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Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Winkel und Fläche Proportion Untertitel Informationen zu Versetzungen und Wiederverwendungen zum Schuljahr 2014/15

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Winkel und Fläche Proportion Untertitel Informationen zu Versetzungen und

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Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Winkel und Fläche Proportion

Untertitel

Informationen zu

Versetzungen und

Wiederverwendungen

zum Schuljahr 2014/15

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Grundsätzliches

Grundlage für nachfolgende Informationen ist das KMS zum Thema

Wiederverwendungen und Versetzungen zum Schuljahr 2014/2015.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit werden

Inhalte in dieser Präsentation nur auf das Wesentliche reduziert

wiedergegeben.

Allein das KMS vom 04.02.2014 Nr. V.3-5P6020-5a.7689 gibt alle

Informationen vollständig wieder.

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Grundsätzliches

• Versetzungen aus persönlichen Gründen sind ausschließlich zum

01.08. möglich.

AntragsstellungOffenes

VersetzungsverfahrenMärz/April

Zentrales Versetzungsverfahren

voraussichtl. Ende Juni bis

Mitte Juli

• Wiederverwendungen nach einer Beurlaubung bzw. Elternzeit

sind zum Schulhalbjahr und zum 01.08. möglich.

• Wiederverwendungen nach einer Beurlaubung nach Art. 44

BaySchFG sind ebenfalls nur zum 01.08. möglich.

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Für Versetzungen im Dienst befindlicher Lehrkräfte:

Antrag auf Versetzung

AntragWelcher Antrag muss eingereicht werden?

Für Lehrkräfte, die nach einer Beurlaubung in den staatlichen

Realschuldienst zurückkehren (Wiederverwendungen):

Antrag auf Wiederverwendung / Verlängerung einer Beurlaubung

Dieser Antrag ist auch bei Wiederverwendung mit gleichzeitig

gewünschter Versetzung zu stellen!

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• Versetzungsantrag: 1. März (Eingang KM)

AntragBis wann muss der Antrag eingereicht werden?

• Antrag auf Wiederverwendung:

für Wiederverwendungen zum 01.08.: 1. März (Eingang KM)

für Wiederverwendungen zum Schulhalbjahr: 1. Nov (Eingang KM)

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Grundsätzlich gilt für Versetzungsbewerber:

Es können max. 12 konkrete Wunschschulen mit abnehmender

Priorität angegeben werden. Die Angabe von Schulorten, Regionen

oder Regierungsbezirken ist hier nicht zulässig.

z. B. Ismaning, München I, München II, ...

AntragWie viele Orte können angegeben werden?

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AntragWie viele Orte können angegeben werden?

Sonderfälle:

In diesen Fällen müssen min. 12 Schulen genannt werden; im An-

schluss daran können auch noch Regionen aufgeführt werden.

Lehrkräfte, die in jedem Fall wiederverwendet werden möchten oder müssen (Streichung des entsprechenden Satzes bzw. Beurlaubungshöchstdauer ausgeschöpft)

Lehrkräfte, die in diesem Schuljahr als mobile Reserve eingesetzt sind.

Lehrkräfte, die Wiederverwendung nach Ablauf einer Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG beantragen.

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Es ist möglich, zu beantragen, dass nur im Falle der

Wiederverwendung an einer der auf dem Antrag angegebenen

Realschulen eine Rückkehr gewünscht wird und ansonsten die

Beurlaubung/Elternzeit (nicht Art. 44 BaySchFG) – sofern möglich -

um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Wiederverwendungsantrag

Was ist, wenn ich nur an bestimmten Schulen wiederverwendet werden möchte?

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Wiederverwendungsantrag nach Elternzeit

Hinweis

Sachverhalt: Obiger Satz wird vom Antragsteller gestrichen

Folge: Kann die Lehrkraft an den genannten Schulen nicht

wiederverwendet werden, so wird die Lehrkraft an der

nächstgelegenen Schule – ausgehend von den erstgenannten

Ortswünschen unter Berücksichtigung der Versetzungskriterien –

ohne weitere Rücksprache wiederverwendet. Die Entfernung zur

eigtl. Wunschregion kann dabei auch beträchtlich sein!

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VersetzungsverfahrenWer darf teilnehmen?

Sofern fristgerecht ein Antrag eingereicht wurde, können teilnehmen:

• alle dauerhaft in den staatl. Realschuldienst eingestellten

Lehrkräfte

• alle Lehrkräfte, die eine Wiederverwendung nach einer Beurlau-

bung wünschen, und ab Schuljahresbeginn des kommenden

Schuljahres unterrichten werden

Nicht teilnehmen können:

• in Elternzeit befindliche und beurlaubte Lehrkräfte, die nicht ab

September an einer staatlichen Realschule unterrichten wollen

• Studienreferendarinnen und -referendare

• Aushilfslehrkräfte

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Die Schulleitungen schreiben im Bayerischen Realschulnetz ihren

Personalbedarf an Lehrkräften aus, der an der Schule zum nächsten

Schuljahr sicher bestehen wird.

www.realschule.bayern.de

Lehrer Personalien

Offenes Versetzungsverfahren

Offenes VersetzungsverfahrenWas ist das?

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Um in manchen Fächern im Rahmen der zur Verfügung stehenden

Ressourcen und der begrenzt vorhandenen

Einstellungsmöglichkeiten die gleichmäßige Versorgung aller

staatlichen Realschulen in Bayern sicherstellen zu können, werden

Versetzungen bzw. Wiederverwendungen in diesen Fächern nur im

Zentralen Versetzungsverfahren geprüft.

Informationen hierzu befinden sich im aktuellen KMS.

(nicht ausgeschrieben werden dürfen Bedarfe mit den Fächern Biologie oder

Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt; nicht teilnehmen

dürfen Fachlehrer/innen mit dem Fach Informationstechnologie sowie

Lehrkräfte mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem

Schwerpunkt)

Offenes VersetzungsverfahrenGibt es Fächer, die nicht ausgeschrieben sind?

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Bewerberinnen und Bewerber, die die Ausschreibungsbedingungen

erfüllen, bewerben sich direkt mit einer Kopie des

Versetzungsantrages bei der ausschreibenden Schule und

vereinbaren grundsätzlich Termine für Bewerbergespräche.

Offenes Versetzungsverfahren

Wie bewerbe ich mich um eine ausgeschriebene Stelle?

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• Eine Bewerbung ist auch gültig, wenn die Zielschule auf dem

Versetzungsantrag nicht angegeben wurde.

Offenes VersetzungsverfahrenWas ist zu beachten?

• Initiativbewerbungen und Bewerbungen, die das

Anforderungsprofil nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

• Hat die Lehrkraft der Versetzung zugestimmt und dies dem

Schulleiter der Zielschule schriftlich bestätigt, ist sie verpflichtet

weitere Bewerbungen bei anderen Schulen unverzüglich schriftlich

zurückzuziehen.

• Jede Stellenausschreibung ist für mindestens 4 Tage im BRN

zu veröffentlichen.

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Im Rahmen der Personalplanung überprüft das Staatsministerium

die Auswahlentscheidung und erlässt die entsprechende Verfügung

für eine Wiederverwendung oder Versetzung.

Beabsichtigt das Staatsministerium vom Vorschlag der Schulleitung

abzuweichen, werden die Beteiligten von der Entscheidung

unterrichtet.

Offenes Versetzungsverfahren

Wie wird die Versetzung vollzogen?

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Ist eine Versetzung im Offenen Versetzungsverfahren nicht möglich

oder nimmt der/die Antragssteller/in nicht am Offenen

Versetzungsverfahren teil, wird der Versetzungsantrag zentral vom

Staatsministerium geprüft.

Das Staatsministerium prüft und entscheidet dabei, ob im Rahmen

der Personalplanung für das kommende Schuljahr Versetzungs-

anträgen, die noch nicht im Offenen Versetzungsverfahren

erfolgreich erfüllt werden konnten, aufgrund später frei gewordener

Stellen Rechnung getragen werden kann.

Zentrales VersetzungsverfahrenWas ist das?

Hinweis: Im Rahmen des Zentralen Versetzungsverfahrens werden

selbstverständlich auch die Fächerverbindungen geprüft, die im

Offenen Versetzungsverfahren ausgenommen waren.

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Alle Lehrkräfte, die noch nicht im Rahmen des Offenen

Versetzungsverfahrens berücksichtigt werden konnten und ihren

Antrag auf Wiederverwendung/Versetzung im Anschluss an das

Offene Versetzungsverfahren nicht zurückgezogen haben.

Zentrales VersetzungsverfahrenWer nimmt teil?

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Erst nach der Prüfung der Vorläufigen Unterrichtsübersichten

der Schulen (Lieferung ca. Mitte Mai) kann mit der Prüfung der

Wiederverwendungs- und Versetzungsanträge begonnen

werden (frühestens Ende Juni / Anfang Juli).

Zentrales Versetzungsverfahren

Wann erfolgt das zentrale Versetzungsverfahren?

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Wie erfahre ich, dass ich versetzt werde?

Über den Stand der Versetzung können sich die Lehrkräfte im

Bayerischen Realschulnetz voraussichtlich ab Mitte Juli fortlaufend

informieren. Die förmliche und rechtlich verbindliche Verbescheidung

kann aus verwaltungstechnischen Gründen erst zu einem späteren

Zeitpunkt vollzogen werden.

www.realschule.bayern.de

Lehrer Personalien Versetzung/Wiederverwendung

wichtiger Hinweis: Es können nur diejenigen Lehrkräfte ihren

Versetzungsstand abrufen, die dem Online-Abruf ihres

Versetzungsstatus zugestimmt haben.

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Die Versetzungsentscheidungen müssen die Sicherstellung einer

bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichts-

versorgung gewährleisten, d.h.:

AuswahlverfahrenWas ist Voraussetzung für eine Versetzung?

• Nur dorthin, wo ein langfristiger fächerspezifischer Bedarf gege-

ben ist, kann eine Versetzung erfolgen.

• Umgekehrt gilt: Ist an der vom Versetzungsbewerber genannten

Wunschschule in der entsprechenden Fächerverbindung kein

langfristiger Bedarf festzustellen, kann keine Versetzung erfolgen.

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Der Landtag hat sich in mehreren Beschlüssen mit der

Versetzungspraxis auseinandergesetzt und dadurch die

Versetzungskriterien maßgeblich festgelegt.

Dabei wurde u. a. grundsätzlich festgelegt, dass bei Versetzungen

vorrangig Familienzusammenführungen zu berücksichtigen sind.

AuswahlverfahrenNach welchen Kriterien wird versetzt?

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• Wiederverwendung nach Beurlaubung hat Vorrang vor

Versetzung aus persönlichen Gründen (ausgenommen hiervon

sind Lehrkräfte ohne Kinder, die nach einer Beurlaubung oder

nach einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit

Wiederverwendung beantragt haben)

AuswahlverfahrenNach welchen Kriterien wird versetzt?

• Familienzusammenführung mit Ehepartner(in) und Kindern hat

Vorrang vor Familienzusammenführung mit Ehepartner(in)

• Unverheiratete Lehrkräfte mit Kindern sind verheirateten

Lehrkräften mit Kindern gleichzustellen

• Besondere Kriterien, wie beispielsweise Schwerbehinderung,

werden im Einzelfall betrachtet und gesondert geprüft.

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• Dienstliche Gründe (Fähigkeit zur Leitung eines Blasorchesters,

Systembetreuung, …)

AuswahlverfahrenNach welchen Kriterien wird versetzt?

• Nicht ausschlaggebend darf das Geschlecht der Bewerberin /

des Bewerbers sein.

Weitere Kriterien sind unter anderem:

• Im Zentralen Versetzungsverfahren wird bei Bewerbern mit

gleichen sozialen Kriterien unter Beachtung der

Unterrichtsversorgung der Zielschule auch die Anzahl der an

der derzeitigen Stammschule gestellten Versetzungsanträge

miteinbezogen.

• Drittfach

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Die Realisierung eines Versetzungsgesuchs ist im

Wesentlichen abhängig von:

• der konkreten Bedarfssituation vor Ort

• der Konkurrenzsituation

AuswahlverfahrenZusammenfassung

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Schule A: Schule B:

Lehrkraft 1 von Realschule A und Lehrkraft 2 von Realschule B mit

der gleichen Fächerverbindung tauschen, so dass Lehrkraft 1 an

Realschule B und Lehrkraft 2 an Realschule A wechselt.

Ringtausch

Was ist das?

Hinweis: Dies ist auch bei Fächerverbindungen möglich, die

vom Offenen Versetzungsverfahren ausgeschlossen sind.

StRin(RS)

1

StR(RS)

2

StR(RS)

2

StRin(RS)

1D/Ek

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• Die Lehrkräfte verfügen über die gleiche Fächerverbindung sowie

das gleiche Stundenmaß.

Ringtausch

Was sind die Voraussetzungen für einen Ringtausch?

• Ein Ringtausch kann nur dann beim Staatsministerium beantragt

werden, wenn sowohl die betroffenen Lehrkräfte als auch die

Schulleitungen mit dem Tausch einverstanden sind.

• Ein Ringtausch ist nur zu Schuljahresbeginn möglich.

• Die Entscheidung über das Zustandekommens eines

Ringtausches trifft das Staatsministerium nach Vorlage der nötigen

Unterlagen.