24
3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Inter netrecht" 1 Vertragsschluss im Vertragsschluss im Internet Internet

3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht"

1

Vertragsschluss im Vertragsschluss im InternetInternet

Page 2: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 2

Allgemeine Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen • Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit der vertragsschließenden der vertragsschließenden

Parteien; § 865 ABGBParteien; § 865 ABGB• KorrespondierendeKorrespondierende Willenserklärungen: Willenserklärungen: § 869 § 869

ABGBABGB• FehlenFehlen von von WillensmängelnWillensmängeln: §§ 870 ff ABGB: §§ 870 ff ABGB

– IrrtumIrrtum– ZwangZwang– TäuschungTäuschung

• Möglichkeit Möglichkeit des Vertragsinhalts; § 878 ABGB des Vertragsinhalts; § 878 ABGB • Erlaubtheit Erlaubtheit des Vertragsinhalts; § 879 ABGBdes Vertragsinhalts; § 879 ABGB• Einhaltung von Einhaltung von FormvorschriftenFormvorschriften; §§ 883 ff ABGB; §§ 883 ff ABGB

Page 3: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 3

Vertragsschluß:Vertragsschluß: §§ 861 ff ABGB§§ 861 ff ABGB• Vertrag entsteht aus zwei korrespondierenden Vertrag entsteht aus zwei korrespondierenden

Willenserklärungen: Willenserklärungen: AntragAntrag undund AnnahmeAnnahme• Modellhafte Darstellung:Modellhafte Darstellung:

1. Antrag- / Anbotsteller 1. Antrag- / Anbotsteller / / OfferentOfferent schlägt vor, schlägt vor, einen Vertrag bestimmten Inhalts zu schließen, undeinen Vertrag bestimmten Inhalts zu schließen, und2. Anerklärter2. Anerklärter / / OblatOblat nimmt gemachten Vorschlag nimmt gemachten Vorschlag vollinhaltlich (!) anvollinhaltlich (!) an

• In der Praxis gibt es oft ein langes hin und her, bis ein In der Praxis gibt es oft ein langes hin und her, bis ein Antrag oder die endgültige Annahme zustandekommenAntrag oder die endgültige Annahme zustandekommen

Bereits für (vertragliche) Vorverhandlungen besteht eine(Verschuldens) Haftung (c.i.c)

Page 4: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 4

Sphäre desEmpfängers

Sphäre des Antragstellers

Vorgänge beim VertragsschlußVorgänge beim Vertragsschluß

Annahme wird existent

Antragsbindungmit Zugang des Antrags = Antrag wird wirksam

Nach Gschnitzer

Offertgemäße, angemessene

Überlegungsfrist

Antrag wird existent

neutrale SphäreBeförderungvon Antrag

und Annahme

Zugang der Annahme = Annahme wird wirksam

= Vertragsschluß

WillensbildungWillensbildung

Page 5: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 5

Offerte: DauerOfferte: Dauer der Antragsbindungder Antragsbindung• BefristetBefristet: :

– Enthält den Tag des letztmöglichen Zugangs der AnnahmeEnthält den Tag des letztmöglichen Zugangs der Annahme– andernfalls erlischt Offerte von selbstandernfalls erlischt Offerte von selbst– Daher keine Unsicherheit über die Dauer der Daher keine Unsicherheit über die Dauer der

Antragsbindung !Antragsbindung !• UnbefristetUnbefristet

– Enthält keine „genaue“ Zeitbestimmung für ZugangEnthält keine „genaue“ Zeitbestimmung für Zugang– daher: Dauer der Antragsbindung unsicher !daher: Dauer der Antragsbindung unsicher !

• UnterUnter AnwesendenAnwesenden– Entsteht sofort/sogleich (= objektive Zeitbestimmung); Entsteht sofort/sogleich (= objektive Zeitbestimmung);

andernfalls erlischt Offerteandernfalls erlischt Offerte• UnterUnter AbwesendenAbwesenden

– Es gilt folgende Gesamtfrist: Beförderung/zB „Postlauf“ hin Es gilt folgende Gesamtfrist: Beförderung/zB „Postlauf“ hin + angemessene Überlegungsfrist + „Postlauf“ retour+ angemessene Überlegungsfrist + „Postlauf“ retour

Page 6: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 6

Erfordernisse einer gültigen OfferteErfordernisse einer gültigen Offerte1. Inhaltliche Bestimmtheit1. Inhaltliche Bestimmtheit (Bestimmbarkeit)(Bestimmbarkeit)

– zB müssen beim Kauf Kaufpreis und zB müssen beim Kauf Kaufpreis und Kaufgegenstand bestimmt werdenKaufgegenstand bestimmt werden

2.2. Endgültiger BindungswilleEndgültiger Bindungswille (des (des Antragstellers)Antragstellers)

– fehlt zB beim Zeitungsinserat und bei Waren im fehlt zB beim Zeitungsinserat und bei Waren im Schaufenster; bloße Einladungen zur Offerte,Schaufenster; bloße Einladungen zur Offerte,

– Offerte kann heute auch an einen unbestimmten Offerte kann heute auch an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sein; zB Waren im Automaten Personenkreis gerichtet sein; zB Waren im Automaten oder Schaufenster, Speisekarteoder Schaufenster, Speisekarte

– Internetofferte???Internetofferte???

Page 7: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 7

VertragsschlussVertragsschlussim allgemeinen Zivilrechtim allgemeinen Zivilrecht

• Zweiseitiges RechtsgeschäftZweiseitiges Rechtsgeschäft• (mindestens) 2 einander entsprechende (mindestens) 2 einander entsprechende

(korrespondierende) auf Rechtsfolgen (korrespondierende) auf Rechtsfolgen gerichtete Willenserklärungengerichtete Willenserklärungen

• Gültige Willenserklärung:Gültige Willenserklärung:– HandlungswillenHandlungswillen

• nicht zB bei Hypnosenicht zB bei Hypnose

– Erklärungsbewusstsein (!)Erklärungsbewusstsein (!)– GeschäftswillenGeschäftswillen

Page 8: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 8

Empfangsbedürftigkeit und ZugangEmpfangsbedürftigkeit und Zugang

• Antrag und AnnahmeAntrag und Annahme sind sind einseitigeeinseitige, , empfangsbedürftigeempfangsbedürftige WillenserklärungenWillenserklärungen

• EmpfangsbedürftigEmpfangsbedürftig heißt: Willenserklärung wirkt heißt: Willenserklärung wirkt erst mit Zugang beim Geschäfts-/Vertragspartnererst mit Zugang beim Geschäfts-/Vertragspartner

• ZugangZugang von Willenserklärungenvon Willenserklärungen– Willenserklärung muß in den "Willenserklärung muß in den "MachtbereichMachtbereich" des " des

Vertragspartners/ Anerklärten gelangenVertragspartners/ Anerklärten gelangen– wobei nur die wobei nur die MöglichkeitMöglichkeit der Kenntnisnahme der Kenntnisnahme

bestehen mußbestehen muß• zB Briefträger legt Brief in Briefkasten oder übergibt ihn SekretärinzB Briefträger legt Brief in Briefkasten oder übergibt ihn Sekretärin• Zugang ist nicht Kenntnisnahme !Zugang ist nicht Kenntnisnahme !

Page 9: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 9

AntragsbindungAntragsbindung• Mit Mit ZugangZugang der Offerte entsteht der Offerte entsteht AntragsbindungAntragsbindung

– dh die Willenserklärung wird wirksamdh die Willenserklärung wird wirksam– Konsequenzen: Antragsteller kann Offerte nicht mehr zurückziehen, Konsequenzen: Antragsteller kann Offerte nicht mehr zurückziehen,

aber auch nicht mehr (inhaltlich) abändernaber auch nicht mehr (inhaltlich) abändern• Mit Zugang der Offerte erlangt der Geschäftspartner das Mit Zugang der Offerte erlangt der Geschäftspartner das

einseitige Gestaltungsrechteinseitige Gestaltungsrecht, den Vertrag zustande zu , den Vertrag zustande zu bringen oder nichtbringen oder nicht

• Gesetzliche Gesetzliche DauerDauer der Antragsbindung der Antragsbindung siehe Folie: Dauer siehe Folie: Dauer der Antragsbindungder Antragsbindung

• Mit Mit ZugangZugang der Annahmeerklärung kommt Vertrag (ohne der Annahmeerklärung kommt Vertrag (ohne weiteres Zutun des Offertstellers) zustande: Es entstehen weiteres Zutun des Offertstellers) zustande: Es entstehen gegenseitige vertragliche Rechte und Pflichtengegenseitige vertragliche Rechte und Pflichten– insbesondere gegenseitige Erfüllungsansprücheinsbesondere gegenseitige Erfüllungsansprüche

Page 10: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 10

Besonderheiten beim VertragsschlussBesonderheiten beim Vertragsschluss

• Einladung zur Offerte / invitatio ad Einladung zur Offerte / invitatio ad offerendumofferendum

• Offerte “Offerte “solange der Vorrat reicht solange der Vorrat reicht ””• § 864 ABGB: sog stille Annahme§ 864 ABGB: sog stille Annahme• Realofferte / RealannahmeRealofferte / Realannahme• Rechtsgeschäftliche Bedeutung des Rechtsgeschäftliche Bedeutung des

(Still)Schweigens(Still)Schweigens• FernabsatzFernabsatz

Page 11: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 11

§ 864 ABGB§ 864 ABGB(1) Ist eine (1) Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahmeausdrückliche Erklärung der Annahme nach der nach der

Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nichtnicht zuzu erwartenerwarten, so kommt der Vertrag zustande, wenn dem , so kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochenentsprochen worden ist.worden ist.

(2) Das (2) Das BehaltenBehalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, , Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger die dem Empfänger ohneohne seineseine VeranlassungVeranlassung übersandt übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten. Absender zurückzuleiten.

Page 12: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 12

Zugang von WillenserklärungenZugang von Willenserklärungen

• § 862a ABGB: Zugang erforderlich§ 862a ABGB: Zugang erforderlich„ „ Als Als rechtzeitigrechtzeitig gilt die Annahme, wenn die gilt die Annahme, wenn die

Erklärung innerhalb der Annahmefrist dem Erklärung innerhalb der Annahmefrist dem Antragsteller zugekommen ist. Trotz ihrer Antragsteller zugekommen ist. Trotz ihrer Verspätung kommt jedoch der Vertrag zustande, Verspätung kommt jedoch der Vertrag zustande, wenn der Antragsteller erkennen musste, dass die wenn der Antragsteller erkennen musste, dass die Annahmeerklärung rechtzeitig abgesendet wurde, Annahmeerklärung rechtzeitig abgesendet wurde, und gleichwohl seinen Rücktritt dem andern nicht und gleichwohl seinen Rücktritt dem andern nicht unverzüglich anzeigt.“ unverzüglich anzeigt.“

Page 13: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 13

ErklärungsbewußtseinErklärungsbewußtsein• Mangelndes Erklärungsbewusstsein nicht Mangelndes Erklärungsbewusstsein nicht

schädlich, wenn der Äußerndeschädlich, wenn der Äußernde– den Erklärungstatbestand adäquat verursacht und dabei den Erklärungstatbestand adäquat verursacht und dabei

fahrlässig gehandelt hat oderfahrlässig gehandelt hat oder– Risiko des Entstehens eines Erklärungstatbestandes Risiko des Entstehens eines Erklärungstatbestandes

unnötigerweise erhöhtunnötigerweise erhöht• Bydlinski F., Privatautonomie und objektive Grundlage, 1967, 162 Bydlinski F., Privatautonomie und objektive Grundlage, 1967, 162

ff. ff. • Bydlinski F., Erklärungsbewusstsein und Rechtsgeschäft, JZ Bydlinski F., Erklärungsbewusstsein und Rechtsgeschäft, JZ

1975, 1ff.1975, 1ff.• Koziol/Welser, Bürgerliches RechtKoziol/Welser, Bürgerliches Recht12 12 , Bd I. 100, Bd I. 100

• Fehlen: Anfechtbarkeit, nicht aber zur NichtigkeitFehlen: Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit

Page 14: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 14

GeschäftswillenGeschäftswillen• Gemäßigte RechtsfolgentheorieGemäßigte Rechtsfolgentheorie• Wenn den Parteien bewusst war, mit ihrer Wenn den Parteien bewusst war, mit ihrer

Erklärung Rechtsfolgen auszulösenErklärung Rechtsfolgen auszulösen– Dem Anerklärten darf das Fehlen eines Dem Anerklärten darf das Fehlen eines

Bindungswillens durch den Erklärenden nicht Bindungswillens durch den Erklärenden nicht objektiv erkennbar seinobjektiv erkennbar sein• Koziol/Welser, Bürgerliches RechtKoziol/Welser, Bürgerliches Recht1212, Bd I. 84, Bd I. 84

Page 15: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 15

Vertragsschluss im InternetVertragsschluss im Internet§ 863 ABGB§ 863 ABGB(1) Man kann seinen Willen nicht nur (1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklichausdrücklich

durch Worte und allgemein angenommene durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch Zeichen; sondern auch stillschweigendstillschweigend durch durch solche Handlungen erklären, welche solche Handlungen erklären, welche mit mit Überlegung aller UmständeÜberlegung aller Umstände keinen vernünftigen keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.

(2) In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von (2) In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die Handlungen und Unterlassungen ist auf die imim redlichenredlichen VerkehrVerkehr geltendengeltenden GewohnheitenGewohnheiten undund GebräucheGebräuche Rücksicht zu nehmen. Rücksicht zu nehmen.

Page 16: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 16

Vertragsabschluss im InternetVertragsabschluss im Internet• § 863 ff ABGB: Handelsverkehr des 19. Jhdts§ 863 ff ABGB: Handelsverkehr des 19. Jhdts• Fernabsatz-RL 97/7/EG, Abl Nr. L 144 vom 4.6.1997Fernabsatz-RL 97/7/EG, Abl Nr. L 144 vom 4.6.1997

• Fernabsatz-Gesetz:Fernabsatz-Gesetz:Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluß Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluß im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden; BGBl I. 185/1999Produkthaftungsgesetz geändert werden; BGBl I. 185/1999

• SignaturgesetzSignaturgesetz• BGBl I. 137/2000 idF BGBl I. 152/2001BGBl I. 137/2000 idF BGBl I. 152/2001

• RL 200/31/EG (E-Commerce-RL)RL 200/31/EG (E-Commerce-RL)• E-Commerce-Gesetz – ECG: Bundesgesetz, mit dem bestimmte E-Commerce-Gesetz – ECG: Bundesgesetz, mit dem bestimmte

rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden; StF: BGBl. I Nr. 152/2001 Rechtsverkehrs geregelt werden; StF: BGBl. I Nr. 152/2001

Page 17: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 17

Willenserklärungen im WWWWillenserklärungen im WWW• ComputererklärungenComputererklärungen

– Umstritten: Willenserklärung? Umstritten: Willenserklärung? • Zurechnung, wenn fahrlässige Verursachung (str.)Zurechnung, wenn fahrlässige Verursachung (str.)

• Elektronisch übermittelte ErklärungenElektronisch übermittelte Erklärungen– eigene Formulierung in e-Maileigene Formulierung in e-Mail– Anklicken einer Schaltfläche:Anklicken einer Schaltfläche:

• § 9 Abs1 Zi 3 ECG: „technischen Mittel zur § 9 Abs1 Zi 3 ECG: „technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung“ vor Abgabe der Vertragserklärung“

Page 18: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 18

Zugang elektronischer Zugang elektronischer Erklärungen (§ 12 ECG)Erklärungen (§ 12 ECG)

Elektronische Vertragserklärungen, andere Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen unter gewöhnlichen UmständenUmständen abrufenabrufen kann. Diese kann. Diese Regelung kann nicht zum Nachteil von Regelung kann nicht zum Nachteil von Verbrauchern abbedungen werden. Verbrauchern abbedungen werden.

Page 19: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 19

ZugangZugang• Abrufbarkeit VoraussetzungAbrufbarkeit Voraussetzung

– Nicht Zugang während Geschäftszeiten!Nicht Zugang während Geschäftszeiten!– Technische Störungen auf Seiten des Empfängers Technische Störungen auf Seiten des Empfängers

(auch im Bereich dessen Provider-Servers) gehen zu (auch im Bereich dessen Provider-Servers) gehen zu Lasten des EmpfängersLasten des Empfängers

– Mit ordnungsgemäßem Zugang der elektronischen Mit ordnungsgemäßem Zugang der elektronischen Willenserklärung wird diese verbindlich/wirksamWillenserklärung wird diese verbindlich/wirksam

• Mail-Box: Nachricht vollständig eingegangen Mail-Box: Nachricht vollständig eingegangen und gespeichertund gespeichert– e-Mail-Account verpflichtet zu funktionsfähiger e-Mail-Account verpflichtet zu funktionsfähiger

OrganisationsstrukturOrganisationsstruktur

Page 20: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 20

§ 862 ABGB§ 862 ABGBDas Versprechen (Das Versprechen (AntragAntrag) muß innerhalb der vom ) muß innerhalb der vom

Antragsteller bestimmten Antragsteller bestimmten FristFrist angenommen werden. In angenommen werden. In Ermanglung einer solchen muß der einem Anwesenden Ermanglung einer solchen muß der einem Anwesenden oder mittels Fernsprechers von Person zu Person oder mittels Fernsprechers von Person zu Person gemachte Antrag sogleich, der sonst einem gemachte Antrag sogleich, der sonst einem AbwesendenAbwesenden gemachte Antrag gemachte Antrag längstens bis zu dem längstens bis zu dem Zeitpunkte angenommen werden, in welchem der Zeitpunkte angenommen werden, in welchem der Antragsteller unter der Voraussetzung, daß sein Antragsteller unter der Voraussetzung, daß sein Antrag rechtzeitig angekommen sei, bei rechtzeitiger Antrag rechtzeitig angekommen sei, bei rechtzeitiger und ordnungsmäßiger Absendung der Antwort deren und ordnungsmäßiger Absendung der Antwort deren Eintreffen erwarten darfEintreffen erwarten darf; widrigenfalls ist der Antrag ; widrigenfalls ist der Antrag erloschen. Vor Ablauf der Annahmefrist kann der Antrag erloschen. Vor Ablauf der Annahmefrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Er erlischt auch nicht, nicht zurückgenommen werden. Er erlischt auch nicht, wenn ein Teil während der Annahmefrist stirbt oder wenn ein Teil während der Annahmefrist stirbt oder handlungsunfähig wird, sofern nicht ein anderer Wille handlungsunfähig wird, sofern nicht ein anderer Wille des Antragstellers aus den Umständen hervorgeht. des Antragstellers aus den Umständen hervorgeht.

Page 21: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 21

Widerruf einer WillenserklärungWiderruf einer Willenserklärung

• „„unverbindliches Anbot“ ist widerrufbarunverbindliches Anbot“ ist widerrufbar• „„Invitatio ad offerendum“Invitatio ad offerendum“• § 5e KSchG§ 5e KSchG

Page 22: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 22

§ 5e KSchG§ 5e KSchG(1) Der Verbraucher kann von einem im (1) Der Verbraucher kann von einem im FernabsatzFernabsatz geschlossenen geschlossenen

Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten FristenFristen zurücktreten. zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt (2) Die Rücktrittsfrist beträgt siebensieben WerktageWerktage, wobei der Samstag , wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die LieferungLieferung von von WarenWaren mit dem Tag ihres Eingangs beim mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von DienstleistungenDienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen (3) Ist der Unternehmer seinen InformationspflichtenInformationspflichten nach § 5d Abs. nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die RücktrittsfristRücktrittsfrist dreidrei MonateMonate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem nach, so beginnt mit dem ZeitpunktZeitpunkt derder ÜbermittlungÜbermittlung der der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

Page 23: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 23

GerichtszuständigkeitGerichtszuständigkeitanwendbares Rechtanwendbares Recht

• Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I –VO)und Handelssachen (Brüssel I –VO)– Seit 1.3.2002Seit 1.3.2002– löst Europäisches Gerichtsstands-löst Europäisches Gerichtsstands-

übereinkommen (EGVÜ) und LGVÜ (Lugano-übereinkommen (EGVÜ) und LGVÜ (Lugano-Übereinkommen) abÜbereinkommen) ab

Page 24: 3. Mai 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 1 Vertragsschluss im Internet

3. Mai 2005 Jordan: Konversatorium "Internetrecht" 24

Wichtige Bestimmungen…Wichtige Bestimmungen…• HandigHandig, Wesentliche Änderungen durch das In-, Wesentliche Änderungen durch das In-

Kraft-Treften der Brüssel I-VO im Vergleich zum Kraft-Treften der Brüssel I-VO im Vergleich zum EuGVÜ, Ecolex 2002, 141-144EuGVÜ, Ecolex 2002, 141-144

• Gerichtsstand des Erfüllungsortes der Gerichtsstand des Erfüllungsortes der charakteristischen Leistung charakteristischen Leistung

• Art 5 Brüssel-I-VOArt 5 Brüssel-I-VO• bei Kauf- und Dienstleistungsverträgenbei Kauf- und Dienstleistungsverträgen

• VerbrauuchergerichtsstandVerbrauuchergerichtsstand• Art 15 Brüssel-I-VOArt 15 Brüssel-I-VO