. Lehrgangswoche 6. bis 10. Oktober 2003) understreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wirdsowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzelta-gen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunkt-mäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelderdieses Personenkreises und auf die jeweiligen son-derpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen.Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich derschulpraktischen Ausbildung und schließt mit ei-ner Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 57*

findet voraussichtlich vom 18. bis 22. Juli 2005 statt.Nach der erfolgreichen Ausbildung können die Er-zieher die Berufsbezeichnung „Heilpädago-gische(r) Förderlehrer(in)“ führen (Art. 60 Abs.2BayEUG).

5. Die Ausbildung ist gebührenfrei. NichtstaatlicheTeilnehmer haben im Falle der auswärtigen Unter-bringung während der Wochenkurse für die anfal-lenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpfle-gung selbst aufzukommen. Falls die privatenSchulträger diese Kosten übernehmen, können ih-nen die Auslagen als notwendiger Schulaufwandersetzt werden (vgl. KMS vom 3. Mai 1971 Nr. III A8-4/24 075).

6. Gesuche um Zulassung zur Ausbildung sind aufdem Dienstweg bis 10. Mai 2003 an die zuständigeRegierung zu richten. Dem Gesuch ist eine Lebens-laufdarstellung beizugeben, aus der die beruflicheAusbildung und die bisherige berufliche Verwen-dung zu ersehen sind.

7. Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Be-dingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zuEnde führt und nicht vor Ablauf von drei Jahrennach deren Beendigung auf eigenen Antrag oderaus sonstigen in seiner Person liegenden Gründenaus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förder-schuldienst innerhalb des Freistaates Bayern aus-scheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb au-ßerdem– bei staatlichen Bewerbern eine persönliche

schriftliche Erklärung nach Anlage 1– bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche

Erklärung des privaten Schulträgers nach An-lage 2

beizufügen.

Den privaten Schulträgern wird deshalb empfoh-len, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lau-tende Verpflichtungserklärung entsprechend An-lage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“durch die Bezeichnung des Schulträgers zu erset-zen ist.

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf dieRückforderung ganz oder teilweise verzichten,wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

8. Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regie-rung von Mittelfranken. Über die Zulassung zumLehrgang und über nähere Einzelheiten der Durch-führung werden die Bewerber rechtzeitig zumEnde des Schuljahres 2002/2003 über die Regie-rungen unterrichtet.

9. Staatlich anerkannte Erzieher an Förderschulenohne heilpädagogische oder sonderpädagogische

Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatz-ausbildung haben, jedoch aus persönlichen oderorganisatorischen Gründen an dem ausgeschriebe-nen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eineAusbildung zum Staatlich anerkannten Heilpäda-gogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagoginanstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

Seit 1994 ist es möglich, Fachakademien für Heil-pädagogik auch in berufsbegleitender Form zu be-suchen und den Abschluss der Fachakademie zuerreichen („Staatlich anerkannter Heilpädago-ge“/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Dieberufsbegleitende Form der Ausbildung dauertvier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbe-hörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildungdurchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch derüberwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; eindaneben bestehendes Beschäftigungsverhältnisdarf nicht mehr als zwei Drittel der regulären wö-chentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst um-fassen.

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen denAbsolventen über den Bereich der Förderschulenhinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen of-fen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ imAbschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit„sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungs-prüfung erhalten die Absolventen die fachgebun-dene Hochschulreife und können nach § 6 Nr. 2Buchstabe f der Qualifikationsverordnung (QualV)vom 28. November 2002 (GVBl S. 864) u.a. das Stu-dium für das Lehramt an Sonderschulen aufneh-men. Sie können ebenso wie die Absolventen derstaatlichen berufsbegleitenden sonderpädagogi-schen Zusatzausbildung nach ihrer heilpädagogi-schen Ausbildung entsprechend den Richtliniender Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hö-hergruppiert werden.

Interessenten für diesen Weg der Zusatzausbil-dung setzen sich mit einer Fachakademie für Heil-pädagogik (Standorte: Augsburg, Hof, Markt In-dersdorf, München, Regensburg, Schönbrunn,Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindungund erhalten dort nähere Informationen über Mög-lichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten derberufsbegleitenden Form der Ausbildung.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 56*StAnz 2003 Nr. 7

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KWMBeibl Nr. 4*/200358*

ANLAGE 1

..............................................................................................(Zu- und Vorname)

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildungfür das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2003 bis 2005

E R K L Ä R U N G

1. Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Ver-gütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zu-rückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jah-ren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in meiner Personliegenden Gründen aus dem staatlichen, privaten oder kommunalen Förderschul-diernst innerhalb des Freistaates ausscheide.

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

– der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

– des zweiten Jahres 66 2/3 %,

– des dritten Jahres 33 1/3 %

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

2. Breche ich – ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden – diese Zusatzausbildungab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekosten in vollem Umfang anden Freistaat Bayern verpflichtet.

.................................................................... .......................................................(Ort und Datum) (Unterschrift)

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 59*

ANLAGE 2

..............................................................................................(Name und Anschrift des Schulträgers)

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildungfür das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2003 bis 2005

E R K L Ä R U N G

1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszu-schlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeitender Teilnahme von Herrn/Frau ......................................................................... an den Wo-chenkursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/Frau......................................................... während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf vondrei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausschei-det und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst ein-tritt.

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .........................................................während

– der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

– des zweiten Jahres 66 2/3 %,

– des dritten Jahres 33 1/3 %

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten zurückzuzahlen.

2. Bricht Herr/Frau ................................. – ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/unsauszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des aufdie Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführten Wochenkursen undEinzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatte-ten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

............................................................ ..............................................................(Ort und Datum) (Unterschrift und Stempel)

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KWMBeibl Nr. 4*/200360*

Forum des Lehrstuhls Pädagogik IIzum Thema

„Mediengewalt und ihre Folgen - Was Eltern,Lehrer und Erzieher dagegen tun können“

am 14. März 2003an der Universität Erlangen – Nürnberg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2003 Nr. III.7-5 P 4160.7-6.3 069

Das Bayerische Staatsministerium für Unterrichtund Kultus hat mit KMS vom 31. Januar 2003 Nr.III.7-5 P 4100-6.7 349 das Forum zum Thema „Me-diengewalt und ihre Folgen – Was Eltern, Lehrer undErzieher dagegen tun können“ am 14. März 2003 ander Universität Erlangen- Nürnberg als eine die staat-liche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme fürLehrkräfte anerkannt, unter der Maßgabe, dass durchdie Teilnahme kein Unterricht ausfällt.

Im Folgenden werden in gekürzter Form Informa-tionen des Veranstalters zum Programm bekannt ge-geben:

Forum „Mediengewalt und ihre Folgen –Was Eltern, Lehrer und Erzieher dagegentun können“am Freitag, 14. März 2003an der Universität Erlangen-Nürnberg,Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg,Hörsaal 1042

Nicht erst seit Erfurt wissen wir, welche fatalenAuswirkungen die Gewaltverherrlichung in den Me-dien auf die seelische Gesundheit unserer Kinder hat.Im Forum „Mediengewalt und ihre Folgen“ sollen aufder Grundlage der Ergebnisse der Medienwirkungs-forschung pädagogische Handlungsmöglichkeitenvorgestellt und erörtert werden zur Frage, wie Eltern,Lehrer und Erzieher unserer Kinder von dieser „In-nenweltverschmutzung“ schützen können.

9.00 bis 9.30 Uhr Begrüßung:Prof. Dr. Dieter SpanhelEinführung:Elisabeth Kornder-Bilke,Dr. med. Elke Möller-Nehring,Dr. Rudolf Hänsel

9.30 bis 10.10Uhr Prof. Dr. H. Lukesch:Mediengewaltforschung – Über-blick und Probleme

10.10 bis 10.50 Uhr Dr. W. Hopf:Mediengewalt und Aggresivitätvon Kindern und Jugendlichen

11.20 bis 12.00 Uhr Prof. Dr. W. Glogauer:Wie Kinder und Jugendlichedurch gewalthaltige Medien zuTätern werden

12.00 bis 12.30 Uhr P. Büttiker:Zerstörung grundlegender Wertedurch die Jugendmusikszene inden Medien

14.00 bis 16.00 Uhr Podium I:Pädagogische Konsequenzen:

Erziehungs- und Unterrichtsbei-spiele sowie Trainingsvorschlägefür die jeweiligen Altersstufen:Kindergarten-, Grundschul- undJugendalter

16.30 bis 17.30 Uhr Podium II:Das Geschäft mit der Gewalt –Wer trägt die Verantwortung?Wie wir die für MediengewaltVerantwortlichen in die Pflichtnehmen können

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 60*StAnz 2003 Nr. 8

Veranstaltungen des Orff-Schulwerksfür das Jahr 2003

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2003 Nr. III.7-5 P 4160.6-6.3 679I

Das Bayerische Staatsministerium für Unterrichtund Kultus hat mit Schreiben vom 4. Februar 2003 Nr.III.7-5 P 4160.6-6.3 679 eine Reihe von Veranstaltun-gen des Orff-Schulwerks für das Jahr 2003 als Fortbil-dungen für die jeweils angegebene Zielgruppe vonLehrkräften anerkannt. Es besteht Einverständnis,dass Interessenten ggf. von ihren Dienstvorgesetzteneine Freistellung vom Dienst erhalten können, soferndies die schulische Situation erlaubt.

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung kön-nen keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmergewährt werden.

Folgende Kurse können als Fortbildung aner-kannt werden:

Kurs 1:Mit Musik und Tanz in den FrühlingAnregungen für den Unterricht – für Grundschul- undSonderschullehrkräfte21. bis 23. März 2003 in der Ländl. Heimvolkshoch-schule Hohebuch

Kurs 2:Orff-Schulwerk OsterkursMusik und Tanz – entdecken, erleben, erfinden – füralle Lehrkräfte12. bis 17. April 2003 in der Bayer. MusikakademieHammelburg

Kurs 3:Wenn die Kinder mit den Eltern . . . Teenies go Orfffür alle Lehrkräfte13. bis 17. April 2003 in der Ländl. Heimvolkshoch-schule Hohebuch

Kurs 4:Mit Musik und Tanz in den Sommerfür Grundschullehrkräfte

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 61*

25. bis 27. April 2003 in der Bayer. MusikakademieHammelburg

Kurs 7:Liedbegleitung & Arrangement: „konkret“für alle Lehrkräfte30. Mai bis 1. Juni 2003 in der Bayer. MusikakademieHammelburg

Kurs 13:Lieder und Tänze für Winter und WeihnachtAnregungen für den Unterricht zum Musizieren, Tan-zen und Darstellen– für Grundschullehrkräfte7. bis 9. November 2003 in der Bayer. MusikakademieAlteglofsheim

Unterkunft und Verpflegung werden in der Mu-sikakademie gestellt. Alle Kosten werden von denTeilnehmern getragen.

Der Veranstalter hat folgende Anschrift:

Musik + Tanz + ErziehungOrff-SchulwerkHermann-Hummel-Straße 2582166 Lochham bei MünchenTel.: 0 89/8 54 28 51Fax: 0 89/8 54 29 53

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 60*

Ergänzungsprüfung zum Erwerbder Fachhochschulreife 2003

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2003 Nr. VII.7-5 S 9510.2-7.5 672

1. Die Prüfung wird gemäß der Prüfungsordnung fürdie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fach-hochschulreife (ErgPOFHR) vom 25. Mai 2001(GVBl S. 278, ber. S. 456; KWMBl I S. 246, ber.S. 340), geändert durch Verordnung vom 19. März2002 (GVBl S. 128, ber. S. 143; KWMBl I S. 153, ber.S. 371), durchgeführt.

2. Im Jahr 2003 kann die Ergänzungsprüfung abge-legt werden an

a) den öffentlichen und staatlich anerkanntenFachakademien,

b) den staatlichen Technikerschulen für Agrarwirt-schaft,

c) folgenden öffentlichen und staatlich anerkann-ten Fachschulen:– Technikerschule der Landeshauptstadt Mün-

chen,– Private Fachschule für Techniker der GbS

München,– Städtische Fachschule für Bautechnik Mün-

chen,

– Städtische Fachschule für Farb- und Lack-technik München,

– Private Fachschule für Datenverarbeitung Sa-bel München,

– Staatliche Fachschule für Holztechnik undHolzbetriebswirtschaft Rosenheim,

– Fachschule (Technikerschule) für Elektro-technik und Maschinenbau der Stadt Ingol-stadt,

– Staatliche Fachschule (Technikerschule) fürElektro-, Maschinenbau und Umweltschutz-technik Hof,

– Staatliche Fachschule für Bautechnik Kulm-bach,

– Staatliche Fachschule für Lebensmitteltech-nik Kulmbach,

– Fachschule für Kunststofftechnik des Land-kreises Hof in Rehau,

– Fachschule des Landkreises Bayreuth für dasHotel- und Gaststättengewerbe Pegnitz,

– Städtische Fachschule für Techniker Würz-burg,

– Städtische Fachschule für DatenverarbeitungWürzburg,

– Private Fachschule für BekleidungstechnikerAschaffenburg,

– Staatliche Fachschule (Technikerschule) fürMaschinenbautechnik Aschaffenburg,

– Fachschule für Maschinenbautechnik des Be-zirks Mittelfranken in Ansbach,

– Fachschule für Techniker der Stadt Erlangen,– Städtische Rudolf-Diesel-Fachschule für

Techniker Nürnberg,– Fachschule für Druck- und Medientechnik

der Stadt Nürnberg,– Private Fachschule für Heilerziehungspflege

und Heilerziehungspflegehilfe Neuendettels-au,

– Fachschule für Datenverarbeitung des Land-kreises Deggendorf in Plattling,

– Staatliche Fachschule für ElektrotechnikStraubing,

– Fachschule für Heilerziehungspflege undHeilerziehungspflegehilfe der BarmherzigenBrüder in Straubing,

– Staatliche Fachschule (Technikerschule) fürMaschinenbautechnik Landshut,

– Fachschule für Datenverarbeitung des Land-kreises Tirschenreuth in Wiesau,

– Private Technikerschule der TechnischenLehranstalt Eckert in Regenstauf,

– Staatliche Fachschule (Technikerschule) fürBau-, Elektro- und MaschinenbautechnikNördlingen,

– Private Fachschule (Technikerschule) für Ma-schinenbau-, Elektro- und Umweltschutz-technik des Berufsbildungszentrums derLehmbaugruppe GmbH Augsburg,

– Private Rudolf-Diesel-Fachschule für Techni-ker für Maschinenbau-, Elektro-, Bau- undHolztechnik sowie Heizungs-, Lüftungs-, Kli-ma- und Sanitärtechnik Augsburg,

– Fachschule für Techniker des Zweckverban-des Berufliches Schulzentrum Kempten,

– Fachschule für Heilerziehungspflege undHeilerziehungspflegehilfe Ursberg.

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KWMBeibl Nr. 4*/200362*

An den staatlich anerkannten Fachschulen könnennur Schüler gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ErgPOFHR diePrüfung ablegen.

3. a) Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Eng-lisch, Deutsch und Mathematik finden nach fol-gendem Zeitplan statt:

Montag, 26. Mai 2003 Deutsch(9.00 bis 13.00 Uhr)

Dienstag, 27. Mai 2003 Englisch(9.00 bis 11.45 Uhr)

Mittwoch, 28. Mai 2003 Mathematik(9.00 bis 12.00 Uhr)

b) Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch,Englisch und Mathematik stellt das BayerischeStaatsministerium für Unterricht und Kultus.

Bei der Prüfung in Mathematik dürfen als Hilfs-mittel eine zugelassene Formelsammlungund ein zugelassener Taschenrechner verwen-det werden.

4. Die Termine für die mündliche Prüfung werdenvom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschus-ses bestimmt.

Die Meldung zur Prüfung ist bis spätestens 1. März2003 an den Leiter der Schule, an der die Prüfung ab-genommen werden soll, zu richten. Über die Zulas-sung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsaus-schusses; eine ablehnende Entscheidung wird schrift-lich begründet.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 61*StAnz 2003 Nr. 9

Ausschreibung einer Stellefür Ständige Vertreter des Schulleiters

an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2003 Nr. VII.2-5 P 9001.1-7.10 294

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schullei-ters ist an folgender Schule zu besetzen:

Zum 1. April 2003

Staatliche Berufsschule II mit WirtschaftsschuleKempten (Allgäu)An der Berufsschule werden kaufmännische Klassengeführt.Die Schulen besuchen im Schuljahr 2002/2003 409Vollzeit- und 1.678 Teilzeitschüler.Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Z ausge-bracht.

Für die Besetzung der Stelle kommen Beamte undBeamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an

beruflichen Schulen in den einschlägigen Fachrich-tungen mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignungbevorzugt. Die Stelle des Schulleiterstellvertreterskann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeitvon mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommenwerden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrück-lich begrüßt.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinha-ber seine Wohnung am Schulort selbst oder in unmit-telbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nachVeröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt(Eingang beim Schulleiter) mit einer tabellarischenDarstellung des beruflichen Werdegangs auf demDienstweg einzureichen. Lehrkräfte von Fachober-schulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewer-bungen über den Schulleiter an die für die ausge-schriebene Stelle zuständige Regierung ein.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a) vom Schulleiter; gleichzeitig damit sind die Bewer-bungsunterlagen unverzüglich an die Regierungweiterzugeben (falls die letzte dienstliche Beurtei-lung länger als vier Jahre zurückliegt oder in ver-einfachter Form erstellt wurde, muss der Stellung-nahme eine aktuelle Leistungsfeststellung beige-fügt werden);

b) gegebenenfalls von der Regierung, in deren Be-reich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, bin-nen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungs-unterlagen; gleichzeitig damit sind die Personalak-ten an die Regierung zu übersenden, in deren Be-reich die Funktionsstelle zu besetzen ist;

c) von der Regierung, in deren Bereich die Funktions-stelle zu besetzen ist, bei Vorlage der Bewerbungs-unterlagen beim Staatsministerium.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerbe-rinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben istausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung denLehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer be-kannt.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 62*

33. Amerikastudientagungder Amerikanischen Botschaft

vom 29. Mai bis 1. Juni 2003 in Potsdam

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 13. Februar 2003 Nr. VI.6-5 P 4100-6.10 725

Die Kulturabteilung der amerikanischen Botschaftlädt zur 33. Amerikastudientagung der Amerikani-

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 63*

schen Botschaft vom 29. Mai bis 1. Juni 2003 in Pots-dam ein. Diese Fortbildungsveranstaltung zum The-ma „The United States in a Changing World: HowBusiness, Politics, the Sciences, and Culture AffectGlobalization (or vice versa?)“ richtet sich insbeson-dere an Fachbetreuer und Multiplikatoren der Lehrer-fort- und -ausbildung der Fächer Englisch, Sozialkun-de und Geschichte. Die Referenten sind Experten ausden USA; die Tagungssprache ist Englisch. Die Ta-gung findet im Inselhotel in Potsdam-Hermannswer-der (www.Inselhotel-Potsdam.de) statt.

Folgende Vorträge sind u.a. vorgesehen:

Susan Aaronson, „Taking Trade to the Streets: TheLost History of Public Efforts to Shape Globalizati-on“

Lionel Tiger, „Politics, Ethics and Scientific Break-throughs: Are We Playing God?“

Robert J. Lieber, „Foreign Policy and Domestic Poli-tics“

Charles Brooks, „National Law vs. InternationalLaw: What are the Issues?“

Das vorläufige Programm kann unter folgender In-ternetadresse eingesehen werden:http://www.usembassy.de/events/fachleiter/.

Die Amerikanische Botschaft trägt die Programm-kosten sowie die Unterbringung (Einzelzimmer) undden Großteil der Tagungspauschale im Tagungszen-trum. Für die Teilnehmer der Tagung bleibt eine Ei-genbeteiligung von ca. A 100,- (plus Anreisekosten).Anmeldungen sind unter Angabe von Privatadresse,Schuladresse, Angabe der Funktion (Fachbetreuer,Seminarlehrer etc.) und frühere Teilnahme an Tagun-gen der Amerikanischen Botschaft bis Mitte März anfolgende Adresse zu richten:

per e-mail an: [email protected] „Fachleiter 2003„

per Fax an: (0 30) 3 11 07 – 4 09

per Brief an: Amerikanische BotschaftKulturabteilungStichwort: AmerikastudientagungHardenbergstraße 22-2410623 Berlin

Für weitere Fragen stehen Frau Dr. Martina Kohl,Tel. 0 30/3 11 07 – 4 54 ([email protected]), undHerr Dr. Herbert Grieshop, Tel. 0 30/3 11 07 – 4 21, zurVerfügung.

Die Amerikastudientagung wird als Fortbildungs-veranstaltung für Lehrer mit der Lehrbefähigung fürdie Fächer Englisch, Sozialkunde und Geschichte anGymnasien anerkannt. Ihnen kann, soweit es dieschulischen Belange zulassen, für o.g. VeranstaltungDienstbefreiung gewährt werden. Die Gewährung ei-nes Zuschusses ist nicht möglich.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBeibl 2003 S. 62*StAnz 2003 Nr. 9

Ausschreibungder Stelle eines Seminarvorstands

am Staatlichen Studienseminar für dasLehramt an beruflichen Schulen Nordbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 14. Februar 2003 Nr. VII/2-P 9001/1-7/141 407

Am Staatlichen Studienseminar für das Lehramtan beruflichen Schulen Nordbayern in Nürnberg istzum 1. August 2003 die Stelle eines Seminarvorstandszu besetzen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausge-bracht.

Die Seminarvorstände am Staatlichen Studiense-minar Nordbayern sind für die Gesamtausbildung derStudienreferendare für das Lehramt an beruflichenSchulen in den Regierungsbezirken Oberfranken,Mittelfranken und Unterfranken zuständig. Es oblie-gen ihnen insbesondere die in § 10 der Zulassungs-und Ausbildungsordnung für das Lehramt an berufli-chen Schulen (ZALB) in der geltenden Fassung ge-nannten Aufgaben sowie die Mitwirkung an den Prü-fungen im Rahmen der Ordnung der Zweiten Staats-prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPOII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Sep-tember 1992 (GVBl S. 496), zuletzt geändert durchVerordnung vom 18. Juli 1997 (GVBl S. 303).

Für die Besetzung der Stelle kommen Lehrer/Leh-rerinnen mit der Befähigung für das Lehramt an be-ruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaftswis-senschaften in Betracht. Die Bewerber sollen über Er-fahrungen in der Lehrerbildung verfügen. Schwerbe-hinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Bewerbungen sind bis spätestens 28. Februar 2003mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichenWerdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Be-werber zuständigen Regierung einzureichen. Kom-munale Lehrkräfte reichen ihre Bewerbung zusam-men mit einer Einverständniserklärung zur Einsicht-nahme in den Personalakt auf dem Dienstweg bei derRegierung ein, in deren Bezirk die kommunale Schuleliegt. Staatliche Lehrkräfte an Fachoberschulen undBerufsoberschulen richten ihre Bewerbungen überden Schulleiter und den Ministerialbeauftragten andas Bayerische Staatsministerium für Unterricht undKultus.

Die Regierungen leiten die Bewerbungen bis spä-testens 31. März 2003 mit den Personalakten an dasBayerische Staatsministerium für Unterricht und Kul-tus weiter.

Von den Schulleitern und den beteiligten Regie-rungen, bei kommunalen Lehrkräften zusätzlich vomkommunalen Dienstherrn, ist zu den BewerbungenStellung zu nehmen. Auf die Mitwirkung der Bewer-ber bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist aus-drücklich hinzuweisen.

An den staatlichen beruflichen Schulen ist dieStellenausschreibung durch Aushang im Lehrerzim-

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KWMBeibl Nr. 4*/200364*

mer bekannt zu geben. Kommunale Schulen werdengebeten, entsprechend zu verfahren.

Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l

Ministerialdirigentin

KWMBeibl 2003 S. 63*

XVIII. Fortbildungsseminardes Istituto Italiano di Cultura für

Italienischlehrkräfte an bayerischenGymnasien und Realschulen(27. April bis 30. April 2003)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 14. Februar 2003 Nr. VI.6-5 P 5160.8-6.130 410

Das Istituto Italiano di Cultura in München veran-staltet im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staats-ministerium für Unterricht und Kultus im Jahre 2003das XVIII. Fortbildungsseminar für Italienischlehr-kräfte an bayerischen Gymnasien und Realschulen.Die Veranstaltung mit dem Titel „La Città di Orvietoed il suo territorio“ findet von Sonntag, 27. April (Be-ginn 10.00 Uhr), bis Mittwoch, 30. April 2003 (Ende11.00 Uhr), im Centro Studi „Città di Orvieto“ – PiazzaDuomo, 20, Orvieto, statt. Weitere Auskünfte erteiltdas Istituto Italiano di Cultura, Postfach 15 10 06,80046 München (Telefon: 0 89/74 63 21-0; Fax: 0 89/74 63 21-30; e-mail: [email protected].

Das Programm des Fortbildungsseminars umfasstu.a. folgende Veranstaltungen:

Vorträge:

„L’ identità culturale attuale di una città d’arte mino-re“Enrico Petrangeli, Antropologo, Assessore alla Cultu-ra del Comune di Orvieto e Presidente della Fondazio-ne Centro Studi „Città di Orvieto“

„Orvieto: dallo splendore della civiltà etrusca alla dis-truzione romana“Giuseppe Maria Della Fina, Direttore Scientifico delMuseo „C. Faina“

„Orvieto ed il suo territorio: dal Medioevo al Rinasci-mento“Alberto Satolli, Storico

„L’insegnamento dell’italiano nei licei bavaresi“Udo Schmitt

„La trasformazione della Città dall’Ottocento ai giorninostri“Ferruccio Della Fina, Architetto

„L’economia dell’area orvietana, turismo e produzionitipiche“Elvio Dal Bosco, Economista

„Aspetti della tradizione enogastronomica dell’Orvie-tano“Lorenzo Polegri, Gastronomo Ristorante „Zeppelin“

Beiträge mit Besichtigungen:

„Il tempio del Belvedere e la necropoli etrusca di ‚Cro-cifisso del Tufo’„Claudio Bizzarri, Archeologo

„La Cappella Nova e gli affreschi del Signorelli“Raffaele Davanzo, Soprintendenza per i Beni Cultura-li dell’Umbria

„Orvieto underground“Claudio Bizzarri, Archeologo

Das Istituto Italiano di Cultura wird die Kosten fürÜbernachtung und Verpflegung der Teilnehmer bisauf einen Unkostenbeitrag von A 100,- übernehmen.

Dienstbefreiung für den 28., 29., und 30. April 2003wird staatlichen Lehrkräften in Aussicht gestellt, diedie Lehrbefähigung für Italienisch besitzen oder imSchuljahr 2002/2003 Unterricht in Italienisch erteilen,sofern sie vom Italienischen Kulturinstitut eine schrift-liche Einladung erhalten haben und von ihrer Schulefreigestellt werden können. Lehrkräfte mit Fakultasim Fach Italienisch, die noch keine Einladung bekom-men haben, werden gebeten, sich mit dem Istituto Ita-liano di Cultura in Verbindung zu setzen.

Den zugelassenen hauptberuflichen Lehrkräftenstaatlicher Gymnasien und Realschulen wird ein Rei-sekostenzuschuss von A 150,- gewährt. Die Reisekos-tenanträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Be-endigung der Veranstaltung auf dem Dienstweg beider zuständigen Regierung einzureichen. Den Trä-gern der nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen,für ihren Bereich ähnlich zu verfahren.

Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l

Ministerialdirigentin

KWMBeibl 2003 S. 64*StAnz 2003 Nr. 9

Besetzung von Direktorenstellenim Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 14. Februar 2003 Nr. VI-5 P 5001/1-6.17 502

An folgenden Gymnasien ist zum August 2003 dieStelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

1. Gymnasium Wolnzach

Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftli-ches, Neusprachliches und Europäisches Gymnasiummit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1020Schülerinnen und Schüler).

2. Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium Nabburg

Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathema-tisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Lateinoder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770Schülerinnen und Schüler).

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 65*

An folgenden Gymnasien ist zum September 2003die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu beset-zen:

3. Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftli-ches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasiummit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1220Schülerinnen und Schüler).

4. Gymnasium Albertinum Coburg

Die Schule ist ein Musisches und NeusprachlichesGymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdspra-che (etwa 455 Schülerinnen und Schüler).

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungs-gruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasial-dienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichenFachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prü-fungen für das Lehramt an Gymnasien und Unter-richtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe vonPrüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben.Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewer-ben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass derSchulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulortselbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Beset-zung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet;Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicherEignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden unter Angabe der privatenAnschrift über die Leitung der Schule eingereicht, diesie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbe-auftragten an das Staatsministerium weitergibt. Fallsdie letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahrezurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde,muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachlicheLeistung sowie auf Eignung und Befähigung des Be-werbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblickauf die angestrebte Schulleitertätigkeit, eingehen.Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seiner-seits eine Stellungnahme abzugeben.

Termin zur Vorlage der Bewerbungbeim zuständigen Ministerialbeauftragten 2 Wochenund zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochennach Erscheinen des Amtsblattes.

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch dieDirektorate bekannt zu geben.

Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l

Ministerialdirigentin

KWMBeibl 2003 S. 64*

Besetzungvon Stellen des Ständigen Stellvertreters

im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 14. Februar 2003 Nr. VI-5 P 5001.1-6.17 501

An folgenden Gymnasien ist zum August 2003 dieStelle des Ständigen Stellvertreters / der StändigenStellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

1. Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftli-ches und Neusprachliches Gymnasium mit Englischals erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnenund Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Stu-dienseminar.

2. Walter-Gropius-Gymnasium Selb

Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftli-ches, Neusprachliches und Europäisches Gymnasiummit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690Schülerinnen und Schüler).

3. Siebold-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mitLatein, Englisch oder Französisch als erster Pflicht-fremdsprache (etwa 765 Schülerinnen und Schüler).Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungs-gruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasial-dienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fä-cherverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staat-lichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mitden Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien undUnterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben.Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewer-ben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dassWohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarerUmgebung genommen wird.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Beset-zung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet;Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicherEignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (infunktionsverträglichem Umfang) möglich.

Bewerbungen werden unter Angabe der privatenAnschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Be-werbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind(Außenbewerbungen), werden dann über die Leitungder Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist(Zielschule), und von dort über den für die Zielschulezuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsmi-nisterium weitergegeben. Bewerbungen, die keineVersetzung erfordern (Hausbewerbungen), werdenvon der Schulleitung über den zuständigen Ministeri-albeauftragten an das Staatsministerium weitergege-ben.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberinwird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin derZielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhangwird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nichtgewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf AntragDienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei derWeitergabe einer Bewerbung binnen 14 Tagennach Erscheinen der Ausschreibung (falls die letztedienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zu-rückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde,muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachli-che Leistung sowie auf Eignung und Befähigungdes Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere imHinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit,eingehen),

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KWMBeibl Nr. 4*/200366*

b) gegebenenfalls durch den Schulleiter / die Schul-leiterin der Zielschule binnen 14 Tagen nach Zulei-tung der Bewerbungsunterlagen von der Schule ei-nes Außenbewerbers / einer Außenbewerberin.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbe-auftragten wird empfohlen, binnen 14 Tagen nachZuleitung aller Bewerbungsunterlagen seinerseitseine Stellungnahme abzugeben.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung denLehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer be-kannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kom-mende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l

Ministerialdirigentin

KWMBeibl 2003 S. 65*

47. Theatertage der bayerischen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 17. Februar 2003 Nr. VI.9-5 S 5434-6.8 635

Die 47. Theatertage der Fördergemeinschaft derLandes-Eltern-Vereinigung und des Bayerischen Phi-lologenverbandes für das Schultheater an den Gym-nasien in Bayern finden vom 20. bis 23. Juli 2003 inNeutraubling statt.

Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es, eineBegegnung spielbegeisterter Schüler und Lehrkräftezu ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zu fördernund Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen desSchultheaters zu erarbeiten. Die Theatertage verste-hen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festivalund als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaussollen sie auch der Öffentlichkeit einen Einblick in diemusische Arbeit gewähren, die das Schultheater fürden Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet.

Jede an der Teilnahme interessierte Spielgruppeeines Gymnasiums bewirbt sich möglichst bald, spä-testens aber bis zum 15. März 2003 mit einem vorbe-reiteten Stück beim Leiter der Theatertage:

Reinhold SchiraMauerkircherstraße 9481925 MünchenTel./Fax: 0 89 / 98 50 10E-mail: Reinhold [email protected]://www.allgaeu.org/LAGDS/

Um die Programmauswahl unter Berücksichti-gung möglichst anschaulicher Informationen vorneh-men zu können, bittet der Veranstalter, auf derAnmeldung Termine anzugeben, an denen bis zum4. Mai 2003 eine Aufführung oder eine Probe von Mit-arbeitern der Fördergemeinschaft besucht werdenkann.

Um wenigstens 12 Produktionen berücksichtigenzu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsenta-tion der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf

eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujetskönnen daher nur in Ausschnitten oder Einzelszenengezeigt werden. Gruppen, die zum ersten Mal zuTheatertagen eingeladen werden, können sich vonder Fördergemeinschaft für das Schultheater derbayerischen Gymnasien in allen Fragen, insbesonde-re bei solchen, die eine notwendige Kürzung betref-fen, beraten lassen.

Alle ausgewählten Gruppen sollten an den Steg-reifspielen teilnehmen. Die Besprechungen der ein-zelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaus-tausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit alleninteressierten Teilnehmern geführt.

Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der einge-ladenen Theatergruppen gilt das Angebot professio-nell geleiteter Workshops, in denen Anregungen ausunterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit ver-mittelt werden. Zur gleichen Zeit sind alle interessier-ten Lehrkräfte zu einem Gesprächsforum eingeladen,das der Diskussion aller das Schultheater betreffen-den Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienensoll.

Ausrichtende Schule ist das Gymnasium Neu-traubling (Leitung: OStD Werner Schäfer).Gregor-Mendel-Straße 593073 NeutraublingTel.: 0 94 01 – 52 25-10Fax: 0 94 01- 52 25-29www.gymnasium-neutraubling.de

Über die Auswahl der Spielgruppen, die an denTheatertagen teilnehmen können, entscheidet derVorstand der Fördergemeinschaft im Mai 2003. DasErgebnis wird allen Schulen, die sich gemeldet ha-ben, umgehend bekannt gegeben. Die für die Teil-nahme ausgewählten Gruppen erhalten außerdemnoch weitere Angaben.

Lehrkräfte und Schüler der ausgewählten Grup-pen können vom 20. bis 23. Juli 2003 beurlaubt wer-den. Die Teilnahme an den Theatertagen kann auchfür die einzelnen Spielgruppen zur – nicht verbindli-chen – Schulveranstaltung gemäß § 35 Abs. 2 in Ver-bindung mit § 122 Abs. 1 GSO erklärt werden. Zu-ständig hierfür ist der jeweilige Schulleiter. Zusätzli-che Reisekostenmittel können den teilnehmendenSchulen vom Staatsministerium nicht zur Verfügunggestellt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schü-ler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstal-tungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Er-ziehungsberechtigten.

Die Unterbringung, Verpflegung und Finanzie-rung regelt die Fördergemeinschaft in eigener Ver-antwortung. Das Staatsministerium stellt den teilneh-menden Spielgruppen im Rahmen der verfügbarenHaushaltsmittel einen Zuschuss für die mit der Teil-nahme verbundenen Kosten in Aussicht.

Von jedem Studienseminar kann ein Seminarleh-rer teilnehmen. Diesen Teilnehmern kann auf Antragdurch die zuständige Regierung eine Erstattung vonAuslagen gewährt werden. Die Höhe der Erstattungrichtet sich nach der Bekanntmachung über die Er-stattung von Auslagen bei Reisen zum Zwecke derFortbildung vom 8. April 1975 (Staatsanzeiger Nr. 15).

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KWMBeibl Nr. 4*/2003 67*

Die Ausgaben sind bei Kap. 05 04 Tit. 525 97 zu bu-chen.

Darüber hinaus können einzelne geeignete Lehr-kräfte an Gymnasien vom Leiter ihrer Schule zur Teil-nahme beurlaubt werden. Die Teilnahme von Studi-enreferendaren wird empfohlen. Ein Zuschuss kannnicht in Aussicht gestellt werden.

Anmeldungen von Lehrkräften ohne Gruppe undFragen zur örtlichen Organisation sind rechtzeitig andie Organisationsleiter am Tagungsort,

Evelin Rebentrostprivat: Königsstr. 293047 RegensburgTel.: 09 41 – 5 38 78E-Mail: [email protected]

oder an

Willi SchmidtTel.: 0941-85631E-Mail: [email protected]

zu richten. Insgesamt stehen drei Spielorte zur Verfü-gung. Genauere Angaben sind beim Leiter der Thea-tertage erhältlich.

Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l

Ministerialdirigentin

KWMBeibl 2003 S. 66*StAnz 2003 Nr. 9

Hinweis

Staatsinstitut fürSchulpädagogik und Bildungsforschung

Jahresprogramm 2003/I

Das Jahresprogramm 2003/I des Staatsinstituts fürSchulpädagogik und Bildungsforschung wurde mitSchreiben des Bayerischen Staatsministeriums fürUnterricht und Kultus vom 24. Januar 2003 (Nr.III/2-O4341-6/136 941) genehmigt.

Es ist auf der Homepage des Staatsinstituts(www.isb.bayern.de) eingestellt.

Offene Stellen

Technische Universität München

Für die Wahrnehmung der Lehraufgaben im Be-reich der

Fachdidaktik

für das Unterrichtsfach „Sozialkunde“ im Rahmendes Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen

an der Technischen Universität München

wird zum Beginn des Studienjahres 2003/2004 ein(e)jüngere(r) Lehrer(in) des höheren Dienstes an berufli-chen Schulen gesucht, die/der seit mindestens dreiJahren im Bereich „Sozialkunde“ unterrichtet. DieAufgaben bestehen in der Abhaltung von Pflicht-Lehrveranstaltungen im Umfang von acht bis zwölfStunden pro Semester, der Durchführung von schrift-lichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen derersten Staatsprüfung und in der Mitarbeit an fachdi-daktischen Fragestellungen in den Sozialwissen-schaften. Die verbleibende Zeit sollte zur persön-lichen Qualifikation genutzt werden. Einstellungs-voraussetzung ist ein überdurchschnittlicher Ab-schluss des ersten und zweiten Staatsexamens. DieBereitschaft zur Promotion mit einer Themenstellungim Bereich der Fachdidaktik „Sozialkunde“ wirderwartet.

Bewerber(innen) mit Interesse an fachdidaktischenFragen, die bereit sind, diese Aufgabe für einen Zeit-raum von sechs Jahren im Rahmen einer Abordnungan die Technischen Universität München mit einerganzen Stelle (Besoldung gemäß A 13 oder A 14) zuübernehmen, werden gebeten, sich mit den üblichenUnterlagen bis zum 25. März 2003 zu bewerben. DieBewerbung ist zu richten an:

Univ.-Prof. Dr. Edgar GrandeLehrstuhl für Politische WissenschaftTechnische Universität MünchenLothstraße 17 D-80335 München

*

Fachhochschule München

An der Fachhochschule München, Fachbereich 05Versorgungstechnik/Vefahrenstechnik/Druck- undMedientechnik sind folgende

Professuren (BesGr. C3)

zu besetzen.

Im Studiengang Versorgungstechnik für das Lehr-gebiet Elektrotechnik, Regelungstechnik und Gebäu-deautomationKennziffer 0522 – zum 1. August 2003

Im Studiengang Verfahrenstechnik Papier-Kunst-stoff für das Lehrgebiet Physikalische Papierprüfung,Drucktechnik und Qualitätsmanagement/TQMKennziffer 0523 – zum 1. Oktober 2003

Zum Aufgabengebiet gehört die aktive Mitarbeitin der Selbstverwaltung der Hochschule. Darüber hi-naus wird Engagement bei Projekten der angewand-ten Forschung und im Bereich des Technologie- undWissenstransfers erwartet.

Erfahrungen in Abhaltung von Lehrveranstaltun-gen sind erwünscht.

Einstellungsvoraussetzungen sind:Universitäts- oder Fachhochschulabschluss mit Pro-motion. Bei einem Universitätsabschluss ist anstelleder Promotion ein anderer Nachweis der besonderenBefähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (Gutachtenüber promotionsadäquate Leistungen) möglich.

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KWMBeibl Nr. 4*/200368*

Pädagogische Eignung; der Nachweis hierzu ist u.a.durch Probelehrveranstaltungen zu erbringen.Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Ent-wicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Me-thoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichenPraxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb desHochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die FH München fördert die berufliche Gleichstel-lung von Frauen und strebt insbesondere im wissen-schaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteilsan. Fachlich qualifizierte Frauen werden daher aus-drücklich zur Bewerbung aufgefordert.

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden,wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be-vorzugt eingestellt.

Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zurechnen.

Wenn Sie sich für eine ProfessorInnentätigkeit be-rufen fühlen, freuen wir uns auf Ihre aussagefähigeBewerbung, die Nachweise zum beruflichen Werde-gang und zu wissenschaft-lichen Arbeiten beinhaltensollte. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitteinnerhalb von einem Monat nach Erscheinen dieserAnzeige unter Angabe der o.g. Kennziffer an die Per-sonalabteilung der Fachhochschule München, z.Hd.Frau Pompe, Ref. I/1, Lothstraße 34, 80335 München.

Für Vorabinformationen steht Ihnen die Personal-abteilung, Frau Pompe, telefonisch unter 0 89 /12 65 –13 13 oder per E-Mail [email protected] gerne zur Ver-fügung.

*

Fachhochschule Regensburg

Im Fachbereich Betriebswirtschaft ist ab sofort

eine Professur der BesGr. C 3

für folgende Lehrgebiete zu besetzen:

Logistik, Material- und Fertigungswirtschaft sowieArbeitsgestaltung und Zeitwirtschaft

Erwartet werden eine mehrjährige einschlägigeLehrerfahrung an Fachhochschulen sowie profundeKenntnisse im Bereich der REFA-Methodenlehre.

Bewerber aus der eigenen Hochschule ist vorhan-den.

Einstellungsvoraussetzungen sind:Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universitäts-oder Fachhochschulabschluss) in Verbindung mit ei-ner Promotion; nur bei einem Universitätsabschluss iststatt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nach-weis der besonderen Befähigung zu wissenschaftli-cher Arbeit möglich; pädagogische Eignung sowiebesondere Leistungen bei der Anwendung oder Ent-wicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Me-thoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen

Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb desHochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, werdas 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwer-behinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugteingestellt. Die Fachhochschule strebt eine Erhöhungdes Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Perso-nal an.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Le-benslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichenWerdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten)werden bis 1 Monat nach Erscheinen dieser Anzeigeerbeten an den

Präsidenten der Fachhochschule RegensburgPostfach 12 03 2793025 RegensburgTelefon (09 41) 9 43-10 01

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Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg sucht zum Schuljahr2003/2004 verschiedene Lehrkräfte für die städti-schen Schulen:

Für unsere Gymnasien

Maria-Theresia-GymnasiumJakob-Fugger-Gymnasium

Lehrkräftemit abgeschlossener Ausbildung für das höhere Lehr-amt an Gymnasien mit den Fächerverbindungen

– Wirtschaft/Recht mit Beifach, möglichst Mathe-matik oder Englisch

– Mathematik mit Beifach, möglichst Physik oderWirtschaft/Recht

– Biologie/ Chemie– Deutsch mit Beifach, möglichst Englisch– Englisch mit Beifach

Außerdem suchen wir

für unsere Reischlesche Wirtschaftsschule

Lehrkräftemit abgeschlossener Ausbildung für das höhere Lehr-amt an Gymnasien mit den Fächern

– Deutsch mit bevorzugtem Zweitfach Englisch oderErdkunde

– Englisch/ Deutsch/ Sozialkunde

Für unsere Agnes-Bernauer-Schule(Realschule mit angegliederter Abendrealschule fürBerufstätige) eine

Lehrkraftmit abgeschlossener Ausbildung für das Lehramt anRealschulen mit der Fächerverbindung

– Wirtschaftswissenschaften/ Erdkunde

Die Bereitschaft, an der Abendrealschule zu unter-richten, wird vorausgesetzt.

Page 21: Beiblatt - Bayern...Wie lernt das Gehirn? Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer, Universität Ulm am Donnerstag, 13. März 2003 Technische

KWMBeibl Nr. 4*/2003 69*

Für unsere beruflichen Schulen(Berufsschulen und Reischlesche Wirtschaftsschule)

Lehrkräftemit abgeschlossener Ausbildung für das höhere Lehr-amt an beruflichen Schulen für die Fachrichtung

– Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaftmit beliebigem Zweitfach

– kath. Religionslehre– Wirtschaftswissenschaften mit bevorzugtem

Zweitfach Englisch oder Deutsch oder vertieften –IT-Kenntnissen (Berufsausbildung als Bankkauf-mann)

– Farb- und Raumgestaltung mit Zweitfach Mathe-matik (für unsere Berufsoberschule)

und pädagogisch ausgebildete

Fachlehrer/innenfür das Berufsfeld

– Schreibtechnik/ Textverarbeitung

Ferner suchen wir

Diplomhandelslehrer/innen– mit beliebigem Zweitfach, bevorzugt Englisch,

Deutsch, Erdkunde oder Informatik mit vertieftenIT-Kenntnissen (Berufsausbildung als Bankkauf-mann)

Im Laufe der Personalbedarfsplanung können sichauch in anderen Fächern noch Einsatzmöglichkeitenergeben. Aktuelle Informationen sind dem Internetunter www.augsburg.de/lehrer.html zu entnehmen.

Die Besoldung bzw. Vergütung erfolgt nach demBundesbesoldungsgesetz bzw. nach dem Bundesan-gestelltentarifvertrag.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignungbevorzugt.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens7. April 2003 mit Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnis-kopien an die Stadt Augsburg, Personalamt, Perso-nalwirtschaft/2, Unterer Graben 6, 86152 Augsburg.

Telefonische Auskünfte werden unter Rufnummer08 21/3 24-22 33 erteilt.

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Schule Schloss Stein e.V.

An der Schule Schloss Stein e.V. (staatlich aner-kanntes neusprachliches und wirtschaftswissen-schaftliches Privatgymnasium mit Internat, ca. 130Schülerinnen und Schüler, 25 Lehrkräfte) ist mit Be-ginn des Schuljahres 2003/2004 die Stelle

der Schulleiterin/des Schulleiters (BesGr. A 15 + Z)

wiederzubesetzen.

Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Gymnasial-dienst ist für Beamte der Besoldungsgruppen A 14und A 15 grundsätzlich möglich.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wer-den bis zum 31. März 2003 erbeten an den Vorstanddes Schulvereins

Herrn Sebastian ZieglerSchule Schloss Stein e.V.83371 Stein a.d. Traun

Die Schule Schloss Stein e.V. liegt im Chiemgau(Landkreis Traunstein).