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Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI Einführung und Übersicht

Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

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Page 1: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang

ISWI Einführung und Übersicht

Page 2: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

Gliederung

1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung

2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung

Page 3: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung, Fassung 2013

§ 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein integriertes Auslandsstudium, die Bachelorarbeit sowie das Kolloquium. (2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens sechsundneunzig Leistungspunkten zulässig, darunter aus den Modulen ‚Englisch’ und ‚Vorbereitung Ausland’. (3) Der für den erfolgreichen Abschluss erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 ECTS-Leistungspunkte.

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Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung, Fassung 2013

§ 2 Integriertes Auslandsstudium/Praktisches Auslandssemester (1) Das integrierte Auslandsstudium findet in der Regel im 5. und 6. Semester statt und besteht aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Auslandssemester. Die im Gastland absolvierten Module müssen inhaltlich auf die Vorgaben zu den Auslandsmodulen abgestimmt sein und vorab durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Auslandsbeauftragten des Studiengangs genehmigt werden. Das praktische Auslandssemester hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen. Zur Verbreiterung der interkulturellen Erfahrungen sollten das theoretische Auslandsstudium sowie das Auslandspraktikum in zwei unterschiedlichen Staaten absolviert werden. (2) Im Rahmen des theoretischen Studiensemesters sollen insgesamt vier Module zu jeweils 6 Leistungspunkten an einer ausländischen Hochschule absolviert werden. Ein Modul soll aus dem Themenbereich Organisation/Personalmanagement (Organisation/Human Resource Management) gewählt werden, zwei weitere aus zwei der drei betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte Marketing/Internationales Marketing (Marketing/International Marketing), Controlling/Internationales Controlling (Controlling/International Controlling) oder Operations Management/Logistik (Operations Management/Logistics). Das vierte Modul ist thematisch frei wählbar. Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerechneten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizierten Bayrischen Formel in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

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Gliederung

1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung

2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung

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Modul Auslandsvorbereitung • Das Modul soll auf die Auslandserfahrung vorbereiten und findet (vorgezogen) im 4. Semester statt. Bitte

beachten Sie entsprechende Veranstaltungsverzeichnisse und die Modulbeschreibung. • Link zum aktuellen Modulhandbuch: http://www.hs-bremen.de/internet/de/studium/stg/iswi/index.html

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Gliederung

1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung

2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium

3.1 Auswahl der Partnereinrichtung 3.2 Vorgehen bei der Modulwahl

4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung

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Auslandsstudium

• Generelle Bemerkungen: – Ein Auslandsstudium ist entweder an

Partneruniversitäten/Hochschulen der Hochschule Bremen möglich oder

– an Hochschulen und Universitäten, mit denen Studierende eine Aufnahme eigenständig organisieren

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Auslandsstudium

• …generelle Bemerkungen: – Bei Vergabe der durch die Partnerhochschulen der

HSB bereitgestellten Studienplätze kommt ein Vergabeverfahren zum Einsatz, bei dem Studierende 3 mögliche Partneruniversitäten in der Reihenfolge ihrer Präferenz angeben. Je besser die Durchschnittsnote aller Module der ersten beiden Semester an der HSB, umso wahrscheinlicher ist die Zuteilung eines Platzes an der präferierten Partnereinrichtung.

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Vorgehen Bewerbung um Platz an Partneruniversität/Hochschule

• Wann: 3. Semester – Abgabetermin: 15. Dezember • Link zum Formular:

1 SiB-Auslandsinformationen » Auslandsjahr 5./6. Semester » Auslandsstudium » Aktuelle Auslandszuteilung

• Einzureichen bei: Zentrum für Internationale Beziehungen und Praxiskontakte (ZIBP) , Fr. Gösling, via Email

Schritt 1: Einreichung Formular „Wahl Partnerhochschule“

• Erfolgt durch das ZIBP , Fr. Gösling, via AULIS

Schritt 2: Mitteilung des zugeteilten Platzes

Page 12: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

Vorgehen bei selbständiger Organisation der Universität/Hochschule

• Erfolgt durch den Studierenden • Trotzdem: Teilnahme am Wahlverfahren für

Partneruniversitäten (s.o.) • Anzumelden bei: ZIBP, Fr. Gösling

Schritt 1: Verhandlung mit der Hochschule

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Gliederung

1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung

2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium

3.1 Auswahl der Partnereinrichtung 3.2 Vorgehen bei der Modulwahl

4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung

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Vorgehen Modulwahl • Gemäß der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) sind insgesamt 4 (vier) Module mit insgesamt 6 ECTS-Punkten pro Modul an ausländischen Hochschulen / Universitäten der entsprechenden Zielregionen zu belegen und entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen.

• Ausführliche länderspezifische Informationen zu den Studienbedingungen an unseren Partnerinstitutionen in EU Ländern (Bologna Prozess!) finden Sie unter anderem auf der folgenden Website:

http://www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/

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…Vorgehen Modulwahl • Die Studierenden wählen für ihr Studium im Ausland für drei aus vier Fachgebieten jeweils ein oder

mehrere Module mit insgesamt 6 ECTS-Punkten pro Modul bzw. Gebiet, welche sich inhaltlich in das Curriculum als Wahlpflichtfächer einfügen. Lässt sich dies aufgrund abweichender ECTS-Vergabe der Partnerinstitution nicht realisieren, so hat unbedingt rechtzeitig eine Rücksprache mit dem/der Auslandsbeauftragten zu erfolgen. Mit Ihrer Fächerwahl müssen Sie neben dem Pflichtfachgebiet Personalmanagement zwei aus den drei vorgegebenen Schwerpunktgebieten (Wahlpflichtmodule) des ISWI-Studiengangs belegen. Es ist nicht möglich, mehr als zwei Wahlpflichtmodule für das Auslandsstudium anrechnen zu lassen. Die Fachgebiete sind für den Studiengang ISWI:

– Pflichtmodul: Personalmanagement (Human Resource Management HRM, Organisation) – Wahlpflichtmodul: (International) Marketing – Wahlpflichtmodul: (International) Controlling (Controlling, Management Accounting, Auditing) – Wahlpflichtmodul: (International) Logistics (Logistics, Distribution, Supply Chain Management) – Wahlmodul: Freie Auswahl

• Das vierte Modul ist ein sogenanntes „offenes“ Wahlmodul, d.h. Sie können dies aus dem Lehrangebot der

ausländischen Institution beliebig auswählen, sofern Ihre ausländische Institution dies zulässt. Das vierte Modul kann also „fachfremd“ gewählt werden, um dem Anspruch des ISWI Studienganges auf Interdisziplinarität gerecht zu werden.

Page 16: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

…Vorgehen Modulwahl • Es wird empfohlen, mehr als 4 Module zu belegen, da 4 Module bestanden bzw. 24 ECTS-Punkte erreicht

werden müssen! • Sollten Sie weniger als 24 ECTS-Punkte erreichen, bspw. weil Sie zu der Prüfung an der Partnerhochschule

nicht antreten oder sie nicht bestehen, müssen Sie in der Regel den nächstmöglichen Wiederholungstermin im Ausland wahrnehmen. Die Anerkennung einer inländischen Leistung als Auslandsleistung ist gemäß Prüfungsordnung nicht möglich. Alternativen wären bspw. Online-Kurse an einer ausländischen Bildungseinrichtung oder der Besuch eines Summerschool-Kurses im Ausland. Die Anerkennungsfähigkeit dieser Alternativen muss allerdings mit der Studiengangsleitung, dem/der Auslandsbeauftragten und evtl. auch mit dem Prüfungsausschuss vorab abgestimmt werden. Die Möglichkeiten zur Nachholung eines Auslandsmoduls werden hier beschrieben:

• http://www.hs-bremen.de/mam/hsb/fakultaeten/wiwi/dokumente/fehlende_auslandsleistungen.pdf

Page 17: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

…Vorgehen Modulwahl • Auch wenn, wie in vielen Fällen üblich, mehr als 6 ECTS für Module vergeben werden, müssen Sie 4 (vier)

Module auf Ihrem „academic transcript“ als bestanden ausweisen können. In Extremfällen, wenn z. B. 10 ECTS für jedes Modul vergeben werden, könnten Sie evtl. Ihre Partneruniversität / Hochschule bitten, solche Module in Ihrem „academic transcript“ aufzuteilen und als zwei bestandene unterschiedliche Module aufzuführen. In der Regel erfolgt in solchen Fällen die Aufteilung schon bei der Genehmigung der Modulwahl. In Einzelfällen kann eine solche Aufteilung auch bei der Anerkennung an der Hochschule Bremen erfolgen. Auf jeden Fall müssen jedoch die drei Fachbereiche mit Ihren bestandenen Modulen abgedeckt sein.

• Mit Ausnahme des vierten, „offenen“ Moduls, dürfen nur Kurse ab dem 3. Semester aufwärts bzw. aus den Masterprogrammen belegt werden! Module ab dem 3. Semester entsprechen dabei Kursen ab dem 2. Studienjahr (2nd year modules). Das entsprechende Studienniveau ist dabei zumeist an der Modulnummer erkennbar (100-er Module = 1st Year, 200-er Module = 2nd year, 300-er Module = 3rd year etc.).

Page 18: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

…Vorgehen Modulwahl • Innerhalb der „Bolognaregion“, d.h. im europäischen Ausland, können die von der

ausländischen Universität oder Hochschule vergebenen ECTS-Punkte in der Regel direkt übernommen werden, unabhängig von den SWS. Auch im europäischen Ausland verwenden allerdings einige wenige Universitäten/Hochschulen ihre eigenen Kalkulationen, um ihre Credits in ECTS-Punkte umzurechnen. Solche Regelungen sollten Sie unbedingt in Erfahrung bringen, bevor die endgültige Fächerwahl erfolgt. Dies gilt insbesondere für britische Universitäten, für die teilweise spezifische Umrechnungsregeln für Credits und Notenschemata gelten.

Page 19: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

…Vorgehen Modulwahl • Im außereuropäischen Ausland kann die vereinfachte Regelung zur Übernahme von ECTS nicht angewendet

werden, und die folgende Formel kommt als Richtwert zum Einsatz: • Kontaktstunden pro Woche: 4 x ca. 5 (4 + Übung) Stunden = 20 SWS entsprechen 24 ECTS-Punkten. Eine

Kontaktstunde entspricht dabei in der Regel 45 Minuten, wird aber normalerweise als eine Stunde angegeben. Die Gesamtarbeitsbelastung des Studierenden für einen Modulumfang von 6 ECTS-Punkten (Standard an der Hochschule Bremen) entspricht dabei 180 Stunden (Kontaktstunden plus Selbstlernanteil). Da in einigen Ländern der Anteil Kontaktstunden/Selbstlernanteil erheblich abweicht, kann diese Gesamtarbeitsbelastung (=student workload) als Orientierung für die Anerkennung dienen. Die „student workload“ ist in der Regel in den Modulbeschreibungen dokumentiert.

• Sie können und sollten sich bei der Berechnung der ECTS-Punkte nicht allein auf Auslandsberichte aus der Vergangenheit oder auf Aussagen von derzeit dort Studierenden berufen oder verlassen. Diese können nur als Anhaltspunkte zur ersten Orientierung verwendet werden, denn die Bedingungen verändern sich im Laufe der Zeit und müssen immer wieder überprüft und angepasst werden. In jedem Fall ist eine Absprache mit der/dem zuständigen Auslandsbeauftragten hier in Bremen erforderlich, unabhängig von Aussagen (schriftlich oder mündlich), die von der ausländischen Einrichtung erfolgen.

• Für die außereuropäischen Universitäten benötigen die Studierenden kein „Learning Agreement“ nach dem European ECTS-Transfer System. Es genügt hier das Formblatt „Genehmigung der vorläufigen Modulwahl“.

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…Vorgehen Modulwahl • Nach Zuteilung des Studienplatzes schicken Sie das Formblatt „Vorläufige Genehmigung Modulwahl“ inkl.

Kopien der Modulbeschreibungen zwecks Abstimmung und Bestätigung durch Unterschrift per E-Mail an den/die zuständigen Auslandsbeauftragte(n). Parallel dazu füllen Sie (sofern Sie einen Erasmusplatz erhalten haben) das „Learning Agreement“ aus und lassen es vom Auslandsbeauftragten und dem ZIBP sowie der aufnehmenden Universität unterschreiben.

• Nur wenn eine Änderung der genehmigten Module erforderlich werden sollte, schicken Sie bitte das Formblatt „Endgültige Modulwahl Ausland“ zusammen mit den Modulbeschreibungen der neu gewählten Module und einer Kopie des ausgefüllten und durch den Auslandsbeauftragten unterschriebenen vorher unterzeichneten Formblattes „Vorläufige Genehmigung Modulwahl“ zur endgültigen Abstimmung Ihrer Module per E-Mail an den/die zuständigen Auslandsbeauftragten. Teilweise ist ein Änderung bspw. aufgrund von Veränderungen des Studienangebotes an der ausländischen Universität erforderlich. Eine Abstimmung Ihrer Module sollte auf jeden Fall erfolgen, bevor und so lange Sie noch Änderungen bei der Modulwahl vornehmen können. In diesem Fall übersenden Sie zusätzlich die Modulbeschreibungen der neu gewählten Module. Parallel dazu füllen Sie bei Bedarf die 2. Seite des Learning Agreements (Changes) aus und lassen es wiederum von allen Beteiligten unterschreiben (s.o.)

• Da Sie die Genehmigung nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Anerkennungsverfahrens mit einreichen müssen, empfiehlt es sich, diese Dokumentation ihrer genehmigten Fächerwahl auch auszudrucken, um bei digitalem Datenverlust gegebenenfalls eine Kopie zur Hand zu haben.

Page 21: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

Zusammenfassung: Vorgehen Modulwahl und Genehmigungsverfahren

• Erfolgt durch: Studierende • Informationen zu angebotenen Modulen an der Partneruniversität/Hochschule s. Veranstaltungsverzeichnis der jew.

Universität/Hochschule, beachten Sie o.g. Ausführungen zu ECTS/ Umrechnung

Schritt 1: Auswahl der Module gemäß Bestimmungen der Prüfungsordnung (s.o.)

• Wann: Nach Zuteilung/Bestätigung des Platzes an der jew. Universität/Hochschule • Link zum Formular vorläufige Genehmigung Modulwahl: 1 SiB-Auslandsinformationen » Auslandsjahr 5./6. Semester

» Auslandsstudium » Informationen ISTM/ISWI • Einzureichen durch Studierende bei: Auslandsbeauftragte(r) des Studienganges (Prof. Dr. Martin Schwardt) inkl. (ggf.

digitalen) Kopien der Modulbeschreibungen E-Mail: [email protected]

• Die Modulwahl wird durch Unterschrift des Auslandsbeauftragten bestätigt und per E-Mail an Sie versendet

• Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Änderung der Modulwahl ergeben sollte, muss das Formular zur endgültigen Modulwahl beim Auslandsbeauftragten des Studiengangs (Prof. Dr. Martin Schwardt) inkl. Kopie/Scan der bestätigten vorläufigen Modulwahl und Modulbeschreibungen der neu gewählten Module eingereicht werden.

Schritt 2: Genehmigung Modulwahl

• Keine Tätigkeiten der Studierenden erforderlich

Schritt 3: Genehmigung durch den Prüfungsausschuss

Page 22: Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI

Modulanerkennung

•Erfolgt durch: Studierende •Erforderliche Unterlagen: Notentranskript, Genehmigung der Modulwahl •Einzureichen bei: Fakultätsverwaltung, Fr. Hilfers

Schritt 1:Einreichung der Unterlagen

•Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Vorliegen von insges. mind. 24 ECTS, Umrechnung der Noten anhand der sog. “Bayerischen Formel”

Schritt 2: Vorbereitung der Anerkennung

•Anerkennung des Auslandsstudiums nach Prüfung der Nachweise durch den Auslandsbeauftragten und den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses

Schritt 3: Anerkennung des Auslandsstudiums

•Nach Anerkennung werden die Noten durch das Prüfungsamt in das QIS-POS-System eingeben.

Schritt 4: Ausweisung der Noten bei QIS-POS

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Gliederung

1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung

2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung

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Auslandspraktikum

• Generelle Bemerkungen – Das Auslandspraktikum ist integraler Bestandteil des Studienganges und kann in der Regel nicht durch

ein Praktikum im Inland ersetzt werden.

– Das praktische Auslandssemester hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen. Zur Verbreiterung der interkulturellen Erfahrungen sollten das theoretische Auslandsstudium sowie das Auslandspraktikum in zwei unterschiedlichen Staaten absolviert werden.

– Das Praktikum ist durch die Studierenden zu organisieren. Hierzu zählt auch die Suche des Praxispartners.

– Das Praktikum ist in einem Unternehmen zu absolvieren, dass Bezüge zum Studiengang aufweist. Der Praxispartner ist mit dem Auslandsbeauftragten abzustimmen/ von diesem zu genehmigen.

– Weiterführende Informationen und Hilfestellungen finden Sie in Aulis unter: Magazin » Fakultät 1: Wirtschaftswissenschaften (School of Int. Business - SIB) » Weitere Angebote und Gruppen in Fakultät 1 » 1 SiB-Auslandsinformationen »

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Zusammenfassung: Vorgehen und Anerkennung Auslandspraktikum

• Erfolgt durch: Studierende • Informationen und Hilfestellungen: Magazin » Fakultät 1: Wirtschaftswissenschaften (School of Int. Business - SIB)

» Weitere Angebote und Gruppen in Fakultät 1 » 1 SiB-Auslandsinformationen »

Schritt 1: Suche des Praxispartners/Unternehmens

• Link zum Formular/Vertrag: 1 SiB-Auslandsinformationen » Auslandsjahr 5./6. Semester » Auslandspraktikum • Einzureichen durch Studierende bei: Auslandsbeauftragte(r) des Studienganges (Prof. Dr. Martin Schwardt)

E-Mail: [email protected] • Das Praktikum wird durch den Auslandsbeauftragten genehmigt.

Schritt 2: Genehmigung Praktikum

• Umfang: mindestens 20 Wochen

Schritt 3: Auslandspraktikum

• Erforderliche Nachweise: Zeugnis/Praktikumsbestätigung des Unternehmens, Auslandsbericht • Einreichung durch Studierende bei: Fakultätsverwaltung, Frau Hilfers

Schritt 4: Einreichung der Nachweise

• Erfolgt nach Prüfung der Nachweise durch den Auslandsbeauftragten des Studienganges und den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses.

Schritt 5: Anerkennung des Praktikums

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Gliederung

1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung

2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung

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Modul Auslandsnachbereitung • Das Modul dient der Nachbereitung der Auslandserfahrung und findet im 7. Semester statt. Bitte

beachten Sie entsprechenden Veranstaltungsverzeichnisse und die Modulbeschreibung. • Die Prüfungsform erfordert zwei Bestandteile: PR (Präsentation) und B (Auslandsbericht), die in die

Gesamtbenotung einfließen. • Link zum aktuellen Modulhandbuch: http://www.hs-bremen.de/internet/de/studium/stg/iswi/index.html