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AMTSBLATT DER GEMEINDE HASEL HASEL informiert 04. Oktober 2018 - KW 40 Nr. 20 Hasel - lebendiges Erdmannsdorf mit Weitblick Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lörrach zur Wasserentnahme aus oberirdi- schen Gewässern im Landkreis Lörrach vom 28.09.2018 Das Landratsamt Lörrach erlässt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Wasser- gesetzes Baden- Württemberg (WG) und § 35 Satz 2 des Landesver- waltungsverfahrensgesetzes für Baden- Württemberg (LVwVfG) und § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) folgende: Allgemeinverfügung I. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 WHG in Verbin- dung mit § 20 WG ist an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen), ausgenommen der Rhein, in allen Gemein- den des Landkreises Lörrach für Zwecke der Bewässerung und Beregnung untersagt. Hiervon ausgenommen ist das Baden, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Trieb- kraft und das schadlose Einbringen von Niederschlagswasser. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für Zwecke der Bewässe- rung und Beregnung, gleich auf welche Art und Weise, bis auf Widerruf verboten.II. Diese Untersagung gilt auch für die mit wasserrechtlicher Er- laubnis zugelassenen Was- serentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung und Beregnung oder Be- regnung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau sowie den Wasser- entnahmen zur Kühl- und Brauchwassernutzung. III. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 01. Oktober 2018 bis zum 31. Oktober 2018. Eine Verlängerung des Zeitraums ist möglich. IV. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeord- net. V. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage des Landratsamtes Lörrach unter der Rubrik Bekanntmachungen (htt- ps://www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen). VI. Das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt als untere Wasser- behörde, kann auf Antrag ei- ne widerrufliche Ausnahme erteilen, soweit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausge- schlossen ist. Begründung Rechtsgrundlage für Ziffer I dieser Allgemeinverfügung ist § 21 Abs. 2 WG. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 82 Abs. 1 i. V. m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG und § 3 Abs. 1 LVwVfG. Danach kann der Gemeingebrauch aus Gründen des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ord- nung des Wasserhaushaltes oder des Schutzes der Natur, geregelt, beschränkt oder verboten wer- den. Die unter Ziffer I. angeordne- te Untersagung des Gemeingebrauches ist erforderlich, um bei der derzeit langanhaltenden extremen Trockenheit die Tier- und Pflan- zenwelt in den Ge- wässern vor Schaden zu bewahren. Rechtsgrundlage für Ziffer II ist § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG, wonach die untere Wasserbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maß- nahmen anordnen kann, die im Einzelfall notwendig sind, um Be- einträchtigungen des Wasserhaushaltes zu vermeiden oder zu be- seitigen. Die bisherigen Verfügungen wurden anhand der Wetterprognosen zunächst bis zum 31. Au- gust befristet und dann erneut verlängert bis zum 30. September 2018. Aktuelle Wetterprogno- sen lassen wei- terhin keine nennenswerten Niederschläge erwarten, durch die sich die Niedrig- wasserstände in den Gewässern wieder zum Normalab- fluss entwickeln. Die weitere Verlänge- rung der Einschränkung des Gemeingebrauchs bis 31.10.2018 ist erforderlich. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord- nung). Es ist nicht vertretbar, dass durch Einlegung von Rechtsmit- teln bestehende Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrau- ches oder auf Grundlage bestehender wasserrechtlicher Erlaubnisse fortgesetzt werden können und dadurch die Ordnung des Wasser- haushaltes weiter verschlechtert wird. Durch weitere Entnahmen wäre der zur Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge erforderliche Mindestabfluss nicht mehr zu gewährleisten. Die All- gemeinverfügung ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen An- forderungen. Hinweis Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird überwacht. Bei Zuwider- handlungen gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Lörrach mit Sitz in Lör- rach erhoben werden. Der Widerspruch hat keine auf- schiebende Wirkung. Gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs kann beim Landrat- samt Lörrach mit Sitz in Lörrach oder dem Regierungspräsidium Freiburg mit Sitz in Freiburg im Breisgau die Ausset- zung der Voll- ziehung nach § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) oder beim Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstr. 103, 79104 Freiburg im Breisgau, die Anordnung der Wiederherstellung der auf- schiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden. Lörrach, 28.09.2018 Dr. G. Lutz

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AMTSBLATT DER GEMEINDE HASEL

HASELinformiert04. Oktober 2018 - KW 40 Nr. 20 Hasel - lebendiges Erdmannsdorf mit Weitblick

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lörrach zur Wasserentnahme aus oberirdi-schen Gewässern im Landkreis Lörrach vom 28.09.2018 Das Landratsamt Lörrach erlässt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Wasser-gesetzes Baden- Württemberg (WG) und § 35 Satz 2 des Landesver-waltungsverfahrensgesetzes für Baden- Württemberg (LVwVfG) und § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) folgende:

Allgemeinverfügung I. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 WHG in Verbin-dung mit § 20 WG ist an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen), ausgenommen der Rhein, in allen Gemein- den des Landkreises Lörrach für Zwecke der Bewässerung und Beregnung untersagt. Hiervon ausgenommen ist das Baden, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Trieb-kraft und das schadlose Einbringen von Niederschlagswasser. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für Zwecke der Bewässe- rung und Beregnung, gleich auf welche Art und Weise, bis auf Widerruf verboten.II. Diese Untersagung gilt auch für die mit wasserrechtlicher Er-laubnis zugelassenen Was- serentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung und Beregnung oder Be-regnung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau sowie den Wasser- entnahmen zur Kühl- und Brauchwassernutzung.

III. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 01. Oktober 2018 bis zum 31. Oktober 2018. Eine Verlängerung des Zeitraums ist möglich.

IV. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeord-net.

V. Die öff entliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage des Landratsamtes Lörrach unter der Rubrik Bekanntmachungen (htt-ps://www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen). VI. Das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt als untere Wasser-behörde, kann auf Antrag ei- ne widerrufl iche Ausnahme erteilen, soweit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausge-schlossen ist.

Begründung Rechtsgrundlage für Ziff er I dieser Allgemeinverfügung ist § 21 Abs. 2 WG. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 82 Abs. 1 i. V. m. § 80 Abs. 2

Nr. 3 WG und § 3 Abs. 1 LVwVfG. Danach kann der Gemeingebrauch aus Gründen des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ord-nung des Wasserhaushaltes oder des Schutzes der Natur, geregelt, beschränkt oder verboten wer- den. Die unter Ziff er I. angeordne-te Untersagung des Gemeingebrauches ist erforderlich, um bei der derzeit langanhaltenden extremen Trockenheit die Tier- und Pfl an-zenwelt in den Ge- wässern vor Schaden zu bewahren. Rechtsgrundlage für Ziff er II ist § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG, wonach die untere Wasserbehörde nach pfl ichtgemäßem Ermessen die Maß-nahmen anordnen kann, die im Einzelfall notwendig sind, um Be-einträchtigungen des Wasserhaushaltes zu vermeiden oder zu be-seitigen. Die bisherigen Verfügungen wurden anhand der Wetterprognosen zunächst bis zum 31. Au- gust befristet und dann erneut verlängert bis zum 30. September 2018. Aktuelle Wetterprogno- sen lassen wei-terhin keine nennenswerten Niederschläge erwarten, durch die sich die Niedrig- wasserstände in den Gewässern wieder zum Normalab-fl uss entwickeln. Die weitere Verlänge- rung der Einschränkung des Gemeingebrauchs bis 31.10.2018 ist erforderlich. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im überwiegenden öff entlichen Interesse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord-nung). Es ist nicht vertretbar, dass durch Einlegung von Rechtsmit-teln bestehende Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrau-ches oder auf Grundlage bestehender wasserrechtlicher Erlaubnisse fortgesetzt werden können und dadurch die Ordnung des Wasser-haushaltes weiter verschlechtert wird. Durch weitere Entnahmen wäre der zur Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge erforderliche Mindestabfl uss nicht mehr zu gewährleisten. Die All-gemeinverfügung ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen An-forderungen.

Hinweis Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird überwacht. Bei Zuwider-handlungen gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Lörrach mit Sitz in Lör-rach erhoben werden. Der Widerspruch hat keine auf- schiebende Wirkung. Gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs kann beim Landrat-samt Lörrach mit Sitz in Lörrach oder dem Regierungspräsidium Freiburg mit Sitz in Freiburg im Breisgau die Ausset- zung der Voll-ziehung nach § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) oder beim Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstr. 103, 79104 Freiburg im Breisgau, die Anordnung der Wiederherstellung der auf-schiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden. Lörrach, 28.09.2018 Dr. G. Lutz

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Seite 2 Donnerstag, 04. Oktober 2018 Hasel

Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach Tag der Deutschen Einheit: Geänderte Abfuhrtermine und Schließungen Aufgrund des Feiertages am 3.Oktober verschieben sich die regu-lären Abfuhrtermine von Mittwoch, 3. Oktober bis Freitag, 5. Ok-tober, jeweils auf den nächsten Tag. Die Verschiebungen betreffen Restmüll, Bioabfall und die Gelben Säcke.Außerdem bleiben die Recyclinghöfe sowie die Grünabfallannahmestellen in Herten und Zell am 4.Oktober geschlossen.Alle aktualisierten Termine finden Sie auch im Online-Abfallkalender unter www.abfallloerrach-landkreis.de/abfallkalender und in unserer Abfall-App (www.abfall-loerrachlandkreis.de/app). Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kleines Wie-sental w.V. Informationsabend für Dinkelberger Waldbesitzer Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kleines Wiesental und der Forstbe-zirk Kandern-Schopfheim informieren die Dinkelberger Waldbesitzer in Zeiten von Sturm- und Käferholz.

Berichtet wird über den aktuellen Holzmarkt und die Erwartungen für die nächste Zeit. Die Stürme „Burglind“ und „Friederike“ sowie das starke Aufkommen von Käferholz führen zu starken Störungen des Nadelholz-marktes.

Laubholz ist demgegenüber sehr gesucht. Gemeinsam mit dem Leiter des Forstbezirks Kandern-Schopfheim und den zuständigen Revierlei-tern werden Fragen der Holzvermarktung, des Forstschutzes und des Waldbaus erläutert.

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, dem 17. Oktober, ab 19.30 Uhr im Gasthaus Maien in Eichsel.

Dr. Michael Meyer-Heisig Geschäftsführer

Evangelische Kirchengemeinde

Monatsspruch Oktober 2018 Herr, all mein Sehnen liegt offen vor dir, mein Seufzen war dir nicht verborgen.

Ps 38,10

Gottesdienste Sonntag, 7. Oktober 2018 Hasel 10.30 Uhr Erntedankgottesdienst im Dreschschopf mit Präd. Dr. Ernst Volz; es spielt der Musikverein Hasel Sonntag, 14. Oktober 2018 Dossenbach 10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Ruth Schwald Hasel kein Gottesdienst Sonntag, 21. Oktober 2018 Dossenbach 9.15 Familiengottesdienst mit Pfr. Ickelheimer Hasel 10.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Ickelheimer Plauderstündli Am Dienstag, dem 09. Oktober 2018 findet um 14.30 Uhr im Gemein-desaal das erste Plauderstündli statt. Gemeinsamer Mittagstisch im katholischen Pfarrzentrum im Wehr Zusammen mit anderen Senioren immer am Montag, Mittwoch und Freitag um 12 Uhr im kath. Pfarrzentrum Wehr. Das erste Essen –Schnupperessen – ist kostenlos. Für Hol- und Bringdienst, auch nach Hasel, wird gesorgt. Anmeldung unter Tel. 07762 805 358. Der Kirchenbezirk Markgräflerland hat eine Website. Sie können uns im Internet erreichen unter www.ekimgl.de. Wenn Sie die Gemeinde Hasel anklicken, erhalten Sie Gottesdienste und Veranstaltungen. Evang. Pfarramt Hasel Hauptstraße 7 Tel. 707009, Fax.707011, E-Mail: [email protected] Bürozeit: Mittwochs von 9-12 Uhr Fair mit Flair“: Der ökumenischer Weltladen in der Storchenstraße 5 in Wehr lädt ein zum Einkauf von fair gehandelten Produkten! Öffnungszeiten:Di. & Do. & Sa 9.00 - 12.30 Uhr, Do. & Fr.14.30 - 18.30 Uhr Gottesdienstordnung für die Seelsorgeeinheit der katholischen Pfarrgemeinden St. Martin, Wehr St. Ulrich, Wehr-Öflingen St. Clemens und Urban, Schwörstadt Gemeindeblatt Nr. 41-42 vom 06.10. – 21.10.2018 Gedanken zum Erntedankfest Guter Gott, du bist der Schöpfer des Himmels und der Erde. Alles hast du wunderbar gemacht. Du hast alle Arten von Pflanzen und Bäumen wachsen lassen. Die Früchte der Natur gibst du uns zur Spei-se: Samen, Brot, Früchte, Kräuter, und Gewürze. Wir danken dir für alle guten Gaben und preisen dich dafür. Ich wünsche Ihnen allen eine gute und gesegnete Zeit – verbunden mit der herzlichen Einladung zur Mitfeier des Erntedankfestes.

Ihr Pfarrer Matthias Kirner

IMPRESSUMHerausgeber: Bürgermeisteramt, Hofstraße 2, 79686 Hasel

Tel. 07762 806 89-0, Fax 07762 806 89-20, [email protected]

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Helmut Kima oder Stellvertreter.

Für den Anzeigenteil/Druck:Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KGMeßkircher Str. 45,78333 Stockach Tel. 07771/93 17-11, Fax: 07771/93 17-40.E-Mail: [email protected] | Homepage:: www.primo-stockach.de

Veranstaltungskalender 2019 Wir bitten die Vereine und Organisationen der Gemeindeverwal-tung (Frau Groß) bis zum 15. Oktober alle für das Jahr 2019 vorgesehenen Veranstaltun-gen, Bazare usw. schriftlich mitzuteilen (e-mail: [email protected])

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Hasel Donnerstag, 04. Oktober 2018 Seite 3

Gottesdienstzeiten: Abkürzungen:W = Wehr Ö = Öflingen S = Schwörstadt SE = Seelsorgeeinheit Samstag, 06. Oktober 2018 - Mariengedächtnis W 11.00 Uhr St. Josefskapelle: Gottesdienst mit Tiersegnung S 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Sonntag Sonntag, 07. Oktober 2018 – 27. Sonntag im Jahreskreis - Ernte-danksonntag W 10.30 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest mit

Segnung der Gaben – Eucharistiefeier im Geden-ken an Anna-Maria Scholz

W 18.00 Uhr Rosenkranzandacht Dienstag, 09. Oktober 2018 W 10.00 Uhr Pflegeheim: Wortgottesdienst mit Kommunion-

feier Ö 18.30 Uhr Eucharistiefeier W 19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der St. Martins-

kirche Mittwoch, 10. Oktober 2018 W 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Erneuerung der Marienweihe Donnerstag, 11. Oktober 2018 – Hl. Johannes XXIII., Papst W 9.00 Uhr Stille Anbetung vor dem Allerheiligsten W 9.45 Uhr Gebetsstunde vor dem Allerheiligsten für Pries-

ter- und Ordensberufe S 18.30 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 12. Oktober 2018 W 18.30 Uhr St. Josefskapelle: Eucharistiefeier Samstag, 13. Oktober 2018 - Mariengedächtnis W 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Sonntag Sonntag, 14. Oktober 2018 – 28. Sonntag im Jahreskreis Ö 10.30 Uhr Festliche Eucharistiefeier zum Kirchweihfest der

Pfarrgemeinde Öflingen S 18.00 Uhr Rosenkranzandacht Dienstag, 16. Oktober 2018 W kein Gottesdienst im Pflegeheim Ö keine Eucharistiefeier Mittwoch, 17. Oktober 2018 W keine Eucharistiefeier Donnnerstag, 18. Oktober 2018 W 9.00 Uhr Stille Anbetung vor dem Allerheiligsten W 9.45 Uhr Gebetsstunde vor dem Allerheiligsten für Pries-

ter- und Ordensberufe S keine Eucharistiefeier Freitag, 19. Oktober 2018 W keine Kapellenmesse Samstag, 20. Oktober 2018 - Mariengedächtnis Ö 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Sonntag Sonntag, 21. Oktober 2018 -29. Sonntag im Jahreskreis W 9.00 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier S 10.30 Uhr Eucharistiefeier Ö 18.00 Uhr Rosenkranzandacht Mitteilungen für die Pfarrgemeinde Hasel Gedenktag Hl. Franz von Assisi - Tiersegnung für die SE in der St. Josefskapelle im Enkendorf: Am 04. Oktober ist der Gedenktag des hl. Franz von Assisi, dem Schutzpatron der Tiere. Deshalb wird es in unserer SE eine Tiersegnung geben. Dabei stehen unsere lieben Tiere und das Wirken des Heiligen im Mittelpunkt. Alle Haustierbesitzer sind am Samstag, 06.10.2018 um 11.00 Uhr zur

St. Josefskapelle im Enkendorf eingeladen, um im Rahmen eines Gottesdienstes mit ihren großen und kleinen Tieren gesegnet zu werden. Gerne können Sie auch ein Foto von Ihrem gepelzten oder gefiederten Liebling mitbringen und den Segen mit nach Hause nehmen. Erntedankfest für die SE: – Mit einem Familiengottesdienst feiern wir gemeinsam das Erntedankfest am Sonntag, 07.10.2018 um 10.30 Uhr in der St. Martinskirche Wehr Alle Kinder, vor allem auch unsere Erstkommunionkinder, sind dazu ganz herzlich eingeladen und willkommen. Wir freuen uns, wenn ihr ein Körbchen gefüllt mit Erntegaben mitbringt. Nach der Segnung dürft ihr die Körbchen wieder mit nach Hause nehmen. Feierliche Rosenkranzandachten: An jedem Sonntag im Monat Oktober laden herzlich ein zu unseren Rosenkranzandachten. Sie be-ginnen jeden Sonntag um 18.00 Uhr im Wechsel in unseren Kirchen oder Kapellen. Die jeweiligen Orte können Sie der Gottesdienstord-nung entnehmen.

31. Bauernmarkt im Dreschschopf am 6. Oktober 2018 Am Samstag, dem 6. Oktober, von 10 bis 17 Uhr, laden die Orts-gruppe des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverban-des und die Gemeinde zum 31. Haseler Bauernmarkt in den Dreschschopf ein. In bewährter Weise werden an verschiedenen Marktständen landwirtschaftliche Produkte wie Wurst, Speck, Grillwürste, Schnaps, Bauernbrote, Honig, Gemüse, Schwarzwaldmilch-Pro-dukte angeboten. Auch können Häkelarbeiten, Dekoartikel und Naturseifen erwor-ben werden. Ein Stand mit neuem Wein lädt zum Probieren und Kaufen ein. Vorführung:Korbflechten und Seilerhandwerk. Für die kleinen Gäste gibt es eine Spielecke, Streichelzoo und Kut-schfahrten. Für das leibliche Wohl sorgen die Haseler Gastronomen mit zur Jahreszeit passenden Speisen. Am Stand des BLHV gibt es Kaffee und Kuchen. Kuchenspenden werden gerne angenommen.

Gesangverein Hasel

Erntedank und Suppensonntag Der Gesangverein Hasel lädt alle Bürger und Gottesdienstbesu-cher zum traditionellen Suppensonntag am 7. Oktober 2018 im Dreschschopf Hasel ein. Der Erntedankgottesdienst mit Präd. Dr. Ernst Volz beginnt um 10.30 Uhr. Der Musikverein „Harmonie“ Hasel wird den Gottes-dienst begleiten. Wir würden uns sehr freuen, viele Gäste an diesem Sonntag mit Getränken und delikaten Suppen bis ca. 14 Uhr bewirten zu kön-nen. Ihr Gesangverein

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Seite 4 Donnerstag, 04. Oktober 2018 Hasel

Rentnertreff Am Freitag, 5. Oktober 2018 treffen wir uns um 15 Uhr im „Cafe Reichert“ zu einem gemütlichen Nachmittag.

Funktionelle Gymnastik mit Stefanie Philipp / Physiotherapeutin

für die Wirbelsäule für den Schulter- und Nackenbereich für die Hüften für die Knie für die Fußgelenke kombiniert mit: Beckenbodengymnastik Venengymnastik Beinachsentraining / Gangschule Entspannungstechniken Tipps für den Alltag Kursbeginn: 10.10.2016 Montag 12.10.2016 Mittwoch Kosten: 65,00 € pro Person / 10 x 1 Std. Morgenkurse: Montag 8.30 - 9.30 Uhr 9.40 - 10.40 Uhr Mittwoch 8.30 - 9.30 Uhr Abendkurs: Montag 19.00 - 20.00 Uhr Ort: Praxis Werkhaldenstrasse 1, Hasel Anmeldung: Stefanie Philipp Mobil 0160 – 97 98 42 80 Tel.: 07762 7475

Herbst - Tanz des Stadtseniorenrats Wehr in der Stadthalle Wehr Enrico Meoni spielt: Standard- und Lateinamerischanische Tanz-musik Sonnntag, 20. Oktober 2018 von 15 bis 18 Uhr.

Einlass ab 14 Uhr. Eintritt 4,00 € pro Person

„Auch Superhelden können verunglücken“- Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg Haushaltshilfen müssen gesetzlich unfallversichert werden Stuttgart 01.10.2018 Viele Menschen haben jemanden – der wahrlich Heldenhaftes in ih-rem Alltag leistet: Ihre Haushaltshilfe. Aber was, wenn dieser Haus-haltshilfe bei ihrer Arbeit ein Unfall passiert? Am 01.10.2018 startet die Superhelden-Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg, der gesetzlichen Unfallversicherung im Land. Diese richtet sich an alle Haushaltführende in Baden-Württemberg, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. An vielen Bahnhöfen, in Tages-zeitungen und Magazinen in Baden-Württemberg wird ab dem 1.10. auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung für Haus-haltshilfen aufmerksam gemacht. Ist eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, ist der Arbeitgeber – in diesem Fall der Haushaltsführende – der Verantwortliche, denn die

Anmeldung zur Unfallversicherung muss in diesem Fall nicht durch den Beschäftigten, sondern durch den Arbeitgeber, also den Haus-haltsführenden, vorgenommen werden. Denn nur wenn die Haus-haltshilfe angemeldet ist, sind sowohl die Haushaltshilfe als auch ihr Arbeitgeber bei einem Unfall auf der rechtlich sicheren Seite. Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen zum Beispiel auch Reini-gungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Für den Beschäftigten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Ar-beitgeber - dem Haushaltsführenden - getragen. Auf diese Weise ist der private Arbeitgeber im Schadensfall von seiner Leistungspflicht entbunden, die Kosten für die medizinische Behandlung sowie wei-tere Leistungen, die durch einen Unfall entstehen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Ohne Anmeldung kann für den Haushaltsvorstand, wenn die Haushaltshilfe verunfallt, ein Bußgeld im vierstelligen Bereich fällig werden. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ukbw.de/haushaltshilfe oder: UKBW-Service-Center: 0711-9321-0 Die ambulante Hospizgruppe begleitet Menschen auf der letzten Wegstrecke ihres Lebens – Zu-hause, im Pflegeheim oder auch im Krankenhaus. Wir engagieren uns nicht nur für die Sterbenden, sondern auch für ihre Angehöri-gen, und zwar unabhängig von Herkunft und Religion. Unser Ein-satzbereich liegt im Wiesental zwischen Steinen und Todtnau sowie im gesamten Kleinen Wiesental. Für diesen wichtigen, ehrenamtlichen Dienst suchen wir wieder Männer und Frauen zwischen 30 und 65 Jahren, die außer ihrem Her-zen und Mitmenschlichkeit auch Ruhe und Belastbarkeit mitbringen. Der nächste Grundkurs zur Qualifikation in der Hospizarbeit wird an vier Wochenenden zwischen Januar und September 2019 stattfin-den. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich doch bitte zur ersten Kontaktaufnahme bei unseren Koordinatorinnen Lore Barnet und Friederike Schweigler unter Tel. 07622–697596-50 oder schreiben Sie per E-Mail an die [email protected]. Am Montag, den 22.10.2018 um 19.00 Uhr informieren wir Sie aus-führlich im Diakonischen Werk in Schopfheim, Hauptstraße 94. Beratung im Sozialrecht: Die nächsten Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH inLö-rrach finden am Dienstag, den 6., 13., 20. und 27. November in der VdK-Servicestelle in der Gretherstraße 17 statt. Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung). Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0 76 21 / 93 96 39-0 ist erforderlich.

Bitte beachten Sie den nachstehenden Termin: Ausgabe Nr. 21/ KW 42/ 2018 Redaktionsschluss: Donnerstag, 15.10.2018, 10.00 Uhr Später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden!

Ende des redaktionellen Teils

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DANKSAGUNG

Erinnerungen sind kleine Sterne, die uns tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten.

Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen, die uns beim Abschied von unserer lieben Mutter, Oma und Schwiegermutter

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ihr Mitgefühl und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.

Insbesondere sagen wir Danke an: - Herrn Pfarrer Ickelheimer und seinen Helfern für die würdevolle Trauerfeier

- dem Bestattungsinstitut Greiner für die hervorragende Unterstützung

- sowie allen, die sie auf ihrem letzten Weg begleitet haben.

Danke allen Freunden und Bekannten, die sie liebevoll inihrem Leben begleitet haben.

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Nachruf

Wir sind unendlich traurig, dass mein geliebter Ehemann, unser Papa, Opa, Sohn, Bruder, Schwager und Schwiegervater auf seine letzte Reise ging.

...wer weiß was Liebe ist, weiß was wir verloren haben...

Michael Schuster*13.12.1964 † 25.09.2018

Ich kann nicht bleiben, ich muss gehen...der Regenbogen ruft mit den schönsten Farben.

Aber immer, wenn es regnet und die Sonne scheint,bin ich bei Euch und leuchte nur für Euch.

Denkt immer daran, ihr habt mich nicht verloren.Ich bin bei Euch, den Weg nur vorausgegangen.

Der Tag wird kommen, an dem wir uns wiedersehen...

Seelenamt ist am Samstag, 13. Oktober um 19.00 Uhrin der Kirche in Rickenbach

In LiebeDeine SilviaKatharina & Patrick mit MiaLukas & Eileen mit KingstonHenry & RenateAndrea, Lars, Nicole mit Familienund alle Anverwandten

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