101129 Leitfaden Zur Anerkennung

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    Anerkennung von Schul-, Berufs- undHochschulabschlssen in Hessen

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    >>51. Einleitung beram berufliche Integration e. V.Ein Labyrinth wie bei Franz Kafka oder Anerkennungs-Dschungel, sodrastisch bertitelten deutsche Tageszeitungen ihre Berichterstattung ber

    das Anerkennungsverfahren auslndischer Bildungs- und Berufsabschlsse.Tatschlich ist das Verfahren kompliziert, da Hunderte von Anerkennungsstel-len zustndig sind und eine Flle uneinheitlicher Rechtsgrundlagen beachtetwerden mssen. Viele Antragsteller und Antragstellerinnen scheitern bereitsbei der Suche nach der fr sie richtigen Stelle und verlieren somit kostbareZeit. In der Folge ziehen sich Verfahren unntig in die Lnge bzw. kommennicht zu einem positiven Bescheid.beram bert und untersttzt seit 1990 Migranten und Migrantinnen in Fragenzur Anerkennung ihrer Bildungs- und Berufsabschlsse. 2008 konnten wir mitder Frderung des Frauenreferats der Stadt Frankfurt den ersten hessischenLeitfaden zur Anerkennung von auslndischen Bildungs- und Berufsabschls-sen herausgegeben wohl wissend, dass die Broschre wegen der Komple-

    xitt und Dynamik des Themas nicht vollstndig und am Tag des Erscheinensbereits nicht mehr aktuell sein konnte, aber mit der Gewissheit, dass derLeitfaden fr die betroffenen Zuwanderer und Zuwanderinnen wertvolle In-formationen bndelt und eine wichtige - bis zu diesem Zeitpunkt hessenweit

    einzige - Orientierungshilfe darstellt. Die zahlreichen begeisterten Reaktionenhaben gezeigt, dass es uns gelungen ist. Auch Beratungsstellen und ande-re Akteure haben uns rckgemeldet, dass ihnen der Leitfaden als wichtigeArbeitsgrundlage zum Thema Anerkennung dient.

    Umso mehr hat es uns gefreut, dass wir durch die finanzielle Frderung desHessischen Integrationsministeriums eine Neuauflage des Leitfadens erarbei-ten konnten. Genau zur richtigen Zeit - wie wir finden - denn dieses Themabrennt mehr denn je.

    Darber hinaus beflgelte uns, dass die Anerkennung in den Fokus des f-fentlichen Interesses rckt. Auch durch das Eckpunktepapier der Bundesregie-rung erhlt es endlich das Gewicht, das ihm gebhrt. Unter dem Eindruck desFachkrftemangels gewinnt unsere Gesellschaft zunehmend einen anderenBlick auf Zuwanderer und Zuwanderinnen und deren vielfltige Ressourcenund Kompetenzen, die sie in unsere Gesellschaft einbringen wollen.

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    >>72.Anerkennung der Gleichwertigkeit schulischer AbschlsseDas folgende Kapitel nennt die Voraussetzungen und beschreibt die Verfahrenbei der Anerkennung im Ausland erworbener Schulabschlsse.

    2.1 SchulabschlsseFr die Anerkennung auslndischer Schulabschlsse werden quivalenzpr-fungen auf der Grundlage des 80 des Hessischen Schulgesetzes vorge-nommen; hierbei werden die Voraussetzungen, die im Herkunftsland und inDeutschland zu dem jeweiligen Abschluss fhren, verglichen:

    Wie lange muss die Schule besucht werden? Wie viele und welche Fcher mussten belegt werden?

    Auf der Grundlage dieses Bewertungsergebnisses wird dann der jeweiligeSchulabschluss zuerkannt.

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    >>133.Anerkennung beruflicher Abschlsse

    Im Folgenden werden Voraussetzungen und Verfahren bei der Anerkennungim Ausland erworbener beruflicher Abschlsse beschrieben.

    3.1 Grundprinzipien der AnerkennungEine betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberufkann man in verschiedenen Bereichen wie Industrie und Handel, Handwerk,Gesundheitswesen oder Landwirtschaft absolvieren, ebenso im ffentlichenDienst. Derzeit gibt es in Deutschland rund 350 staatlich anerkannte Ausbil-

    dungsberufe. Fr diese existieren genaue Regelungen zu Ausbildungsinhalten,zu Prfungen, Rechten und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden.

    Grundstzlich gibt es in Deutschland zwei Wege, eine Berufsausbildung zuabsolvieren:

    Die so genannte duale bzw. betriebliche Ausbildung, bei der prakti-sche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fhigkeiten in einem Betrieb und diefachtheoretischen Kenntnisse in einer staatlichen Berufsschule vermitteltwerden. Die beiden Lernorte kooperieren hierbei miteinander.

    Die auerbetriebliche Ausbildung ausschlielich an einer Berufsfach-schule (z. B. an einer Fremdsprachenschule bei der Ausbildung zum/zurFremdsprachenkorrespondent/-in), in der Regel in Verbindung mit einemPraktikum. Die Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen von mindestenseinjhriger Dauer, fr deren Besuch keine beruflichen Vorkenntnissevorausgesetzt werden. Dort werden berufliche und allgemeinbildende

    Kenntnisse, Fhigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, sie bereiten auf die

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    >>194.Anerkennung betrieblicher Berufsausbildungen

    Anerkennungverfahren bei den KammernUm sich eine im Ausland erworbene Berufsausbildung in Deutschland aner-kennen zu lassen, muss ein Antrag bei der jeweiligen zustndigen Institutiongestellt werden. Das folgende Kapitel gibt Aufschluss darber, wie die richtigeAnlaufstelle gefunden werden kann, welche Voraussetzungen erfllt sein ms-sen und welche Unterlagen notwendig sind, um ein Anerkennungsverfahreneinzuleiten.

    Zustndig fr die Anerkennung der meisten Berufe, die im dualen Systemausgebildet werden, sind die jeweiligen Kammern (IHK, HWK, Landwirt-

    schaftskammer, Rechtsanwalts-, Patentanwalts- oder Notarkammer, Wirt-schaftsprferkammer, Steuerberaterkammer, rzte-, Zahnrzte-, Tierrzte oderApothekenkammer). Welche Kammer explizit zustndig ist, orientiert sichsowohl am Wohnort als auch am erlernten bzw. im Heimatland ausgebtenBeruf des/der Antragstellers/-in. Darber hinaus werden die anerkannten Aus-bildungsberufe noch den verschiedenen Branchen und Sektoren (Handwerk,Handel, Industrie, Landwirtschaft, freie Berufe) zugeordnet.

    In der Regel sind die Stellen, die fr die berufliche Ausbildung verantwortlich

    sind, auch fr Fragen zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifika-tionen zustndig. Die Bearbeitung kann einige Wochen bis zu einigen Mona-ten dauern.

    Die Online-Plattform http://berufenet.arbeitsagentur.de der Agentur fr Arbeitbietet eine Mglichkeit, sich ber den jeweiligen Beruf umfassend zu infor-mieren.

    Alternativ kann auch die Publikation Beruf aktuell (kostenlos erhltlich in

    den Berufsinformationszentren - BIZ - der Agentur fr Arbeit) genutzt werden.Hier findet man einen berblick ber Inhalt und Ausbildungsverlauf alleranerkannten Ausbildungsberufe. Allerdings kann nicht jeder im Herkunftsstaaterlernte bzw. ausgebte Beruf quivalent einem in Deutschland anerkanntenBeruf zugeordnet werden. Manche Berufe existieren in Deutschlands nicht,andere gelten in Deutschland nicht als eigenstndiger Beruf, sondern ledig-lich als Zusatzqualifikation. So war der Beruf Eismacher aus Italien lange Zeitnur eine Zusatzqualifikation in Deutschland. Am 01.08.2008 trat jedoch auchin Deutschland Speiseeishersteller als Ausbildungsberuf in Kraft.

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    beram berufliche Integration e.V. >>36>5.Anerkennung von GesundheitsberufenDas Regierungsprsidium Darmstadt ist in Hessen fr die staatliche Anerken-nung auslndischer Gesundheitsberufe zustndig. Voraussetzung ist, dass

    die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Hessen hat. Die staatlicheAnerkennung der einzelnen Berufe fhrt zur Erteilung der Erlaubnis zur Fh-rung der Berufsbezeichnung. Die im Folgenden aufgezhlten nichtrztlichenHeilberufe fallen darunter:

    Altenpfleger/-in Altenpflegehelfer/-in Desinfektor/-in Ditassistent/-in Ergotherapeut/-in Gesundheitsaufseher/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Hebamme / Entbindungspfleger Krankenpflegehelfer/-in Logopde/-in Masseur/-in und Medizinische/-r Bademeister/-in

    Medizinische/-r Dokumentationsassistent/-in Medizinisch-technische/-r Laboratoriumsassistent/-in Medizinisch-technische/-r Radiologieassistent/-in Medizinisch-technische/-r Assistent/-in fr Funktionsdiagnostik Motopde/-in Orthoptist/-in Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in Physiotherapeut/-in Podologe/-in

    Rettungsassistent/-in

    AnerkennungsverfahrenBerufe im Gesundheitswesen fallen in Deutschland grundstzlich unter diereglementierten Berufe.

    Folgende Voraussetzungen mssen fr die staatliche Anerkennung des Beru-fes erfllt sein (die Ausbung des Berufes ist hingegen nicht geregelt):

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    beram berufliche Integration e.V. >>40>6.Anerkennung von Berufen im Bereich des ffentlichenDienstes

    Berufe, die im Bereich des ffentlichen Dienstes (ausschlielich Angestellten-bereich) liegen, wie z. B.

    Verwaltungsangestellte fr Brokommunikation Fachangestellte fr Medien- und Informationsdienste Assistentinnen und Assistenten in Bibliotheken fallen in den Zustndig-

    keitsbereich des Regierungsprsidiums in Gieen.

    Grundstzlich knnen Qualifikationsnachweise zur berprfung einer Gleich-stellungsmglichkeit eingereicht werden.

    Auslndische Abschlsse in Berufen, die den Ausbildungsberufen der Zu-stndigen Stelle entsprechen (berwiegend bibliothekarische Ausbildungen,

    die von Sptaussiedlern in der ehemaligen Sowjetunion erworben wurden),werden bei Vorliegen der Voraussetzungen mit deutschen Ausbildungsberufengleichgestellt.Folgende Unterlagen sollten mglichst vollstndig eingereicht werden:

    Formloses Antragsschreiben, eigenhndig unterschrieben Tabellarischer Lebenslauf Beglaubigte Fotokopie der Sptaussiedlerbescheinigung bzw. Bescheini-

    gung ber die Eigenschaft als Ehegatte bzw. Abkmmling des Sptaus-

    siedlers (in Ausnahmefllen beglaubigte Fotokopie des Registrierscheins

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    beram berufliche Integration e.V. >>42>7.Anerkennung von Berufen im PolizeidienstEine im Ausland erworbene polizeiliche Ausbildung wird nicht anerkannt.Ebenso ist eine Teilanerkennung von Ausbildungsinhalten bzw. der Berufst-

    tigkeit nicht mglich. Alle Bewerber/-innen werden bei den Einstellungsvor-aussetzungen gleich behandelt und mssen die Ausbildung in Deutschlandabsolvieren. Jedoch ist eine deutsche Staatsbrgerschaft fr den Polizeiberufnicht erforderlich, solange die nachfolgenden Voraussetzungen erfllt werden.Fr Bewerberinnen und Bewerber aus einem Mitgliedstaat der EU gelten diegleichen Voraussetzungen wie fr Deutsche:

    Abitur, Fachhochschulreife, eine Meisterprfung oder ein entsprechenderBildungsabschluss ( 63 HochschulG)

    Polizeidiensttauglichkeit Mindestgre 160 cm Hchstalter 34 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen fr SaZ12) Jederzeitiges Eintreten fr die freiheitlich demokratische Grundordnung Gerichtlich nicht bestraft Geordnete wirtschaftliche Verhltnisse

    Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Lndern mssen darber hinaus:

    Im Besitz einer gltigen Niederlassungserlaubnis sein Mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben ber gute Kenntnisse des Deutschen verfgen ber gute Kenntnisse ihrer Muttersprache verfgen

    Einstellungsberatungsadresse:Polizeiakademie HessenZentraler Polizeipsychologischer Dienst der hessischen Polizei

    EignungsauswahlzentrumSchnbergstrae 10065199 WiesbadenTel.: 06 11/ 94 60 - 60 60E-Mail: [email protected]

    Die Bewerbungsunterlagen stehen als Download auf der Homepagezur Verfgung: www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/1ef/broker.jsp?uMen=2bd60527-bab6-4021-3104-182109241c24

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    >>438.Anerkennung der Dolmetscher- und bersetzerausbildungDas Amt fr Lehrerbildung bietet die Mglichkeit, bersetzer/Dolmetscher-Diplome, die an auslndischen Fachhochschulen oder Universitten abgelegtwurden, der Staatlichen Prfung gleichstellen zu lassen, sofern die Voraus-setzungen sich entsprechen. Hierzu ist es notwendig, dem ausgeflltenGleichstellungsantrag Nachweise und Belege in beglaubigter Kopie und inbeglaubigter bersetzung (durch einen/eine in der Bundesrepublik Deutsch-land allgemein ermchtigte/-n bersetzer/-in) beizufgen.

    Gefordert werden Nachweise und Belege

    zur Studien-/ Prfungsordnung zur Notengebung in der Hausarbeit zu den schriftlichen sowie zu den mndlichen Teilen der Prfung

    Falls die Ausbildungsinhalte nur zum Teil den hiesigen Anforderungen ent-sprechen, kann eine nachtrgliche Teilprfung erfolgen.

    Der Gleichstellungsantrag ist als Download im Internet eingestellt:www.afl.hessen.de/irj/AfL_Internet?cid=b4033f0df8f6947c85b5bb4d9c4bd30f

    Das Verfahren ist kostenpflichtig, die Gebhr muss vor der Antragstellung anfolgende Bankverbindung berwiesen werden:

    HCC Amt fr LehrerbildungKonto-Nr.: 1005479BLZ: 500 500 00Landesbank Hessen-Thringen

    Beispiel fr den Verwendungszweck: 65103607AD Max Mustermann

    Der Verwendungszweck setzt sich aus der Nummer 651036, dem aktuellenJahr (z. B. 10) sowie einem Krzel der gewnschten Prfung (D = bersetzerund Dolmetscher, GD = Gebrdensprachdolmetscher, SP = berprfungsver-fahren, AD = Gleichstellungen) sowie dem Namen der Person, die die Prfungablegen will, zusammen.

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    beram berufliche Integration e.V. >>44>9.Zugang zum Studium an einer Hochschule undAnerkennung akademischer Berufe

    Im Folgenden werden Voraussetzungen und Verfahrenswege frStudienbewerber/-innen mit im Ausland erworbenen Schulabschlssen be-schrieben.

    9.1 Hochschulzugang mit auslndischen ZeugnissenGrundstzlich knnen Personen mit einem auslndischen Schulabschluss aneiner deutschen Hochschule Fachhochschule, Universitt o. . studieren.

    Bedingung ist, dass der Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde,den Zugang zu einem Hochschulstudium erffnet. In der Internet-Datenbankwww.anabin.de hat die Kultusministerkonferenz Vorgaben verffentlicht, diefestlegen, mit welcher auslndischen Vorbildung der Zugang zu den Hoch-schulen in Deutschland mglich ist. Nach diesen richten sich die zustndigenStellen grundstzlich bei der Bewertung und Anerkennung.

    In Deutschland werden unterschiedliche Einstufungen vorgenommen, dieAuswirkungen auf den Hochschulzugang hierzulande haben:

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    beram berufliche Integration e.V. >>56>10.Ausbung akademischer Berufe

    Im Folgenden wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen und durchwelche Verfahren Personen in Deutschland ihren im Ausland erlernten aka-demischen Beruf ausben knnen. Nach Definition der EU sind dies Berufe,die mindestens drei Jahre Studium an einer Hochschule voraussetzen und miteinem Hochschuldiplom abschlieen.

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    beram berufliche Integration e.V. >>68 Arbeit& Soziales > ffentlicher Gesundheitsdienst > HLPUG > Humanmedizin >Berufsausbung

    Zustndig fr die Erteilung einer Berufserlaubnis und Approbation:

    Hessisches Landesprfungs- und Untersuchungsamt im GesundheitswesenWalter-Mller-Platz 1(Nordwestzentrum)60439 Frankfurt am MainTel.: 069/1567-717Fax: 069/1567-716E-Mail: [email protected]: 9:00 11:30 Uhr

    Sachbearbeiter/-innen:Buchstabe A E: Herr Wolfgang Betz, Tel. 069/1567-701,E-Mail: [email protected] F N: Frau Signe Bake, Tel. 069/1567-706,E-Mail: [email protected] O Z: N.N., Tel. 069/1567-705

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    beram berufliche Integration e.V. >>82>11.Anerkennung von Titeln und DiplomenDas Fhren akademischer Grade und Titel, sei es auf Briefkpfen, Visitenkar-ten oder auf dem Klingelschild, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Diese

    Regelung dient der Einheitlichkeit und Transparenz im Rechts- und Geschfts-verkehr und damit dem Schutz der dort Agierenden.

    Das unbefugte Fhren von Titeln und Berufsbezeichnungen kann deshalbnach 132a StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder miteiner Geldstrafe bestraft werden.

    Seit 2004 ist die Fhrung auslndischer akademischer Grade und Titel durchden Paragraphen 29 des Hessischen Hochschulgesetzes geregelt.

    Akademische GradeEin auslndischer Hochschulgrad darf gem 29 Abs. 1 HHG nur dann ge-fhrt werden, wenn er nach dem Recht des Herkunftslandes und nach einemordnungsgem durch Prfung abgeschlossenen Studium verliehen wurde.Auerdem muss der akademische Grad auch nach dem europischen Rechts-verstndnis ein Hochschulgrad sein.

    Ob ein Hochschulabschluss nach dem Recht des Herkunftslandes anerkanntist, hngt davon ab, ob die Einrichtung, die diesen Grad verliehen hat, in dasHochschulsystem des jeweiligen Landes eingegliedert ist. Fr welche Ein-richtungen dies der Fall ist, kann der Datenbank www.anabin.de entnommenwerden. Dort sind fr jedes Land die jeweiligen anerkannten Institutionengelistet.

    Wenn diese Voraussetzungen erfllt sind, darf dieser akademische Grad in der

    landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschu-le bzw. Institution gefhrt werden. Dabei kann die verliehene Form auch inlateinische Schrift bertragen, die im Herkunftsland zugelassene oder allge-mein bliche Abkrzung gefhrt und eine wrtliche deutsche bersetzung inKlammern hinzugefgt werden.

    Bei Graden aus der EU und der Schweiz kann der Hinweis auf die verleihendeHochschule entfallen.

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    >>12.Handlungsempfehlungen von beram fr einverbessertes Anerkennungsverfahren

    Die Erarbeitung dieses Kapitels erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem

    gesamten Beraterinnen-Team von beram. Damit ist sichergestellt, dass dieEmpfehlungen fr eine Optimierung des Anerkennungsverfahrens auf derGrundlage von Erfahrungen von fast 20 Jahren beruhen, die im alltglichenBeratungsgeschehen gemacht wurden und werden. Wir danken an dieserStelle dem Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF) fr die beratendeUntersttzung bei dieser Arbeit.

    Am 9. Dezember 2009 verabschiedete die Bundesregierung die Eckpunktezur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erwor-

    benen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlsse. Darin ist u. a. vor-

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    beram berufliche Integration e.V. >>94>13.Glossar zum deutschen Bildungswesen und zurAnerkennung schulischer und beruflicher Abschlsse

    Im nachfolgenden Glossar werden Begriffe zur Anerkennungspraxis der imAusland erworbenen schulischen und beruflichen Abschlsse erlutert.

    AbendschuleAuch Abendgymnasium, Abendhauptschule, Abendrealschule. Einrichtung deszweiten Bildungswegs, ber die Erwachsene im Abendunterricht einen Schul-abschluss erwerben knnen.

    AbiturSiehe Allgemeine Hochschulreife

    Akademische AnerkennungAnerkennung schulischer Abschlsse oder Studienleistungen zum Zwecke derFortfhrung oder der Neuaufnahme eines Studiums. Fr die Aufnahme einesArbeitsverhltnisses wird eine berufliche Anerkennung (siehe Berufliche

    Anerkennung) bentigt.

    Akademische BerufeBerufe, die durch ein Studium an einer Hochschule erlernt werden und miteinem Hochschulabschluss (z. B. Diplom) abschlieen.

    Akademischer GradEin akademischer Grad wird nach einem abgeschlossenen Studium durch eineUrkunde verliehen (z. B. Diplom). Das Fhren auslndischer Grade und Titelin Deutschland ist gesetzlich geregelt (siehe Kapitel 11).

    Akademisches Auslandsamt (AAA)Das Akademische Auslandsamt (AAA) ist an Universitten der Ansprechpartnerin allen Fragen eines Studienaufenthalts im Ausland, diesbezglicher Sti-

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    >>11514.Weiterfhrende WebadressenDie fr das Verfahren relevanten Webadressen sind in den jeweiligen Kapitelnangegeben. Fr weiterfhrende Informationen ist hier eine kleine Auswahlntzlicher Webadressen zusammengestellt, die zum Teil auch bei der Erarbei-tung des vorliegenden Leitfadens hinzu gezogen wurden.

    Es besteht kein Anspruch auf Vollstndigkeit.

    Die Kontaktdaten von qualifizierten Dolmetschern knnen ber dieOnline-Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und bersetzere.V. ermittelt werden: www.bdue.de

    Die Verordnung zur Fhrung auslndischer Hochschulgrade und die Grad-fhrungsverordnung knnen auf der Internetseite des Hessischen Ministe-riums fr Wissenschaft und Kunst abgerufen werden:www.hmwk.hessen.de Studium/Ausbildung Auslndische Abschlsse Akademische Grade

    Die bei der Kultusministerkonferenz angesiedelte Zentralstelle fr ausln-disches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Informationsstelle bei Fra-gen zur Anerkennung auslndischer Bildungs- und Berufsqualifikationen.Sie informiert ber zustndige Behrden, Ablauf der Antragstellung etc.Auf ihrem Online-Informationssystem finden sich Ausknfte zur Anerken-nung auslndischer Bildungsabschlsse, Informationen zu bilateralen

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    beram berufliche Integration e.V. >>118>15.Literaturliste Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlssen in Hessen - Ein Leitfa-

    den fr die Praxis -, Hrsg.: beram berufliche Integration e. V., 2008.

    Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung auslndischer Schul-,Berufs- und Hochschulabschlsse in Niedersachsen, Hrsg.: Niederschsi-sches Ministerium fr Inneres, Sport und Integration, 2009.

    Beruf aktuell: Lexikon der Ausbildungsberufe. Hrsg.: Bundesagentur frArbeit, Nrnberg 2007. Ausgabe 2007/2008.

    Leitfaden zur Anerkennung auslndischer Schul- und Berufsabschlssein Hamburg, Hrsg.: Diakonisches Werk Hamburg/Projekt IntegrationslotseHamburg 2006. Aktualisierte Fassung unter www.integrationslotse.de

    Bettina Englmann und Martina Mller: Brain Waste. Die Anerkennung vonauslndischen Qualifikationen in Deutschland. Hrsg.: Tr an Tr Integrati-onsprojekte GmbH Augsburg 2007.

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    Integration

    Herausgeberin: Frderung:

    Hessisches Ministeriumder Justiz, fr Integrationund Europa

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