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IC TEAM Personaldienste GmbH ⋅ Wallstraße 12 ⋅ 02625 Bautzen ⋅ Telefon 03591/49600 ⋅ Telefax 03591/496016
Arbeitnehmerüberlassung
Sicherheitsaspekte aus Sicht des Verleihers
Bernhard Schmitt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
www.ic-team.de
Abgrenzung
Werkvertrag-Arbeitnehmerüberlassung
Werkvertrag
Herstellung eines Produktes oder
Werkes.
Auftragnehmer übernimmt die
Haftung für das Arbeitsergebnis.
Keine Eingliederung in die
Arbeitsprozesse des Auftraggebers.
Kein Weisungsrecht gegenüber den
Arbeitnehmern der Fremdfirma.
Abrechnung des fertiggestellten
„Werkes“.
Arbeitnehmerüberlassung
Überlassung von Arbeitnehmern auf
Zeit.
Verleiher übernimmt keine Haftung
für das Arbeitsergebnis.
Eingliederung in die Arbeitsprozesse
des Auftraggebers.
Weisungsrecht geht auch auf den
Entleiher über.
Abrechnung nach Zeiteinheiten.
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Kontrollorgane und Verantwortliche für den
ANÜ-Prozess
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Erhöhtes Unfallrisiko
55 % aller Zeitarbeitseinsätze sind kürzer als 3 Monate. Das
bedeutet für die Beschäftigten:
ständig wechselnde Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Anforderungen,
veränderten Arbeitsabläufen,
unterschiedlichen Organisationsstrukturen und unterschiedlichen
Arbeitsschutzorganisationen
veränderten Umgebungseinflüssen
Deshalb haben psychische Faktoren - wie z. B. Überforderung,
Übermüdung, Nervosität, Hektik oder "Übersteuerung" - einen
negativen Einfluss auf das Unfallrisiko.
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Verantwortung des Verleihers für den
Arbeitsschutz bei AÜ
Generell gilt: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt der
Verleiher.
Diese wird i.d.R. per „Pflichtenübertragung“ auf den/die
Personaldisponenten übertragen.
Der PET ist für das Ermitteln aller relevanten Informationen und
die Auswahl des geeigneten Mitarbeiters verantwortlich.
Der PET ist für den gesamten nachfolgenden ANÜ-Prozess
verantwortlich.
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ANÜ-Prozess
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Wie sollte ein Entleiher bei der Vergabe von
Aufträgen vorgehen
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Was kann der Entleiher vom Verleiher erwarten
im Bezug auf die Organisation
TÜV-Zertifikat (Qualitätsmanagement)
Entlohnung der LAN nach einem gültigen Tarifvertrag (DGB)
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der:
Krankenkassen
Berufsgenossenschaft (VBG)
Finanzamt
Erlaubnisbehörde (LAA)
Warum?
SGB 4 §28e (2)
Für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers haftet bei einem wirksamen Vertrag
der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge, soweit ihm Arbeitnehmer gegen
Vergütung zur Arbeitsleistung überlassen worden sind......
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Was kann der Entleiher vom Verleiher erwarten
im Bezug auf den Arbeitsschutz
Gewissenhafte Absprache aller relevanten Sachverhalte.
Besichtigung des Arbeitsplatzes durch den PET des Verleihers
möglichst vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen.
Dokumentation: AÜV und Arbeitsschutzvereinbarung.
Personalauswahl entsprechend dem Anforderungsprofil.
Vorbereitung des Leiharbeitnehmers auf den Einsatz.
Erforderliche PSA (Grundausstattung)
Durchführung der notwendigen G-Untersuchungen.
Gewissenhafte Einsatznachbereitung.
Optional: Zertifizierung nach SCP, AMS, OHSAS o.ä.
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Verantwortung des Entleihers für den
Arbeitsschutz
Der Entleiher trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz
beschränkt auf den Einsatz.
Integration des LAN in die Arbeitsschutzorganisation des
Entleihers. (Ersthelfer, FASI, SIB, BR, BA usw.)
Arbeitsplatzspezifische Unterweisung § 11 (6) AÜG
... Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des
Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus
sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der
Pflichten des Verleihers...
Anmerkung: Information an den LAN über die Notwendigkeit fachl. Fähigkeiten und
besondere ärztliche Überwachung (G-Untersuchungen) sollten bei der Unterweisung auch
enthalten sein.
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Welche Fehler gilt es unbedingt zu vermeiden?
Besteller des Entleihers hat keine Kenntnis über den Arbeitsplatz
oder benötigte fachliche Anforderungen.
FaSi des Entleihers hat keine Information über Einsatz von LAN
Achtung: §5 (2) ASIG
Arbeitsplatzspezifische Unterweisung durch Entleiher
unzureichend oder/und nicht dokumentiert.
Ein- und Unterweisung nicht unter Zeitdruck machen.
Mangelnde Integration des LAN. (psychomentale Fehlbelastung)
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ANÜ und Arbeitsschutz – Wer macht was?
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Das ist bei einem Arbeitsunfall eines LAN zu tun
Verbandbucheintrag
Meldung an den Verleiher
Gemeinsame Unfallanalyse mit dem Verleiher
Ggf. Meldung an die zuständige BG des Entleihers
Der Verleiher veranlasst dann:
Verbandbucheintrag des Verleihers
Meldung an die VBG
Meldung an das GAA
Alle weiteren Schritte wie:
– Unterweisung, statistische Unfallauswertung, usw.
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Integration des LAN in die betriebl. Abläufe
Beginnt mit einer guten Ein- und Unterweisung
Genaue Tätigkeitsbeschreibung bzw. Abgrenzung von
anderen Tätigkeiten.
Wertschätzende Vorstellung bei den zukünftigen Kollegen.
Auch auf Sozialräume hinweisen (WC, Umkleiden, Waschräume etc.)
Ansprechpartner nennen. (BA, EH, BR, FaSi, SIB)
!!!Ohne Zeitdruck!!!!
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Integration
Gut integrierte Mitarbeiter
sind i.d.R. zuverlässiger
arbeiten sicherer (Stichwort: Übermotivation)
haben eine höhere Einsatzbereitschaft
sind hilfsbereiter
tragen zu einem positiven Betriebsklima bei
fühlt sich „wohler“ in Ihrem Unternehmen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Bernhard Schmitt, Fachkraft für Arbeitssicherheit
„Kapital läßt sich beschaffen, Fabriken kann man
bauen, Menschen muß man gewinnen.“ Hans Christoph von Rohr (*1938), Vorstandsvors. Klöckner Werke AG
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