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Architektur > Wegeleit- und Informationssystem > 1.0 Grundlagen > 1.1 Grundlagen, Planung Deutsche Bahn AG · Corporate Design · Architektur · Stand: 28.06.2017 Seite 1 Inhalte 1.1 Grundlagen / Planung 1.1.1 Positionierung der Informationsträger Allgemein 1.1.2 Regeln zur Positionierung Anbringungshöhe 1.1.3 Öffentlicher Straßenraum 1.1.4 Bahnhofsumfeld 1.1.5 Empfangshalle 1.1.6 Bahnsteigzugang, Tunnelbereich 1.1.7 Bahnsteig Das Wegeleitsystem der Deutschen Bahn AG dient den Bahnhofsnutzern zur räumlichen und zeitlichen Orientierung auf dem Weg zum Bahnhof, in den Personenbahnhöfen (Verkehrsstation und Vermarktungsflächen) sowie zu den intermodalen Verknüpfungspunkten. Dieses System besteht aus verschiedenen Bereichen (z.B. statische und dynamische Informationsträger), deren Gestaltungs- und Planungsrichtlinen unter dem Fachbegriff „Ausführungshandbuch 81393 (Design Manual)“ hier zusammengefasst sind. 1.1 Grundlagen / Planung Für die Planung des Wegeleitsystems im und am Bahnhof ist es wichtig stets mit den Augen der Nutzer zu sehen. Die Informationsinhalte sind, soweit das möglich ist, auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden abzustimmen: hinsichtlich des optimalen Standorts ebenso wie ihrer nutzerfreundlichen Darstellung. Die zentrale Frage lautet: Was braucht der Kunde an welcher Stelle in der Informationskette? 1.1.1 Positionierung der Informationsträger Allgemein 1.1.2 Regeln zur Positionierung 1.1.3 Öffentlicher Straßenraum 1.1.4 Bahnhofsumfeld 1.1.5 Empfangshalle 1.1.6 Bahnsteigzugang, Tunnelbereich 1.1.7 Bahnsteig 1.1.8 Werbung im Bahnhof 1.1.1 Positionierung der Informationsträger Allgemein

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Architektur > Wegeleit- und Informationssystem > 1.0 Grundlagen > 1.1 Grundlagen, Planung

Deutsche Bahn AG · Corporate Design · Architektur · Stand: 28.06.2017 Seite 1

Inhalte

1.1 Grundlagen / Planung

1.1.1 Positionierung der InformationsträgerAllgemein

1.1.2 Regeln zur Positionierung

Anbringungshöhe

1.1.3 Öffentlicher Straßenraum

1.1.4 Bahnhofsumfeld

1.1.5 Empfangshalle

1.1.6 Bahnsteigzugang, Tunnelbereich

1.1.7 Bahnsteig

Das Wegeleitsystem der Deutschen Bahn AG dient den Bahnhofsnutzern zurräumlichen und zeitlichen Orientierung auf dem Weg zum Bahnhof, in denPersonenbahnhöfen (Verkehrsstation und Vermarktungsflächen) sowie zu denintermodalen Verknüpfungspunkten. Dieses System besteht aus verschiedenenBereichen (z.B. statische und dynamische Informationsträger), derenGestaltungs- und Planungsrichtlinen unter dem Fachbegriff„Ausführungshandbuch 81393 (Design Manual)“ hier zusammengefasst sind.

1.1 Grundlagen / PlanungFür die Planung des Wegeleitsystems im und am Bahnhof ist es wichtig stetsmit den Augen der Nutzer zu sehen. Die Informationsinhalte sind, soweit dasmöglich ist, auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden abzustimmen:hinsichtlich des optimalen Standorts ebenso wie ihrer nutzerfreundlichenDarstellung. Die zentrale Frage lautet: Was braucht der Kunde an welcherStelle in der Informationskette?

1.1.1 Positionierung der Informationsträger Allgemein1.1.2 Regeln zur Positionierung1.1.3 Öffentlicher Straßenraum1.1.4 Bahnhofsumfeld1.1.5 Empfangshalle1.1.6 Bahnsteigzugang, Tunnelbereich1.1.7 Bahnsteig1.1.8 Werbung im Bahnhof

1.1.1 Positionierung der Informationsträger Allgemein

Architektur > Wegeleit- und Informationssystem > 1.0 Grundlagen > 1.1 Grundlagen, Planung

Deutsche Bahn AG · Corporate Design · Architektur · Stand: 28.06.2017 Seite 2

Die Grundkonzeption des Wegeleit- und Informationssystems ist so angelegt,dass eine kundenorientierte Umsetzung vor Ort mit einem möglichst geringenAufwand realisiert werden kann. Betriebstechnische Voraussetzungen sowiedas Erscheinungsbild der Personenbahnhöfe wurden dabei ebensoberücksichtigt wie die theoretischen und praktischen Standards eineszeitgemäßen Informationdesign.

Positionierung der Informationsträger Allgemein

1. Informationsketten2. Nutzerorientierte Information3. Wiedererkennbarkeit4. Übersichtlichkeit5. Informationsebenen6. Werbung und Wegeleitung7. Änderungsmanagement

Informationsketten

Wegeleitung muß eine nachvollziehbare Abfolge vonInformationen bieten: Informationsketten.Für ihre Funktionsfähigkeit sind zwei Kriterien maßgebend:

Informationsketten müssen lückenlos sein. Der Kundewird sozusagen an die Hand genommen und sicher zuseinem Ziel geleitet.

Informationsketten müssen es dem Kunden ermöglichen,sich jederzeit an unterschiedlichsten Stellen in dasLeitsystem einzuklinken.

Normalerweise orientieren sich die Nutzer im Bahnhofzunächst an der Architektur. Erst wenn dieseOrientierungshilfe nicht mehr ausreicht, nehmen sie die Hilfedes Wegeleitsystems in Anspruch. Jede Informationskette istso zu planen, dass sie den Kunden entlang der 4Hauptbewegungsrichtungen leitet:

Abfahrende Kunden (Eingang – Bahnsteig)Umsteigende Kunden (Bahnsteig – Bahnsteig)Ankommende Kunden (Bahnsteig – Ausgang)Besucher (Eingang – interne Ziele – Ausgang)

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Nutzerorientierte Information

An jeder Weggabelung mu?ssen eindeutigeRichtungshinweise zu finden sein. Die bei Zugankunft oderdurch Betreten des Bahnhofs entstehenden Personenströmein Richtung Ausgang oder Bahnsteig sind durchnutzerorientierte Informationen zu lenken. Praktischbedeutet dies, dass zu Beginn einer Informationskette alleInhalte so knapp und übersichtlich wie möglich dargestelltwerden. Im weiteren Verlauf der Informationskette wächstdann auch – je nach Bedarf – die Informationsdichte. In derRegel eignet sich die Zielbestätigung am besten für dieDarstellung vonDetailinformationen.

Wiedererkennbarkeit

Wegeleitung, Zielbestätigung und Informationsvermittlungmüssen in allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG aufeinheitlichen Gestaltungsrichtlinien basieren.Wiedererkennbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung fürein kundenfreundliches System. Die konsequenteAnwendung von Informationshierarchien und einheitlichgeregelte Informationsanordnungen gewährleisten, dass derKunde rasch und problemlos mit dem Wegeleit- undInformationssystem vertraut wird.

Übersichtlichkeit

Damit Informationen schnell und sicher aufgenommenwerden können, sind wahrnehmungspsychologischeGrundsätze zu berücksichtigen. Neben der Lesbarkeit, diedurch Faktoren wie Farben, Formate, Beleuchtung,Schriftgrößen und Lesedistanzen beeinflusst werden, stehendabei die Übersichtlichkeit und Eindeutigkeit derInformationen im Mittelpunkt.Eine übersichtliche und eindeutige Informationsvermittlungwird auf zwei Wegen erreicht: Zum Einen sollten dieInformationen so knapp und konzentriert wie möglichdargestellt werden. Zum Anderen müssen sie optisch klarund eindeutig gegliedert werden.

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Informationsebenen

Zur schnelleren Übersicht werden alle Informationenunterschiedlichen Farbfonds zugeordnet, die bestimmteInformationsklassen zusammenfassen.Alle Reise- und Serviceinformationen werden auf blauemGrund in weißer Schrift dargestellt. Innerhalb dieserInformationsebene werden Piktogramme fürweiterführende Verkehrsmittel (z.B. Ersatzverkehr, S-Bahn,Bus) auf einer grauen Teilfläche abgegrenzt.

Werbung und Wegeleitung

Vor dem Hintergrund eines einheitlichen Erscheinungsbildesder Deutschen Bahn AG müssen Planung und Umsetzung desWegeleit- und Informationssystems überall nach dengleichenGrundsätzen erfolgen. Dabei gilt es, optische Kollisionen vonWerbung und Wegeleitung zu vermeiden und frühestmöglicheine koordinierte Planung unter Einbeziehung vonWegeleitung, Kundeninformation, Werbung, Shopdeklarationund Bahnsteigmöblierung anzustreben.

Änderungsmanagement

Veränderungen infolge von Baumaßnahmen, Mieterwechseloder Änderungen im Betriebsablauf sind unvermeidbar underfordern gegebenenfalls eine Anpassung beiRichtungsschildern und Zielbestätigungen in der statischenWegeleitung.

Ändern sich Wegeverbindungen oder Ziele, sind u. a.folgende Risiken zu vermeiden:

Unterbrechung bestehender InformationskettenFehlleitung durch Reste von Informationsketten

Darüber hinaus ist insbesondere auf von Pendlernfrequentierten Stationen der Gewohnheitsfaktor zuberücksichtigen und ggf. durch temporäreSonderinformationen auszugleichen.Änderungen sollten grundsätzlich so erfolgen, dass dieWahrnehmbarkeit und das Erscheinungsbild nichtbeeinträchtigt werden.

Im Herbst 2016 wurde das "Blaue Wegeleit- undInformationssystem - 2016" eingeführt. Dabei wurde dasServicegelb aufgegeben und diese Informationen komplett in die "Blaue Welt" der Reisendeninformation überführt.

Gemäß 813.0301 wird auch bei Instandhaltung voneinzelnen Bestandsschildern das neue System angewendet,ohne die Verpflichtung zu haben, die gesamteBeschilderung ändern zu müssen.

1.1.2 Regeln zur Positionierung

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Einheitliche Wahrnehmbarkeit und geschlossene Informationsketten sind dieGrundvoraussetzung für ein funktionierendes Wegeleitsystem. Um dies zugewährleisten sind die Regeln zur Positionierung der Informationsträgerentscheidend, besonders mit Blick auf die jeweilige Bahnhofsarchitektur.

1. Platzierung2. Beidseitig nutzbare Informationsträger3. Zielbestätigung4. Anbringungshöhe5. Skalieren der Informationsträger6. Standorte

Platzierung

Die beste Wahrnehmbarkeit wird durchquer zum Personenstrom angeordneteSchilder erzielt. Aufgrund dervielfältigen Baustile und –typen imBahnhof gilt es jedoch häufig, über diePlatzierung individuell zu entscheiden.

Beidseitig nutzbareInformationsträger

Um unabhängig von architektonischenGebäudegliederungen dieStandortplanung vornehmen zu können,sind frei im Raum platzierte und somitbeidseitig nutzbare Informationsträgerzu bevorzugen.

Zielbestätigung

Die Zielbestätigung erfolgt durch Stelenoder Schilder bzw. durch denGegenstand selbst, sofern er keinerweiteren Erklärung bedarf (z.B.Geschäfte, DB Information ...)

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Anbringungshöhe

Alle statischen Informationsträger sind grundsätzlich aufeiner einheitlichen Höhe von UK 2,50 m (zulässigeAbweichungen gemäß Ril 813.0203) anzubringen. DieseInstallation gewährleistet eine optimale Wahrnehmung derInformation und trägt gleichzeitig SicherheitsaspektenRechnung. Der daraus resultierende Betrachtungswinkel giltals ideal für die Wegeleitung. Muss diese einheitliche Höheüberschritten werden, sollte aus dem Blick derInstandhaltung die Anbringhöhe zwischen UK 2,50 m und3,00 m liegen.

Eine Ausnahme bilden Wandpaneele oder wandhängendeSchilder, die als Zielbestätigung dienen und häufig inarchitektonischen Bezug, z. B. am Türkämpfer, gestelltwerden.

Skalieren der Informationsträger

Ausgehend von den durch die Rastersystematikvorgegebenen Formaten, sind maßstäbliche Anpassungen andas Bauwerk möglich. Hierbei sind vorhandeneWandgliederungen, Fluchten von Wandöffnungen, aber auchMaterialwechsel, Fugen etc. zu berücksichtigen.

Die Informationsträger können skaliert, d. h. proportionalvergrößert und verkleinert werden, wenn bauliche Zwecke eserfordern.

Die Verkleinerung um 30 % sollte nicht überschrittenwerden, sofern die Leseentfernung dies noch zulässt. Auchbei reduzierten Raumhöhen kann es notwendig werden, dieInformationsträger zu skalieren.

In Einzelfällen können Größenanpassungen auch in derPositionierung eines einzelnen Informationsträgersbegründet sein, der mit Rücksicht auf baulicheGegebenheiten einerseits und dem Personenstromandererseits zu platzieren ist.

Standorte

Für die Positionierung von InformationsträgernvorzusehendeStandorte können in fünf Bereiche unterteilt werden.

1. Öffentlicher Straßenraum2. Bahnhofsumfeld3. Empfangshalle4. Zugang zu den Gleisen5. Bahnsteig

1.1.3 Öffentlicher Straßenraum

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Die Wegeleleitung an Bahnhöfen beginnt mit dem Hinweis auf die Bahnhöfeimöffentlichen Straßenverkehr. Wo diese Hinweise erfolgen sollen und was beider Planung noch zu beachten ist, wird in diesem Kapitel beschrieben.

1. Bahnspezifische Hinweise2. Standorte3. Differenzieren der Anlaufstelle4. Bahnhofsbezeichnung5. Wegeleitung im Straßenverkehr

Bahnspezifische Hinweise

Historisch gewachsen, befinden sich Bahnhöfe meistinmitten dicht bebauter Innenstädte mit starkemVerkehrsaufkommen. Da der Bahnhof das Ziel einer großenAnzahl von Verkehrsteilnehmern ist, können in diefestgelegten Straßenbeschilderungssysteme von Bund,Städten und Gemeinden bahnspezifische Hinweiseeingebracht werden.

Standorte

Für die Wegeleitung bedeutet das:a) Hinweise an allen Zugängen und Zufahrtswegen, zudifferenzieren für Fußgänger, Autofahrer und Nutzer deröffentlichen Nahverkehrsmittel,

b) Hinweise auf Fußgängerüberwegen,

c) Hinweise an allen Einfallstraßen,

d) Hinweise an allen größeren Verkehrsknoten,

e) Parkgelegenheiten in Bahnhofsnähe sind auszuweisen,

f) An Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ist eineweiterführende Wegeleitung erforderlich.

Differenzieren der Anlaufstelle

Sind mehrere Zugänge bzw. Anlaufstellen eines Bahnhofsvorhanden, wie Parkplätze, Unterführungen,Straßenübergänge, so ist der Verkehrsstrom frühzeitig –unter Berücksichtigung innerstädtischer verkehrslenkenderMaßnahmen – in Richtung der jeweiligen Anlaufstelle zulenken.

Bahnhofsbezeichnung

Sind innerhalb eines Stadtgebietes mehrere Bahnhöfevorhanden, muss die Wegeleitung frühzeitig zwischen denjeweiligen Zielen differenzieren. Also beispielsweise„Hauptbahnhof“ und Südbahnhof oder DB-Produkte miteigenem Standort wie DB AutoZug.

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Wegeleitung im Straßenverkehr

Für die Wegeleitung im Straßenverkehr gilt die öffentlicheStraßenverkehrsordnung (StVO).Innerhalb der in der StVO definierten Richtlinien istentweder mit Hilfe des DB-Zeichens (wenn möglich in derFarbstellung Rot-Weiß) oder eines Zug-Piktogramms und derjeweiligen Bahnhofsbezeichnung auf den Bahnhofhinzuweisen.

1.1.4 Bahnhofsumfeld

Die Implementierung des Wegeleit- und Informationssystems erfolgt unterEinbeziehung der jeweiligen Bahnhofsarchitektur. Das Ziel ist eine optimaleKundenorientierung bei gleichzeitiger Architekturverträglichkeit. Zielführenddafür sind die Regeln für die Positionierung der einzelnen Informationsträgerim Bahnhofsumfeld.

1. Ortskennzeichnung2. Einzelbuchstaben und DB-Zeichen3. Stele4. Bahnhofsmast

Ortskennzeichnung

Die Kennzeichnung des Bahnhofs von der Stadtseite erfolgtabhängig von der Bauwerksgröße alternativ in Form vonEinzelbuchstaben und DB-Zeichen an der Gebäudefassade,einer Stele unmittelbar im Bereich der Zugangstüren oderdem Bahnhofsmast.

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Einzelbuchstaben und DB-Zeichen

Bei der Anbringung von Einzelbuchstaben sind diePositionierung und die Wahl der Schriftgröße unterBerücksichtigung der Dimension des Gebäudes und derjeweiligen Fassadengestaltung festzulegen. Es ist generellGroß-Kleinschreibung anzuwenden.

Stele

Die Stele ist an den Zugängen paralell oder rechtwinklig zurFassade so zu platzieren, dass der Personenstrom nichtbehindert wird. Hinweise auf Nachtzugänge,Behindertenzugänge u. ä. sind bei der Festlegung desStandortes zu berücksichtigen.

Bahnhofsmast

Der Bahnhofsmast zur Ortskennzeichnung, u. a. beiHaltepunkten, ist gut erkennbar zu platzieren, so dass erbeispielsweise schon von der Hauptstraße sowie vonBushaltestellen, Parkplätzen oder von Fußwegen auswahrgenommen werden kann. Die Kennzeichnung vonBahnanlagen, PKW- und Fahrradparkplätzen sowie sonstigenHinweisen, Warnungen und Verboten auf dem Bahngeländeerfolgt durch Hinweisschilder (Nasenschilder).

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1.1.5 Empfangshalle

Bei Betreten der Empfangshalle muss sich der Besucher / Fahrgast schnellorientieren können. Dies erfolgt unter Einbeziehung der jeweiligenBahnhofsarchitektur

1. Zu- und Ausgänge2. Weggabelungen3. Zielbestätigung4. Hinterleuchtung

Zu- und Ausgänge

Grundsätzlich sind über Zugängen und AusgängenInformationen anzubringen. Die Anbringung derInformationsträger erfolgt gemäß der Bahnhofsarchitekturabgehängt oder als Wandschild, das mit Rücksicht auf dieFassadengestaltung zu platzieren ist.

Weggabelungen

Alle Weggabelungen sind mit Informationen zu versehen,wenn das gesuchte Ziel nicht bereits problemlos zu erkennenist. Durch entsprechende Positionierung, rechtwinklig zumPersonenstrom, und beidseitige Nutzung desInformationsträgers ist die Anzahl der Schilder so gering wiemöglich zu halten.

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Beispiel für eine hinterleuchtete Zielbestätigung, Bundespolizei

Hinterleuchtung

Vorrangig werden aufgrund der Helligkeitskontrastezwischen Halle und Tageslicht hinterleuchtete Schilderverwendet.

Zielbestätigung

Die Zugänge zu Einzelbauten wie beispielsweise WC-Anlagenoder die Bahnhofsmission sind durch einenInformationsträger als Ziel auszuweisen. Dieser kannentweder als Nasenschild, welches bei seitlichem Passierenbesser lesbar ist, als Wandschild oder als Stele ausgeführtsein.Nicht als Zielbestätigung auszuweisen sind offene Einbautenwie Fahrkartenautomaten, Gastronomie oderVerkaufsstellen, die sich durch ihre Form oder eigeneKennzeichnung ohnehin deutlich darstellen.

1.1.6 Bahnsteigzugang, Tunnelbereich

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Der Bereich Bahnsteigzugang / Tunnelbereich markiert den Übergang vomBahnhofsgebäude zu den Gleisen. Hier gelten, durch besonderearchitektonische Gegebenheiten, besondere Regeln.

1. Wegeleitung2. Treppenabgänge3. Tunnelbereich4. Anbringung5. Gleisanzeigen

Wegeleitung

Wegeleitung ist hier als Richtungshinweis zu den Gleisenbzw.Ausgängen erforderlich.

Treppenabgänge

Für beidseitige Treppenabgänge können im Rahmen derWegeleitung hinterleuchtete Informationsträger amSturzbereich der Bahnsteigtreppe angeordnet werden.

Wegeleitung im Tunnelbereich

Tunnelbereich

Bei reduzierten Raumhöhen kann es notwendig werden, dieInformationsträger zu skalieren.Diese können verkleinert werden, wenn bauliche Zwecke eserfordern. Die Verkleinerung auf 2/3 sollte nichtüberschritten werden, sofern die Leseentfernung dies nochzulässt. In Einzelfällen können Größenanpassungen auch inder Positionierung eines einzelnen Informationsträgersbegründet sein, der mit Rücksicht auf baulicheGegebenheiten einerseits und dem Personenstromandererseits zu platzieren ist.

Anbringung

Die Hinweise zu den Ausgängen sind bei ausreichenderRaumhöhe (> 2,80 m) abgehängt von der Decke anzubringen(zulässige Abweichungen gemäß Ril 813.0203). Hier sollvorrangig mit beidseitigen Hinweisen gearbeitet werden. Beigeringerer Raumhöhe ist die Information als Wandschild zupositionieren.

Gleisanzeigen

Die Gleisanzeigen (Standardgröße: 375/375 mm) sind beiausreichender Raumhöhe (>2.80 m) als Nasenschild(beidseitig) jeweils am Treppenaufgang zu den Gleisenanzuordnen. Bei geringerer Bauhöhe kann dieGleisbezeichnung auf maximal 300/300 mm verringertwerden und als Nasenschild oder als Wandschild angebrachtsein. Bei unzureichender Tunnelausleuchtung sindhinterleuchtete Informationsträger erforderlich.

1.1.7 Bahnsteig

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Bahnsteige erhalten in der Regel folgende Informationsträger:

1. Bahnhofsnamen2. Gleisbezeichnungen3. Abschnittskennzeichen (auch für S-Bahn und Nahverkehr)4. Wegeleithinweise5. Warn- und Sicherheitsschilder

Hinterleuchtung

Sämtliche Informationsträger sind nach Möglichkeit zuhinterleuchten, wenn die Informationsträger aufgrund derLichtverhältnisse schlecht lesbar sind.

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Bahnhofsnamen

Bahnhofsnamen sind ausschließlich parallel zum Bahnsteiganzuordnen. Die Bahnhofsnamen sind im Abstand von ca.50 m möglichst an vorhandenen Lichtmasten zu befestigen,bei S-Bahnsteigen ist ein Abstand von 25 bis 30 manzustreben.

Je nach Bahnsteig sind mindestens zwei Informationsträgerauszuführen. Vorgesehen sind hinterleuchteteInformationsträger unter Bahnsteigdächern und jeweils amBahnsteigende als frühzeitige Erkennung für die Reisenden.Über und an Sitzmöglichkeiten sind grundsätzlich keineInformationsträger zu positionieren, möglich sindPlatzierungen über Fahrkartenautomaten oder Vitrinen,jedoch nicht am Vitrinenkörper.

Werbung z. B. von Städten oder Messen ist imZusammenhang mit der Wegeleitung ausschließlich aufSchildern oberhalb des Bahnhofsnamen gestattet. Diese sindmaximal 187,5 mm hoch und passen sich der Länge desBahnhofsnamen an. Die Beschriftung erfolgt auf weißemFond entsprechend der Designvorgaben des Bestellers undnicht in der DB-Schrift oder –Farbe (RAL 5022).

Gleisbezeichnungen

Gleisbezeichnungen oder Angaben zur Fahrtrichtung amGleiswerden möglichst schon vom Tunnelbereich aus erkennbarplatziert.

Abschnittskennzeichen (auch für S-Bahn und Nahverkehr)

Abschnittskennzeichen sind grundsätzlich an Bahnsteigenmit Halt von Fernverkehr anzubringen, sie dienen zurverbesserten Veranschaulichung der Zugstände. ImNahverkehr sind Abschnitte anzubringen, wenn dasBetriebsprogramm Zugteilungen oder gleichzeitig mehrereZüge aufeinander vorsieht. Abschnittkennzeichnungen(Abstand ca. 50 m = 2 Wagenlängen) sind jeweils mit derGleisziffer zu kombinieren. Wenn möglich, sind zurAnbringung vorhandene Lichtmasten zu nutzen.

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Wegeleithinweise

Die Wegeleitung auf den Bahnsteigen ist quer zumFahrgaststrom zu positionieren. Jeweils am Treppenantrittist ein möglichst hinterleuchteter Ausgangshinweiserforderlich. Der Zugang zu weiteren Gleisen ist ebenfallsanzuzeigen. Bei Bahnsteigen mit mehreren unterschiedlichpositionierten Treppenausgängen ist auf den Bahnsteigen inausreichenden Abständen auf diese hinzuweisen.Weitergehende Hinweise sind an dieser Stelle nichterforderlich, da sich der Kunde zunächst zum Ausgang hinorientiert.

Bei Stationen ohne dynamischen Zuganzeiger dienenstatische Informationsträger, die dem Kunden die jeweiligeFahrtrichtung am Gleis anzeigen, zur Orientierung.Informationsträger am Aufzug sind auf die Portalbreite bzw.Oberlichthöhe abzustimmen. Die Textdarstellung erfolgtohne Pfeil und immer mit Darstellung der Piktogramme„Aufzug“ und „Rollstuhlfahrer“ ohne Hinterleuchtung.

In der Wegeleitung wird auf Aufzüge hingewiesen, die nichtin räumlicher Nähe der Treppenabgänge liegen. Dies giltebenfalls für Bahnsteige, die nur einen Aufzug, aber mehrereTreppenabgänge aufweisen.

Warn- und Sicherheitsschilder

Auf Bahnsteigen mit geringen Durchgangsbreiten istgegebenenfalls der Warnhinweis auf durch- bzw. einfahrendeZüge (Sackbahnhof) im Zugangsbereich anzubringen. Jeweilsam Bahnsteigende und an Gleisübergängen ist derInformationsträger „Durchgang verboten“ zu platzieren.

Die Anordnung erfolgt sinnvoll an geplanten Absperrungen,Toren, an Lichtmasten oder an eigenen Pfosten (UK-Schild1,40 m).

Ansprechpartner

Simone Fuge [1]

veröffentlicht:

Verweisliste

[1] Simone Fuge: [email protected]