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Beispiele frkaufmnnische Ausbildungsberufe
In kaufmnnischen Ausbildungsberufensollten die Angaben ber die ausgebteTtigkeit auch Aussagen ber verwendeteBrohilfsmittel (Bromaschinen, Formulare,Tabellen, usw.) enthalten.
Beispiele:
nicht Formulare ausgeflltsondern Bundesbahnfrachtbriefe
aufgrund der Lieferscheinemit Schreibmaschine ausgefllt
nicht Konto abgerechnetsondern Sparkonten unter Verwendung
von Zinstabellen abgerechnet
nicht Verkauftsondern Verkauf von Sakkos unter
besonderer Bercksichtigungder Kundenansprache
Beispiel einer Eintragung frden Berufsschultag:
BWL: Arten von Indossamenten
Rechnen: Diskontierung von Wechseln
Buchfhrung: Buchung auerordentlicherAufwendungen
Hinweise zur BerichtsheftfhrungKaufmnnische Ausbildungsberufe
Beispiele:
Name
Ausbildungsabteilung
Betriebliche Ttigkeit
Unterweisungen, Lehrgesprche, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungsveranstaltungen
Berufsschule (Unterrichtsthemen)
Ausbildungsnachweis Nr. Ausbildungswoche vom bis Ausbildungsjahr
A u s z u b i l d e n d e rUnterschrift
A u s b i l d e n d e rPrfvermerk
G e s e t z l i c h e r V e r t r e t e rSichtvermerk
Sonstige Sichtvermerke
Helene Musterfrau
Blusen
10
Neu eingetroffene Blusen nach Gren und Farben auf die Stnder gehngt.
Packmaterial bereitgestellt.
Ware kontrolliert nach: Grenkennzeichnung, Preisauszeichnung, fehlende Knpfe.
Mithilfe beim Verkauf: Kunden begrt, Kundenwnsche ermittelt, Kunden zu den jeweilsgewnschten Gren gefhrt, verkaufte Ware verpackt und dem Kunden ausgehndigt.
Unterweisung: Zweckmiges Verpacken von Blusen.Schnitte und verwendete Materialien bei Blusen.
Betriebl. Unterricht: Wie begre ich einen Kunden.
Betriebswirtschaftslehre: Arbeiten beim Wareineingang
Kaufm. Rechnen: Einfacher Dreisatz
Kaufm. Schriftverkehr: Ausfllen einer Postanweisung
Waren- Verkaufskunde: Verkaufsargumente fr Waren aus Baumwolle
25.10.99 30.10.99 1
30.10.1999
Helene Musterfrau G. Muster-Ausbilder K.-H. Musterfrau Muster-Vermerk
10.4.99 10.4.99 10.4.99Datum: Datum: Datum: Datum:
1. Pflicht zur Berichtsheftfhrung In allen Ausbildungsberufen sind von den Auszubildenden whrend der gesamten Ausbildungszeit Berichtshefte zu fhren und zwar, soweit die Ausbildungsverordnung nichts anderes vorschreibt, in Form von Ausbildungsnachweisen.
2. Ausbildungsnachweise Die Eintragungen sind mindestens wchentlich vorzunehmen und haben stichwortartig zu erfolgen. Die Eintragungen haben sich auf die im Berichtszeitraum im Betrieb ausgefhrten Ttigkeiten, die bei Unterweisungen und Lehrgesprchen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den in der Berufsschule behandelten Lehrstoff zu beziehen. Die Ausbildungsnachweise sollen innerhalb der Ausbildungszeit gefhrt werden.
3. Abzeichnung des Ausbildungsnachweises Alle gefhrten Berichtshefte sind monatlich dem Ausbildenden bzw. Ausbilder vorzulegen und von diesem abzuzeichnen. Sie sollen auch dem gesetzlichen Vertreter in angemessenen Zeitabstnden zugnglich gemacht werden und von diesem abgezeichnet werden.
4. Zulassung zur Abschlussprfung Die Vorlage des Ausbildungsnachweises ist gem 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung fr die Abschlussprfung.