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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter www.kreis-hz.de 18. Juni 2016 | Nr. 6/2016 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 Exemplare Aus dem Inhalt: Seite 3 Landwirtschaftsfest in Reinstedt Seite 5 Fachdienstübung in Benneckenstein Seite 21 Energieerlebnispfad auf Tour Seite 25 Integrationslotsen berufen Seite 26 Benefizlauf mit Rekorderlös Wernigerode. Mit einer symbolischen Fahrt von Wernigerode nach Gos- lar feierten Landrat Martin Skiebe und Horst Brennecke, stellvertretender Landrat des Landkreises Goslar, am 2. Juni das 20-jährige Streckenjubilä- um der Zugverbindung Ilsenburg – Vienenburg. Sie war die erste Verbin- dung im Personenverkehr der Eisenbahn, die nach der Grenzöffnung zwi- schen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 1996 neu eingerichtet wurde. mehr auf Seite 3 Wernigerode. Auf dem Wernigeröder Marktplatz fand die feierliche Eröff- nung der diesjährigen KreisKinder- und JugendOlympiade des KreisSport- Bundes Harz statt. Zuvor hatten sich die Vereine der Nachwuchssportler auf dem Nicolaiplatz präsentiert und auch zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt 22 Sportarten werden in diesem Jahr bei der Olympiade im Harz ausgetragen. mehr auf Seite 26 KreisKinder- und JugendOlympiade in Wernigerode feierlich eröffnet Streckenjubiläum: 20 Jahre Ilsenburg – Vienenburg Telefon (0 39 46) 90 9 - 44 90 · www.proklin.de PROKLIN Medical Care GmbH Pflegezentrum Jeder Mensch ist einmalig, die Wahrung seiner Würde oberstes Gebot. Pflege ist Vertrauenssache Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege häuslicher Krankenpflegedienst Tagespflege für ältere und/oder demente Menschen betreutes Wohnen Pflegeheim „DaHeimSein“ Quedlinburg Pflegeeinrichtung „Schlossblick“ Blankenburg Pflege mit Werten Ursula Müller „Schloss“-Bewohnerin Quedlinburg Servicegesellschaft des Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ1167/hkb_06_2016_i.pdf · 10 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil Ausgabe 6 18. uni 2016 II.WP-254/2016 – KT II1503: Ergänzung der Organisationsverfügungen

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZim Internet unter www.kreis-hz.de

18. Juni 2016 | Nr. 6/2016 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 Exemplare

Aus dem Inhalt:

Seite 3Landwirtschaftsfest in Reinstedt

Seite 5Fachdienstübung in Benneckenstein

Seite 21Energieerlebnispfad auf Tour

Seite 25Integrationslotsen berufen

Seite 26Benefizlauf mit Rekorderlös

Wernigerode. Mit einer symbolischen Fahrt von Wernigerode nach Gos-lar feierten Landrat Martin Skiebe und Horst Brennecke, stellvertretender Landrat des Landkreises Goslar, am 2. Juni das 20-jährige Streckenjubilä-um der Zugverbindung Ilsenburg – Vienenburg. Sie war die erste Verbin-dung im Personenverkehr der Eisenbahn, die nach der Grenzöffnung zwi-schen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 1996 neu eingerichtet wurde. mehr auf Seite 3

Wernigerode. Auf dem Wernigeröder Marktplatz fand die feierliche Eröff-nung der diesjährigen KreisKinder- und JugendOlympiade des KreisSport-Bundes Harz statt. Zuvor hatten sich die Vereine der Nachwuchssportler auf dem Nicolaiplatz präsentiert und auch zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt 22 Sportarten werden in diesem Jahr bei der Olympiade im Harz ausgetragen. mehr auf Seite 26

KreisKinder- und JugendOlympiade in Wernigerode feierlich eröffnet

Streckenjubiläum: 20 Jahre Ilsenburg – Vienenburg

Telefon (0 39 46) 90 9 - 44 90 · www.proklin.de

PROKLIN Medical Care GmbH PflegezentrumJeder Mensch ist einmalig, die Wahrung seiner Würde oberstes Gebot.

Pflege ist Vertrauenssache Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege häuslicher Krankenpflegedienst Tagespflege für ältere

und/oder demente Menschen betreutes Wohnen Pflegeheim „DaHeimSein“ Quedlinburg Pflegeeinrichtung „Schlossblick“ Blankenburg

Pflege mit Werten

Ursula Müller„Schloss“-Bewohnerin

Quedlinburg

Servicegesellschaft des Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben

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Ausgabe 6 | 2016

KfW-Award: GründerChampions 2016Landkreis. Junge Unternehmen aus dem Landkreis Harz können sich auch in diesem Jahr für die Verleihung des Titels „GründerChampions 2016“ bewerben. Der seit 1998 von der KfW-Bankengruppe an Gründer-firmen verliehene Titel honoriert Geschäftsidee und Art der Umsetzung, Schaffung beziehungsweise Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplät-zen sowie die soziale Verantwortung und das gesellschaftliche Handeln von Startup-Unternehmen, die noch nicht länger als fünf Jahren beste-hen. Mit der Vergabe des Awards möchte die KfW sowohl die erfolgreichen Gründer auszeichnen als auch dazu beitragen, dass der Schritt in die Selbstständigkeit mehr öffentliche Anerkennung erfährt. Aus jedem Bundesland wird ein Landessieger prämiert und aus der Gruppe dieser ein Bundessieger. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis an ein Unter-nehmen vergeben, das im Rahmen der Nachfolge übernommen wurde. Zudem gibt es am Abend der Auszeichnung, die am 6. Oktober in Berlin verliehen wird, noch einen Publikumspreis. In diesem Jahr werden Unternehmen ab dem Gründungsjahr 2011 aus-gezeichnet. Bewerbungsschluss ist der 1. Juli.Alle weiteren Informationen finden Interessenten unter www.degut.de/kfw-award-gruenderchampions-2016.

Wernigerode. Trotz wolkenbruchartigem Regen setzte sich der Zug am 2. Juni pünktlich um 11.21 Uhr in Bewegung: Mit an Bord waren Martin Skiebe, Landrat des Landkreises Harz, und Horst Brennecke, stellvertreten-der Landrat des Landkreises Goslar. Sie nutzten mit weiteren Gästen die symbolische Fahrt von Wernigerode nach Goslar, um an den historischen Lückenschluss vor 20 Jahren zu erinnern. Die neue Verbindung zwischen Stapelburg und Vienenburg wurde am 1. Juni 1996 feierlich eröffnet und ging am 2. Juni 1996 in den fahrplanmä-ßigen Betrieb. Es war die erste neue Bahnverbindung im Personenverkehr zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Der Lückenschluss war ein wichtiger Impuls, die einstige Grenze Schritt für Schritt zu überwinden. Heute ist die Bahnlinie eine starke Ost-West-Verbindung“, sagte NASA-Geschäftsführer Rüdiger Malter anlässlich des Jubiläums. „Mit unseren Partnern in Niedersachsen und dem HEX haben wir ein Verkehrsangebot mit zuverlässigen Verbindungen und attraktiven Tarifangeboten eingerichtet, das von den Fahrgästen gern angenommen wird.“ Auch Landrat Martin Skiebe würdigte diesen Lückenschluss als „ei-nen wichtigen Baustein für das Zusammenwachsen des Harzes. Denn die-sen Wirtschafts- und Lebensraum können wir nur gemeinsam entwickeln“.Heute verkehren auf der Strecke Güterzüge zu und zwischen den Stahlstand-orten Ilsenburg und Salzgitter sowie stündliche Regionalzüge zwischen Mag-deburg beziehungsweise Halle (zweistündlich im Wechsel) und Goslar. n

Reinstedt. Traditionell findet am letzten Sonntag im Juni ab 9 Uhr auf dem Gelände des Reitclubs im Ortsteil Reinstedt der Stadt Falkenstein/Harz das Harzer Landwirtschaftsfest – die größte Leistungsschau der Landwirtschaft im südlichen Sachsen-Anhalt – statt. Auch in diesem Jahr können sich die Besucher wieder auf zahlreiche Hö-hepunkte freuen, zu denen neben traditionellen Tierschauen auch eine umfangreiche Landtechnikschau zählt, bei der Neuheiten aus dem Bereich des Landmaschinenbaus sowie der Garten- und Kommunaltechnik zu se-hen sind. Ein Bauernmarkt mit rund 100 Anbietern aus der Region lockt die Besucher zwischen Stände und Buden. Junge Leute und ihre Familien können sich gezielt über Ausbildungsmöglichkeiten in den „grünen Beru-fen“ informieren. Und natürlich gibt es auch ausreichende Angebote für das leibliche Wohl. Zur Siegerehrung der Zuchtwettbewerbe, die um 13 Uhr beginnt, wird auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert erwartet. Danach startet das mehrstündige Schauprogramm. Dieses wird im Wesent-lichen durch die Tierzuchtverbände sowie die Reit- und Fahrvereine der Region gestaltet. Traditionell endet das Programm am späten Nachmittag mit der historischen Schlepperparade. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.harzer-landwirtschaftsfest.de. n

ImpressumHerausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42,

38820 Halberstadt

Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon: 03941/59 70 42 09, E-Mail: [email protected]

Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign

Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon: 03943/54 24 0, Fax: 03943/54 24 99, E-Mail: [email protected], Internet: www.harzdruck.de

Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon: 03943/54 24 26 Ralf Harms, Telefon: 03943/54 24 27

Verteilung: Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, 38820 Halberstadt, Telefon: 03941/69 92 42, Fax: 03941/69 92 44

Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Riebe: 03943/54 24 0

Der Landkreis Harz legt großen Wert auf Gleichberechtigung. Die im Harzer Kreisblatt verwendete männliche Form dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Texte und schließt selbstverständlich das weibliche Geschlecht mit ein.

Lückenschluss im Nordharz verbindet seit 20 Jahren Ost und West

Harzer Landwirtschaftsfest am 26. Juni

Drei Annen Hohne. In unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Harz und dem Harzer-Hexen-Stieg gelegen, ist das Hotel „Der Kräuterhof“ in Drei Annen Hohne mit seinen 40 Zimmern und 15 Ferienwohnungen eine wich-tige Unterkunftsmöglichkeit für Wanderer unterhalb des Brockens. Zum wiederholten Mal ließ sich der Betrieb nun im Rahmen des Gütesiegels „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ überprüfen – mit Erfolg.

Und so konnten Andreas Lehmberg, stellvertretender Geschäftsführer des Harzer Tourismusverbandes (links), und Dr. Rainer Schulz, Vertreter des Wanderverbandes und offizieller Prüfer im Zertifizierungsverfahren, un-längst dem Direktor des Hotels „Der Kräuterhof“, Christian Kilian (Bildmitte), zur erfolgreichen Nachzertifizierung gratulieren. Das Hotel darf das Label somit für weitere drei Jahre tragen und ist auf diese Weise für den Gast schon während der Urlaubsplanung als wanderfreundlicher Betrieb klar erkennbar. Das Prädikat „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ des Deut-schen Wanderverbandes zeichnet jene Tourismusbetriebe aus, die die bun-deseinheitlichen Qualitätskriterien erfüllen. In Deutschland haben sich inzwischen über 1 600 wanderfreundliche Gastgeber zertifizieren lassen – im Harz sind es derzeit 29 Betriebe. Inte-ressierte Gastgeber oder Gastronomiebetriebe können sich direkt an den Harzer Tourismusverband wenden, der gern Auskünfte zum Thema telefo-nisch: 05321/34 04 0 oder per E-Mail: [email protected] erteilt. Alle bereits zertifizierten Beherbergungsbetriebe können unter www.wanderbares-deutschland.de eingesehen werden. n

Prädikat „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ für Hotel „Der Kräuterhof“

Hier werden Wanderern alle Wünsche erfüllt Streckenjubiläum zwischen Ilsenburg und Vienenburg

Foto: Harzer Tourismusverband

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Ausgabe 6 | 2016

Halberstadt. Viele interessante Informationen, Beratungsangebote, Prä-sentationen und Mitmach-Angebote hielten die Mitarbeiter der in der Schwanebecker Straße 14 ansässigen Einrichtungen und Fachämter am 25. Mai beim ersten gemeinsamen Tag der offenen Tür für die Besucher bereit.

Mitarbeiter der Kreis-verwaltung, der KoBa Harz, der Agentur für Arbeit Halberstadt und der Kreisvolkshoch-schule Harz hatten an diesem Tag gemeinsam mit weiteren Partnern wie den Projektbetei-ligten von STABIL Harz (Foto) das Erdgeschoss

zwischen BiZ und Kreisvolkshochschule sowie den Innenhof des großen Verwaltungsgebäudes in eine bunte Informationsmeile verwandelt, um ihre Arbeit sowie die zahlreichen Beratungsleistungen vorzustellen. Land-rat Martin Skiebe wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, dass mit dem gemeinsamen Verwaltungsstandort in der Schwanebecker Straße eine „Schnittstelle“ entstanden sei, an der sich verschiedene Behörden um die Belange von Rat- und Hilfesuchenden kümmern. Durch räumliche Nähe und kurze Wege lasse sich nicht nur ein bürgernahes Dienstleistungsange-

bot der Verwaltun-gen umsetzen, auch viele Synergieeffekte zwischen den Behör-den kommen besser zum Tragen.

Gemeinsam mit den Leiterinnen der Agentur für Arbeit Halberstadt und der KoBa Harz, Heike Schittko und Clau-dia Langer, nahm sich Landrat Martin Skiebe bei einem Rundgang viel Zeit, um sich an den ein-zelnen Ständen, wie zum Beispiel der Betreuungsbehör-de des Sozialamtes (Foto), zu informie-ren und mit den Be-suchern und Mitar-beitern ins Gespräch zu kommen.

Viel Beifall gab es auch für die jun-gen Cellisten der Kreismusikschule Halberstadt, die für einen gelunge-nen Abschluss des Tages sorgten. n

Benneckenstein. Die Waldschneise in Benneckenstein war Mitte Juni Schauplatz einer Großübung, bei der rund 100 Rettungskräfte aus dem Landkreis Harz das Zusammenwirken im Falle eines Massenunfalls probten.

Um 9 Uhr erfolgte die Alarmierung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Oberharz am Bro-cken, der DLRG Benneckenstein und Halberstadt sowie des Malteser Hilfs-dienstes Ballenstedt.

Geborgen und versorgt werden muss-ten rund 20 Verletzte. Die Aufgaben der Rettungskräfte wurden durch die Einsatzleitung vor Ort festgelegt.So hatten die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Oberharz am Bro-cken den Unfallort zu sichern und die verletzten Personen zu retten. Anschließend wurden diese dem Malteser Hilfsdienst übergeben. Die Patienten wurden mit ihren Verletzun-

gen registriert und lebensrettende Sofortmaßnahmen, die Erstversorgung sowie der Transport zum Behandlungsplatz wurden durch die Kameraden geleistet. Die Einsatzkräfte der DLRG Benneckenstein und Halberstadt er-

richteten einen Behandlungsplatz für die Patienten, die hier medizinisch versorgt und später in ein fiktives Krankenhaus transportiert wurden.

Beobachtet und bewertet wurde die Übung durch Henning Mörig vom Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Harz sowie von Dr. Flori-an Löffler als eingesetztem Notarzt der DLRG Duderstadt. Allen beteiligten Organisationen wurde bei Erreichung des Übungszieles ein hoher Ausbil-dungsstand bescheinigt.Für die rund 100 Übenden war der Samstag ein Tag, an dem sie erfolgreich ihr Können und gute Zusammenarbeit unter Beweis stellen konnten. n

Tag der offenen Tür am 25. Mai in der Schwanebecker Straße 14

Zusammenwirken verschiedener Fachdienste bei Großübung hat gut geklappt

Verwaltung einmal anders

Übung von Harzer Rettungskräften auf der Waldschneise in Benneckenstein

Marion Ahrens, Leiterin des BiZ in der Agentur für Arbeit, im Gespräch mit jun-gen Besuchern. Hier gab es unter anderem Informationen über Ausbildungs-angebote und einen Bewerbungsmappencheck.

Beim Test am Suchtparcours des Jugendamtes sorgte Claudia Krebs für so manchen Aha-Effekt bei den Be-suchern.

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Ausgabe 6 | 2016

Landwirte sind Teamplayer und sehen die Früchte ihrer Arbeit heranwachsen

In Berufen mit Pflanzen und Tieren haben „Naturtalente“ gute Zukunftschancen im Harz

Wasserleben. Die Agrarproduktionsgenossenschaft Wasserleben eG wur-de vor 25 Jahren gegründet. Zehn Landwirte sind Mitglieder der Genossen-schaft und bewirtschaften etwa 1 000 Hektar, überwiegend gepachtetes Ackerland, gemeinsam. Bislang wurden drei Lehrlinge in dem Betrieb aus-gebildet. Während zwei von Ihnen bereits übernommen wurden und heu-te Mitglieder der Genossenschaft sind, befindet sich Alexander Kah (Foto) derzeit im ersten Ausbildungsjahr.

„Teamfähigkeit ist für uns sehr wichtig. Jeder von uns weiß, dass nur das als Lohn verteilt werden kann, was vorher erarbeitet wurde. Jeder hat seine Aufgabe und ist für seine Ar-beit verantwortlich. Es ist ein schönes Gefühl, wenn man die Früchte seiner Arbeit heran-wachsen sieht“, sagt Vorstandschef Wilfried Feuerstack. Die Agrarproduktionsgenossenschaft Wasser-leben eG ist ein spezialisierter Pflanzenpro-duktionsbetrieb, der Winterweizen, Gerste, Raps und Zuckerrüben anbaut, wobei der Anbau dieser Kulturen den jährlichen Arbeits-rhythmus bestimmt.

3 000 Tonnen Getreide kann der Betrieb einlagern und gesund erhalten. Dieses wird von Händlern aufgekauft und dann an die Futtermittel- oder

Lebensmittelindustrie weiter verkauft. Während die von der Agrarproduk-tionsgenossenschaft Wasserleben erzeugten Früchte unter anderem zu Zu-cker, Brot und Bier verarbeitet werden, werden über die in der Tierproduk-tion eingesetzten Futtermittel beispielsweise Fleisch, Eier, Milch und Butter erzeugt. Eine hohe Qualität steht dabei an oberster Stelle – die Produkte werden weltweit gehandelt. Der alte Spruch: „Wer nichts wird, wird Land-wirt“ zählt schon lange nicht mehr. Heute ernährt ein Landwirt etwa 150 Menschen in Deutschland.

Ziel des Betriebes ist es, den eigenen Berufsnachwuchs auszubilden und jungen Menschen vor Ort eine berufliche Perspektive zu geben. Um die An-forderungen an den Beruf des Landwirtes zu erfüllen, ist auch eine Ausbil-dung in der Tierproduktion notwendig. Dazu wurden Kooperationsverein-barungen mit Tierproduktionsbetrieben abgeschlossen. Die Ausbildung findet dort in den Wintermonaten statt, während die Theorie wochenweise in der BBS in Salzwedel vermittelt wird. Kontakt: Agrarproduktionsgenossenschaft Wasserleben eGWilfried FeuerstackStraße der MTS 2138871 WasserlebenTelefon: 039451/28 1

Landkreis. Viele meinen, der Fachkräftemangel ist ein Problem, das über-wiegend nur die Industrie-, Handwerks- und Pflegeberufe betrifft. Doch auch in den sogenannten grünen Berufen der Land- und Tierwirtschaft ist das Fehlen von gut ausgebildeten Mitarbeitern ein wichtiges Thema und Fachpersonal wird dringend gesucht. Der Strukturwandel in der Land- und Tierwirtschaft setzt sich langsam, aber stetig fort. Die Betriebe werden immer größer und spezialisieren sich zunehmend auf eine Produktionsrichtung. Besonders im Bereich der Tier-haltung haben viele Landwirte ihren Viehbestand aufgestockt, sodass die Höfe heute eine Größe erreichen, die vom Betriebsleiter allein kaum noch zu bewältigen ist. Dieser Trend setzt sich weiter fort. Deshalb suchen bei-spielsweise viele Tierhaltungsbetriebe händeringend nach qualifizierten Arbeitskräften – doch leider meist vergeblich. Das hat mehrere Ursachen: Unter anderem haftet der Arbeit in der Land-wirtschaft und speziell im Viehstall noch immer ein negatives Image an. Da-bei sind die Zeiten, in denen ein „unfallfreies Hantieren mit der Forke“ zum Betreten eines Stalles qualifizierte, längst vorbei. So ist beispielsweise der Umgang mit Tieren nicht nur eine überaus verantwortungsvolle Tätigkeit, sondern setzt auch Spezialwissen in den Bereichen Tierhaltung, -ernährung und -gesundheit voraus. Ähnlich ist es auch in der Pflanzenproduktion. Un-erlässlich ist auch der geschickte Umgang mit hochmoderner Technik.Deshalb möchte die Agentur für Arbeit Halberstadt gemeinsam mit dem Harzer Kreisblatt junge, aber auch lebensältere Leser auf interessante Be-rufe mit Pflanzen und Tieren aufmerksam machen und für diese abwechs-lungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten gewinnen. Keine anderen Berufe bieten eine solche Vielfalt, wie zum Beispiel die des Land- oder Tierwirtes. Sie versorgen die Bevölkerung mit gesunden, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft. Darüber hinaus bieten sie Dienstleistungen im Naturschutz und der Landschafts-pflege an. Immer mehr Betriebe erschließen neben der klassischen Boden-bearbeitung andere Bereiche wie die Erzeugung regenerativer Energien

oder nachwachsender Rohstoffe. Wie sehen die Bezahlung und die Arbeitszeit aus? Wie in anderen Wirtschaftsbereichen gilt auch hier das Leistungsprinzip: Guter Lohn für gute Arbeit. Erfreulicher-weise ist immer mehr Arbeitge-bern klar geworden, dass ein Feh-ler im Stall oder auf dem Acker teurer zu stehen kommen kann als ein angemessener Lohn. Die Zeiten, in denen die „Landarbei-ter“ ganz am Ende der Lohnskala standen, sind mittlerweile längst vorbei. Wer einen solchen Beruf wählt, kann sich neben einem passablen Gehalt zudem über überwiegend gere-gelte Arbeitszeiten freuen. Die Ausbildungsvergütung schwankt abhängig von Beruf, Alter, Lehrjahr, Fachrichtung und Bundesland und liegt zwischen 520 und 730 Euro.„Entscheidend für alle grünen Berufe ist die Achtung und Liebe zur Natur und zum Tier. Wer beides liebt, steckt auch den Arbeitsplatz Stall bezie-hungsweise Acker locker weg“, ist Marion Ahrens (Foto) vom Halberstädter Berufsinformationszentrum (BiZ) überzeugt.„Allerdings muss man die praktische Arbeit mögen und außerdem sollte man zupacken können und ein wenig Technikverständnis mitbringen. Be-rufe in der Land- und Tierwirtschaft sind auch tolle Berufe für Frauen und Mädchen mit Interesse an der Natur. Zudem spielt der Computer bei den meisten grünen Berufen mittlerweile eine immer größere Rolle. Dank mo-derner Technik ist somit die körperliche Belastung über schaubar. Und ge-rade im Umgang mit Tieren haben Mädchen oft ein besonderes Händchen. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass grüne Berufe mit Pflanzen und Tieren zukunftsträch tige und relativ krisensichere Berufe sind“, ergänzt sie. n

Liebe Leser, auch die Landwirtschaft kämpft wie viele andere Branchen mit unzu-reichenden Fachkräfte- und Ausbildungszahlen. Der demografisch be-dingten Welle an abgehenden Fachkräften in ein paar Jahren steht keine ausreichende Anzahl an qualifiziertem Nachwuchs gegenüber. Zudem sind die Ausbildungsberufe nicht nur bei Jugendlichen wenig bekannt. Dabei bieten diese Berufe eine Menge Abwechslung und Verantwortung. Erfreulich ist, dass die Agrarwirtschaft auch in unserem Landkreis auf-grund des Bedarfes an qualifizierten Fachkräften gute Zukunftschancen

bietet. Zahlreiche Fort- und Weiter-bildungsmöglichkeiten erweitern die Chance einer beruflichen Pers-pektive bis hin zum verantwortlichen Mitarbeiter oder selbstständigen Un-ternehmer.Über entsprechende Ausbildungsperspekti-ven im Landkreis Harz informieren wir auf dieser Seite.

Berufliche Zukunft im Landkreis Harz

Foto: Wilfried Feuerstack

Foto: Agentur für Arbeit Halberstadt

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Ausgabe 6 | 18. Juni 2016

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

INHALTA. LANDKREIS HARZ

1. Satzungen und Verordnungen

2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Seite 9 Bekanntmachung Ergebnis einer Vorprüfung nach UVPG

Seite 9 Bestätigung Fortschreibung Schulentwicklungsplanung

Seite 9 Bestätigung Fortschreibung Schulentwicklungsplanung

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN

C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN

Seite 10 Haushaltssatzung Regionale Planungsgemeinschaft

Seite 11 Wasserschutzgebietsverordnung Bachwasserfassung Katzsohlbach

D. SONSTIGE MITTEILUNGEN

E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN

A. LANDKREIS HARZ2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/

Chemikaliensicherheit

Die Markus Jacobs Landwirtschaft, Asmusstedt 1 (Asmusstedt), 06493 Ballenstedt hat mit Antrag vom 12.02.2016 beim Landkreis Harz nach §§ 16 Abs. 1 und 2, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, am Standort

Ballenstedt, Asmusstedt, Asmusstedt Gemarkung: Ballenstedt Flur: 1 Flurstück(e): 231/4 eine Biogasanlage Asmusstedt wesentlich zu ändern und zu betreiben. Ge-genstand ist die Errichtung und der Betrieb zweier zusätzlicher Spitzenlast BHKW in einem festen Gebäude.

Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch die geplante Änderung der Biogas-anlage Asmusstedt keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine se-parate Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Prüfung der Schutz- und Vorsorgepflichten nach dem BImSchG bleibt davon unberührt.

Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gericht-lichen Verfahren betreffend der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Abteilung Immissionsschutz/Chemikaliensi-cherheit, 38820 Halberstadt, Friedrich-Ebert-Str. 42 während der Sprechzei-ten eingesehen werden.

Halberstadt, den 24.05.2016

gez. Sinnecker

Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am 02.12.2016 die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beschlossen. Die Fort-schreibung wurde durch das Landesschulamt wie folgt bestätigt:

Schulentwicklungsplanung Landkreis HarzBereich berufsbildenden Schulen für die

Schuljahre 2016/17 bis 2020/21

Sehr geehrter Herr Landrat Skiebe,

mit Schreiben vom 04.12.2015, eingegangen im Landesschulamt am 07.12.2015, haben Sie mich über den Beschluss des Kreistages KT II/1204 vom 02.12.2015 zur Schulentwicklungsplanung im Bereich der Berufs-bildenden Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 informiert und mir diesen zur Bestätigung vorgelegt.

Auf Grundlage der unten genannten Rechtsbezüge bestätige ich den ein-gereichten Schulentwicklungsplan.

Zu den ab 01.08.2016 gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 SchulG LSA neu beantrag-ten Bildungsgängen erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.

Die Bestätigung des Schulentwicklungsplanes erstreckt sich nicht auf Schulträgervereinbarungen. Diese bedürfen gemäß § 66 Abs. 3 SchulG LSA der Zustimmung durch die Schulbehörde.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

T. Lichtenfeld

Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am 20.04.2016 die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beschlossen. Die Fort-schreibung wurde durch das Landesschulamt wie folgt bestätigt:

Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2014/15 bis 2018/19

hier: Fortschreibung im Bereich allgemeinbildender Schulen im Land-kreis Harz für das Schuljahr 2016/17

Bezug:1. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekannt-

machung vom 22. Februar 2013 (GVBl. LSA, S. 68), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVBl. LSA, S.38, 44), kurz: SchulG LSA

2. Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 15. Mai 2013 (GVBl. LSA 2013, S. 244), kurz: SEPl-VO 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungspla-nung 2014 vom 12.12.2014 (GVBl. LSA 2014, S. 540), kurz: ÄndVO SEPl-VO 2014

3. Schreiben vom 26. April 2016 – Schulentwicklungsplanung des Land-kreises Harz mit Beschluss des Kreistages vom 20.04.2016 (Vorlagen-Nr.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Ausgabe 6 | 18. Juni 2016

II.WP-254/2016 – KT II1503: Ergänzung der Organisationsverfügungen zum Schuljahr 2016/17)

Mit Schreiben vom 26.04.2016 haben Sie mir die Fortschreibung des Schul-entwicklungsplanes für das Schuljahr 2016/17 gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SchulG LSA zur Bestätigung vorgelegt.

Diese hat der Kreistag des Landkreises Harz nach § 7 Abs. 6 Satz 1 SEPl-VO 2014 in seiner Sitzung am 20.04.2016 beschlossen.

Auf Grundlage des/der unter den Punkten 1 und 2 im Bezug genannten Gesetzes/Verordnung bestätige ich die vorgelegte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2014/15 bis 2018/19 mit folgendem Hinweis:

Die für die Grundschule „Am Heinrichsplatz“ Quedlinburg einzurichten-de Außenstelle im Gebäude der jetzigen GS „Süderstadt“, ebenfalls Stadt Quedlinburg, bleibt ausschließlich für das Schuljahr 2016/17 befristet. Eine Zusammenführung am Hauptstandort ist zum 01.08.2017 vorzubereiten.

Diese in Teilen bestätigte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erstreckt sich nicht auf Schulbezirke und -einzugsbereiche sowie Kapazi-tätsfestlegungen bzw. Schulträgervereinbarungen. Sie bedürfen der Zu-stimmung durch die Schulbehörde gemäß § 41 Abs. 1 bis 2a bzw. § 66 Abs. 3 SchulG LSA.Im Zusammenhang damit verweise ich vorsorglich auf § 70 Abs. 4 und 5 desselben Gesetzes.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Kleine

C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN

Haushaltssatzung 2016 der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz)

Auf Grund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Lan-des Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014, in Verbindung mit §§ 13 und 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung vom 26.02.1998, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.06.2014, und § 2 Abs. 4 bzw. §§ 21 bis 23 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.04.2015 hat die Regionalversammlung der RPGHarz in ihrer Sitzung RV 01/2016 am 11.04.2016 folgende Haushaltssat-zung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entste-henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leisten-den Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf 370.700 Euro b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 406.000 Euro 2. im Finanzplan mit dem c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 370.700 Euro d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 401.000 Euro e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 0 Euro f ) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 8.900 Euro g) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro

h) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro

festgesetzt.

§ 2 Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3 Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 4 Ein Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 18.000 Euro festgesetzt.

§ 5 Es wird gemäß § 11 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2016 eine Verbandsumlage von den Verbandsmitgliedern, anteilig nach dem Verhält-nis ihrer Einwohner im Planungsgebiet, von insgesamt 215.000 Euro erho-ben.

Verbandsmitglieder Umlagebetrag

Landkreis Harz 171.883,85

Landkreis Mansfeld-Südharz 43.116,15

Summe 215.000,00

Die Umlage in Höhe von ca. 0,7826 € je Einwohner wird in 2 Raten, je zur Hälfte zum Ende des II. Quartals (30.06.2016) und zum Ende des III. Quartals (30.09.2016) fällig.

Quedlinburg, den 11.04.2016

gez. Martin Skiebe Vorsitzender der Planungsgemeinschaft

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 der RPGHarz

Die vorstehende Haushalts satzung der RPGHarz für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder (Land-kreis Harz und Landkreis Mansfeld-Südharz) bekannt gemacht.

Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Ref. Kommu-nalrecht, Kommunale Wirtschaft und Finanzen, vom 13.05.16 wurde festge-stellt, dass die Haushaltssatzung 2016 der RPGHarz keine genehmigungs-pflichtigen Teile enthält und der Beschluss der Haushaltssatzung vollzogen werden kann.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 27.06.16 bis 08.07.16 in der Geschäftsstelle der RPGHarz, Turnstraße 8 in 06484 Quedlin burg während folgender Zeiten

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

öffentlich aus.

Quedlinburg, den 31.05.2016

gez. Martin SkiebeVorsitzender der Planungsgemeinschaft

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Ausgabe 6 | 18. Juni 2016

Verordnung

zur Festsetzung/Anpassung und Anordnung von Schutzbestimmun-gen für das landkreisübergreifende Wasserschutzgebiete der

Bachwasserfassung Katzsohlbach in Breitenstein – im Landkreis Mansfeld-Südharz und im Landkreis Harz

(Wasserschutzgebietsverordnung Bachwasserfassung Katzsohlbach)

Aufgrund der §§ 51 Abs. 1 Satz 1 und 52 Gesetz zur Ordnung desWasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzt – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. Au-gust 2015 (BGBl.I.S.1474), ist in Verbindung mit § 73 Abs. 1 Satz 1 Wasser-gesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 659), verordnet der Landkreis Mansfeld-Südharz als zuständi-ge untere Wasserbehörde

§ 1 Geltungsbereich

(1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird für den Wasser-verband „Südharz“ , Am Brühl 7, 06526 Sangerhausen, zum Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Bachwasserfassung Katzsohlbach im Gebiet der Gemarkungen Güntersberge, Landkreis Harz, im Gebiet der Gemarkung Breitenstein, Landkreis Mansfeld- Südharz und im Gebiet der Gemarkung Stiege, Landkreis Harz, das Wasserschutzgebiet der Bachwasserfassung Katz-sohlbach festgelegt.

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die Zone I: Fassungsbereich Zone II: Engere Schutzzone gleich Zone III: Weitere Schutzzone. Die Schutzzonen liegen in folgenden Gemarkungen und Fluren wobei

diese folgende Flurstücke umfassen: a) Zone I: Gemarkung Breitenstein, Flur 1, Flurstücke 31 (vollständig (v)), 32 (teilweise (tw)) und 47/1 (tw); (siehe Anlagen A4 und A5) b) Zone II gleich Zone III: Gemarkung Güntersberge, Flur 1, Flurstück 11/1(tw.); Gemarkung Breitenstein, Flur 1, Flurstücke 3(v), 4(v),

5/1(v), 30(v), 32(tw), 33(v), 34(v), 35(v), 47/1(tw), 48/1(v), 50(v), 51(v), 52(v), 53(v), 54(v), 55(v), 55(v), 58(v);

Gemarkung Stiege, Flur 11, Flurstück 23(tw.) ; (siehe Anlage A4 und A6

(3) Gemäß § 48, Abs. 3 Satz 5 WG LSA werden die Zonen wie folgt beschrieben: a) Die Zone I umfasst den Fassungsbereich der Bachwasserfassungs-

anlage Katzsohlbach. Die Ausdehnung der Zone I beträgt von der Bachwasserfassung zuflussseitig 75 m, abflussseitig 30 m sowie nördlich und südlich der Bachwassergewinnungsanlage jeweils 15 m. Nach der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete Teil I, ist die Zone I einzuzäunen.

b) Die Zonen II und III der Bachwasserfassungsanlage-Katzsohlbach werden anhand der Fluren und Flurstücke wie folgt begrenzt:

im Westen: von der Südspitze des Flurstückes 23 in der Flur 11 der Gemarkung

Stiege in nordwestliche Richtung bis zur Hälfte des Westrandes; von hier aus in nordöstliche Richtung bis zur Nordspitze des Flurstückes 23, weiter entlang der Westgrenze des Flurstückes 11/1, der Flur 1, der Gemarkung Güntersberger in nördlicher Richtung bis zum nordwestlichsten Punkt des Flurstückes 11/1; ;

im Osten: in südöstlicher Richtung entlang des Ostrandes des Flurstückes 5/1

bis zum Nordrand des Flurstückes 28/1; weiter in westlicher Rich-tung entlang dem Nordrand des Flurstückes 28/1 bis zur nordwest-lichen Spitze des Flurstückes 28/1; weiter in südlicher bzw. südwest-licher Richtung über den Katzs Westrandes des Flurstückes 28/1 bis zu dessen westlichstem Punkt; weiter in südwestlicher Richtung ent-lang des Nordrandes des Flurstückes 56 (Weg) und des Westrandes des Flurstückes 57 bis zum südöstlichsten Punkt des Flurstückes 58;

im Süden: in westlicher Richtung entlang den Südrändern der Flurstücke 58,

eines Teiles des Flurstückes 48/1 und 52 in der Flur 1 der Gemarkung Breitenstein; weiter in südwestlicher Richtung entlang eines Teiles (etwa der Hälfte) des Südrandes des Flurstückes 11/1 in der Gemar-kung Güntersberge; von der Hälfte des Südrandes des Flurstückes 11/1 in (nord)westliche Richtung bis zur Südspitze des Flurstückes 23 in der Flur 11 der Gemarkung Stiege.

(4) Die genaue Lage und Abgrenzungen des Wasserschutzgebietes der Bachwasserfassung Katzsohlbach sind kartenmäßig in der Anlage 4 im Maßstab 1: 5.000 dargestellt.

Die einzelnen Schutzzonen sind darin wie folgt gekennzeichnet: Zone I: rote Umrandung – Volllinie Zone II: durchgehend hellgrüne Umrandung – Volllinie Zone III: durchgehend gelbe Umrandung – Volllinie

(5) Ausfertigungen dieser Verordnung sowie die genannten Karten liegen den folgenden Unternehmen, Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaf-ten und Städten vor und können bei diesen Behörden während der Dienstzeit von jedermann kostenlos eingesehen werden:

– Wasserverband „Südharz“, Am Brühl 7, 06526 Sangerhausen – Landkreis Mansfeld – Südharz Umweltamt, Lindenallee 56,

06295 Lutherstadt-Eisleben – Stadt Oberharz am Brocken, OT Elbingerode Markt 1-2, 38875 Oberharz am Brocken – Einheitsgemeinde Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz – Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode, Marktplatz 1, 06493 Harzgerode – Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

§ 2 Schutzbestimmungen in der Zone I

(1) In der Zone I sind alle Handlungen verboten, die nicht dem ordnungs-gemäßen Betreiben, Warten oder Unterhalten der Wassergewinnungs-anlage sowie der behördlichen Überwachung der öffentlichen Wasser-versorgung dienen.

(2) Das Betreten der Zone I ist nur solchen beauftragten Personen gestat-tet, die ausschließlich im Interesse der Wasserversorgung handeln oder mit behördlichen Überwachungsaufgaben betraut sind.

Verordnungsverfahren für die TW-Schutzgebiete – Bachwasserfas-sungsanlage Katzsohlbach Anlage 1, Blatt 2

(3) Die Zone I darf nur für Zwecke der Wasserversorgung oder als Wald oder Grünland genutzt werden. In diesem Bereich sind nur Maßnah-men zulässig soweit sie der Erhaltung und Pflege der zum Schutz des Grundwassers notwendigen Grasnarbe und des Baumbestandes die-nen. Der Einsatz von chemischen Mitteln für den Pflanzenschutz (Pflan-zenschutzmittel) zur Schädlings- oder Aufwuchsbekämpfung sowie zur Wachstumsregulierung und jegliche Düngung sind verboten.

§ 3 Schutzbestimmungen in der Zone II und der Zone III

(1) In der Zone II und der Zone III gelten die Verbote und Beschränkungen gemäß Anhang in Anlage 2, unbeschränkt.

(2) Handlungen, die nach Anlage 2 beschränkt zulässig sind, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständige untere Wasserbehör-de. Die Genehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Sie ist zu erteilen, wenn eine schädliche Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Gewässers nicht zu besorgen ist.

(3) Die Kontrolle der gemäß Absatz 1 festgesetzten Verbote und Nut-zungsbeschränkungen sowie die Einhaltung der Nebenbestimmun-gen der gemäß Absatz 2 erteilten Genehmigungen, erfolgt durch die zuständige untere Wasserbehörde.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Ausgabe 6 | 18. Juni 2016

§ 4 Duldungs- und Handlungspflichten

(1) Das bevorteilte Wasserversorgungsunternehmen, hier der Wasserver-band „Südharz“ hat

1. die Zone I gegen unbefugtes Betreten, zum Beispiel durch Einzäu-nen, zu schützen,

2. die Zonen II und III durch entsprechende Beschilderung ausrei-chend zu kennzeichnen,

3. die Einhaltung der in § 3 aufgeführten Schutzbestimmungen, die zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, eigenverantwortlich im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten zu kontrollierren und festgestellte Verstöße unverzüglich der zuständigen unteren Was-serbehörde zu melden,

4. Abwässer aus Betriebsgebäuden und Rückspülwasser aus Aufbe-reitungsanlagen so abzuleiten, dass keine Beeinträchtigungen der Grund- und Oberflächenwässer eintreten,

5. das Grundwasser im Einzugsgebiet zu untersuchen, die Grundwas-sermessstellen regelmäßig zu beproben und die Messergebnisse regelmäßig auszuwerten,

6. bei Erreichen oder Überschreiten der Grenzwerte der Trinkwasser-verordnung (TrinkwV 2001)1 in der jeweils gültigen Fassung die zu-ständigen Behörden unverzüglich zu informieren und gemeinsam mit diesen die Ursachen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu ergreifen,

7. die Einhaltung der in § 3 aufgeführten Schutzbestimmungen, die zum Schutz der Wassergewinnungsanlage erforderlich sind, eigen-verantwortlich im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten zu kontrollieren und festgestellte Verstöße unverzüglich der zuständi-gen Wasserbehörde zu melden.

(2) Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken inner-halb des Wasserschutzgebietes haben, soweit sie nicht selbst zur Vor-nahme von Handlungen verpflichtet sind- zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden oder von diesen Verpflichtete

1. die Grundstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens be-treten,

2. den Fassungsbereich einzäunen, 3. Messstellen zur Beobachtung des Wassers einrichten, 4. Hinweise zur Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes aufstellen, 5. Ablagerungen von Stoffen, die Gewässer gefährden können zu be-

seitigen, 6. notwendige Einrichtungen zur sicheren und unschädlichen Ablei-

tung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Wasserschutz-gebiet errichten,

7. Vorkehrungen an den im Wasserschutzgebiet liegenden Straßen und Wegen zur Verhinderung von Unfällen mit wassergefährden-den Stoffen und zur Minderung von deren Folgen treffen,

8. Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen ergreifen, 9. sonstige zur Erfüllung des Schutzzwecks erforderliche Handlungen

vollziehen.

(3) Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von landwirtschaftlichen Flächen sowie Flächen des Erwerbsgartenbaus haben die für ihre Grundstücke innerhalb des Wasserschutzgebietes schlagbezogene Aufzeichnungen zur Düngung, Nährstoffbilanz, zu Bodennährstoff-untersuchungen (analog den Vorgaben der Düngemittelverordnung) und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (analog der Pflanzen-schutz-Anwendungsverordnung) vorzunehmen. Die Nachweise sind sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen unte-ren Wasserbehörde vorzulegen.

Für die Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Flächen im Wasser-schutzgebiet kann die Wasserbehörde flächenbezogene Bodenun-tersuchungen (z.B. zur Feststellung des pH-Wertes und Kalkgehaltes) anordnen und Aufzeichnungen zu Menge, Art und Zeitpunkt der an-gewandten Pflanzenschutzmittel verlangen.

§ 5 Befreiung von den Schutzbestimmungen

(1) Die zuständige untere Wasserbehörde kann von in dieser Verordnung

erlassenen Schutzbestimmungen und Pflichten im Einzelfall befrei-en. Eine solche Befreiung wird nur auf Auftrag erteilt. Sie bedarf der Schriftform.

(2) Die Überwachung der mit der Befreiung erteilten Nebenbestimmun-gen erfolgt durch die zuständige untere Wasserbehörde.

Sie kann auch ohne einen Vorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 5 VwVfG von der unteren Wasserbehörde widerrufen oder nachträglich mit einer Auflage versehen werden.

§ 6 Übergangsbestimmungen

(1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Anlagen und sonsti-gen Einrichtungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verord-nung bestehen und die nach Maßgabe des sonstigen öffentlichen Rechts in Bestand und Betrieb geschützt sind (Bestandsschutz), haben zu dulden, dass solche Anlagen und Einrichtungen an die Vorschriften dieser Verordnung angepasst, beseitigt oder erforderliche Sicherheits-maßnahmen getroffen werden können.

(2) Der Landkreis Südharz und der Landkreis Harz als die zuständigen unteren Wasserbehörden ordnen gegenüber den betroffenen Eigen-tümern und Nutzungsberechtigten die gemäß Abs. 1 zu duldenden Maßnahmen durch schriftlichen Bescheid an. Dem begünstigten Was-serversorgungsunternehmen und dem gewässerkundlichen Landes-dienst ist der Bescheid zur Kenntnis zu geben.

(3) Bis zur Entscheidung der zuständigen unteren Wasserbehörde gelten rechtmäßig bestehende Anlagen und sonstige Einrichtungen, die nach dieser Verordnung Verboten oder Beschränkungen unterliegen, als zu-gelassen.

§ 7 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 103 WHG i.V.m. § 114 WG LSA handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Schutzbestimmungen nach § 2 oder § 3 missachtet oder Pflichten nach § 4 nicht erfüllt.

(2) Für die Androhung der Ordnungswidrigkeit ist die zuständige untere Wasserbehörde zuständig

§ 8 Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten

Nach anderen Rechtsvorschriften bestehen Anzeige-, Handlungs-, Dul-dungs-, Zulassungs- oder Aufzeichnungspflichten sowie Verbote oder Be-schränkungen bleiben von den Bestimmungen der Verordnung unberührt.

§ 9 Sprachliche Gleichstellung

Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten je-weils in männlicher und weiblicher Form.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtsblättern der Landkreise Mansfeld-Südharz und Harz in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss über das Trinkwasserschutzgebiet des Rates des Kreises Sangerhausen, Beschl.-Nr. 76-891 Verordnungssver-fahren für die TW-Schutzgebiete - Bachwasserfassungsanlage Katz-sohlbach Anlage 1, Blatt 3 vom 03.06.1991, über die Wasserfassungs-anlage Katzsohlbach, außer Kraft.

1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21. Mai 2001 – TrinkwV 2001 (BGBl. I, Seite 959, zuletzt geändert am 31.10.2006 durch Art. 363 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverord-nung (BGBl. I Nr. 50 vom 07.11.2006, Seite 2407)

2 Düngeverordnung (Verordnung über das Inverkehrbringen von Dün-

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Ausgabe 6 | 18. Juni 2016

gemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (DüMV), Letzte Neufassung 16. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2524), Letzte Änderung 14. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3905)

3 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18. November 2005 (GVBl. LSA 2005, Seite 698/699)

Sangerhausen, den 10. März 2016

Dr. Angelika KleinLandrätin

Anlagen zu § 1 Geltungsbereich:

Anlage 2: Zulässige Handlungen bzw. Nutzungen in den Schutzzonen der Bachwas-serfassungsanlage Katzsohlbach, Anhang zu § 3, Absatz 1 der Verordnung (Blatt 1-4)

Anlage 3: Topographische Karte mit den Schutzzonen I, II und III der Wasserfassun-gen in Breitenstein (M 1:25.000) (Ausschnitt aus der Topographischen Karte 4331 Hasselfelde, Normalausgabe, Landesamt für Landesvermessung und Datenverarbeitung Sachsen-Anhalt, 1994) (Blatt 1)

Anlage 4: Lage der TW-Schutzzonen I, II und III mit Teilstücken der Fluren 1, 5 und 6 in der Gemarkung Breitenstein, der Flur 1 in der Gemarkung Güntersberge und der Flur 11 in der Gemarkung Stiege, M 1:5.000 (Blatt 1)

Anlage 5: Gemarkungs-, Flur- und Flurstücksverzeichnis für die Schutzzone I der Was-serfassung Katzsohlbach in der Gemarkung Breitenstein, Flur 1 (Blatt 1)

Anlage 6: Gemarkungs-, Flur- und Flurstücksverzeichnis für die Schutzzonen II und III der Wasserfassung Katzsohlbach in der Gemarkung Güntersberge, Flur 1, der Gemarkung Breitenstein, Flur 1 und der Gemarkung Stiege, Flur 11 (Blatt

Anlage 2

Handlungen bzw. Nutzungen Zone II gleich Zone III

1. Sachgebiet Bergbau, Erdaufschlüsse unterirdische Lager1.1 Bodenabbau und Erdaufschlüsse mit Grundwasserfreilegung (z.B. Tagebaue, Ton-, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche) verboten1.2 Bodenabbau und Erdaufschlüsse, ohne Grundwasserfreilegung (Beispiele wie 1.1) verboten1.3 Erdöl- und Erdgasgewinnung sowie Untergrundspeicher für wassergefährdende Stoffe verboten1.4 Errichten, Erweitern und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmesonden und -kollektoren verboten1.5 Untertagebergbau verboten1.6 Ablagern und Aufhalden bergbaulicher Rückstände verboten1.7 Durchführen von Bohrungen, außer für die öffentliche Wasserversorgung und deren Überwachung verboten1.8 Sprengungen verboten

2. Sachgebiet Kommunalwirtschaft, Industrie und Gewerbe

2.1 Bau und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, chemischen Fabriken, Chemikalienlagern, kerntechnischen Anlagen (ausgenommen für medizinische Anwendung und Mess-, Prüf- und Regeltechnik) und Wärmekraftwerken, soweit nichtgasbetrieben

verboten

2.2 Bau und Betrieb unterirdischer Stromleitungen mit flüssigen wassergefährdenden Kühl- und Isoliermitteln verboten2.3 Bau und Betrieb von Anlagen zur Ablagerung, Lagerung, Behandlung und Umschlagen von Abfällen verboten2.4 Ablagern von Rückständen und Reststoffen, insbesondere aus Wärmekraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen,

Hochofenschlacken, Gießereisanden sowie aus der Altlastensanierung und Bodenbehandlung mit Ausnahme für die Reinigung kontaminierter Böden aus Wasserschutzgebieten, außerdem von Locker- und Festgesteinen, wenn Umset-zungs- und Auslaugungsprozesse zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer führen können

verboten

2.5 Ablagern von Baggergut aus Gewässern mit Ausnahme nicht belasteten Baggergutes aus Entwässerungsgräben verboten2.6 Bau und Betrieb von Bodenbehandlungsanlagen für die Reinigung kontaminierter Böden aus dem Wasserschutzgebiet verboten2.7 Bau und Betrieb von Anlagen zur Behandlung oder Lagerung von Schrott, Autowracks und Altreifen verboten2.8 Neuanlage und Erweiterung von Friedhöfen verboten2.9 Vergraben und Ablagern von Tierkörpern und Tierkörperteilen verboten2.10 Bau und Betrieb von Fahrzeugwaschanlagen verboten2.11 Neuausweisung und Ausweitung von Baugebieten verboten2.12. Errichten und Erweitern von sonstigen baulichen Anlagen, soweit sie nicht an anderer Stelle dieser Verordnung

aufgeführt sind (unter diese Regelung fallen alle, auch baugenehmigungsfreie Anlagen)beschränkt;

zulässig sind baugenehmigungs-freie Vorhaben gemäß § 61 Abs. 1 des Gesetzes über die Bauord-

nung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 23.6.94 (GVBl.LSA S. 723), zuletzt geändert

am 20. Dezember 2005, außer Vorhaben gemäß Nr. 1 Buchst. b, c und d, Nr. 3 Buchst. b und g, Nr. 5 und Nr. 8h -bzw. in der jeweils

gültigenFassung

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Handlungen bzw. Nutzungen Zone II gleich Zone III

3. Sachgebiet Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen Kleinmengen für den Haushaltsbedarf (JGS-Anlagen, siehe Nr. 5. Sachgebiet Landwirtschaft)

3.1 Bau und Betrieb von unterirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D, das sind Anlagen > 1 000 m³ bzw. Masse in t WGK*)1 > 10 m³ bzw. Masse in t WGK2 > 0,1 m³ bzw. Masse in t WGK3und Bau und Betrieb von oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe D, das sind Anlagen

> 100 m³ bzw. Masse in t WKG2 > 1 m³ bzw. Masse in t WKG3

verboten

3.2 Bau und Betrieb von unterirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen A und B, das sind Anlagen < 1 000 m³ WGK1 < 10 m³ WGK2 < 0,1 m³ WGK3und Bau und Betrieb von oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe A, B und C, das sind Anlagenunbegrenzt WGK 1 < 1 00 m³ bzw. Masse in t WGK2 < 1 m³ bzw. Masse in t WGK3mit Ausnahme von standortgebundenen oberirdischen Anlagen, die direkt der Wassergewinnung und -aufbereitung dienen.

verboten

3.3 Bau und Betrieb von Rohrleitungsanlagen zum Befördern von wassergefährdenden Stoffen (§ 158 WGLSA) verboten

3.4 Transport wassergefährdender und radioaktiver Stoffe sowie Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen mit Ausnahme der Verwendung von Betriebsstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, minera-lischer Düngemittel sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die keinen Anwendungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten unterliegen

verboten

4. Sachgebiet Abwasser und Abwasseranlagen

4.1 Abwassereinleitung in den Untergrund (Abwasserversickerung und -verrieselung), ausgenommen sind schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser und Abwasser aus Kleinkläranlagen

verboten

4.2 Einleiten von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in den Untergrund verboten4.3 Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in denUntergrund verboten4.4 Abwasserverregnung und Abwasserlandbehandlung verboten4.5 Einleiten von Kühlwasser und Wasser aus Wärmepumpanlagen in den Untergrund verboten4.6 Einleiten von Abwasser und des von Verkehrsflächen gesammelt abfließenden Wassers in oberirdische Gewässer verboten4.7 Durchleiten von Abwasser durch das Schutzgebiet verboten4.8 Bau und Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen, Abwassersammelgruben und Trockenaborten verboten4.9 Hinausleiten von Abwasser aus dem Schutzgebiet beschränkt

*) WGK = Wassergefährdungsklasse nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WHG über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungs-vorschrift wassergefährdende Stoffe, VwVwS) vom 17.05.1999, zuletzt geändert am 27.07.2005 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift was-sergefährdende Stoffe, B Anz. Nr. 142 a vom 30.07.2005“

Handlungen bzw. Nutzungen Zone II gleich ZoneIII

5. Sachgebiet Land- und Forstwirtschaft sowie Erwerbsgartenbau

5.1 Bau und Betrieb ortsfester Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft und ortsfester Anlagen zum Lagern von Festmist und Silage

verboten

5.2 Bau und Betrieb von Erdbecken, auch mit Foliendichtung, für die Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gemäß § 1 Nr. 2 des Düngemittelgesetzes (DüngMG) vom 15.11.77 (BGBl. I S. 213), zuletzt geändert am 16.02.2007 durch Berichtigung des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes (BGBl. I, Nr.: 6 vom 28.02.2007, S.195)

verboten

5.3 Bau und Betrieb von Erdsilos zur Bereitung und Lagerung vonSilage verboten5.4 Festmistaußenlagerung verboten5.5 Ausbringen von Wirtschaftsdünger gemäß § 1 Nr. 2 DMG verboten5.6 Lagern und Ausbringen von Sekundärrohstoffdünger (Klär- und Fäkalschlamm sowie Kompost und ähnliche Stoffe

aus Siedlungsabfällen sowie vergleichbare Stoffe aus anderen Quellen gemäß § 1Nr. 2a DMG), ausgenommen von Komposten im Bereich von Hausgärten

verboten

5.7 Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln einschließlich Silagesickersaft auf Brache, schneebedeckten oder gefrorenen Boden

verboten

5.8 Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern, Zwischenlagern und zum Abfüllen fester und flüssigermineralischer Düngemittel

verboten

5.9 Ausbringen von mineralischen Düngemitteln durchAgrarflugzeuge verboten

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Handlungen bzw. Nutzungen Zone II gleich ZoneIII

5.10 Lagern und Anwenden von Pflanzenschutzmitteln mit Ausnahme der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die keinen Anwendungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten unterliegen (VO über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittelvom10.November1992)

verboten

5.11 Waldrodung einschließlich erosionsbegünstigende Handlungen und Schwarzbrache verboten5.12 Grünlandumbruch verboten5.13 Feldanbau von Mais, Leguminosen, Hackfrüchten, Gemüse und gewerblicher Obstbau sowie Sonderkulturen verboten5.14 Landwirtschaftliche Beregnung verboten5.15 Bau und Betrieb gewerblicher Fischzucht- und –mastanlagen in Teichen und Netzgehegehaltungen mit Fütterung verboten5.16 Bau und Betrieb von Anlagen zur gewerblichen Wassergeflügelhaltung verboten5.17 Errichten und Erweitern von Stallanlagen sowie Tierhaltung in Freigehegen, außer Kleintierhaltung in begrenztem

Umfangverboten

5.18 Bau und Betrieb von Viehfütterungs-, Tränk- und Melkständen verboten

5.19 Bau und Betrieb von Dämpfanlagen und Waschplätzen für Maschinen und Geräte verboten

5.20 Beweidung, ausgenommen Wandertierhaltung bei günstigen Deckschichten verboten

5.21 Neuanlage und Erweiterung von Gartenbaubetrieben, Baumschulen und Kleingartenanlagen verboten

5.22 Bau und Betrieb von Biogasanlagen verboten

6. Sachgebiet Gewässerunterhaltung und Hydromelioration

6.1 Gewässerunterhaltung mit chemischen Mitteln verboten

6.2 Ausbau von Gewässern (ausgenommen davon sind Ton-, Sand- und Kiesgruben sowie Steinbrüche, siehe Nr.1.1) verboten

6.3 Verletzung der Kolmationsschicht durch wasserbauliche Maßnahmen an Vorflutern im Bereich von Uferfiltratfassungen verboten

6.4 Errichten und Erweitern von Dränagen, Entwässerungsgräben und Schöpfwerken beschränkt

7. Sachgebiet Verkehrswesen

7.1 Bau und Betrieb von Flugplätzen und zugehörigenAnlagen verboten

7.2 Verwenden von auswasch- und auslaugbaren wassergefährdenden Materialien, zum Beispiel Bauschutt, Müllverbren-nungsrückstände, Schlacken und Rückstände des Bergbaues zum Straßen-, Wege- oder Wasserbau sowie zum Gleisbau und Bau von Luftverkehrsanlagen einschließlich Lärmschutzdämmen

verboten

7.3 Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, wie Autobahnen, Straßen, für Motorfahrzeuge zugelassenen Wege, Parkplätze und Autohöfe mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen

verboten

7.4 Bau und Betrieb von Bahnlinien und Gleisanlagen verboten

7.5 Bau und Betrieb von Güterumschlag- und Rangierbahnhöfen verboten

7.6 Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser von Verkehrsflächen in den Untergrund verboten

8. Sonstige Sachgebiete

8.1 Motorsport verboten

8.2 Tontaubenschießplätze verboten

8.3 Golfplatzanlagen verboten

8.4 Bau von militärischen Anlagen, soweit sie nicht an anderer Stelle dieser Verordnung aufgeführt sind, und Übungsplätzen

verboten

8.5 Durchführen von Manövern oder Übungen von Streitkräften oder ähnlichen Organisationen verboten

8.6 Zelt- und Campingplätze, Badeanstalten verboten

8.7 Märkte, Volksfeste und Großveranstaltungen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen verboten

8.8 Grundwasserabsenkung, außer für Trinkwassergewinnung verboten

8.9 Nutzen von Grundwasser für Wärmepumpen verboten

8.10 Anlegen von Wanderwegen und Aussichtspunkten beschränkt

8.11 Verwenden von auswasch- und auslaugbaren wassergefährdenden Materialien, zum Beispiel Komposte und Klärschlämme, im Landschaftsbau

verboten

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Ausgabe 6 | 18. Juni 2016

Sonderheft über Rotmilan an den Landrat übergeben

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Gemarkungs-, Flur- und Flurstücksverzeichnis für die Schutzzone I der Wasserfassung Katzsohlbach in der Gemarkung Breitenstein, Flur 1

Landkreis Gemarkung Flur Flurstück betroffen in Schutzzone

Mansfeld- Südharz

Breitenstein 1 31 vollständig

32 teilweise

47/1 teilweise

Anlage 6

Gemarkungs-, Flur- und Flurstücksverzeichnis für die Schutzzonen II und - III der Wasserfassung Katzsohlbach in der Gemarkung Günters-berge, Flur 1, der Gemarkung Breitenstein, Flur 1 und der Gemarkung Stiege, Flur 11

Landkreis Gemarkung Flur Flurstück betroffen inSchutzzone

Harz Günters- berge

1 11/1 teilweise

Mansfeld- Südharz

Breitenstein 1 3 vollständig

4 vollständig

5/1 vollständig

30 vollständig

32 teilweise

33 vollständig

34 vollständig

35 vollständig

47/1 teilweise

48/1 vollständig

50 vollständig

51 vollständig

52 vollständig

53 vollständig

54 vollständig

55 vollständig

58 vollständig

Harz Stiege 11 23 teilweise

Ende Amtlicher Teil

Halberstadt. Kürzlich ist ein Sonderheft über den Rotmilan erschienen – herausgegeben vom Förderkreis für Vogelkunde und Naturschutz am Museum Heineanum e. V. Am 24. Mai übergaben Rüdiger Becker, Direktor des Vogelkundemuseums Heineanum in Halberstadt, Dr. Bernd Nicolai, der ehemalige Direktor, und Martin Kluschke, Manager des neuen Rotmilan-zentrums des Landes Sachsen-Anhalt, das noch druckfrische Sonderheft an Landrat Martin Skiebe. Dieser hatte das Vorwort für die Publikation, die zu 100 Prozent durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt gefördert wurde, geschrieben. Man ist sich einig darüber, dass es der heimliche Wappenvogel Deutsch-lands verdient hat, seiner bereits jetzt erkennbaren Bedrohung entgegen-zuwirken. Mit dem Sonderheft „Rotmilan zwischen Luzerne-Anbau und

Pappel-Umbau“, das ebenso als Beratungsmaterial für den Rotmilanschutz dient, wird ein weiterer Beitrag dazu geleistet. Interessierte können sich die Broschüre im Rotmilanzentrum am Heineanum in Halberstadt kostenlos abholen. Erste Anfragen gab es bereits von der Universität Göttingen und von der Deutschen Wildtier Stiftung. n

Rüdiger Becker, Martin Skiebe, Dr. Bernd Nicolai und Martin Kluschke (von links) bei der Übergabe des Sonderheftes.

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Ausgabe 6 | 2016

Liebe LEADER-Interessierte, sehr geehrte Damen und Herren,es hat eine Weile gedauert, doch nun sind die drei LEADER-Re-gionen im Landkreis Harz wieder für Sie da: „Harz“, „Nordharz“ und „Rund um den Huy“, drei erfolgreiche LEADER-Regionen in unserem Landkreis Harz!

LEADER ist für viele von Ihnen schon lange ein Begriff, denn in den drei Lokalen Aktionsgruppen arbeiten Kommunalvertreter bereits seit mehreren Förderperioden Seite an Seite mit Wirt-schafts- und Sozialpartnern, um ihre selbst gesteckten Ent-wicklungsziele zu erreichen. Dazu stehen ihnen erneut viele europäische Fördermittel zur Verfügung, die ergänzt durch Lan-desmittel und andere öffentliche Mittel dazu beitragen werden, unseren schönen Landkreis noch besser in seine Zukunft zu be-gleiten.

In einem ersten Schritt stehen den drei Regionen fast sechs Mil-lionen Euro zur Verfügung. Profitieren davon können neben den Städten und Gemeinden vor allem auch private Vorhabenträger, Unternehmen s0wie gemeinnützige Vereine.

Einzige Voraussetzung: Ihre Ziele lassen sich mit den unter-schiedlichen Lokalen Entwicklungsstrategien der drei LEADER-Regionen in Einklang bringen.

Jedes Jahr im Herbst erarbeiten die Mitglieder der drei Lokalen Aktionsgruppen ihre Prioritätenlisten, die sie im November ab-schließen. Wir möchten Sie einladen, Ihre innovativen Projekte

einzubringen. Mit ein bisschen Eigeninitiative und unserer Hilfe können Sie vielleicht schon im nächsten Jahr auf eine finanzielle Unterstützung hoffen.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten die drei LEADER-Regi-onen im Landkreis Harz Ihnen einige ihrer Ziele vorstellen. Sie können prüfen, ob die von Ihnen verfolgten Ideen und Absichten zu diesen Zielen passen. Jede LEADER-Region hat ein LEADER-Management, das Ihnen bei Ihren Überlegungen hilft und Sie bei der weiteren Projektentwicklung begleitet, bis zur konkreten Antragstellung. Auf den Webseiten der drei Regionen können Sie sich weiter informieren und aktuelle Hinweise erhalten.

Ergreifen Sie die Initiative und sprechen Sie uns an!

Ihre

LEADER ist ein methodischer An-satz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestal-ten. So kann das Potenzial einer Region besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Zentral in LEA-DER sind die sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG).

Sie bestimmen den LEADER-Prozess in der Region und müssen zu einer Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern bestehen. Zudem werden sie von einem professionellen Regionalmanage-ment begleitet. Die LEADER-Regionen haben die Möglichkeit, mit ihren Projekten neue Wege zu gehen und auszuprobieren und sind damit innovativ. Wichtig ist auch der Mehrwert eines LEADER-Projektes, der durch die Einbettung in eine lokale Ent-wicklungsstrategie entsteht.

1. LEADER-Info-Tag im Landkreis Harz am 3. September 2016

Tue Gutes und rede darüber! Es ist ein guter Brauch bei LEADER, sich miteinander zu vernetzen und sich auszu-tauschen. Das gilt umso mehr, wenn man im selben Land-kreis lebt und arbeitet. Was liegt also näher, als alle Akteure und Interessierte einmal im Jahr zusammen zu rufen und gemeinsam den LEADER-Info-Tag im Landkreis Harz zu begehen?

Wann: Samstag, 3. September 2016, 10.00 – 16.00 Uhr

Wo: Evangelisches Zentrum Kloster Drübeck

Weitere Informationen zum geplanten Programm werden noch bekanntgegeben.

Reiner Hochapfel (LAG Harz)

Klaus Bogoslaw (LAG Rund um den Huy)

Regina Joppke (LAG Nordharz)

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Ausgabe 6 | 2016

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LEADER-Region „Rund um den Huy“Die LEADER-Region „Rund um den Huy“ liegt im nördlichen Teil des Landkreises Harz. Sie umfasst das fruchtbare Hügelland des ehemali-

gen Landkreises Halberstadt im nördlichen Harzvorland rund um die Höhenzüge des Huys und des Großen und Kleinen Fallsteins.

Zur LEADER-Region gehören:• Gemeinde Huy • Stadt Osterwieck • Stadt Halberstadt• Verbandsgemeinde Vorharz (Mitgliedsgemeinden

Groß Quenstedt, Harsleben, Schwanebeck, Wegeleben)• Landkreis Harz

Innovationen in der Region „Rund um den Huy“

Die LEADER-Region „Rund um den Huy“ hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2021 zu der Referenzregion für Freizeit- und Lebensqualität sowie Klimaschutz im Landkreis Harz zu werden. Im Mittelpunkt stehen neue Wege der Kreativität und des Erfindungsreichtums.

Wohnen auf dem LandGibt es neue Formen des Wohnens auf dem Land? Wie lassen sich leerstehende Gebäude in den Ortskernen mobilisieren? Gibt es Ideen für den Umbau von großen Gebäuden für junge Famili-en oder für jene, die in ihnen alt geworden sind?

Miteinander LebenWelche Potenziale haben die Dörfer und wie werden sie genutzt? Welche Chancen stellen die Vereine und die Ehrenamtlichen be-reit? Welche neuen Formen der Daseinsvorsorge gibt es?

Baukultur und NaturWas trägt die Baukultur zur Identität der Region bei? Können Kultur- und Naturangebote innovative Menschen für den länd-lichen Raum „rund um den Huy“ interessieren?

Natürliche Energien und Lebenslanges LernenKann natürliche Energiegewinnung zur Wertschöpfung in der Region beitragen? Wie verbinden sich Angebote des lebenslan-gen Lernens mit informellen Wertschöpfungen in den Dörfern?

Warum Innovationen?Die 33 Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe „Rund um den Huy“ sind zuständig für die Umsetzung ihrer selbst erarbeiteten Loka-len Entwicklungsstrategie. Neben den fünf Kommunalvertretern der beteiligten Kommunen, arbeiten 28 Wirtschafts- und Sozial-partner aus vielen gesellschaftlichen Bereichen mit. Der Region „Rund um den Huy“ steht für ihre Projekte ein gut ausgestatte-tes Budget bereit, über das sie selbst entscheiden und mit dem sie ihre innovativen Maßnahmen fördern kann.

Gefragt sind Ihre Ideen und Impulse, mit denen Sie die Region in ihrer Entwicklung voranbringen können. Nehmen Sie Kontakt auf, informieren Sie sich!

Kontakt:LEADER-Management „Rund um den Huy“

Planungsgesellschaft mbH & Co KG

Tel. 05149 186080Email: [email protected]

Ansprechpartner: Michael Schmidt & Ole Bartels

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Ausgabe 6 | 2016

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LEADER-Region „Harz“Die LEADER-Region „Harz“ umfasst zu großen Teilen das Gebiet des ehemaligen Landkreises Wernigerode und ist gegliedert in den touristisch geprägten Oberharz und das überwiegend land-wirtschaftlich genutzte Harzvorland. Der Aktionsraum umfasst eine Fläche von ca. 750 km2, bei rd. 84.000 Einwohnern.

Zur LEADER-Region gehören:• Stadt Blankenburg (Harz) • Stadt Ilsenburg (Harz)• Stadt Oberharz am Brocken• Stadt Wernigerode• Gemeinde Nordharz• Landkreis Harz

Innovationen in der Region „Harz“„Gesund leben in einer gesunden Region“ ist das Leitmotiv der LAG Harz. Die „gesunde Region“ ist gekennzeichnet durch eine intakte Natur, lebendige Ortschaften, nachhaltig bewirtschafte-te Nutzflächen sowie eine prosperierende Wirtschaft. In einem Umfeld mit sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten für alle Altersgruppen sollen die Lebensqualität maßgeblich verbes-sert und der naturnahe Tourismus gefördert werden.

Bevölkerung und BürgerschaftWie kann das dörfliche Gemeinschaftswesen nachhaltig, gemes-sen an den Bedürfnissen der Bewohner, gestaltet werden? Was fördert ehrenamtliches Engagement und unterstützt Nachbar-schaftshilfe, Kommunikation sowie Geselligkeit?

Infrastruktur und DaseinsvorsorgeWie kann die Region als attraktiver Standort für Wohnen, Arbeit und Freizeit mit bedarfsgerechter Versorgung und einem attrak-tiven Wohnumfeld nachhaltig gesichert werden?

Wirtschaft und TourismusWie kann eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur mit zukunfts-fähigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen ausgebaut werden? Wie kann die Angebotsvielfalt im Segment Natur- und Aktiv-tourismus erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit als touristische Destination gesichert werden?

Warum Innovationen?Die 25 Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe „Harz“ sind zustän-dig für die Umsetzung ihrer selbst erarbeiteten Lokalen Entwick-lungsstrategie. Neben den sechs Kommunalvertretern der betei-ligten Kommunen, arbeiten 19 Wirtschafts- und Sozialpartner aus vielen gesellschaftlichen Bereichen mit. Der Region „Harz“ steht für ihre Projekte ein gut ausgestattetes Budget bereit, über das sie selbst entscheiden und mit dem sie ihre innovativen Maßnahmen fördern kann.

Gefragt sind Ihre Ideen und Impulse, mit denen Sie die Region in ihrer Entwicklung voranbringen können. Nehmen Sie Kontakt auf, informieren Sie sich!

Kontakt:LEADER-Management der LAG „Harz“

Tel. 03 91-7 36 17 23Email: [email protected]

Ansprechpartnerin: Angelika Fricke

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Ausgabe 6 | 2016

– Anzeige –

LEADER-Region „Nordharz“Die LEADER-Region „Nordharz“ liegt im südöstlichen Teil des Landkreises Harz und gliedert sich in das nördli-che Harzvorland und das Gebirgspla-

teau des Unterharzes. Insbesondere das Selke- und Bodetal sind für Wanderer, Radfahrer und Liebhaber von seltenen Tier- und Pflanzenarten beliebte Ausflugsziele. Auch historische Sehens-würdigkeiten und Denkmäler prägen die Region.

Zur LEADER-Region gehören:• Stadt Ballenstedt• Stadt Falkenstein/ Harz• Stadt Harzgerode• Stadt Quedlinburg• Stadt Thale• Verbandsgemeinde Vorharz

(Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue)• Landkreis Harz

Innovationen in der Region „Nordharz“Die LEADER-Region „Nordharz“ hat sich zum Ziel gesetzt, ihre herausragenden kulturgeschichtlichen und naturräumlichen Ei-genschaften für ihre Entwicklung zu nutzen. In einem weiteren Schwerpunkt stehen junge Menschen, die bei der Berufsorien-tierung begleitet werden sollen.

Baukultur und WeltkulturerbeWie lassen sich regionale Baukultur und Wertschöpfungsketten miteinander verbinden? Was bedeutet es, ein Weltkulturerbe in der Region zu haben?

Harz und NaturWie verträgt sich der Aktivtourismus mit der Natur des Harzes? Wie kann die touristische Infrastruktur im Harz so aufgewertet werden, dass sie dem Vergleich standhält?

Wohnen auf dem LandGibt es neue Formen des Wohnens auf dem Land? Wie lassen sich leerstehende Gebäude in den Ortskernen mobilisieren? Gibt es Ideen für den Umbau von großen Gebäuden für junge Famili-en oder für jene, die in ihnen alt geworden sind?

Integration und BildungJunge Menschen, Migranten, Fachkräfte und Unternehmens-nachfolger, wie lassen sie sich in die Entwicklung der Region ein-beziehen? Welche Chancen ergeben sich, wenn man Menschen fördert, die bislang zu kurz gekommen sind?

Warum Innovationen?Die 35 Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe „Nordharz“ sind zuständig für die Umsetzung ihrer selbst erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie. Neben den sieben Kommunalvertretern der beteiligten Kommunen, arbeiten 28 Wirtschafts- und Sozial-partner aus vielen gesellschaftlichen Bereichen mit. Der Region „Nordharz“ steht für ihre Projekte ein gut ausgestattetes Budget bereit, über das sie selbst entscheiden und mit dem sie ihre inno-vativen Maßnahmen fördern kann.

Gefragt sind Ihre Ideen und Impulse, mit denen Sie die Region in ihrer Entwicklung voranbringen können. Nehmen Sie Kontakt auf, informieren Sie sich!

Kontakt: LEADER-Management „Nordharz“

Planungsgesellschaft mbH & Co KG

Tel. 05149 186080Email: [email protected]

Ansprechpartner: Michael Schmidt & Nora Mielchen

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Ausgabe 6 | 2016

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Landkreis. Für viele auf Grundsicherung angewiesene Menschen wird es mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit immer schwieriger, eine Ar-beit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Seit 2015 existiert deshalb bei der KoBa Harz das „Modell-projekt zur Integration Lang-zeitarbeitsloser“ – kurz MILA. Gefördert mithilfe des Arbeits-marktprogrammes des Bun des-mi nis te ri ums für Ar beit und So-zia les (BMAS) sollen in diesem Projekt gezielt Arbeitgeber für das Arbeitskraftpotential Lang-zeitarbeitsloser sensibilisiert

werden. Die KoBa Harz hat von ESF und BMAS deshalb Fördermittel zur Unterstützung von insgesamt 40 Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose im Landkreis Harz erhalten, von denen bislang insgesamt 23 Plätze besetzt werden konnten. Hier ein erfolgreiches Beispiel aus dem Modellprojekt:Die Ausgangssituation war schwierig: Ein alleinerziehender Mann, der zu-letzt nur sehr kurzzeitige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Helferbereich vorweisen konnte und zudem mitten in der Privatinsolvenz steckt, da er seine hohen Schulden nicht zurückzahlen kann. Zusätzlich zu dieser schwierigen Lage hat der Mann gesundheitliche Einschränkungen und ihm wurde der Führerschein entzogen. Seine Chance, auf normalem Weg eine langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fin-den, war somit mehr als gering. Nach einem intensiven Erstgespräch mit dem Teilnehmer wurde durch die Betriebsakquisiteurin Susanne Fischer ein passender Arbeitgeber gesucht und gefunden. Dieser sichtete die Bewerbungsunterlagen, lud zum Vor-

Wernigerode. Fast pausenlos ist der Energieerlebnispfad unterwegs. War er gerade noch in der Grundschule Stadtfeld Wernigerode im Einsatz, stand er in der bundesweiten Nachhaltigkeitswoche bereits in der Francke-Grundschule, um den Schülern der vierten Klassen einen Einblick in die span-nende Welt der Energie zu geben. Was ist Energie? Wie entsteht Energie? Wo wird Energie verbraucht? Und wie können wir Energie sparen? Das sind nur einige der Fragen, auf die die Mädchen und Jungen mithilfe der hand-lungsorientierten Stationen des Energieerlebnispfades Antworten suchten. Mit dem Energiefahrrad wurde schnell deutlich, wie viel Energie zum Er-wärmen von Wasser notwendig ist. An der zweiten Station, dem „Energie-haus“, verfolgten die Schüler den Verbrauch der verschiedenen Geräte am Stromzähler. Hier zeigten die Heizgeräte einen hohen Verbrauch, sodass verständlich wurde, dass diese sparsam eingesetzt werden sollten. Im Energiehaus wurde den Schülern auch bewusst, dass durch die Auswahl der Beleuchtungsmittel deutliche Einsparungen erzielt werden können. „Die LED-Lampe würde ich einsetzen, wenn ich den Strom selbst erzeugen müsste“, sind sich die Schüler einig.

Erstaunt waren die Schüler über den geringen Anteil der Energie, der beim Auto tatsächlich auf der Straße ankommt. Dies wird in der Station „Wirkungsgrad“ mit Erbsen dargestellt. Nur etwa ein Sechstel der im Tank eingefüllten Energie kommt auf der Straße an. Im Projekt wurde auch das Lüftungsverhalten mithilfe eines CO²-Messgerätes erlernt, denn gute Kon-zentration gelingt nur bei guter Luftqualität. Einige Schüler erläuterten den Begriff der Nachhaltigkeit und regten mit ihren Überlegungen zum Nach-denken über den Umgang mit natürlichen Ressourcen an. Die Aktion wurde von der Energieberaterin Dr. Ute Urban im Rahmen des von der Landesenergieagentur initiierten Umweltbildungsprojektes Energie.Kennen.Lernen fachkundig begleitet und von Ulrich Eichler, Um-weltbeauftragter der Stadt Wernigerode, im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt sowie von den Stadtwerken Wernigerode unterstützt.

stellungsgespräch ein und überzeugte sich von der hohen Motivation und Einsatzbereitschaft des Mannes. So erfolgte im August 2015 eine unbefris-tete Vollzeiteinstellung im Helferbereich mit tariflicher Vergütung.

Seit Arbeitsaufnahme unterstützt Jobcoach Anja Jürgens den Teilnehmer einmal wöchentlich in Beratungsgesprächen, um den neuen Anforderun-gen im Arbeitsalltag gerecht zu werden. Sie half zum Beispiel bei der Wie-dererlangung des Führerscheins, bei Behördengängen und kümmert sich um die Weiterleitung der Lohnbescheinigun-gen an den Insolvenzverwalter. Zusätzlich er-folgt eine umfassende Beratung der gesam-ten Familie, da die Erfahrungen zeigen, dass das familiäre Umfeld eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung eines Beschäftigungsver-hältnisses spielt. „Unser Beispiel beweist, wie erfolgreich das Projekt ist. Der Teilnehmer hat seitdem eine dauerhafte Arbeitsstelle und mittlerweile auch seinen Führerschein wieder zurück – und er ist nicht der Einzige“, freut sich Anita Hauswald (Foto), Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen von der KoBa Harz. Interessierte Unternehmen und arbeitsuchende Kunden der KoBa Harz können sich bei den Ansprechpartnern des MILA-Projektes melden.

Kontakt:Modellprojekt MILATelefon für Arbeitgeber: 03943/58 34 91 Telefon für Arbeitssuchende: 03943/58 32 89 E-Mail: [email protected] n

Die Schüler der vierten Klassen der Francke-Grundschule Wernigerode erhiel-ten mit dem Energieerlebnispfad einen Einblick in die spannende Welt der Energie. Foto: Ulrich Eichler

Der Energieerlebnispfad ist ein Umweltbildungsprojekt, welches vom Agenda 21-Büro des Landkreises Harz mit Unterstützung der Hochschule Harz sowie der Stadtwerke Wernigerode, Quedlinburg, Blankenburg und der Halberstadtwerke vor sechs Jahren initiiert wurde. Mittlerweile stehen allen Schulen und Bildungseinrichtungen 14 handlungsorientierte Statio-nen für Projekttage zur Verfügung und werden mithilfe der Partner stets weiterentwickelt.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei Elke Selke vom Agen-da 21-Büro: 03941/59 70 63 13 sowie auf der Internetseite des Landkreises Harz www.kreis-hz.de unter dem Menüpunkt „Agenda 21“. n

MILA – Das erfolgreiche Modellprojekt zur Integration Langzeitarbeitsloser

Mit dem Energieerlebnispfad macht Lernen Spaß

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Ausgabe 6 | 2016

Quedlinburg/Wernigerode. Am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxle-ben hat ein Klinisches Ethikkomitee seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe des Gremiums ist die Unterstützung und Beratung von Patienten und An-gehörigen, behandelnden Ärzten und Mitarbeitern aus dem Pflegebereich, vor allem bei der Behandlung besonders schwerkranker Patienten.

In kritischen Momenten werden oft folgende Fragen gestellt: Wie weit soll die Behandlung gehen? Ist das medizinisch Mögliche auch das Beste für den Patienten? In der Arbeit dieses Ethikkomitees spielen rechtliche Aspek-te mit Blick auf das geltende Betreuungsgesetz und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen eine große Rolle. Zunehmend – die moderne Medi-zin entwickelt sich stetig weiter – kann es Unsicherheiten im Umgang mit dem mutmaßlichen Willen der Patienten geben. Dabei wünschen sich die Verantwortlichen immer wieder eine fachkundige Beratung und Entschei-dungshilfe, ohne von der Verantwortung für den Patienten entbunden zu sein.

Das Klinische Ethikkomitee des Harzklinikums Dorothea Christiane Erxle-ben ist ein berufsgruppenübergreifendes Gremium, das sich aus Ärzten verschiedener medizinischer Fächer, Pflegefachkräften, Seelsorgern, ei-ner Psychologin und einem Verwaltungsmitarbeiter zusammensetzt. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist das Berücksichtigen von ethischen Aspekten bei der medizinischen Versorgung von Patienten. Die Mitglieder des Kli-nischen Ethikkomitees geben auf Anfrage eine Empfehlung zur weiteren Therapie bei schwerstkranken Patienten. Dabei unterstützen sie Behan-delnde, Pflegende und Angehörige bei Fragen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten in seiner aktuellen Situation.

Darüber hinaus ist die Erarbeitung von Leitlinien für den ethischen Um-gang mit wiederkehrenden klinischen Problemsituationen eine große Auf-gabe, der sich die Mitglieder stellen. Diese Leitlinien sollen eine begrün-dete und nachvollziehbare Orientierung für notwendige Entscheidungen geben. Das Ethikkomitee wird zudem Fort- und Weiterbildungsveranstal-tungen für die Mitarbeiter des kommunalen Harzklinikums und Interessier-te anbieten.Angesichts der Größe des Harzklinikums – rund 1 800 Mitarbeiter betreuen an fünf Klinikstandorten jährlich etwa 125 000 Patienten – sind zwei Ethik-komitees gebildet worden. Zehn beziehungsweise neun Mitglieder sind für

die Kliniken in Quedlinburg/Ballenstedt beziehungsweise für die Kliniken in Wernigerode/Blankenburg zuständig. Zum 1. Vorsitzenden des Gesamt-Komitees ist der Quedlinburger Klinikseelsorger Matthias Zentner gewählt worden, als seine Stellvertreterin Dr. Beate Dargel, Oberärztin am Zentrum für Innere Medizin am Harzklinikum in Wernigerode.

„Im klinischen Alltag begegnen wir immer wieder besonders schwierigen Situationen, in denen nicht allein ein objektives Sachurteil zu einer Lösung führt, sondern die ethisch-moralischen Wertvorstellungen aller Beteiligten eine entscheidende Rolle spielen", erklärt der Vorsitzende des Ethikkomi-tees. Er wirbt bei den Ärzten und Mitarbeitern der Pflege dafür, dass sie das Gremium als Partner sehen und in zukünftige Entscheidungsfindun-gen einbeziehen. Zentner: „Die moderne Hochleistungsmedizin macht Vieles möglich, wirft aber gerade wegen dieser Leistungsfähigkeit oft auch ethische Fragen auf – dabei können und wollen wir keine Entscheidungen abnehmen, aber kompetent unterstützen und beraten“. n

Quedlinburg. In der geschichtsträchtigen Stiftskirche Quedlinburg ist am 28. Mai ein Konzert der besonderen Art zu Ende gegangen. Eröffnet wur-de es von Landrat und Schirmherr Martin Skiebe. Mehr als 400 Menschen lauschten andächtig und ergriffen den gewaltigen und beeindruckenden klassischen Klängen. Werke von Joseph Haydn und Ludwig van Beethoven wurden vom MDR-Symphonieorchester Leipzig gespielt. Im aufbranden-dem Applaus für die Künstler wurde ein überdimensionaler Scheck über-geben: 10 000 Euro für die Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg. Der Erlös dieser Veranstaltung kommt dem gerade im Bau befindlichen Wohnprojekt „Marschlinger Hof“ in Quedlinburgs Zentrum und dem dort etablierten Fa-milienunterstützenden Dienst zugute. Hier werden ab dem Sommer Men-schen mit erhöhtem Hilfebedarf wohnen.Die Besonderheit der Veranstaltung lag nicht nur darin, Spendengelder für einen guten Zweck einzuspielen. Vielmehr war es das außergewöhnliche Engagement der Beteiligten, die dieses emotional bewegende Konzert erst ermöglicht hatten. Bereits für das 16. Benefizkonzert traten die Musiker in ihrer Freizeit und unentgeltlich im Rahmen ihrer eigens initiierten Veran-staltung „Lebenshilfe durch Musik“ auf. Dazu kommen Konzerte, die zu verschiedenen Anlässen direkt für Menschen mit Behinderungen gespielt werden. Für diesen Auftritt hatte auch Star-Violinistin Antje Weithaas sofort zugesagt. Sie leitete das Orchester in ihrer unnachahmlichen Art als Solis-tin. Nicht mit Taktstock, sondern mit ihrem Körpereinsatz verschmolz sie mit dem Orchester und der Musik. Ihr Geigenspiel inmitten der Musiker war geprägt voller Leidenschaft, gerade auch der leisesten Töne. Ein musikalisches Erlebnis wurde es auch für die etwa 70 Besucher, die ihre Eintrittskarten von Paten erhalten hatten. n

Landkreis. Die Selbsthilfekontaktstelle Landkreis Harz lud am 18. März In-teressierte und Sprecher der derzeit 121 Selbsthilfegruppen im Landkreis zum Gruppensprecher-Treffen nach Quedlinburg ein. Im Mittelpunkt stand das Thema „Gesundheit und Lebenskompetenz“ (GLK); Salutogenese und Prävention“ mit Jan Lehmann vom Berufsverband der Präventologen e. V. als Referenten, gefördert durch die AOK Sachsen-Anhalt. Die Teilnehmer erhielten Anregungen und kleine Übungen dafür, eine neue Sichtweise im Umgang miteinander und mit ihren alltäglichen Herausforderungen einzu-nehmen, auch das Positive an jeder Situation zu erkennen und Lebensfreu-de sowie Selbstverantwortung in den Fokus zu setzen – als Ausgangspunk-te für Lebenskompetenz und ein selbstbestimmtes Leben.

Am 6. Juni folgte in Halberstadt das zweite Treffen der Gruppensprecher des Landkreises Harz. Heilpraktikerin Heike Operhalski aus Ermsleben re-ferierte zum Thema „Einführung in die Naturheilkunde“. Operhalski ist als Dozentin für Naturheilkunde und in eigener Praxis tätig. Unter dem Motto „Alle Bereiche der Natur sind wunderbar“ (Aristoteles) informierte sie über die Möglichkeiten der Naturheilkunde, ihre Grundansätze in der Arbeit, ihre Arbeitsmethoden sowie die damit verbundenen Diagnose- und The-rapiemöglichkeiten.

Falls Sie Fragen haben, eine Selbsthilfegruppe suchen oder eine Selbsthil-fegruppe ins Leben rufen möchten, melden Sie sich bitte bei der Selbst-hilfekontaktstelle Harz, Telefon: 03941/56 46 33 oder per E-mail: [email protected], um einen Termin zu vereinbaren. n

Klinisches Ethikkomitee hat seine Arbeit aufgenommen

Großartiges Konzert für eine große SacheSelbsthilfekontaktstelle lud zum Gruppensprecher-Treffen ein

Akademisches Lehrkrankenhausder Otto-von-Guericke-UniversitätMagdeburg

Krankenhausseelsorger Matthias Zentner, Dr. Beate Dargel, Oberärztin am Zentrum für Innere Medizin, Krankenhausseelsorgerin Ulrike Hackbeil und Ge-sundheits- und Krankenpflegerin Ines Heller (von links). Foto: Kerstin Eilers/Harzklinikum

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Ausgabe 6 | 2016

Halberstadt. Landrat Martin Skiebe hat am 1. Juni die ersten elf Frauen und Männer zu Integrationslotsen für den Landkreis Harz berufen.In einer kleinen Feierstunde in der Kreisvolkshochschule in Halberstadt händigte er Dietrich Anders, Jutta Baudisch, Peter Knirsch, Wolfgang Rumpf, Anneliese Schreiber, Helge Dippe, Jürgen Geppert, Rüdiger Zeus, Renate Zeus, Franziska Schaller und Frank Dieckmann ihre Berufungsur-kunden aus.Die ehrenamtlichen Integrationslotsen kommen aus Thale, Quedlinburg, Blankenburg, Wernigerode sowie Halberstadt und werden vor allem die dezentral in Wohnungen untergebrachten Asylbewerber bei der Orientie-rung im Lebensalltag unterstützen, ihnen bei der Orientierung in der neu-en Umgebung helfen und so eine schnellere Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

„Wir müssen die Menschen, die zu uns kommen, begleiten und ihnen hel-fen. Ich bin mir sicher, dass Ihnen das gelingen wird“, wandte sich Martin Skiebe an die Integrationslotsen. „Sie bauen für die Menschen Brücken in den Alltag“, betonte der Landrat die Bedeutung des Engagements der Lot-sen. Diese hatten vor ihrer Berufung erfolgreich eine Ausbildung bei der Deut-schen Angestellten-Akademie in Halberstadt absolviert, die mit einem klei-nen Test und einem Gespräch abgeschlossen wurde.Für den Landkreis Harz ist die Einbindung der einheimischen Bevölkerung bei der Betreuung und Begleitung insbesondere der in Wohnungen unter-gebrachten Migranten ein wichtiger Bestandteil einer Willkommenskultur. Daher sollen in den kommenden Monaten 30 ehrenamtliche Lotsen im ge-samten Kreisgebiet tätig werden. n

Osterwieck. Am 19. Mai folgten über 15 Interessierte der Einladung des Diakonischen Werkes Halber-stadt zum Bienennachmittag im „neuen wohnen“ in Osterwieck. Mit Unterstützung des Imkers Enrico Kretschmar verbachten Einheimi-sche und Flüchtlinge einen span-nenden Nachmittag und erfuhren einiges über die Grundlagen der Imkerei. Flüchtlinge aus Syrien be-

richteten über die Imkerei in ihrem Heimatland, wo es vor dem Krieg vie-le Berufsimker gab. Die Teilnehmer wurden auch handwerklich aktiv und bauten Rähmchen, die für die Bestückung der Beuten benötigt werden – eine Beschäftigung, die meist im Winter zur Vorbereitung der Bienensaison gemacht werden muss. Hier meldeten sich bereits erste Freiwillige unter den Flüchtlingen, den Imker in diesem Jahr dabei zu unterstützen. Die Veranstaltung war eine Aktion im Rahmen des Projektes „Familien- und Bil-dungspaten für Migrantinnen und Migranten“, welches vom Land Sachsen-Anhalt gefördert und vom Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e. V. durchgeführt wird. Kontakt: Koordinierungsstelle für Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit Sophie ReinholdTelefon: 03941/69 63 16 E-Mail: [email protected] n

Halberstadt. Landrat Martin Skiebe begrüßte Natallia Krotzek, Sabine Lu-cia Kalberer Schweizer, Severin Lorenz Schweizer, Amel Kühne, Olga Bull, Elena Vinokur und Eduard Vinokur als neue Kreisbürger (von links). Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Martin Skiebe ihnen ihre Einbür-gerungsurkunden und hieß sie im Landkreis Harz herzlich willkommen.Die Neubürger kommen ursprünglich aus der Schweiz, der Ukraine, Russ-land, Tunesien sowie Weißrussland und leben in Quedlinburg, Wernigero-de, Minsleben, Halberstadt und Ballenstedt. n

Halberstadt. Zum zweiten Mal in diesem Jahr wurden auf Initiative der Re-formierten Gemeinde Halberstadt Bewohner der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in die Liebfrauenkirche und den Kreuzgang eingeladen. „200 wurden erwartet, geschätzte 300 kamen, darunter sehr viele Kinder, die mit ihrer Lebendigkeit zur guten Stimmung beitrugen“, freute sich Ursula Me-ckel vom evangelischen Kirchenkreis.

Musikalisch begrüßt wurden die Anwesenden vom „Duo Amalia“, welches mit Gitarre und Querflöte virtuos Kammermusik verschiedener Kulturkrei-se darbot.Dazwischen die herzliche Begrüßung und das „Willkommen“ in vier Spra-chen. Durch Handaufheben wurde angezeigt, wer aus welchen Ländern kam und jeweils begeistert beklatscht. Viele kamen aus Afghanistan, Syri-en, dem Iran oder aus afrikanischen Ländern.Im Kreuzgang warteten Leckereien und Getränke auf die Gäste, welche das Diakonische Werk, die evangelische und die katholische Gemeinde bereit-gestellt hatten. Da es bei diesem Treffen um die Begegnung von Menschen unterschiedli-cher Kulturen und natürlich um Musik ging, scharten sich alle um die Musi-ker des über die Region hinaus bekannten Jugendblasorchesters aus Halber-stadt. Wie das sonnige Wetter trugen sie zur fröhlichen Atmosphäre bei. n

Berufung der ersten Integrations- lotsen des Landkreises Harz

Die Biene verbindet Menschen Sieben neue Kreisbürger begrüßt

Viele Kinder unter den Gästen

Foto: Diakonie

Foto: Peter Marx

Page 20: AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ1167/hkb_06_2016_i.pdf · 10 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil Ausgabe 6 18. uni 2016 II.WP-254/2016 – KT II1503: Ergänzung der Organisationsverfügungen

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Halberstadt. 5 908,5 Kilometer beziehungsweise 3 939 Runden spulten die Läufer bei der Jubiläumsauflage des Halberstädter Benefizlaufes am 21. Mai zugunsten des Vereins krebskranker Kinder Harz e. V. ab und sorg-ten damit für ein Rekorderlös für den guten Zweck.Insgesamt 421 Läufer in 101 Teams gingen zum fünften Mal für den guten Zweck an den Start und erliefen schlussendlich gemeinsam mit den 164 kleinen Startern beim Bambinilauf einen Erlös von rund 25 000 Euro.

Hauptaufgabe des Vereins als zentrale Anlaufstelle für betroffene Eltern be-ziehungsweise Angehörige von krebskranken Kindern in unserer Region ist die Unterstützung dieser. Die Spenden des Benefizlaufes kommen in diesem Jahr drei Vereinszwe-cken zugute: Dem weiteren Aufbau einer Nachsorgeeinrichtung im Harz, als finanzielle Mittel zur direkten Unterstützung von Familien mit betrof-fenem Kind beziehungsweise zur Wunscherfüllung und zur Präventionsar-beit zum Thema „Hautkrebs im Kindesalter“ an Grundschulen und Kinder-gärten. Mehr Informationen über den Verein erhalten Interessierte unter www.krebskranke-kinder-harz.de.tl/. n

Wernigerode. Die feierliche Eröffnung der 9. KreisKinder- und Jugend Olympiade des Landkreises Harz fand am 20. Mai in Wernigerode statt. In der bunten Stadt begannen damit offiziell die Wettkämpfe in den 22 Sport-arten.Vor der Eröffnung hatten die Vereine die Möglichkeit, sich und ihre Sportar-ten auf dem Nicolaiplatz zu präsentieren. So zeigten die Volleyballerinnen vom Harzer SV, die Handballer vom HV Wernigerode, die Skisportler vom Skiklub und vom NSV Wernigerode, die Bogenschützen von den Sebasti-ansschützen Wernigerode, die Schwimmer des HSV 2002, die Cheerlaeder der Dymatix, die Voltigierer vom PSV Börnecke und die Karateka von Yama-kawa Karate-Do Ballenstedt und Halberstadt ihr Können. Die Sportjugend des KreisSportBundes Harz (KSB) sorgte zusätzlich für Bewegung mit Hüpf-burg und Kleinspielgeräten.

Zur feierlichen Eröffnung ging es dann im traditionellen Marsch, angeführt vom Spielmannszug Hasselfelde, auf den Marktplatz. Nach den Grußworten von KSB-Vize Frank Hirschelmann, Landrat Martin Skiebe und Oberbürger-meister Peter Gaffert entzündete Skilangläufer Max Kermer vom Skiverein Hasselfelde/SV Lok Blankenburg die olympische Flamme vor dem Rathaus. Es folgte der olymische Eid, den in diesem Jahr Kegel-Nationalspielerin Julia Tropschug vom SV 02 Heudeber sprach. Nach der Verabschiedung von acht Nachwuchstalenten, die künftig an einer Sportschule trainieren werden, erklärte Hirschelmann die Wettkämpfe für eröffnet. n

Überwältigendes Engagement beim 5. Halberstädter Benefizlauf

9. KreisKinder- und JugendOlympiade

Luca Vasic (Schwimmen), Steven Raeck (Fußball), Josias Liehr (Handball), Max Kermer (Skilanglauf), Justin Kauka (Fußball), Fabrizio Przigode (Fußball) und Dominik Fricke (Leichtathletik) werden künftig ihre sportliche Laufbahn an ei-ner Sportschule fortsetzen (von links).

Ralph Kahe – Sieger der 24. Offenen Senioren Schach Landeseinzelmeisterschaft

2. Harzer Firmenlauf

Halberstadt. Der Quedlinburger Ralph Kahe, der für den SV Rochade Mag-deburg spielt, ist Sieger bei der 24. Offenen Senioren Schach Landesein-zelmeisterschaft geworden, die in der ersten Juniwoche in der Kreisstadt Hal-berstadt ausgetragen wurde. Gefolgt von George Gregor (Reideburger SV) und Wolfgang Lenk (USV TU Dresden). Damit fand die überregional bedeuten-de Meisterschaft bereits zum vierten Mal in Folge in Halberstadt statt. Gespielt wurde im Rathaus, wo auch die Siegerehrung durch Andreas Do-maske, Präsident des Schachverbandes Sachsen-Anhalt, und Thomas Rimpler, stellvertretender Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt, erfolgte. Bei den Frauen nahm Dr. Gabriele Just (Dresden) den Pokal für den ersten Platz mit nach Hause, den zweiten Platz erkämpfte sich Dorit Gehrmann (Eutin). „Halberstadt hat sich wieder als guter Gastgeber erwiesen“, sagte Landes-schachverbandspräsident Andreas Domaske bei der Siegerehrung. Nur zwei Frauen waren dabei, „aber deren Spiele hatten es in sich“. Die Halber-stadt Information hatte ein vielseitiges Begleitprogramm erstellt, was sehr gern von den Gästen während der Turnierwoche angenommen wurde. n

Wernigerode. Trotz widriger Bedin-gungen gingen beim 2. Harzer Fir-menlauf am 1. Juni insgesamt 922 Läufer in 248 Teams an den Start und ließen sich auch durch den Re-gen die gute Laune nicht verderben. Denn darum ging es bei dem Lauf durch den Bürgerpark in der Haupt-sache: Den Feierabend gemeinsam und sportlich mit Kollegen verbrin-gen.Gelaufen wurde ein 2,5 Kilometer langer Rundkurs durch den Bürger-park. Jeder der vier Läufer im Team hatte die Strecke einmal zu absol-vieren.

Am Ende kamen alle Teams pitschnass, aber glücklich im Ziel an und freuen sich schon auf den 3. Harzer Firmenlauf im kommenden Jahr. Alle Ergebnis-se sind unter www.davengo.com abrufbar. n

Foto: Ute Huch